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Vollkasko kündigen nach unverschuldeten Unfall möglich ?!

Themenstarteram 6. Januar 2014 um 10:06

moin

folgendes:

fahrzeug(twingo, 11jahre alt, über 100t km usw) der freundin wurde unverschuldet am parkplatz kaputtgefahren(über der türgriffschale wurde auf höhe der b säuse ein stahlträger etwa 1cm eingedrückt). 100% schuld des anderen (alles soweit bereits durch). der wagen wurde als wirtschaftlicher totalschaden geführt. wir haben die schäden des fahrzeuges notdürftig repariert (neue scheibe einsetzen und den eigentlich völlig harmlosen blechschaden überlackieren lassen. der restwertes des fahrzeuges wurde vorher auf 550€ eingeschätzt, dieser dürfte nun auch nicht viel höher sein.

das fahrzeug wird nun wieder wie vorher normal genutzt, hat tüv und ist natürlich angemeldet usw...

da das fahrzeug vorher bei ihren vater noch abfinanziert wurde lief das fahrzeug auf vollkasko. da das fahrzeug nun aber gar keinen wert mehr hat (sie hat ja den gesamten wert des fahrzeuges bereits ausgezahlt bekommen) lohnt sich eine vollkasko in keinen fall mehr.

kann man diese vollkasko nun einfach kündigen ohne ewiger kündigungsfrist? sie hat nun zum 1.1 für das ganze jahr im voraus bezahlt. ich frage weil es um etliche hundert euro geht und sie bei sowas nie in die puschen kommt. wenn eine sofortige kündigung der vollkasko (natürlich nicht der haftpflicht) möglich ist würde ich ihr nochmal ordentlich ins gewissen reden. das gesparte geld wäre neben den ausgezahlten schaden ein guter start für ein neues fahrzeug. ihre versicherung ist glaub ich huk.

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16 Antworten
am 6. Januar 2014 um 11:12

Soviel ich jetzt grade Auswendig weiß, steht in den meisten AKBs, dass die VK mindestens 1 Jahr lang laufen muss. Also 1 Jahr nach Einschluss dieser. Meist ist das ja ab Vertragsbeginn.

In der Praxis sollte das aber mit einem netten Anruf bei der Versicherung und Schilderung der Lage kein Problem sein, dass diese sofort raus genommen wird.

am 6. Januar 2014 um 11:33

Ich würde mir viel eher gedanken um die finanzierung machen das ein Auto ohne Wert noch abbezahlt werden muss statt um die paar Euro der Vollkasko.

Zitat:

Original geschrieben von Talker55

Soviel ich jetzt grade Auswendig weiß, steht in den meisten AKBs, dass die VK mindestens 1 Jahr lang laufen muss. Also 1 Jahr nach Einschluss dieser. Meist ist das ja ab Vertragsbeginn.

In der Praxis sollte das aber mit einem netten Anruf bei der Versicherung und Schilderung der Lage kein Problem sein, dass diese sofort raus genommen wird.

Die meisten Versicherer lassen Änderungen nur noch zur Hauptfälligkeit zu. Mindestlaufzeiten gibt es nicht.

Sollte wie schon gesagt, aber mit einer netten Erklärung möglich sein. Auch sowas regelt ein guter Berater vor Ort ;-)

Hallo,

evtl. auf TK umstellen, wenn sich das lohnt und die Versicherung mitspielt, wovon ich ausgehe.

Liebe Grüße

Herbert

Abgeschlossen ist abgeschlossen. Evtkannst du die 14 tätige rucktrittsrecht in anspruch nehmen. Räumen ja viele versicherer ein. Die huk24 z.b .

Wenn das nicht geht haste halt pech .

Aber dann schleunigst anrufen und email bzw per post stornieren.

Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy

Abgeschlossen ist abgeschlossen. Evtkannst du die 14 tätige rucktrittsrecht in anspruch nehmen. Räumen ja viele versicherer ein. Die huk24 z.b .

Wenn das nicht geht haste halt pech .

Aber dann schleunigst anrufen und email bzw per post stornieren.

-> Deckungsänderungen sind auch nach Abschluss möglich.

-> 14-Tage Widerrufsrecht hat nicht die HUK erfunden, sondern der Gesetzgeber ;-)

-> Pech gehabt hat nur der, dem nicht geholfen wird

Tach,

Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy

Abgeschlossen ist abgeschlossen. Evtkannst du die 14 tätige rucktrittsrecht in anspruch nehmen. Räumen ja viele versicherer ein. Die huk24 z.b .

Wenn das nicht geht haste halt pech .

Aber dann schleunigst anrufen und email bzw per post stornieren.

Bei meiner Versicherung kann ich jederzeit von VK auf TK umstellen oder Beides kündigen. Deine Aussage ist somit nicht allgemeinverbindlich.

Aber Du hast ja sowieso auf jede Frage die richtige Antwort :rolleyes:.

Salve,

remarque

Edith: Da war einer schneller

am 6. Januar 2014 um 19:24

Er hat aber generell nicht unrecht.

Rechtlich gesehen muss der Versicherer einer Deckungsänderung während der Laufzeit nicht zustimmen!

Es wird aber in aller regel aus Kulanz gemacht.

Wie ich schon empfohlen habe. Anrufen und den Sachverhalt schildern, warum man die VK rausnehmen möchte.

Da kein Versicherer seinen Kunden vergraulen möchte, wird dieser die VK rausnehmen und nicht auf die Laufzeit pochen.

Zitat:

Original geschrieben von Talker55

Er hat aber generell nicht unrecht.

Rechtlich gesehen muss der Versicherer einer Deckungsänderung während der Laufzeit nicht zustimmen!

Es wird aber in aller regel aus Kulanz gemacht.

Wie ich schon empfohlen habe. Anrufen und den Sachverhalt schildern, warum man die VK rausnehmen möchte.

Da kein Versicherer seinen Kunden vergraulen möchte, wird dieser die VK rausnehmen und nicht auf die Laufzeit pochen.

Deckungsreduzierung ist meist während der Laufzeit möglich - Erweiterungen meist nicht.

Warum? Oh, ich habe eine kaputte Scheibe, ich schließe schnell TK ohne SB ab.

Deckungsreduzierung sind nicht bei allen auf die Hauptfälligkeit beschränkt.

am 6. Januar 2014 um 19:34

Laut AKB schon.

Aber es immer eine Kulanz Sache vom Versicherer.

Sowohl rein als auch raus.

Zitat:

Original geschrieben von Talker55

Laut AKB schon.

Aber es immer eine Kulanz Sache vom Versicherer.

Sowohl rein als auch raus.

Die Versicherer haben dies aber dennoch einheitlich geregelt im jeweiligen Unternehmen, eine Abweichung von den AKB zum Wohle des Kunden ist immer möglich.

Ich wollte damit nur sagen, dass es Gesellschaften gibt, die Änderungsanträge unterjährig grundsätzlich annehmen, andere nicht.

Themenstarteram 7. Januar 2014 um 6:16

nur mal angenommen die versicherung weigert sich komplett. dann bliebe doch immernoch die möglichkeit das fahrzeug für 1 tag ab und wieder anzumelden und eine andere versicherung zu wählen ?!

Nein!

am 7. Januar 2014 um 6:36

Die weigern sich nicht.

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