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Vollkaskoschaden, selbst verschuldet, weiß nicht weiter!
Hi Community,
Ich habe ein für mich völlig neues Problem, keine Vorerfahrung und weiß nicht weiter.
Meine Frau hat mein Auto(Citroen Berlingo) ordentlich geknallt => wirtschaftlicher Totalschaden.
Sie arbeitet im öffentl. Dienst und hat das Auto auf sich versichert(zum Glück Vollkasko bei der Debeka), weil es günstiger ist/war und sie es hauptsächlich braucht, weil sie es weiter zum Arbeitsplatz hat und die Kinder herumfahren muss, weil wir in ländlicher gegend wohnen und der nächste Kindergarten 4km weit weg ist.
Hinsichtlich Schadensbild ist es so, dass Sie einen Torpfosten aus massivem Stahl seitlich in das Auto gerammt hat, weil sie sich beim Verlassen eines Parkplatzes zu weit rechts hielt, es nicht merkte und den Pfosten dann bis Fahrzeugende kaltschmieden lies.
Das Versicherungsgutachten kommt kur gefasst zu folgendem Ergebnis:
- Citroen Berlingo Mulktispace 1,6 16V / 1587ccm / 80kW
- EZ: 16.12.2003
- Gesamtzustand vor Unfall: mittelmäßiger Allgemeinzustand
- Gesamtlaufleistung: 99040 km
- Wiederherstellung (Reparatur): 5122,30 Euro inkl. Mehrwertsteuer
- Wiederbeschaffung: 4800 Euro inkl. mehrwertsteuer
- Restwert inkl. ggfs. Mehrwertsteuer: 1710,00 Euro
So nun ist guter Rat teuer.
Erst eine Woche zuvor, hatte ich den Zahnriemen, bei Citroen, mit allem pipapo machen lassen und knapp 650 Euro abgedrückt.
Was bekomme ich nun, wenn ich auf das 4 Wochen gültige Angebot der Versicherung über 1710,00 Euro eingehe, effektiv raus?
Was bekomme ich wenn ich den Karren behalte und nix machen lasse?
Was würdet ihr machen, was erscheint rentabler?
Wenn ihn behalten will, muss ich minimum in Achsvermessung, neuen Reifen, neue Stoßdämpfer, Gummilager investieren, denn die Achse hinten poltert, die Karre zieht jedoch nirgendwo hin, wenn ich bei siebzig das Lenkrad loslasse und voll auf die Bremse tappe.( was ja schonmal super ist).
Zum Schaden ist folgendes positives zu bemerken:
- die B- Säule ist überhaupt nicht betroffen
- der Grundschweller hat auch wirklich gar nichts abbekommen
- sogar der Tankdeckel geht genauso gut rein und raus, wie vor dem Schaden
Beste Antwort im Thema
Alternative 1
Du trennst dich von dem Fahrzeug und kaufst dir ein Ersatzfahrzeug:
Entschädigung = Wiederbeschaffungswert ./. Restwert ./. Selbstbeteiligung.
Durch den Verkauf der Restwerte stehen dir danach 4.800 Euro ./. Selbstbeteiligung für die Ersatzbeschaffung zur Verfügung
Alternative 2
Du behälst das Fahrzeug
Entschädigung = Wiederbeschaffungswert ./. Restwert ./. Selbstbeteiligung.
Dir stehen danach 3.090 Euro ./. Selbstbeteiligung zur Verfügung, mit denen du das Fahrzeug unter Verwendung von Gebrauchtteilen und mit günstigen Stundenverrechnungssätzen wiederherstellen lassen kannst.
Alternative 3
Du lässt das Fahrzeug von deiner Werkstatt sach- und fachgerecht entsprechend dem Gutachten deines Versicherers reparieren und reichst deiner Versicherung die Rechnung ein.
Entschädigung = Reparaturkosten max. aber bis zum Wiederbeschaffungswert (4.800 Euro) ./. Selbstbeteiligung.
Insbesondere in Anbetracht der geringen Differenz zwischen Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert lässt sich sicherlich mit der Werkstatt verhandeln, dass sie das Fahrzeug zum Festpreis von 4.800 Euro nach Vorgaben des Gutachtens instandsetzen. Dein Anteil am Schaden beläuft sich dann auf die vereinbarte Selbstbeteiligung und deiner Frau steht das Fahrzeug wieder zur Verfügung.
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18 Antworten
Alternative 1
Du trennst dich von dem Fahrzeug und kaufst dir ein Ersatzfahrzeug:
Entschädigung = Wiederbeschaffungswert ./. Restwert ./. Selbstbeteiligung.
Durch den Verkauf der Restwerte stehen dir danach 4.800 Euro ./. Selbstbeteiligung für die Ersatzbeschaffung zur Verfügung
Alternative 2
Du behälst das Fahrzeug
Entschädigung = Wiederbeschaffungswert ./. Restwert ./. Selbstbeteiligung.
Dir stehen danach 3.090 Euro ./. Selbstbeteiligung zur Verfügung, mit denen du das Fahrzeug unter Verwendung von Gebrauchtteilen und mit günstigen Stundenverrechnungssätzen wiederherstellen lassen kannst.
Alternative 3
Du lässt das Fahrzeug von deiner Werkstatt sach- und fachgerecht entsprechend dem Gutachten deines Versicherers reparieren und reichst deiner Versicherung die Rechnung ein.
Entschädigung = Reparaturkosten max. aber bis zum Wiederbeschaffungswert (4.800 Euro) ./. Selbstbeteiligung.
Insbesondere in Anbetracht der geringen Differenz zwischen Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert lässt sich sicherlich mit der Werkstatt verhandeln, dass sie das Fahrzeug zum Festpreis von 4.800 Euro nach Vorgaben des Gutachtens instandsetzen. Dein Anteil am Schaden beläuft sich dann auf die vereinbarte Selbstbeteiligung und deiner Frau steht das Fahrzeug wieder zur Verfügung.
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Insbesondere in Anbetracht der geringen Differenz zwischen Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert lässt sich sicherlich mit der Werkstatt verhandeln, dass sie das Fahrzeug zum Festpreis von 4.800 Euro nach Vorgaben des Gutachtens instandsetzen.
Super Erklärung von xAKBx. Das hat reichlich DANKE verdient.
Nur zur Verdeutlichung, weil Du sagst, dass Du unerfahren bist:
Wenn Du Dich für Alternative 3 entscheiden solltest, ist es absolut entscheidend, dass die Reparatur von der Werkstatt nach den Vorgaben des Gutachtens gemacht wird, also der Reparaturweg vollständig eingehalten wird.
Nur wenn die Werkstatt das zusichert, solltest Du den Auftrag erteilen.
Du trägst das Risiko, dass es nicht so gemacht wird, wie im Gutachten steht.
Die Versicherung wird sehr wahrscheinlich das Fahrzeug nachbesichtigen lassen.
Wurde dann der Reparaturweg nicht eingehalten, bleibt es bei der Abrechnung WBW ./. RW ./. SB
Du bleibst dann auf den 1700 EUR sitzen.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Nur zur Verdeutlichung, weil Du sagst, dass Du unerfahren bist:
Wenn Du Dich für Alternative 3 entscheiden solltest, ist es absolut entscheidend, dass die Reparatur von der Werkstatt nach den Vorgaben des Gutachtens gemacht wird, also der Reparaturweg vollständig eingehalten wird.
Nur wenn die Werkstatt das zusichert, solltest Du den Auftrag erteilen.
Du trägst das Risiko, dass es nicht so gemacht wird, wie im Gutachten steht.
Die Versicherung wird sehr wahrscheinlich das Fahrzeug nachbesichtigen lassen.
Wurde dann der Reparaturweg nicht eingehalten, bleibt es bei der Abrechnung WBW ./. RW ./. SB
Du bleibst dann auf den 1700 EUR sitzen.
Danke schonmal für eure erkennbar kompetente Antwort.
Ich tendiere ehrlich gesagt bzw. schwanke zwischen Variante 1 & 2.
Die 3. Version erscheint mir unrentabel, weil der Restwert des Wagen entsprechend der Wertstabilität gering ist, der eines fachgerecht reparierten Unfallwagens gar unterirdisch ist.
Von daher scheint mir am Schlausten, den Wagen zu behaltenden, zu kassieren und den Wagen im Bereich Tankstutzen selbst, ordentlich von innen mit Mike Sanders- Wachs zu konservieren, eine Achsvermessung vorzunehmen, gegebenenfalls Felge, Reifen Stoßdämpfer zu erneuern, um die Verkehrssicherheit garantiert zu haben und den Rest unrepariert zu lassen, sieht schließlich bloß blöd aus, macht aber weiter nix.
Dann die Karre zu fahren, bis er zu oft repariert werden muss oder der TÜV nicht mehr geschafft wird, könnte also nochmal gut 6 Jahre halten.
Zitat:
Original geschrieben von archery
Von daher scheint mir am Schlausten, den Wagen zu behaltenden, zu kassieren und den Wagen im Bereich Tankstutzen selbst, ordentlich von innen mit Mike Sanders- Wachs zu konservieren, eine Achsvermessung vorzunehmen, gegebenenfalls Felge, Reifen Stoßdämpfer zu erneuern, um die Verkehrssicherheit garantiert zu haben und den Rest unrepariert zu lassen, sieht schließlich bloß blöd aus, macht aber weiter nix.
Dann die Karre zu fahren, bis er zu oft repariert werden muss oder der TÜV nicht mehr geschafft wird, könnte also nochmal gut 6 Jahre halten.
das mit dem Mike Sanders- Wachs kannst du dir schenken. Hier kann nix rosten.
Lass die Achse prüfen, mache die Rad/-Reifenkombination neu und gut ist.
Das kannst Du natürlich machen. Aber sei Dir im Klaren darüber, dass Du vermutlich nie wieder so viel Geld für das beschädigte Auto bekommst, wie jetzt über die Restwertbörse.
Das Gebot ist verbindlich und Du bist die Kiste zu dem Wert los. Wenn Du den Wagen in ein paar Jahren selbst verkaufen willst, wirst Du kaum ansatzweise das Geld dafür sehen...
So kannst Du Dir für knappe 5k ein unfallfreies Auto kaufen.
Aber die Entscheidung musst Du natürlich selbst treffen.
@TE
Solltest du dich für die Alternative 2 entscheiden und das Fahrzeug nur mit geringen Mitteln fahrbereit wiederherstellen, prüf anhand deiner Unterlagen/deines Beitrags, ob die Fortführung der Vollkaskoversicherung dann noch sinnvoll ist. Aufgrund des Schadens hast du ein außerordentliches Kündigungsrecht, bei dem jedoch nach der Regulierung durch deinen Versicherer Fristen zu wahren sind.
Technisch gesehen könntest du auch fast mit dem unreparierten Fahrzeug fahren.
Und man kann das Auto natürlich auch noch in ein paar Jahren selbst in die Restwertbörse setzen.
Zitat:
Original geschrieben von querys
Technisch gesehen könntest du auch fast mit dem unreparierten Fahrzeug fahren.
Die beschädigten Stellen schleifen und beilacken lassen. Beulen so lassen wie sie sind. Rost wird zwar irgendwann kommen, aber bis dahin kann man den Wagen sicher noch einige Jährchen fahren. Es sind ja keine tragenden Teile betroffen.
ich würde da ehrlich gesagt nahezu nix machen.
die kiste ist, mit verlaub, baujahr 2003 und alles andere als ein klassiker.
eine reparatur mit vollkasko wirkt sich auf den schadenfreiheitsrabatt aus.
letztlich mus man klar sagen: ein optischer mangel.
weder frau noch kind sind mit dem schaden "unsicher" unterwegs, den TÜV wird das auch nicht jucken und letztlich kriegste die investition (sei es selber zahlen oder versicherung+rückstufung+selbstbeteiligung) bei einem etwaigen verkauf NIEMALS wieder raus.
netter aspekt am rande: du kannst immer dann wenn DU mal mist gebaut hast gegebüber der frau dezent auf die "hübsche" beule verweisen
Müsste die Versicherung nicht auch noch die Reperatur des Fahrzeugs im vollem Unfag zahlen?
War das nicht so das die Reperatur 20% mehr kosten darf als der Wiederbeschaffungswert des KFZ´s?
Also Wiederbeschaffungswert 4800€ demnach darf die Reperatur noch 5760€ kosten?
In meinem Gutachten steht sogar was von 30%...
Zitat:
Original geschrieben von PokerJonny
Müsste die Versicherung nicht auch noch die Reperatur des Fahrzeugs im vollem Unfag zahlen?
NEIN
War das nicht so das die Reperatur 20% mehr kosten darf als der Wiederbeschaffungswert des KFZ´s?
NEIN
Also Wiederbeschaffungswert 4800€ demnach darf die Reperatur noch 5760€ kosten?
NEIN
In meinem Gutachten steht sogar was von 30%...
Du hattest einen Kfz-Haftpflichtschaden und Ansprüche an deinen Unfallgegner gestellt. Dies ist ein Kaskoschaden - das ist Vertragsrecht und da werden keine Reparaturkosten gezahlt, die über den Wiederbeschaffungswert hinausgehen.
Fahrzeug abstoßen Geld von der Versicherung nehmen und dann ein Gebrauchtes holen.
Es gibt soooo viele Kleinwagen für 4000- 5000 Euro bei zum Beispiel Mobile.
Ich habe gerade mal geschaut und folgende `Eckdaten` eingegeben:
max 50000 km
mindestens Baujahr 2008
mindestens 4/5 Türen
Preis 4000- 5000 Euro
Da bekommst du zum Beispiel 334 Angebote angezeigt und da ist bestimmt was dabei:
Schau mal hier zum Beispiel:
Baujahr 09/2009, 35.000 km gelaufen
http://suchen.mobile.de/.../162577246.html?...
Händler bei Mobile seit 18.04.2002
oder hier:
Erstbesitzer, Garantie, 38.000 km, Klimaanlage,
http://suchen.mobile.de/.../158362717.html?...
Ist nur ein Beispiel aber wenn du richtig schaust wirst du fündig
Wichtig.. bei Mobile immer schauen wie lange der Händler dort schon Fahrzeuge anbietet.
Bei 6000 Euro noch bessere Angebote vorhanden.
Hoffe geholfen zu haben.
So nun viel Spaß beim suchen
Schau mal, sogar die Farbe sollte passen:
Link
Am Seitenteil um den Tankstutzen vom freundlichen Hinterhofschrauber das Gröbste ausbeulen, spachteln und lackieren lassen und der berlingo ist für für sein zweites Leben.
Zitat:
Original geschrieben von Matsches
Schau mal, sogar die Farbe sollte passen:
Am Seitenteil um den Tankstutzen vom freundlichen Hinterhofschrauber das Gröbste ausbeulen, spachteln und lackieren lassen und der berlingo ist für für sein zweites Leben.
Ich würde das genauso machen, und die Kiste auffahren bis der TÜV euch scheidet.