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VW T4 Rücksitzbank selbst gebaut, Frage bezüglich Gurten
Hallo Ihr Lieben,
ich habe meinen VW T4 (Baujahr 1993) hinten ausgebaut, Bild ist im Anhang.
Auf der Konstruktion kann geschlafen werden, jetzt ist mir in den Sinn gekommen, dass ich gerne Freunde oder Bekannte mitnehmen würde. Da aber keine Sitzbänke vorhanden sind muss ich Sie auf der selbst gebauten Bank unter bringen.
Jetzt zu meiner Frage: Was muss ich beachten beim Einbau von Gurten?
Soweit ich weis zählt da ja die Vorgabe von 1993 richtig?
Muss ich mich zum Beispiel an Befestigungspunkte von den Gurthalterungen von damals halten?
Müssen die Holzkonstruktionen einen sauberen Rahmen bekommen?
Benötige ich 3 Punkt Gurte?
Vielen lieben Dank euch im Voraus :-)
Grüße, Mike
Beste Antwort im Thema
Ist das ganze eigentlich wirklich euer Ernst, oder wollt ihr eine Spaßkiste für den nächten Herrentag basteln? Ihr könnt vor das Teil, wenn fertig gebastelt, natürlich auch 2 Hafflinger spannen, dann funktioniert das auch ggf. mit der Zulassung.
Hab nicht ganz den Sinn der Aktion erkennen können, mit Realität und gesundem Verstand hat das für mich nichts zu tun.
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21 Antworten
Hallo,
für die Mitführung von Fahrgästen auf Sitzen in Fahrtrichtung sind leider ab EZ 1.1.1992 geprüfte Gurtaufnahmen und originale Befestigungspunkte vorgeschrieben. Da wirst Du mit einem Selbstausbau auf Granit beißen.
Allerdings gilt das nicht bei Sitzen quer zur Fahrtrichtung, da sind nur eine seitliche Abstützung und überhaupt keine Gurte vorgeschrieben (kannst natürlich trotzdem Beckengurte nachrüsten).
https://www.tinyhouseforum.de/index.php?...
Weitere Möglichkeiten sind die Nachrüstung von einer originalen Multivan-Klappbank an ihren originalen Aufnahmen oder Du kannst zwei Multivan btb-Sitze einbauen.
Soweit ich weiß, musst du auch Fenster nachrüsten, wenn du hinten jemand mitnehmen willst.
da es keine Trennwand zum Fahrerhaus mehr gibt und auch die Heckklappe vergöast ist, gibt es zwei Ausgänge unabhängig voneinander. Daher sollte es ohne weitere Fenster gehen.
Bei Fahrten, die nicht den Zweck haben mit dem Personentransport Geld zu verdienen, darfst du so viele Leute ins Auto reinstopfen wie du kannst, solange bis das Gesamtgewicht überschritten wird, der Fahrer beim Fahren behindert wird oder Kinder mitfahren, die einen Kindersitz benötigen!
Das ist längst nicht mehr so. Es müssen für alle Passagiere zugelassene Sitzgelegenheiten vorhanden sein.
Zitat:
@DerMitBlaubaerTanzt schrieb am 27. Juni 2018 um 22:56:54 Uhr:
Bei Fahrten, die nicht den Zweck haben mit dem Personentransport Geld zu verdienen, darfst du so viele Leute ins Auto reinstopfen wie du kannst, solange bis das Gesamtgewicht überschritten wird, der Fahrer beim Fahren behindert wird oder Kinder mitfahren, die einen Kindersitz benötigen!
Oh Gott, bitte nicht nachmachen...!
Völliger schmarn.
Gibt soviele Gesetze die dagegen sprechen, wer sowas annimmt, fährt auch nachts ohne Licht weil der mond scheint.
StVo und StVZO wo genau?
Zitat:
@DerMitBlaubaerTanzt schrieb am 28. Juni 2018 um 07:52:40 Uhr:
StVo und StVZO wo genau?
Ist das jetzt ein Scherz ?
Paragraph stvo 21 Personenbeförderung
(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind....
Die genauen Auflagen von Sitzflächen und anschnaller findet man auch in der Satzung, falls du darauf Rum reiten willst.
Die komplette Frage sollte mit den Paragraphen geklärt sein. Auf der offiziellen Seite steht alles dazu, wann wie und wo Ausnahmen gibt (z.b Baustellen mit Arbeitern auf Hänger).
Soviel Leute Reinstopfen wie das Auto tragen kann, ist nicht und sollte hier auch nicht falsch geraten werden!
Die strafen sind zwar gering, gibt aber noch einige was dazu kommt. (bzw nichts ist uncooler als mit seinen Bulli im Urlaub zu sein und 1-2 Leute da zu lassen, weil kein Sitzplatz).
die Strafen sind lächerlich. Das ist eine kleine Ordnungswidrigkeit und die Mitfahrer, die zu viel sind, müssen aussteigen. Lästiger ist da schon der Ärger mit dem Versicherungsschutz, wenn etwas passiert.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 28. Juni 2018 um 09:13:04 Uhr:
die Strafen sind lächerlich. Das ist eine kleine Ordnungswidrigkeit und die Mitfahrer, die zu viel sind, müssen aussteigen. Lästiger ist da schon der Ärger mit dem Versicherungsschutz, wenn etwas passiert.
Hab ich auch eben nochmal nachgeschlagen und auch nochmal verbessert :P
Die strafen an sich sind "Lachhaft".
Jedoch wie du sagtest, gibs noch andere Punkte die dann auf einen zu kommen.
Vielen Lieben Dank euch allen :-) Es scheint so als könnte ich auf dem einen Teil der Bank der quer zur Fahrbahn ist Leute transportieren darf, wenn ich
- bauartgenehmigte Sicherheitsgurte an Verankerungspunkten mit ausreichender Festigkeit
- geeignete Abstützungen
- und Kopfstützen
anbringe :-)
Damit erkundige ich mich einfach mal zur Sicherheit nochmal beim TÜV vor Ort und werde dann ggf. damit anfangen :-)
Seid ihr da meiner Meinung?
Grüße und nochmal allerbesten Dank, Mike
Einen Zusatz noch zwecks den Abstützungen für die Arme der Passagiere und den Kopfstützen.
Armlehnen würde ich welche kaufen und an der Säule an der Wand fest machen.
Kopfstützen sollten Richtige sein oder sind da Polster auf Kopfhöhe notwendig?
Besten Dank euch nochmal :-)
@Didi95: Nur weil man Etwas mehrfach postet wird Es nicht richtiger!
Also wenn der T4 ein Transporter ist, dann darfst du auf der Ladefläche überhaupt keine Leute transportieren, egal ob Sitzbank, Sicherheitsgurte und alle anderen Punkte der StVZO!
Oder wie gesagt, du transportierst so viele Leute wie du willst, weil keine zugelassenen Sitze vorhanden sind -> siehe oben.
Wenn hinten eine Sitzbank ist, ist die Ladefläche nicht mehr großer als die Personenbeförderungsfläche. Dann musst du das der Zulassungsstelle mitteilen und die teilen das dem Finanzamt mit und dann bekommst du einen neuen Steuerbescheid, weil der PKW / WoMo viel mehr Steuer kostet als der Transporter...
Kannst auch sein lassen, dann ist es Steuerhinterziehung....
Wenn dein T4 bereits als PKW / PKW Kombi oder Wohnmobil zugelassen ist, dann hast du das Ladeflächenproblem/-Vorteil nicht...Wenn die Sitze dann nicht als reguläre Sitze (Fahrrichtung, Breite, Ausstattung...) benutzt werden sollen, dann sind es Sitze, für die keine Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind und die darf man (ab und zu) benutzen. Die Strafe für "soll man nicht benutzen und benutzt sie doch" ist 0,- Euro (oben als lächerlich gering bezeichnet). Wenn du Sicherheitsgurte, Abstützungen, Kopfstützen anbringst, sind es Sitze zum regelmäßig benutzen und Die bekommst du nicht eingetragen, du muss ein Schild anbringen "während der Fahrt nicht benutzen" und darfst sie nicht benutzen. Dann müssen die Fahrgäste auf einer Bierkiste neben der Sitzbank hocken, denn das ist ja möglich, aber nicht immer und darf deswegen mal so sein...
Zitat:
@mikew1982 schrieb am 28. Juni 2018 um 11:59:40 Uhr:
- bauartgenehmigte Sicherheitsgurte an Verankerungspunkten mit ausreichender Festigkeit
entfällt bei Quersitzen, würdest Du auch niemals abgenommen bekommen. Ein Polster an Deiner Schrankwand zur Abbolsterung nach vorne erfüllt die Anforderungen. Es hindert Dich aber niemand, Beckengurte zu montieren. Du bräuchtest dafür aber unter dem Wagenboden Verstärkungen (gibt es bei Schroth zu kaufen).
Zitat:
- geeignete Abstützungen
ja, ein Polster am Schrank sollte genügen.
Zitat:
- und Kopfstützen
wozu? Bei Quersitzen sind Kopfstützen absolut sinnfrei. Auch Armlehnen übrigens. Der vordere bekommt das Polster, die daneben müssen sich an ihrem Nebenmann abstützen.
Zitat:
Damit erkundige ich mich einfach mal zur Sicherheit nochmal beim TÜV vor Ort
nimm das Merkblatt 740 mit. Soweit ich weiß ist es noch gültig. Die exotische Sonderregel mit den Sitzen quer zur Fahrtrichtung kennt nicht jeder TÜV-Ingenieur.
Bei meinem LT habe ich auf diesem Wege die Quersitze eingetragen bekommen.