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W211 Laufleistung von Atomatikgetriebe

Themenstarteram 15. März 2010 um 15:10

Hallo Gemeinde,

kann man einen E240 W211 Automatik, Bj. 2005 mit 290Tkm kaufen. Ich fahre nicht viel (10 bis 15Tkm/Jahr), bin aber auf den Kofferraum angewiesen.

Habe jetzt einen E240 W210, Bj.1998.

Bin dankbar für eure Meinung

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15 Antworten

Wenn lückenloses Scheckheft und alle Ölwechsel am Automatikgetriebe gemacht worden sind, bleibt immer noch ein Restrisiko bei dieser Laufleistung. Da muss der Preis schon passen. Fahr das Auto Probe und achte auf die Schaltstösse vom ATG.Ist das Auto von Privat oder Händler? Händler muss dir12 monate Garantie geben . Gruss rein3105

am 15. März 2010 um 16:38

Zitat:

Original geschrieben von rein3105

........... Händler muss dir12 monate Garantie geben . Gruss rein3105

meines wissens ist das bei über 200' km kein "muß" mehr, sondern ein "kann"... mir persönlich wäre es zu heikel, den wagen zu kaufen...

gruß

streitaxt

Zitat:

Original geschrieben von rein3105

Händler muss dir12 monate Garantie geben . Gruss rein3105

Sorr, aber das ist Blödsinn. Garantie ist eine freiwillige Leistung und gibt es i.d.R. nur bei Neufahrzeugen. Zusätzlich angebotene Gebrauchtwagengarantien kosten den Händler oder Käufer eine extra Prämie und die Ausschlußliste dieser Garantien ist dann ungefähr genauso lang wie die Teileliste des Fahrzeugs, selbst bei den "jungen Sternen".

Ein Händler muss dem Autokäufer gesetzlich eine Gewährleistung bieten. Diese bezieht sich auf Sachmängelfreiheit zum Zeitpunkt der Übergabe und sonst garnichts (und was genau ein Sachmangel ist ist nirgendwo klar definiert und entscheidet im Zweifelsfall ein Richter). Wenn Du heute ein Auto mit intaktem Getriebe kaufst und morgen das Getriebe defekt geht ist das nicht von der Gewährleistung abgedeckt. Das Problem des Händlers ist allerdings, dass er für Sachmängel bei Übergabe ein Jahr lang gerade stehen muss wobei er in den ersten sechs Monaten in der Beweispflicht ist, danach der Käufer. Der Verkäufer müsste also beweisen, dass das Getriebe zum Zeitpunkt der Übergabe keinen Sachmangel aufwies, der ursächlich für den Getriebeschaden war. Da eine solche Beweisführung meist (aber nicht immer) sehr schwierig ist, muss der Verkäufer in den ersten 6 Monaten meist für jeden Mist in die Kasse greifen, auch wenn ein Defekt von der Sachmängelhaftung eigentlich garnicht abgedeckt werden würde. Er kann es leider nur nicht beweisen...

Ein Praxisbeispiel: Ein Autohändler ist vor Verkauf eines Gebrauchtfahrzeugs in der Pflicht, das Fahrzeug gewissenhaft und fachmännisch zu prüfen (oder prüfen zu lassen). Z.B. auch die Dichtungen des Motors. Er darf außer dem sog. "Schwitzen" nicht nennenswert Öl verlieren. Ein paar Tage nach dem Kauf bemängelt der Käufer deutlichen Ölverlust an der Fußdichtung und beharrt unter Berufung auf die gesetzliche Gewährleistungspflicht auf Behebung des Schadens durch den Händler.

Nehmen wir an, der Verkäufer hat dem Wagen noch am Morgen des Tags der Übergabe eine frische Hauptuntersuchung inkl. eines ausgiebigen Gebrauchtwagenchecks durch einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen des TÜV spendiert. Im Bericht steht u.a. auch, dass an Motor und Getriebe keine Ölundichtigkeiten vorhanden sind...dann ist der Verkäufer sofort aus dem Rennen und der Käufer muss die Reparatur zu 100% aus eigener Tasche bezahlen.

LG

Georg

Händler müssen 12 Monate Gewärleistung geben, d.h auf Motor und Getriebe Antriebsstrang...

Keine freiwilige Leistung mehr Gesätzlich geregelt, deswegen verkaufen Niederlassungen nur noch selten Autos über 6 jahre und 100Tkm ....erkundigen und so günstig kann der doch nicht sein das man einen w211 mit 290 tkm kaufen muss schon gar net einen 240er....ufff...;)

am 15. März 2010 um 21:55

Zitat:

Original geschrieben von Brumm19

 

........so günstig kann der doch nicht sein das man einen w211 mit 290 tkm kaufen muss schon gar net einen 240er....ufff...;)

meine rede...!

gruß

streitaxt

am 16. März 2010 um 5:15

Zitat:

Original geschrieben von Brumm19

Händler müssen 12 Monate Gewärleistung geben, d.h auf Motor und Getriebe Antriebsstrang...

Keine freiwilige Leistung mehr Gesätzlich geregelt, deswegen verkaufen Niederlassungen nur noch selten Autos über 6 jahre und 100Tkm ....erkundigen und so günstig kann der doch nicht sein das man einen w211 mit 290 tkm kaufen muss schon gar net einen 240er....ufff...;)

Nochmal genau lesen meinen Beitrag!

Natürlich ist die Gewährleistung gesetzlich geregelt, aber GARANTIE ist eine freiwillige oder Vertragsleistung. Und die Gewährleistung umfasst nicht Motor, Getriebe und Antriebsstrang sondern Sachmängel am gesamten Fahrzeug. Du verwechselst das mit der Gebrauchtwagengarantie, die bezieht sich i.d.R. auf Motor, Getriebe und Antriebsstrang, der Gesetzgeber verlangt aber von keinem Händler, dass er diese anbieten muss.

Und die ges. Gewährleistung bezieht sich wie gesagt nur auf Sachmängel zum Zeitpunkt der Übergabe, danach kann der Händler ein Jahr lang dafür zur Kasse gebeten werden. NICHT für Schäden, die erst NACH der Übergabe auftraten, es sei denn ein zum Zeitpunkt der Übergabe vorhandener Sachmangel ist Ursache für den Schaden. In den ersten 6 Monaten ist der Händler in der Beweispflicht, danach der Käufer.

LG

Georg

am 16. März 2010 um 5:24

@sternschieber

von garantie/gewährleistung mal ganz abgesehen wäre es interessant, gerade deine meinung zur ausgangsfrage zu hören - kann oder sollte man einen wagen mit dieser laufleistung noch kaufen...?!

gruß

streitaxt

Themenstarteram 16. März 2010 um 14:26

Zitat:

Original geschrieben von streitaxt

@sternschieber

von garantie/gewährleistung mal ganz abgesehen wäre es interessant, gerade deine meinung zur ausgangsfrage zu hören - kann oder sollte man einen wagen mit dieser laufleistung noch kaufen...?!

gruß

streitaxt

Genau, das war eigentlich mein Ansatz. Welche Meinungen gibt es zu solch relativ jungen Langstrecken-Fahrzeugen mit Automatik. Ich hatte noch keinen Automatik. Könnte mir aber vorstellen, daß häufige Lastwechsel bei Kurzstrecke (älter und weniger Km)ein Getriebe doch erheblich mehr belasten, als lange Autobahnfahrten.

Danke mastodonchen

Im Prinzip ja, aber die Wandlerüberbrückungskupplung arbeitet ja auch mit Schlupf und wenn häufig fürs Überholen zurückgeschaltet wurde ist das für den Verschleiß auch nicht unwesentlich.

Kommt halt immer auf die Fahrweise an, würde ich sagen.

 

Ich persönlich wäre ab 200.000 km grundsätzlich vorsichtig.

Manchmal ist es wirklich g'scheiter, man kauft sich ein einfacheres Auto mit weniger Kilometern. Der Wertverlust hat seine Gründe.

Zitat:

Original geschrieben von Austro-Diesel

Im Prinzip ja, aber die Wandlerüberbrückungskupplung arbeitet ja auch mit Schlupf und wenn häufig fürs Überholen zurückgeschaltet wurde ist das für den Verschleiß auch nicht unwesentlich.

Kommt halt immer auf die Fahrweise an, würde ich sagen.

 

Ich persönlich wäre ab 200.000 km grundsätzlich vorsichtig.

Manchmal ist es wirklich g'scheiter, man kauft sich ein einfacheres Auto mit weniger Kilometern. Der Wertverlust hat seine Gründe.

Nunu Gut, es muss net heißen das das Auto mit 290 tkm schlechter ist als der mit 190tkm aber bei uns in Deutschland hat sich das so eingebürgert das wir Autos die Älter als 3 Jahre und mehr als 100 tkm auf der Uhr als alt bezeichnen...

Die Hersteller trauen selbst Ihren Autos nicht und geben nur mäßig Garantie....

Das Automatikgetriebe dürfte es ab können wenn der E 2000 euro kostet würde ich Ihn kaufen ...sonst nicht....

sonst kauf ich mir lieber einen Passat kombi 3BG mit 100tkm für 7000km...

gruß

Zitat:

Original geschrieben von streitaxt

@sternschieber

von garantie/gewährleistung mal ganz abgesehen wäre es interessant, gerade deine meinung zur ausgangsfrage zu hören - kann oder sollte man einen wagen mit dieser laufleistung noch kaufen...?!

gruß

streitaxt

Alles eine Frage des Preises. Bei 290.000 km kauft man natürlich auch ein entsprechendes Risiko teurer Reparaturen, um das ATG würde ich mir da aber noch am wenigsten Sorgen machen, viel eher um den Motor. Wenn der Preis stimmt und man ein wenig Glück hat, kann man aber durchaus auch noch ein paar Jahre Freude an dem Wagen haben.

LG

Georg

Klar kann man das machen :rolleyes:

Ich selbst habe jetzt mit meinem E 270 cdi 446.000 TKM gemeinsame KM zurückgelegt !!

Läuft und läuft (toi,toi,toi..)

Aber trotzdem das ATG überprüfen lassen, oder sogar das komplette FZ, (einmal bei ADAC) vorbeifahren, machen die gerne ;)

Viel Glück

amg4300

Zitat:

Original geschrieben von amg4300

Klar kann man das machen :rolleyes:

Ich selbst habe jetzt mit meinem E 270 cdi 446.000 TKM gemeinsame KM zurückgelegt !!

Läuft und läuft (toi,toi,toi..)

Aber trotzdem das ATG überprüfen lassen, oder sogar das komplette FZ, (einmal bei ADAC) vorbeifahren, machen die gerne ;)

Viel Glück

amg4300

Wow! Respect!

Immer noch die ersten Agregate? Taxi oder einfach vielfahrer?

Grüsse Frank

Jow Danke!

einfach nur vielfahrer (langstrecke-Autobahn). Bei ca. 360.000 wollte der 2 neue Düsen haben und seitdem, .... läuft. :cool:

Aber bei dem 240er braucht man ja nicht von Düsen zu reden...also

MFG

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