ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Wer darf hier nachts parken?

Wer darf hier nachts parken?

Themenstarteram 5. Oktober 2024 um 17:07

Wie im Bild 1 zu sehen gibt es einen Hauseingang, vor diesem steht rechts und links je ein Schild (Bild 2) das tagsüber das Parken verbietet.

 

Dort ist kein Stellplatz eingezeichnet, aber ich denke man dürfte dort nachts parken.

 

Aber: am linken und rechten Ende der Straße stehen Schilder, die nur den Anwohnern das Parken gestatten (Bilder 3 und 4), es sind Parkboxen markiert.

 

Wer darf also nun vor der Tür parken, alle oder nur Anwohner mit Parkausweis?

2060458551
1807419490
1599917971
+1
Ähnliche Themen
18 Antworten

Ist die Bordsteinkante vor der Tür abgesenkt? Das erkennt man auf dem Bild nicht so genau, dann dürfte da m. E. nie geparkt werden.

Themenstarteram 5. Oktober 2024 um 17:28

Dann wären ja die Schilder und die zeitliche Einschränkung unsinnig

Auf den eingezeichneten Parkplätzen darf je nach Zeit/Tag entweder nur gehalten werden oder auch länger geparkt. Nur direkt vor der Tür eben nie, da ein abgesenkter Bordstein eben immer eine Aufstiegshilfe darstellt. . So wurde das Sinn machen.

So etwas gibt es bei uns in der Gegend sogar vor einem Privathaus, das direkt vor der Tür der Bordstein abgesenkt ist und dort nie geparkt/gehalten werden darf. Recht und links davon sind Parkplätze eingezeichnet.

Themenstarteram 5. Oktober 2024 um 17:48

Bitte lies nochmal meine Beschreibung. Die Parkverbotsschilder mit Zeitangaben stehen (nur) rechts und links von der Tür.

stimmt die Einschränkung gilt nur direkt vor der Tür , aber das blaue P Schild erlaubt das Parken nur in den gekennzeichneten Bereichen (sofern solche gekennzeichnet sind, wie hier), also innerhalb der weißen Markierungen. D.h vor der Tür darf man dann innerhalb der Zeiten noch nicht mal halten. Nachts aber schon , nur Parken darf da zu keiner Zeit jemand.

Themenstarteram 5. Oktober 2024 um 18:22

Wieso? Das "normale" Parken am Fahrbahnrand ist ohne jede Beschilderung immer zulässig.

In den nicht verbotenen Zeiträumen darf vor dem AOK Eingang nur mit Parkausweis B geparkt werden. Die markierten Stellplätze spielen als Erlaubniszone in verkehrsberuhigten Bereichen eine Rolle. Ansonsten begrenzen sie nur den Stellplatz pro Fahrzeug.

Zwischen den Schildern Anfang und Ende Parken nur für Anwohner, dürfen nur Anwohner parken.

Die dazwischen aufgestellten Schilder betreffen somit auch nur die entsprechenden Anwohner.

Die Allgemeinheit darf dort gar nicht parken.

Themenstarteram 5. Oktober 2024 um 20:40

Ich wollte bei der Threaderöffnung nicht vorgreifen, aber meiner Meinung nach darf hier nachts jeder parken.

 

Der Bereich vor dem Eingang ist ja rechts und links von "parkvorschriftenregelnden" Zeichen begrenzt. Wer kommt da auf die Idee, viel weiter davor/dahinter nach einrahmenden Schildern zu suchen?

Das liegt dort noch locker in Sichtweite. Mich wundert eher, dass dort eine Einbahnstraßenregelung vorliegt und die Fahrbahn äußerst breit ist.

Themenstarteram 5. Oktober 2024 um 20:47

Die Straße knickt ab und wird dort schmäler.

 

Außerdem ist die Straße Teil eines Karrees, wo von vier Straßen drei eine Einbahnstraße sind. Quasi eine Schleife, die einmal um den Block führt.

 

Im übrigen scheint das Konstrukt recht neu zu sein, auf den Google Fotos ist auf ganzer Länge einfach Parkverbot (eingeschränktes Haltverbot)

Zitat:

@nogel schrieb am 5. Oktober 2024 um 22:40:49 Uhr:

Der Bereich vor dem Eingang ist ja rechts und links von "parkvorschriftenregelnden" Zeichen begrenzt. Wer kommt da auf die Idee, viel weiter davor/dahinter nach einrahmenden Schildern zu suchen?

Es gibt ja beim beabsichtigten Parken eine Umschaupflicht, die üblicherweise bis zur nächsten Einmündung reicht. Bei der geringen Strecke dürfte das unproblematisch sein.

Und dass ein Bereich mit (eingeschränktem) Haltverbot in eine andere Parkbeschilderung eingerahmt ist, ist ja auch zulässig und nicht ungewöhnlich.

Insofern würde ich sagen, dass es ziemlich eindeutig ist, dass auch nachts dort nur Bewohner mit Parkausweis parken dürfen.

Zitat:

@nogel schrieb am 5. Oktober 2024 um 22:47:46 Uhr:

Im übrigen scheint das Konstrukt recht neu zu sein, [...]

und keinem ist bisher aufgefallen, dass die Beginn- und Ende-Schilder für das eingeschränkte bzw. absolute Haltverbot in einer Einbahnstraße falsch sind. Diese Schilder sind für Rechtsaufstellung und nicht für Linksaufstellung.

Wenn ich die Fotos korrekt angeschaut und interpretiert habe, sind die Schilder richtig aufgestellt.

Bereits vor ca. 60 Jahren habe ich gelernt, dass man Schilder mit Pfeil, die quer zur Fahrtrichtung stehen, gedanklich zur Fahrbahn drehen soll, um Anfang und Ende zu bestimmen.

Die Pfeile zeigen dann in die Richtung, in der diese gelten.

Also müssen die auf der linken Straßen umkehrt zur rechten Straßenseite stehen.

Auf den Fotos stehen die meisten Schilder aber ohnehin schon so gedreht, dass die Pfeile in die Richtung des Geltungsbereichs stehen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Wer darf hier nachts parken?