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Wer darf hier wann und wie parken?

Themenstarteram 18. Februar 2024 um 21:49

Zwei Parkplätze sind eindeutig mit diesen Verkehrszeichen gekennzeichnet. Doch was bedeutet dies konkret? Dürfen in der angegebenen Zeit nur Leute mit behinderten Ausweis parken? Müssen Sie dann eine Parkscheibe benutzen? Darf man außerhalb der Zeiten mit Parkscheibe parken?

Oder darf man außerhalb der genannten Zeiten ganz normal dauerhaft auf den beiden Parkplätzen parken?

Ich finde dies unklar und verstehe es nicht. Würde mich sehr über eine Erläuterung freuen! Ich bin gespannt, wie ihr das seht.

Wer darf hier wann wie parken?
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125 Antworten

Ich freue mich schon auf die verschiedenen Antworten, bei denen jeder meint, dass das völlig klar sein und dann fragt, was man denn heutzutage in der Fahrschule lerne.

Ich kann dir nur ein oder zwei naheliegende Interpretationen geben, wenn dir das reicht ...

Behindertenparkplatz - mit Parkscheibe im Zeitraum von... bis ... Mo- Fr

Und wo ist da jetzt die Frage? ohne zusatzzeichen ist es ein Behindertenparkplatz und mit bleibt es immer noch einer.

@ Rockville echte ? nur 2 Interpretationen ;o)

Ich würde auch meinen, dass alle Zeichen für Behinderte mit Berechtigung gelten. Ist da vielleicht eine Behörde oder Arztpraxen?

@Icewall:

Ah, das ging ja schnell. Und gleich so selbstsicher. Wie lange hast du denn überlegt, ob sich das unterste Zusatzzeichen mit Tag- und Uhrzeitangabe auf das direkt darüber befindliche Zusatzzeichen bezieht oder ob es sich auf die gesamte Kombination bezieht? Gar nicht, oder?

von oben nach unten lesen, zuerst "Parken erlaubt", anschliesend die Einschränkungen mit "Und-Verknüpfung", also alle Vorgaben müssen zutreffen, dann ist parken "kostenlos".

Wo kann ich denn etwas über die Lesereihenfolge und die und-Verknüpfung nachlesen?

Ich sehe es so:

Es ist ein Behindertenparkplatz, die Höchstparkdauer beträgt 2 Stunden und es ist eine Parkscheibe zu verwenden.

Ob sich aber nun die Zeitangabe nur auf das direkt darüber befindliche Zusatzzeichen bezieht oder auf die ganze Schilderkombination, weiß nur die anordnende Behörde.

Sind in der Nähe Geschäfte oder Dienststellen einer Behörde oder ähnliches? Dann soll vermutlich die gesamte Regelung nur in den angegebenen Zeiten gelten, d.h. nachts und am Wochenende dürfte dann dort jeder parken.

Oder sind nur Wohnhäuser in der Nähe? Dann soll es vermutlich 24/7 ein Behindertenparkplatz sein und die Zeitangaben beziehen sich auf die Höchstparkdauer und die Parkscheibenpflicht.

Beides sind nur Vermutungen und mehr Erkenntnis wird sich auch nicht ergeben.

Von oben nach unten ist eh klar.

 

Aber die zweite Regel lautet, daß sich jedes Schild (nur) auf das darüber befindliche bezieht.

 

Und das wäre beim dritten schon mal falsch nach deiner Lesart.

angenommen, es steht nur das P-Schild mit der Zeitangabe Mo-Fr, darf man dort am Wochenende parken?

eher nicht..

Zitat:

@nogel schrieb am 18. Februar 2024 um 23:46:50 Uhr:

Aber die zweite Regel lautet, daß sich jedes Schild (nur) auf das darüber befindliche bezieht.

Eine solche Regel existiert nicht. Sie lässt sich auch nicht durch § 39 Abs. 3 StVO herleiten, falls das deine Absicht war:

"Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. ( ... ) Sie sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht."

Dann kannst du uns sicher erläutern, was die von dir zitierte Verordnungspassage sonst bedeutet.

Die Zusatzzeichen sind alle unter dem obersten Verkehrszeichen angebracht.

Alle (hier weißen) Zusatzzeichen beziehen sich auf das oberste ( hier blaue) Zeichen.

 

Parken erlaubt

 

nur mit Behindertenparkausweis

nur max. 2h mit Parkscheibe

nur Mo-Fr 7-19 Uhr

 

So meine Interpretation.

die Logik kann doch nur sein:

es ist und bleibt ein BehindertenParkplatz, alle anderen haben da nichts verloren.

Darunter werden Einschränkungen für die Parkdauer gemacht. Das hebt doch die Einschränkung, daß es eben nur ein Parkplatz für Schwerbehinderte ist, nicht wieder auf, lediglich der Parkberechtigte hat weitere Vorgaben zu beachten.

Zitat:

@nogel schrieb am 18. Februar 2024 um 23:53:30 Uhr:

Dann kannst du uns sicher erläutern, was die von dir zitierte Verordnungspassage sonst bedeutet.

Der zitierte Satz enthält gar keine Anleitung zum Lesen mehrerer Zusatzzeichen. Er bezieht sich ganz offensichtlich nur auf den Fall eines einzigen Zusatzzeichens unter einem Hauptverkehrszeichen. Anders ergibt es nämlich keinen Sinn, dass Zusatzzeichen "in der Regel unter" dem VZ angebracht sind, auf das sie sich beziehen. Es gibt nämlich Zusatzzeichen außerhalb der Regel auch oberhalb, aber eben nur oberhalb von Hauptverkehrszeichen. Das sind die Zusatzzeichen zum Zeichen 205 "Radfahrer queren" und "Straßenbahn". Diese befinden sich oberhalb des Z 205.

Zitat:

@moto-tubby schrieb am 18. Februar 2024 um 23:56:49 Uhr:

die Logik kann doch nur sein:

es ist und bleibt ein BehindertenParkplatz, alle anderen haben da nichts verloren.

Und wie würdest du es dann beschildern, wenn es nur Mo-Fr 7-19 Uhr ein Behindertenparkplatz sein soll und außerhalb dieser nicht? Genau so, oder?

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