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Westfalia Anhängerkupplung dran. Abschleppöse weg?

Mercedes E-Klasse S211
Themenstarteram 13. Juni 2017 um 18:16

Servus

Ist es normal, wenn eine AHK montiert wird und dafür gibt es dann keine Abschleppöse mehr???

Hinter der Klappe in der Stoßfängerverkleidung ist nix.

Nur ein kleines Schaumgummi.

Mehr nicht.

Dahinter ist auch kein Gewinde wo die Abschleppöse hinein gedreht wird.

 

Img-2172
Img-2173
Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 14. Juni 2017 um 20:15

Ein Abschleppseil darf nur verwendet werden, wenn an dem abzuschleppenden Fahrzeug der Motor noch läuft und somit die volle Bremskraft zur Verfügung steht.

Sollte der Motor an dem abzuschleppenden Fahrzeug nicht mehr laufen, so darf hier nur mit einer Abschleppstange abgeschleppt werden.

Aber, wie will ich das machen, wenn ich keine Vorrichtung mehr dafür habe.

By the way, Westfalia habe ich angeschrieben.

Antwort steht noch aus.

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Kenn ich so, zwar nicht direkt vom 211er aber bei unseren vorherigen Autos war das auch so.

Muss ich mal nachsehen. Habe auch eine Westfalia. (Bj. 2005)

Allerdings: warun ist das noch nötig?

Eine AHK ist doch viel praktischer und ist vor allem mittig.

Problem ist nur, wenn man den Hacken nicht dabei hat!

Der wohnt bei mir im Auto

Zitat:

@GerdTrampler schrieb am 13. Juni 2017 um 21:47:23 Uhr:

Muss ich mal nachsehen. Habe auch eine Westfalia. (Bj. 2005)

Allerdings: warun ist das noch nötig?

Eine AHK ist doch viel praktischer und ist vor allem mittig.

Hast Du mal versucht eine handelsübliche Abschleppstange an einer Kugelkopfkupplung zu befestigen?

Hallo die handelsübliche Abschleppstange bekommt man nicht an den Kugelkopf. Das Problem hatte ich erst vor 14 Tagen. Aber eine eine Abschleppöse ist eigentlich bei einer vorhandenen Hägerkupplung auch nicht mehr erforderlich und dürfte für zwei vernünftige Kraftfahrer kein Problem mit einem Seil zum Abschleppen sein!

MfG

Themenstarteram 14. Juni 2017 um 20:15

Ein Abschleppseil darf nur verwendet werden, wenn an dem abzuschleppenden Fahrzeug der Motor noch läuft und somit die volle Bremskraft zur Verfügung steht.

Sollte der Motor an dem abzuschleppenden Fahrzeug nicht mehr laufen, so darf hier nur mit einer Abschleppstange abgeschleppt werden.

Aber, wie will ich das machen, wenn ich keine Vorrichtung mehr dafür habe.

By the way, Westfalia habe ich angeschrieben.

Antwort steht noch aus.

Dann teile doch bitte mal die Antwort von Westfalia mit. Bin darauf sehr gespannt.

MfG

Zitat:

@SternenObiWan schrieb am 14. Juni 2017 um 22:15:57 Uhr:

Ein Abschleppseil darf nur verwendet werden, wenn an dem abzuschleppenden Fahrzeug der Motor noch läuft und somit die volle Bremskraft zur Verfügung steht.

Sollte der Motor an dem abzuschleppenden Fahrzeug nicht mehr laufen, so darf hier nur mit einer Abschleppstange abgeschleppt werden.

Aber, wie will ich das machen, wenn ich keine Vorrichtung mehr dafür habe.

By the way, Westfalia habe ich angeschrieben.

Antwort steht noch aus.

1) wo steht das?

2) was hat Westfalia mit dem Nichtvorhandensein einer Abschleppöse zu tun? In der Regel montiert Westfalia keine AHK selbst.

Welches PKW besprechen wir eigentlich?

Habe gerade mal gegogelt:

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§43 Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen

(1) Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen müssen so ausgebildet und befestigt sein, dass die nach dem Stand der Technik erreichbare Sicherheit – auch bei der Bedienung der Kupplung – gewährleistet ist. Die Zuggabel von Mehrachsanhängern muss bodenfrei sein. Die Zugöse dieser Anhänger muss jeweils in Höhe des Kupplungsmauls einstellbar sein; dies gilt bei anderen Kupplungsarten sinngemäß. Die Sätze 2 und 3 gelten nicht für Anhänger hinter Elektrokarren mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht mehr als 2 t beträgt.

(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Achse müssen vorn, Personenkraftwagen – ausgenommen solche, für die nach der Betriebserlaubnis eine Anhängelast nicht zulässig ist – auch hinten, eine ausreichend bemessene und leicht zugängliche Einrichtung zum Befestigen einer Abschleppstange oder eines Abschleppseils haben. An selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern darf diese Einrichtung hinten angeordnet sein.

(3) Bei Verwendung von Abschleppstangen oder Abschleppseilen darf der lichte Abstand vom ziehenden zum gezogenen Fahrzeug nicht mehr als 5 m betragen. Abschleppstangen und Abschleppseile sind ausreichend erkennbar zu machen, zum Beispiel durch einen roten Lappen.

(4) Anhängerkupplungen müssen selbsttätig wirken. Nicht selbsttätig wirkende Anhängerkupplungen sind jedoch zulässig

an Zugmaschinen und an selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern, wenn der Führer den Kupplungsvorgang von seinem Sitz aus beobachten kann,

an Krafträdern und Personenkraftwagen,

an Anhängern hinter Zugmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben,

zur Verbindung von anderen Kraftfahrzeugen mit einachsigen Anhängern oder zweiachsigen Anhängern mit einem Achsabstand von weniger als 1,0 m mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t.

In diesem Fall muß die Herstellung einer betriebssicheren Verbindung leicht und gefahrlos möglich sein.

(5) Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen an zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 und ihre Anbringung an diesen Kraftfahrzeugen müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

Wenn Du dann eine abnehmbare AHK hast und hast den Haken nicht dabei, dürfte die Zulassung entfallen.....

Ich habe hinter meiner Klappe auch nichts mehr durch die AHK.

 

Meine Abschleppstange ( 4t , gekauft in der Bucht ) passt unter den Kugelkopf und stellt somit eine sichere Verbindung her . Ich ziehe die Stange auch generell dem Seil vor da es um Längen angenehmer ist

Themenstarteram 15. Juni 2017 um 9:57

@GerdTrampler

Hoppla??

Da ist wohl meine eigene Auffassung von "es empfiehlt sich" in "darf nicht" mit den Jahren abgedriftet.

Oder war es früher mal so?

Also ich habe meinen Führerschein jetzt seit 31 Jahren.

Da hat sich seit dem einiges verändert.

Fazit: Du hast nach aktueller Lage recht.

Sorry für mein eigenes Pflichtempfinden, dass ich ein Abschleppseil fürn Ar... halte.

Nachtrag: I-Pad Smileys funktionieren hier nicht :-(

Ich habe bei mir mal nachgesehen.

S211, 270CDI, Bj. 2005

Ich habe hinten links seitlich, fast unter den in der Heckklappe befindlichen Leuchten unterhalb einer Abdeckung die Gewindebohrung für die Abschleppöse.

Vorne ist dieses ebenso.

@ SternenObiWan:

Das, was Du beschrieben hast zum Abschleppen, steht nahezu gleich in meiner Betriebsanleitung für den S211.

Du bist also gar nicht daneben.

Was hast Du für einen Typ?

@ GerdTrampler: Wieso sollte der Zulassungsschein ungültig sein? Denn eine AHK wird schon lange nicht mehr in den Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen. Es stehen in jeder Zulassungsbescheinigung Q1 u.Q2 die zulässigen Anhägelasten auch wenn keine Kupplung (ob fest oder abnehmbar) vorhanden ist.

MfG

Themenstarteram 15. Juni 2017 um 14:21

Ich habe den S211 mopf 280 CDI EZ 10/2006

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