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Wie bekomme ich ein H-Kennzeichen?
Moin Leute!
Ich hab da mal ne dumme Frage und zwar fahre ich einen Golf 1 16V.
Das war ursprünglich mal eine Diesel Karosse. Den habe ich komplett umgebaut auf 16V KR.
Es ist alles clean, keine Türgriffe mehr usw.. 2 Sitzer, den kompletten Innenraum mit Riffelblech verkleidet.
Radläufe gezogen, tiefergelegt und noch einiges mehr. Wird zu lang wenn ich das hier alles aufzählen müsste.
Ist schon seid 10 Jahren abgemeldet.
Aber meine Frage ist, ist es irgendwie möglich an H-Kennzeichen ran zu kommen? Wenn ja wie? Hab schon soviele Einser gesehen mit H- Kennzeichen und die waren auch komplett umgebaut! Wie geht das?
Da ich den Einser nur bei gutem Wetter fahren werde bzw. im Winter gar nicht ist mir eine komplette Anmeldung zu teuer.
Wenn es hilft dann zeige ich euch noch ein paar Fotos von meinem Einser.
Ich hoffe ich konnte das so gut es geht beschreiben.
Ich hoffe ihr könnt mir irgendwie weiter helfen.
Gruß
Beste Antwort im Thema
Alles ganz einfach ..... alles umbauen wie man möchte und einfach 30 Jahre warten.
2046 bekommt dieser Golf also locker das H.
Nur Geduld ..........
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32 Antworten
Na da fehlt's dann aber schon sehr am Originalzustand. Umbauten, die in den ersten 10 Jahren nach EZ möglich gewesen wären, sind allerdings zulässig. KR gab's ab '86, wär also rückwirkend bis '76 nicht unbedingt ausgeschlossen.
EZ war wann ?
http://www.oldtimer-markt.de/.../...nzeichen-neuer-anforderungskatalog
http://www.gerolt.de/.../H%20Kennzeichen%20TUEV%20Anforderungen.pdf
http://www.tuev-sued.de/.../2anfordkat-oldtimer.pdf
Letztendlich entscheidet das aber immer der zuständige Prüfer, der eine großzügiger, ein anderer eben nicht.
H Kennzeichen gibts in Hannover
Für so ne Bastelbude musst du schon einen sehr gnädigen Prüfer erwischen denn nichts davon ist Zeitgenössisch. Keine Türgriffe sind sowieso illegal. Mach einfach Saisonanmeldung und fertig, immer noch billiger als die H-Steuern. Und mal ehrlich, 70€ im Jahr (Differenz 1.8 EU1>H-Steuer) treiben dich in den Ruin? Dann verkauf den Einser besser gleich.
Der KR hat gar keinen Kat, das ist schon ein Unterschied.
tja da seh ich auch keine möglichkeit von h kennzeichen
Zitat:
@SiPPi schrieb am 25. Mai 2016 um 16:42:59 Uhr:
Der KR hat gar keinen Kat, das ist schon ein Unterschied.
Stimmt, ist ja ein KR... trotzdem, selbst 450€ im Jahr sind gemessen am sonstigen Unterhalt doch ein Witz. Mit Saison Kennzeichen ist es dann auch kaum mehr als H-Steuer.
Ohne kat keine grüne Unfug Plakette. Für einige wäre das ein riesiges Problem wie zb für mich, da ich aus dem Ruhrgebiet komme. Andere haben damit kein Problem und die beneide ich.
Mit dem Gebastel n H (außer in Hannover )? Füll den Prüfer mit ner Flasche Stroh 80 ab, dann geht das vielleicht
Mal im Ernst: Du musst dem Prüfer nachweisen, dass die Umbauten SO zeitgenössisch sind. Das heißt: sie müssen entweder seit spätestens 10 Jahren nach EZ an DIESEM Auto gewesen sein ODER aber damals schon "üblich" gewesen sein.
Beides musst du dem Prüfer beweisen. (Bilder aus alten Tuning-Zeitschriften, Teile-Gutachten oder ABEs mit dem entsprechenden Alter, etc.)
Das Ding mit den krass umgebauten 1sern mit "H" ist ganz einfach: möglichst originalen 1ser n H verpassen und dann umbauen.
Wenn die H-Abnahme einmal gelaufen ist, guckt höchstens der TüV-Prüfer seltsam, wenn er die Kiste sieht.
Fährt man aber einfach für die HU/AU zur Dekra, KÜS oder GTÜ verringert sich die Wahrscheinlichkeit nochmal mehr, denn die dürfen alle keine H-Abnahme machen.
MfG
Chris
P.S.:
Warum muss man ein Auto überhaupt so übel umgestalten? Werde ich wohl nie verstehn
Moin Moin!
Zitat:
Mal im Ernst: Du musst dem Prüfer nachweisen, dass die Umbauten SO zeitgenössisch sind. Das heißt: sie müssen entweder seit spätestens 10 Jahren nach EZ an DIESEM Auto gewesen sein ODER aber damals schon "üblich" gewesen sein.
Beides musst du dem Prüfer beweisen. (Bilder aus alten Tuning-Zeitschriften, Teile-Gutachten oder ABEs mit dem entsprechenden Alter, etc.)
Das ist richtig
Zitat:
Das Ding mit den krass umgebauten 1sern mit "H" ist ganz einfach: möglichst originalen 1ser n H verpassen und dann umbauen.
Wenn die H-Abnahme einmal gelaufen ist, guckt höchstens der TüV-Prüfer seltsam, wenn er die Kiste sieht.
Fährt man aber einfach für die HU/AU zur Dekra, KÜS oder GTÜ verringert sich die Wahrscheinlichkeit nochmal mehr, denn die dürfen alle keine H-Abnahme machen.
Und das ist völliger Blödsinn!
MfG Volker
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 26. Mai 2016 um 11:47:26 Uhr:
Moin Moin!
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 26. Mai 2016 um 11:47:26 Uhr:
Das Ding mit den krass umgebauten 1sern mit "H" ist ganz einfach: möglichst originalen 1ser n H verpassen und dann umbauen.
Wenn die H-Abnahme einmal gelaufen ist, guckt höchstens der TüV-Prüfer seltsam, wenn er die Kiste sieht.
Fährt man aber einfach für die HU/AU zur Dekra, KÜS oder GTÜ verringert sich die Wahrscheinlichkeit nochmal mehr, denn die dürfen alle keine H-Abnahme machen.
Und das ist völliger Blödsinn!
MfG Volker
Dann korrigiere mich doch bitte. Dann weiß der TE was wirklich Sache ist.
Moin Moin!
Zitat:
Dann korrigiere mich doch bitte.
Muss ich das wirklich einzeln aufdröseln ?
Zitat:
das Ding mit den krass umgebauten 1sern mit "H" ist ganz einfach: möglichst originalen 1ser n H verpassen und dann umbauen.
ja , nur ist dann das H weg !
Zitat:
Wenn die H-Abnahme einmal gelaufen ist, guckt höchstens der TüV-Prüfer seltsam, wenn er die Kiste sieht.
ja , leider gibt es immer noch Prüfer , die selber keine Berechtigung haben , eine H Abnahme durchzuführen , aber die HU dürfen sie machen , da kann es schon mal zu solchen Fehleinschätzungen kommen.Grundsätzlich ist bei jeder HU eines Fzges mit H-KZ zu überprüfen , ob das Fzg noch die Voraussetzungen erfüllt.
Zitat:
Fährt man aber einfach für die HU/AU zur Dekra, KÜS oder GTÜ verringert sich die Wahrscheinlichkeit nochmal mehr, denn die dürfen alle keine H-Abnahme machen.
Nein , dort dürfen alle die H-Abnahme durchführen.
MfG Volker
hallo
den 16v motor gab es nicht im typ 17 und damit nicht H fähig
umbauten selber sind schon mit H vereinbar aber die sachen müssen eben für das auto sein und dann auch noch in den zeitrahmen passen
dadurch fallen gewisse sachen natürlich raus
Mfg Kai
Interessant wäre es zu wissen wie viele 16v Umbauten aus der entsprechenden Zeit ich nachweisen müsste damit der Umbau als zeitgenössisch gilt? Ähnlich sieht es mit den VR6 Umbauten im 2er aus, Mitte der 90er war das _der_ Umbau.
Zitat:
@kathrin-kai schrieb am 26. Mai 2016 um 22:24:03 Uhr:
hallo
den 16v motor gab es nicht im typ 17 und damit nicht H fähig
umbauten selber sind schon mit H vereinbar aber die sachen müssen eben für das auto sein und dann auch noch in den zeitrahmen passen
dadurch fallen gewisse sachen natürlich raus
Mfg Kai
Also ich habe das mal so erklärt bekommen, wenn der Umbau in den ersten 10 Jahren nach EZ des Fahrzeugs möglich gewesen wäre (also auch außerhalb der ursprünglich für das Fahrzeug vorgesehenen Motorenpalette), gilt das als zeitgenössisch.
Deswegen stimme ich SiPPi vollkommen zu, dürfte auf die VR6- Umbauten also beispielsweise zutreffen.
Zitat:
@Maakus schrieb am 27. Mai 2016 um 07:59:58 Uhr:
Zitat:
@kathrin-kai schrieb am 26. Mai 2016 um 22:24:03 Uhr:
hallo
den 16v motor gab es nicht im typ 17 und damit nicht H fähig
umbauten selber sind schon mit H vereinbar aber die sachen müssen eben für das auto sein und dann auch noch in den zeitrahmen passen
dadurch fallen gewisse sachen natürlich raus
Mfg Kai
Also ich habe das mal so erklärt bekommen, wenn der Umbau in den ersten 10 Jahren nach EZ des Fahrzeugs möglich gewesen wäre (also auch außerhalb der ursprünglich für das Fahrzeug vorgesehenen Motorenpalette), gilt das als zeitgenössisch.
Deswegen stimme ich SiPPi vollkommen zu, dürfte auf die VR6- Umbauten also beispielsweise zutreffen.
So habe ich es auch gehört. 94er Motor in 84er Auto -> kein Problem. Ob die sich jetzt so päpstlich anstellen, dass der Motor tatsächlich auch im Jahr X gebaut gewesen sein muss (was ein Satz ), weiß ich nicht.