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Wiederholt geblitzt...

Themenstarteram 27. Oktober 2022 um 16:33

Wollte nur mal kurz was fragen. Ich hatte mein Auto verkauft und der Käufer ist wohl bei der Probefahrt geblitzt worden. Jetzt bekomme ich 4 Wochen später die entsprechende Post. Na ja, 6 km/h zu schnell, 30€, also nix wildes. Habe den Käufer angeschrieben, er will das auch bezahlen, also alles eigentlich kein Problem. Da der Käufer aus Österreich ist, denken wir, dass es einfacher ist, dass ich das einfach bezahle und er mir das erstattet. Ausserdem hab ich eigentlich auch keinen Bock darauf, da jetzt noch groß Widerspruch einzulegen, den Fahrer anzugeben usw.

Jetzt frage ich mich nur folgendes. Hat das für mich irgendeinen Nachteil, wenn ich das bezahle und quasi "auf meinen Deckel" nehme? Also wenn ich selber dann z.B. innerhalb von 12 Monaten nochmal geblitzt werde? Oder ist dass irgendwie erst ab einer bestimmten Überschreitung so, dass es dann teurer wird?

MfG

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31 Antworten

Hat null Komma null Auswirkungen.

Warum bezahlen?

Einfach die Adresse des Fahrers mitteilen.

Zitat:

@prikkelpitt schrieb am 27. Oktober 2022 um 18:33:21 Uhr:

Wollte nur mal kurz was fragen. Ich hatte mein Auto verkauft und der Käufer ist wohl bei der Probefahrt geblitzt worden. Jetzt bekomme ich 4 Wochen später die entsprechende Post. Na ja, 6 km/h zu schnell, 30€, also nix wildes. Habe den Käufer angeschrieben, er will das auch bezahlen, also alles eigentlich kein Problem. Da der Käufer aus Österreich ist, denken wir, dass es einfacher ist, dass ich das einfach bezahle und er mir das erstattet.

Wieso? Beim letzten dt. Bußgeldbescheid den mir jmd. gezeigt hat, konnte man sogar im Internet bezahlen, u.a. Kreditkarte. Und SEPA sowieso.

Und wenn du den Fahrer angibst, wird der niedrige Betrag in Österreich überhaupt eingetrieben?

Zitat:

Ausserdem hab ich eigentlich auch keinen Bock darauf, da jetzt noch groß Widerspruch einzulegen, den Fahrer anzugeben usw.

Jetzt frage ich mich nur folgendes. Hat das für mich irgendeinen Nachteil, wenn ich das bezahle und quasi "auf meinen Deckel" nehme? Also wenn ich selber dann z.B. innerhalb von 12 Monaten nochmal geblitzt werde? Oder ist dass irgendwie erst ab einer bestimmten Überschreitung so, dass es dann teurer wird?

Auf jeden Fall hast du die (rein finanzielle) Arschkarte, wenn er dir das ausgelegte Geld nicht zahlt.

Was den Rest angeht: Keine Ahnung, aber am besten das Foto usw. ein paar Jahre aufbewahren, damit du zur Not beweisen kannst wie sich dsa abgespielt hat bzw. dass du das nicht warst.

notting

am 27. Oktober 2022 um 17:03

Ab 25 EUR kann D<>AT beidseitig eingetrieben werden (Sondervertrag).

Steiermark z. B. macht das -> D.

Ob D -> AT das auch praktiziert, weiß ich nicht. Die erforderliche Rechtsgrundlage gibt es.

Er soll das selbst bezahlen. Ist per Sepa-Überweisung doch kein Problem. Wenn er es nicht macht, gib seine Daten an.

Kopie vom Kaufvertrag hin schicken, alles andere soll Dich nicht kümmern.

Das soll das Amt selbst machen. Bezahlen würde ich nicht. Glaub nicht, dass der Käufer so ehrlich ist und das Dir erstattet.

Gruß jaro

Themenstarteram 27. Oktober 2022 um 18:20

Zitat:

@jaro66 schrieb am 27. Oktober 2022 um 19:12:49 Uhr:

Kopie vom Kaufvertrag hin schicken, alles andere soll Dich nicht kümmern.

Das soll das Amt selbst machen. Bezahlen würde ich nicht. Glaub nicht, dass der Käufer so ehrlich ist und das Dir erstattet.

Gruß jaro

Hab ich halt kein Bock drauf, da noch alles hinzuschicken. Und Du kennst den Käufer nicht, ich schon. Und ich bin mir sehr sicher, dass er das bezahlt. Aber insgesamt war das ja auch gar nicht die Frage.

Dann bezahl es halt. Negative Auswirkungen auf dich hat es nicht, nur das doch sehr überschaubare Risiko auf den 30€ sitzen zu bleiben.

Mich wundert, dass noch niemand die „Ab zum Anwalt Karte“ gespielt hat…..

Aber zumindest wurde schon mal dem Käufer unterstellt, dass er unehrlich ist, eh nicht zahlen wird und zu meiner Beruhigung kam auch schon die Idee, dass sich doch bitte „das Amt“ drum kümmern soll (was in Anbetracht der drakonischen Strafe von 30€ auf jedem Fall im Verhältnis steht, damit sowas über Landesgrenzen hinweg verfolgt werden soll).

Wenn du das Ticket übernimmst, hat es keinerlei negativen Konsequenzen.

am 28. Oktober 2022 um 7:18

Der beste Post bisher.

Hä?

Den Kaufvertrag zum Ordnungsamt schicken kost 85 Cent und ist die Einfachste und Normalste Sache der Welt, in diesem Falle.

Aber der TE kann es ja kompliziert machen wie er will.

Gruß jaro

P.S. Der Hinweis, daß der TE auf seiner Rechnung sitzen bleiben könnte, darf ja wohl erlaubt sein.

streng genommen war der TE zur Zeit der Probefahrt noch Halter des Fahrzeugs, oder seh ich das falsch? Auch wenn er zu dem fraglichen Zeitpunkt nicht selbst gefahren ist. Tja.. ist halt immer ein Risiko, seinen Hobel aus der Hand zu geben.

Ich täts bei Wildfremden nicht, aber ok, muss jeder selbst wissen was er tut.

Zahlen, den Typ zur Rückerstattung auffordern und gut is.. und hoffen, dass der wirklich so kooperativ ist (woher weiß der TE das eigentlich?) Direkte Folgen seh ich jetzt auch nicht, trotzdem wär ich die nächste Zeit etwas vorsichtiger unterwegs - kann ja nicht schaden.

P.S.: warum heißt der Threadtitel eigentlich "wiederholt geblitzt"? Bis jetzt lese ich nur von einer Sache.

Zitat:

Du kennst den Käufer nicht, ich schon. Und ich bin mir sehr sicher, dass er das bezahlt. Aber insgesamt war das ja auch gar nicht die Frage.

nicht eindeutig! Käufer schon länger persönlich bekannt, oder nur "Vertrauensbonus ausm Bauchgefühl"?

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