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Wild ausgewichen zahlt die Teilkasko...?
Hallo,
hatte gestern einen Unfall habe mich mit dem Auto überschlagen etc.. kurz gesagt auto ist hin. Bin auf der Lnadstraße in ne Kurve gefahren wo dann rehe über die Fahrbahn huschten diesen bin ich dann ausgewichen weil ich erschrocken bin und diese erst spät gesehen habe da regen etc... Muss dann nämlich nochmal nachaussage bei der Polizei machen.
jetzt das entscheidende habe eine Teil-Kasko.. zahlt die im konkreten fall oder nur wenn ich das vieh auch umfahre und es daliegt?
vielleicht könnt ihr mir ja helfen
Beste Antwort im Thema
Zwar sind sog. Rettungskosten grundsätzlich von der Kaskoversicherung zu tragen, jedoch ist der Versicherte (also der TE) vollumfänglich in der Beweislast.
@TE
Mal hier nachlesen (kommt dir vielleicht bekannt vor, der Sachverhalt )
http://www.finanzenchannel.de/urteile-17,9245.html
Das OLG Hamm wird übrigens auch als "kleiner BGH" bezeichnet, da dessen Urteile häufig von grundsätzlicher Bedeutung sind.
Guter Rat: Vergiss das mit dem Wildschaden wieder und sei froh, dass du selbst nicht verletzt wurdest.
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27 Antworten
Dürfte sicher nicht problemlos ablaufen..
War denn das Tier noch da oder hat es jemand gesehen ?
nein gibt keine zeugen bin auch alleine im auto gewesen.. der hinter mir war zu weit weg das tier war natürlich nichtmehr da ist ja quasi ins feld gehuscht und eine kollision gab es ja nicht
Im Regelfall wird der Versicherer die Regulierung ablehnen, da ein Beweis seitens des Geschädigten nicht möglich ist.
also bleib ich auf den kosten sitzen ?
Hat die Polizei nach Spuren gesucht??
Auf einer Geraden, Unfall. Ein Mann ist gegen einen Baum gefahren. Habe erste Hilfe geleistet. Polizei kam, und suchte gleich nach Spuren. Frische Abdrücke. Sie meinten, das erhöhe die Chancen ungemein das er den Schaden von der Versicherung bezahlt bekäme.
Aber, auf einer Geraden. Bei dir wird man wegen der Kurve eher auf einen Fahrfehler tippen. Und ohne Spuren, die die Polizei dokumentiert, keine Chance.
konnte gestern sowieso sogut wie keine aussage machen stand ja total neben der spur.. habe auch nix von wild gesagt.. deswegen will ich heute nochmal hin
Das Du das Wild nicht erwähnt hast, war ein Fehler.
Wenn kein Kontakt mit dem Tier stattgefunden hat, wird der Versicherer die Regulierung ablehnen.
Wäre der Unfall "nach" Kollision mit einem Tier abgelaufen, würde die Sache anders aussehen.
Gruß Dennis
Sorry, das kannst du dir sparen.
Ist jetzt einfach zu spät. Keine Zeugen, keine frischen Spuren. Dir wird keiner glauben.
Wurdest du mit der SMH abgefahren? Die Polizei erkennt schon ob du unter Schock standest.
Das dürfte aussichtslos sein eine regulierung zu erwirken.
schon alleine, weil du nichts von wild erwähnt hast und die polizei keine frischen spuren auf straße oder wald genommen hat. wie soll sich das denn anhören wenn du da jetzt nachträglich mit ankommst?
abgesehen davon halte ich diese ausweichmentalität für gefährlich, wie sich ja auch in deinem fall gezeigt hat, auch wenn man sich erschreckt.
ja aber stand ja unter schock von daher, werde es dann erstmal so aufnehmen mal schauen was wird
Zwar sind sog. Rettungskosten grundsätzlich von der Kaskoversicherung zu tragen, jedoch ist der Versicherte (also der TE) vollumfänglich in der Beweislast.
@TE
Mal hier nachlesen (kommt dir vielleicht bekannt vor, der Sachverhalt )
http://www.finanzenchannel.de/urteile-17,9245.html
Das OLG Hamm wird übrigens auch als "kleiner BGH" bezeichnet, da dessen Urteile häufig von grundsätzlicher Bedeutung sind.
Guter Rat: Vergiss das mit dem Wildschaden wieder und sei froh, dass du selbst nicht verletzt wurdest.
Ja es könnte schon so klingen wie: "Ich bin nicht den Bedingungen angepasst gefahren, in einer Kurve abgeflogen und suche jetzt nach Möglichkeiten ein bisschen entstandenen Sachschade ersetzt zu bekommen." Will ich dir natürlich nicht unterstellen, aber die Sachlage ist mit Sicherheit schwer, da irgendwelche Forderungen geltend zu machen. Ich weiß zwar nicht genau wie sich ein Schockzustand nach einem Überschlag darstellt, aber die Polizisten werden es sicher notiert haben, dass du zu dem Unfallhergang keine Angaben machen konntest. Solltest du allerdings schon Angaben gemacht haben (vor allem solche wie "Ich habe mich an das Tempolimit gehalten" oder so) wirds schwer, aber kannst ja mal berichten was bei deinem Besuch bei der Polizei herausgekommen ist.
im vom twelferider geposteten urteil duerfte der umstand, dass der beifahrer ( der den unfallhergang nicht bestätigen konnte; abweichende angaben; geschlafen; usw.. ) eine ( fuer mich) nicht geringe rolle gespielt zu haben.
(auf kleintiere eben draufhalten, und bei grossen eben mit dem leben davongekommen sein....)
scheiss situation, da ich dem TE auch nichts untestellen will ( komisch klingts schon).
good luck, aber bleib bei der wahrheit.
mfg
Harry