Wildunfall wirtschaftlicher Totalschaden ?
Hallo,
ich hatte gestern leider eine Begegnung mit einem kleinen Wildschwein. Ich habe den Aufprall so gut wie gar nicht gespürt, da es zum Glück noch ein kleines Schwein war. Was mich aber stutzig macht, ist die Tatsache das trotz des geringen Aufpralls, wirklich jeder einzelne Airbag gekommen ist. Gefühlt jede Person ist der Meinung das nur weil dir Airbags gekommen sind, der Wagen Schrott ist und den Wert des gesamten Autos übersteigen. Wir reden hier von einem Auto mit einem Wiederbeschaffungswert um die 10.000 Euro.
Stimmt das ? Und was könnte soetwas kosten wieder richten zulassen ? VG
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28 Antworten
Hast du keine vernünftigen Bilder vom Schaden? Welche Airbags sind gezündet?
Leider nein, habe des Bild gestern Abend fix gemacht und heute habe ich ihn noch nicht gesehen da er bei einem bekannten auf dem Hof steht. Aber mehr an Schaden äußerlich ist auch sonst nicht zu sehen. Der Wagen ist nicht eingestaucht oder derartiges. Grill, Stoßstange und Kotflügel sind halt eingedellt. Lampen, motorhaube und Motorraum und völlig unbeschadet.
Moin,
bei meinem A5 hat der "Kontakt" mit einem VW-Bus auch zum Auslösen aller Airbags geführt und ich habe eine ähnliche Aussage erhalten. Laut Gutachten hätten die relevanten Teile aber "nur" ca. 5000 Euro gekostet:
- 4 x Airbag (Fahrer, Beifahrer, 2 x Kopf)
- Schalttafel
- Dachhimmel
- 2 x Gurt (Straffer hatten ausgelöst)
- Airbag-Sensoren
Bei mir war einiges mehr kaputt, was dem Wagen leider den Rest gegeben hat.
Mit dem Schaden an Deiner Front und dem ganzen Arbeitslohn könnte das durchaus eng werden.
Gruß aus dem Norden.
Hast du denn keine Teilkaskoversicherung die den Schaden übernimmt?
Vielen Dank für die Antwort. Doch ich bin Teilkasko versichert. Habe leider doch etwas bammel, da mir das Auto sehr am Herzen liegt. Wenn es eng werden sollte, werde ich noch zusätzlich Geld dazu geben.
VG
Zitat:
Vielen Dank für die Antwort. Doch ich bin Teilkasko versichert. Habe leider doch etwas bammel, da mir das Auto sehr am Herzen liegt. Wenn es eng werden sollte, werde ich noch zusätzlich Geld dazu geben.
VG
Wenn du Teilkasko hast und der Wiederbeschaffungswert bei 10000 Eur liegt denke ich schon das die das bezahlen werden.Da ist noch Luft nach oben ...aber eine eventuelle Selbstbeteiligung musste natürlich bezahlen.Auf jeden Fall guckt sich das ein Gutachter an und der kann für dich 3 Angebote raussuchen soweit ich das weiss..
Inwiefern habe ich das mit den 3 Angeboten zu verstehen?
Was für Vorschläge werden mir denn i.D.R. unterbreitet?
Die 3 höchsten Bieter/Käufer die dir Betrag X anbieten für den Restwert des Wagens, falls du diesen abgeben willst.
Die Versicherung wird wohl darauf drängen, das Fahrzeug nach Restwert zu verkaufen statt einer Reparatur.
Die versicherung kann hier zu gar nichts drängen. Selbst wenns ein wirtschaftlicher totalschaden ist, kann man das fahrzeug in eigenleistung reparieren und von einem SV abnehmen lassen.
@schmatzi18 richtig
Man kann das Fahrzeug dann zum Höchstgebot eines anderen behalten was in der Regel nicht wirtschaftlich ist um ihn selbst zu reparieren. Wir werden sehen.
Meiner Erfahrung nach alles richtig soweit.
- Bei einem Totalschaden wird der Gutachter den Wagen in einer Art "Restebörse" melden
- Die drei höchsten Gebote potenzieller Ankäufer werden dem Geschädigten im Gutachten mitgeteilt und er kann dort hin verkaufen
Doof nur, dass man zur "Schadensminimierung" verpflichtet ist
- Somit zahlt die Versicherung nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich Höchstgebot
Bei mir hat die gegnerische Versicherung sogar noch ein eigenes, besseres Gebot eingeholt, das als Grundlage herhalten sollte. Da diese Mitteilung mehr als zwei Wochen nach dem Gutachten kam, hat mein Anwalt das aus der Welt geschafft...
Übrigens dürfen laut meinem Anwalt in besonderen Fällen (Pflegezustand, Ausstattung) die Reparaturkosten durchaus mal höher sein, als der Wiederbeschaffungswert (bis zu 30 %). Aber das bedarf wohl einiger Überzeugungsarbeit.
Ich drücke dem TE aber die Daumen, dass all dies für ihn Theorie bleibt und er mit der Selbstbeteiligung der TK aus der Sache raus kommt.
Zitat:
@SL_A3 schrieb am 16. Juni 2019 um 20:51:31 Uhr:
Übrigens dürfen laut meinem Anwalt in besonderen Fällen (Pflegezustand, Ausstattung) die Reparaturkosten durchaus mal höher sein, als der Wiederbeschaffungswert (bis zu 30 %). Aber das bedarf wohl einiger Überzeugungsarbeit.
Ich drücke dem TE aber die Daumen, dass all dies für ihn Theorie bleibt und er mit der Selbstbeteiligung der TK aus der Sache raus kommt.
Das gilt bloß für haftpflichtschäden!