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Winterreifen für C200 CDI - Tragfähigkeitsindex

Mercedes C-Klasse W204
Themenstarteram 10. August 2011 um 12:31

Guten Tag,

ich habe eine C200 CDI C-Klasse (ca. ein Jahr alt), die ich vom Freundlichen mit Ganzjahresreifen gekauft habe.

Ich möchte mir nun allerdings trotzdem Winterreifen kaufen und habe hierzu eine Frage.

Die Ganzjahresreifen haben die Dimension 205/55R16 94V

Müssen die Winterreifen auch den Tragfähigkeitsindex (habe via Google herausgefunden, dass die "94" für diesen Index steht) 94 haben oder kann diese Zahl auch niedriger sein?

V muss ja wohl nicht sein, oder?

Ich freue mich über Antwort(en)

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9 Antworten

Der Tragfähigkeitsindex hat nichts mit Sommer oder Winter zutun. Aus dem Tragfähigkeitsindex kannste die Belastbarkeit (Zuladung) pro Reifen ermitteln. Der bleibt immer gleich ist im Fahrzeugbrief (Schein) vorgeschrieben. Den vorgeschriebenen Wert des Tragfähigkeitsindex darfs du nie unterschreiten.

Die bezeichnung V hat nichts mit dem Tragfähigkeitsindex zutun sie sagt nur aus für welche Höchstgeschwindigkeit der Reifen zugelassen ist. Um der nächsten Frage vor zubeugen. Wenn die Winterreifen mit V eingetragen sind darfst du auch nur V oder höher montieren. Auch nicht wenn du im Winter keine 240km/h fährst.

http://de.wikipedia.org/wiki/Tragf%C3%A4higkeitsindex

http://www.reifen.de/kennungen.html

Hallo noxious,

alles Wissenswerte zu den Reifen findest Du hier:

http://www.mercedes-benz.de/.../tires_and_rim.0001.html

VG

Andreas

Zitat:

Original geschrieben von cklasssepeter

...Den vorgeschriebenen Wert des Tragfähigkeitsindex darfs du nie unterschreiten...

...Wenn die Winterreifen mit V eingetragen sind darfst du auch nur V oder höher montieren...

Hallo.

Das stimmt leider nicht. Richtig ist:

Erlass des BMVBW vom 9.11.2004 im Rahmen der Sitzung des FKT Sonderausschusses "Räder und Reifen" auf Grundlage der EU-Richtlinie 92/23/EWG

Die Mindestanforderung an die Reifen bezüglich des Load-Index ergibt sich somit bei Einzelradanordnung (bei Pkw üblich) als die Hälfte der maximalen Achslast.

Beispiel: Wenn die maximale Achslast (Ziffer 16 im "alten" Fahrzeugschein, Felder 7.1 bis 7.3 in "Zulassungsbescheinigung Teil I") 1155 kg beträgt, würden Reifen ausreichen, die den Load-Index 89 (entspricht 580 kg) tragen.

Bitte unbedingt beachten: Bei zu fahrenden Geschwindigkeiten über 210 km/h bzw. bei Speed-Indizes oberhalb von H (also V, W, oder Y) muss beachtet werden, dass Abschläge beim Load-Index des Reifen vorzunehmen sind.

In Einzelfällen liegen die vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen Geschwindigkeitskennbuchstaben (Speed-Index) der Reifen deutlich über der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges (z.B. W-Reifen bis 270 km/h für ein Fahrzeug, das nicht schneller als 189 km/h fahren kann). Seit Ende 2004 ist es in diesen Fällen zulässig, Reifen mit einem niedrigeren Speed-Index zu fahren. Die Mindestanforderungen an den Reifen bezüglich des Speed-Index errechnen sich dabei aus der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit laut Fahrzeugschein (Ziffer 6) nach folgender Formel:

VminReifen = 1,01 × vmax + 6,5 km/h

Winter-/Ganzjahresreifen (nur mit M+S - Kennzeichnung):

Der Geschwindigkeitsindex darf für niedrigere Höchstgeschwindigkeiten gelten, als in den Fahr­zeugpapieren für Sommerreifen eingetragen. In diesen Fällen muss ein Aufkleber mit der für den M+S-Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Sichtfeld des Fahrers angebracht werden.

Siehe unter ADAC: Autoreifen-Kennzeichnung beim Pkw

Gruß

Novo

Beim 204er mit dem 200CDI ist beim 205/55 R16 die Tragfähigkeit 91 vorgeschrieben, da dies bei der Größe ohnehin jeder Reifen erfüllt brauchst dir keine Gedanken machen.

Beim Winterreifen hätte MB gerne mind. einen H Reifen, ich würde mich daran halten da es genügend Winterreifen mit H (210) Freigabe gibt. Der Geschwindigkeitsaufkleber muss angebracht werden.

Auch wenn MB das anders sieht, der Gesetztgeber würde auch einen T Reifen erlauben, es ist nur vorgeschrieben dass ein entsprechender Geschwindigkeitsaufkleber angebracht wird, mehr verlangt der Gesetzgeber nicht.

EDIT:

Wollte grad noch eine Abhandlung über den Load Index schreiben, aber hat sich erledig, war einer schneller.

Zitat:

Original geschrieben von Novo

Zitat:

Original geschrieben von cklasssepeter

...Den vorgeschriebenen Wert des Tragfähigkeitsindex darfs du nie unterschreiten...

...Wenn die Winterreifen mit V eingetragen sind darfst du auch nur V oder höher montieren...

Hallo.

Das stimmt leider nicht. Richtig ist:

Erlass des BMVBW vom 9.11.2004 im Rahmen der Sitzung des FKT Sonderausschusses "Räder und Reifen" auf Grundlage der EU-Richtlinie 92/23/EWG

Die Mindestanforderung an die Reifen bezüglich des Load-Index ergibt sich somit bei Einzelradanordnung (bei Pkw üblich) als die Hälfte der maximalen Achslast.

Beispiel: Wenn die maximale Achslast (Ziffer 16 im "alten" Fahrzeugschein, Felder 7.1 bis 7.3 in "Zulassungsbescheinigung Teil I") 1155 kg beträgt, würden Reifen ausreichen, die den Load-Index 89 (entspricht 580 kg) tragen.

Bitte unbedingt beachten: Bei zu fahrenden Geschwindigkeiten über 210 km/h bzw. bei Speed-Indizes oberhalb von H (also V, W, oder Y) muss beachtet werden, dass Abschläge beim Load-Index des Reifen vorzunehmen sind.

In Einzelfällen liegen die vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen Geschwindigkeitskennbuchstaben (Speed-Index) der Reifen deutlich über der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges (z.B. W-Reifen bis 270 km/h für ein Fahrzeug, das nicht schneller als 189 km/h fahren kann). Seit Ende 2004 ist es in diesen Fällen zulässig, Reifen mit einem niedrigeren Speed-Index zu fahren. Die Mindestanforderungen an den Reifen bezüglich des Speed-Index errechnen sich dabei aus der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit laut Fahrzeugschein (Ziffer 6) nach folgender Formel:

VminReifen = 1,01 × vmax + 6,5 km/h

Winter-/Ganzjahresreifen (nur mit M+S - Kennzeichnung):

Der Geschwindigkeitsindex darf für niedrigere Höchstgeschwindigkeiten gelten, als in den Fahr­zeugpapieren für Sommerreifen eingetragen. In diesen Fällen muss ein Aufkleber mit der für den M+S-Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Sichtfeld des Fahrers angebracht werden.

Siehe unter ADAC: Autoreifen-Kennzeichnung beim Pkw

Gruß

Novo

Ist alles quatsch was du da schreibst massgebend ist die Eintragung im Brief und damit fertig, so einfach ist das. Sonst in der BRD kein TÜV.

Nö, Novo hat recht.

Gut OK wenn Ihr meint jedem das seine Ihr habt die Probleme beim TÜV oder mit der Polizei ich nicht.

am 10. August 2011 um 18:28

das sind fakten. die kennen tüvler und ordnungshüter.

Ja, die Angaben zur Betriebskennung der Reifen in den Fahrzeugpapieren kann man getrost vergessen. Ohnehin wird das je nach Hersteller unterschiedlich gehandhabt.

Durch Gesetze und Verordnungen vorgeschrieben sind die Werte, die sich aus den Achslasten und der erreichbaren Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs ergeben. Im Anhang dazu ein Beispiel. Die Werte für den Lastindex darin sehen gering aus, sind aber das abnahmefähige Minimum. Für eine gute Abstimmung plant man Reserven ein und wählt den Lastindex um ca. 4 Punkte oder mehr höher.

 

Gruß

Alpha Lyrae

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