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Yamaha R6 auf 48 ps ?

Yamaha YZF R6
Themenstarteram 2. Oktober 2016 um 15:46

Moin,bei Mobile sehe ich viele Yamaha R6 , die auf 48 ps gedrosselt sind.Gibt es eine neue Regelung oder wie darf ich das verstehen ? Soweit ich weiss kann bzw. darf die Yamaha R6 nicht auf 48 ps gedrosselt werden,da die mit den 0.2 kw/kg nicht passt.

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13 Antworten

In Deutschland darfst Du alles was Du willst auf 48PS drosseln. Noch! Fahrten ins Europäische Ausland sind nur mit einer Maschine mit max. 95 PS / 70 KW als Ursprungsmaschine möglich. Die EU klagt gegen Deutschland weil sie diesen einen Passus nicht übernommen hat. Die Vorbereitungen zur Änderung des aktuellen Gesetztes laufen. In der Vorlage für den Bundesrat, der darüber abstimmen muss ist ein Bestandsschutz für die bisherigen Inhaber des A2 Führerscheins vorgesehen.

Kommt ja auch auf das Modelljahr an. Die hatten sicherlich nicht über den gesamten Bauzeitraum alle das gleiche Gewicht.

Bzgl. Drosselung von hochgezüchteten 4-Zylindern: Siehe Signatur, 2. Zeile.

Das Verhältnis Leistung / Gewicht spielt bei der aktuellen Führerscheinregelung A2 keine Rolle.

Zitat:

@perlmuttsilber schrieb am 5. Oktober 2016 um 06:05:57 Uhr:

Das Verhältnis Leistung / Gewicht spielt bei der aktuellen Führerscheinregelung A2 keine Rolle.

Doch natürlich! Max max. 0,2 kW/kg, wie es der TE schon schrieb.

Aber jede R6 ist da drosselbar, weil schwer genug. Du musst das fahrfertige Gewicht (Leergewicht) nehmen nicht das Trockengewicht, dass die meisten Hersteller gerne ausweisen.

Es sind so leichte Supermotos bei denen das ne Rolle spielt. Glaub es gibt irgendeine KTM die genau deswegen weniger Leistung bekommen hat.

Bei den Supersportlern gibt es meines Wissens nach keine, die man nicht drosseln kann. Wie permuttsilber schrieb noch.

Es wird halt oft nur die halbe Wahrheit geschrieben.

Entweder 70KW maximal oder falls die Karre zu leicht ist, kommt die 0,2KW/kg zum tragen.

Grundsätzlich darf man alles drosseln. Es ist die Frage, wer dann damit im öffentlichen Straßenverkehr fahren darf.

Bisher gilt die neue Regelung für D noch nicht. Also steht auch mit A2 dem gedrosselten Fahren von Motorrädern über 70KW nichts im Weg.

Ich weiß nicht was du mit "halber Wahrheit" meinst, aber Fakt ist, dass mit A2:

- ein Motorrad mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und

- ein Motorrad mit einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg

man fahren darf.

Diese 0,2 kW/kg kommen nach aktueller Gesetzeslage IMMER zum Tragen. Wenn z.B. ein Motorrad 100 kg wiegt, dann darf es auch nur max. 20 kW haben. Da wird nicht zuerst danach und dann danach geguckt. Es muss beides zutreffen.

Das andere Thema ist, dass dann vielleicht irgendwann und auch vielleicht morgen schon die EU Regelung, die bereits in anderen EU-Ländern gilt, auch hier umgesetzt wird.

Dann kommt eine dritte Voraussetzung, nämlich die max. doppelte Leistung der offenen Maschine also 70 kW. Die anderen beiden Voraussetzungen bleiben aber dann immer noch. Man muss also in Zukunft aufpassen, was man drosseln will. Die darf dann offen max. 96 PS haben und damit sind alle R6 und auch andere 600er SSP raus, da die alle über 100 PS offen haben.

Knalla, hast Recht mit KW/kg.

Nach dem im glaube Juli Sitzung des Bundesrates das Thema von der Tagesordnung genommen wurde, ist es auch diesmal nicht vorgesehen darüber zu entscheiden. Die nächste Sitzung ist am 14.10.2016. Das Thema beobachte ich, weil meine Tochter seit 08.2015 den A2 hat und eine FZ6 S2 fährt. In der Gesetzesvorlage war Bestandsschutz vorgesehen.

 

http://www.bundesrat.de/.../tagesordnung-949.html?nn=4351662

...und dieser Bestandschutz beißt sich wieder mit der EU-Regelung, welche übrigens 2006 bereits formuliert wurde.

Also bleibt es dabei: Weiter abwarten. Oder alternativ auf 70 kW homologierte Modelle kaufen.

Kawasaki zeigt wie es geht: Die Z800e gibt es mit 70 kW Homologation, die »normale« Z800 hat über 70 kW und ist so nicht zum A2 kompatibel.

Grüße, Martin

am 24. Oktober 2016 um 6:02

Zitat:

@Knalla schrieb am 5. Oktober 2016 um 12:58:09 Uhr:

Man muss also in Zukunft aufpassen, was man drosseln will. Die darf dann offen max. 96 PS haben und damit sind alle R6 und auch andere 600er SSP raus, da die alle über 100 PS offen haben.

Ich will ja nicht spitzfindig sein, aber man muss nicht aufpassen, was man drosseln will, sondern was man fahren darf.

Mit einer Fahrerlaubnis A kann man auch sonstwie gedrosselte R1 oder R6 - auch im Ausland - fahren. Nur die A2-Besitzer müssen evtl. künftig aufpassen, auf was sie sich raufsetzen.

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 24. Oktober 2016 um 08:02:16 Uhr:

[...] A2-Besitzer müssen evtl. künftig aufpassen, auf was sie sich raufsetzen.

Im Ausland? Nicht nur künftig sondern auch jetzt schon. Auch wenn mir kein Fall bekannt ist das jemand im Ausland dafür belangt wurde mit einer auf 35 kW gedrosselten Maschine mit offen mehr als 70 kW gefahren zu sein.

www.600ccm.info - Mit dem A2 im Ausland – was ist erlaubt?

2013 in diversen Foren wegen meinem Beiträgen blöd angelabert raten inzwischen auch Automobilclubs auf ihren Websites zur Vorsicht bei Fahrten ins Ausland mit A2 und einer (eigentlich) nicht A2-konformen Maschine. Wer innerhalb von Deutschland bleibt hatte nichts zu befürchten - das ändert sich jetzt u.U. noch dieses Jahr.

Grüße, Martin

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 24. Oktober 2016 um 08:02:16 Uhr:

Zitat:

@Knalla schrieb am 5. Oktober 2016 um 12:58:09 Uhr:

Man muss also in Zukunft aufpassen, was man drosseln will. Die darf dann offen max. 96 PS haben und damit sind alle R6 und auch andere 600er SSP raus, da die alle über 100 PS offen haben.

Ich will ja nicht spitzfindig sein, aber man muss nicht aufpassen, was man drosseln will, sondern was man fahren darf.

Mit einer Fahrerlaubnis A kann man auch sonstwie gedrosselte R1 oder R6 - auch im Ausland - fahren. Nur die A2-Besitzer müssen evtl. künftig aufpassen, auf was sie sich raufsetzen.

Hat mit Spitzfindigkeit überhaupt nix zu tun... ist einfach Tatsache, das es hierbei um Führerscheinrecht geht und nicht um Zulassungsrecht.

Das ist einigen, allem Anschein nach, nicht bewusst.

Wenn's dafür ein Gutachten gibt, kann man auch ne Hayabusa auf 15PS drosseln und so tun, als wäre es eine 125er.

Darf man aber trotzdem nur mit Klasse A fahren.

Ich denke es ist jedem klar, dass wir wenn wir von "Drosseln" sprechen, natürlich auch von Fahrern mit A2 Führerschein sprechen, denn die mit A offen dürfen ja eh an Zweirädern fahren was die wollen und dementsprechend auch nach unten Drosseln auf was die wollen.

Und da bisher auch kein anderes Gesetz zu A2 rausgekommen ist, darf auch nach wie vor jeder mit A2 Führerschein (fast) jede auf 48 PS (oder weniger) gedrosselte Maschine fahren, vorausgesetzt der Papierkram mit TÜV und Gutachten etc. ist auch erledigt. Es gibt nur ganz wenige Ausnahmen, bei denen das Gewicht eine Rolle spielt und die zu leicht sind für die A2 Regelung und das sind meines Wissens nach nur einige Cross-/Enduromaschinen.

Bei dem Thema hier gings um eine R6 und von denen gibt es keine, für die es keine Drossel mit Gutachten auf 48 PS gibt und somit momentat von jedem mit A2-Führerschein nach der Drosselung + TÜV-Abnahme legal fahrbar.

Ob das Sinn macht oder nicht kann hier diskutiert werden:

http://www.motor-talk.de/.../...den-was-haltet-ihr-davon-t5697151.html

Zitat:

Bei dem Thema hier gings um eine R6 und von denen gibt es keine, für die es keine Drossel mit Gutachten auf 48 PS gibt und somit momentat von jedem mit A2-Führerschein nach der Drosselung + TÜV-Abnahme legal fahrbar.

Mit den folgenden Zusätzen:

  • Gilt nur innerhalb von Deutschland.
  • Es gibt dafür keine Garantie das dies 2017 auch noch so bleibt.

Insbesondere wegen dem letzten Punkt sollte daher jeder Interessent erst einmal abwarten - oder sich eine eurpaweit A2-konforme Maschine aussuchen wenn es um eine Anschaffung geht.

Grüße, Martin

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