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Zugelassene Felgen- und Reifengrößen ab Werk Golf 7 Alltrack

VW Golf 7 Alltrack (AU/5G)
Themenstarteram 10. Oktober 2021 um 15:04

Hallo Gemeinde,

kann mir jemand sagen welche Originalfelgen und Größen beim Golf 7 Alltrack 2.0 TDI gefahren werden dürfen?

Habe vor folgende (vorhandene) Reifen zu fahren.

DIJON Diamond Silber 7Jx17H2 ET49 mit Michelin Alpin 5 205/50R 93H.

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stehen bei mir in der EG - Übereinstimmungsbescheinigung drin

sowie 205/55 R17 95V im F Schein

Themenstarteram 10. Oktober 2021 um 16:06

Ok Danke.

Wären die Felgen fahrbar/zugelassen?

am 10. Oktober 2021 um 16:34

Warum schaust du nicht einfach in die Papiere für dein eigenes Fahrzeug? Dort steht, was für dein Fahrzeug zugelassen ist.

Themenstarteram 10. Oktober 2021 um 17:39

Ich fragte nur, weil mir jemand mal gesagt hatte, dass mehrere Originalfelgen fahrbar wären und nicht alles in den Papieren steht… ??????? Sorry das ich fragte.

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Fc1370fa-c8fb-4f4c-99bf-7f3c7efcefad

Das liegt nur daran, das die meisten das CoC wohl wegwerfen / nicht beachten

Zitat:

weil mir jemand mal gesagt hatte, dass mehrere Originalfelgen fahrbar wären und nicht alles in den Papieren steht

Du darfst die, von VW für deinen Wagen zugelassenen, Serien-Rad-/Reifenkombinationen die in deiner COC unter 35 und 52 stehen, fahren.

Und 205/50-17 auf 7x17 ET 49 steht da nicht drin.

Bedeutet: Sofortige TÜV-Abnahme (Wenn's legal sein soll).

Es sein denn, die 7x17 ET 49 Räder sind Zubehörräder (mit KBA-Nr.).

Dann gilt was im zugehörigen Gutachten steht.

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 10. Oktober 2021 um 19:57:58 Uhr:

Zitat:

weil mir jemand mal gesagt hatte, dass mehrere Originalfelgen fahrbar wären und nicht alles in den Papieren steht

Du darfst die, von VW für deinen Wagen zugelassenen, Serien-Rad-/Reifenkombinationen die in deiner COC unter 35 und 52 stehen, fahren.

Und 205/50-17 auf 7x17 ET 49 steht da nicht drin.

Bedeutet: Sofortige TÜV-Abnahme (Wenn's legal sein soll).

.....

Wird eher nicht funktionieren, denn die 7x17 Dijon ist nur mit 225/45R17 freigegeben.

Zitat:

@Der Holger... schrieb am 10. Oktober 2021 um 18:06:42 Uhr:

Ok Danke.

Wären die Felgen fahrbar/zugelassen?

Laut CoC nicht.

Themenstarteram 10. Oktober 2021 um 18:21

Reifen waren auf einen Golf 7, 1 Wintersaison zu diesen Fahrzeug dazu gewesen.

Teilenummer 5G0601025B8Z8

Trotzdem Danke für Eure Antworten. ??

Ich fahre dieselbe Kombi auf einer 7x17 Dijon Felge. Finde 205er Reifen auf einer 7er Felge auch besser sitzend, als die offizielle max. Breite von 225. VW nimmt bei Felgen immer die max. Breite für CoC, obwohl empfohlene Breite meist drunter ist. Müsstest Du halt vom TüV abnehmen lassen.

Zitat:

@x5vision schrieb am 11. Oktober 2021 um 10:42:54 Uhr:

Ich fahre dieselbe Kombi auf einer 7x17 Dijon Felge. Finde 205er Reifen auf einer 7er Felge auch besser sitzend, als die offizielle max. Breite von 225. VW nimmt bei Felgen immer die max. Breite für CoC, obwohl empfohlene Breite meist drunter ist. Müsstest Du halt vom TüV abnehmen lassen.

Wenn das nicht eingetragen ist, dann ist es nicht legal.:rolleyes: Und eigentlich nicht eintragungsfähig, da der notwendige Impacttest für die Kombi 7x17 mit 205er Reifen nicht vorhanden ist.

Wie ich schon schrieb: vom TÜV abnehmen lassen. Nicht eintragen, sondern abnehmen - Einzelabnahme geht problemlos. Habe ich bei meinem die Kombi so abgenommen bekommen - spricht aus technischen Sicht überhaupt nix gegen.

Zitat:

vom TÜV abnehmen lassen. Nicht eintragen, sondern abnehmen

Was steht im Abnahmebericht bezüglich Änderung der Fahrzeugpapiere (Eintragung) durch die Zulassungsstelle?:confused:

Falls du den Bericht gelesen hast. :D

Die Rede war, dass es nicht eintragungsfähig ist - was so nicht stimmt. Mir ist bewusst, dass Einzelabnahme auch eine Eintragung darstellt, jedoch im Wording kein ABE und Teilegutachten impliziert.

Natürlich gelesen, muss man mitführen und bei Gelegenheit die Fahrzeugpapiere berichtigen. :D

P.S. Beim Impact-Test (Radialschlag-Prüfung) kommt es auf den getesteten Gesamtdurchmesser des Rades (samt Reifen) an und dieser darf nicht unterschritten werden. In unserem Fall bleibt der Gesamtdurchmesser innerhalb der Toleranz gleich, da 225/45 und 205/50 „denselben“ Abrollumfang haben. Daher ist in diesem Fall nur die Tragfähigkeit und die zugelassene Höchstgeschwindigkeit der Bauteile von Relevanz.

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