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"Radleichen" auf der Fahrbahn, Rechtslage?!

Themenstarteram 17. Dezember 2012 um 20:47

Moin Moin

Ich hab mal eine Frage die mich seit längerem beschäftigt und umtreibt. In letzter Zeit häufen sich die "Radleichen" am Straßenrand. Dabei handelt es sich sowohl um intakte Räder die aber schlampig abgestellt wurden und teilweise in die normale Fahrbahn ragen, als auch "verunfallte" Fahrräder mit krummen Vorder- oder Hinterrad bzw regelrechte Fahrradleichen wo fast nur noch der Rahmen übrig ist.

Teilweise liegen die Dinger auch quer auf dem Gehweg, manchmal über Wochen und sind sicher für ältere Menschen eine Stolperfalle.

Was mich nun intressieren würde, wie ist nun die Rechtslage wenn ein KFZ oder Mensch einen Unfall mit so einem Rad(rest) erleidet? Mal davon abgesehen das es quasi unmöglich ist den Halter zu ermitteln, wer haftet dann? Eigentlich ist besonders ein geschlachtetes/klar kaputtes Rad wohl mit normalem Müll wie einem alten Kühlschrank oder einem Stuhl gleichzustellen, gehört also auf die Deponie und nicht irgendwie halb in den Straßenverkehr reingeworfen.

Andrerseits könnte man ja unterstellen, dass der Besitzer vielleicht doch irgendwann wiederkommt und das Rad abfischt. Wie ist das also nun, wenn so ein Rad meinetwegen halb auf die Fahrbahn hängt und mir den Lack im vorbeifahren zerkratzt oder ich als Fußgänger über eine Radleiche stolper? Anbei mal ein paar Bilder die verdeutlichen was ich meine:

PS: Bitte keine schlauen Sprüche oder das übliche Gerede, ich will wirklich wissen was passiert wenn ich mit einem unsachgemäßen oder illegal entsorgtem Rad zusammenstoße, egal ob zu Fuß oder mit dem PKW. Weil beim PKW gibts dafür ein Strafmaß und es wundert mich etwas das die Leichen teilweise monatelang rumliegen obwohl das Ordnungsamt dort jeden Tag vorbeikommt und immer wieder die selben Beamten.

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Beste Antwort im Thema

Ohne Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Fahrräder wird man das Problem auch nicht in den Griff bekommen.

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am 17. Dezember 2012 um 20:53

Dann wird der Eigentümer ermittelt, was in der Regel im Sande verläuft. Als Folge zahlst du selber. Das Ordnungsamt entsorgt in der Theorie nach 2 Wochen die Räder. In der Praxis stehen manche 2 Jahre rum.

Themenstarteram 17. Dezember 2012 um 20:54

Zitat:

Original geschrieben von downforze94

Dann wird der Eigentümer ermittelt, was in der Regel im Sande verläuft. Als Folge zahlst du selber. Das Ordnungsamt entsorgt in der Theorie nach 2 Wochen die Räder. In der Praxis stehen manche 2 Jahre rum.

Danke das wollt ich wissen :)

Ohne Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Fahrräder wird man das Problem auch nicht in den Griff bekommen.

Themenstarteram 17. Dezember 2012 um 21:16

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Ohne Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Fahrräder wird man das Problem auch nicht in den Griff bekommen.

Es stapelt sich nur langsam, deswegen hab ich mich jetzt mal zu dem Thread durchgerungen. Gerade so in den "Szenevierteln" und um die Uni herrum klemmt an allem was im Boden eingegraben ist mittlerweile eine Radtraube. Die Teile liegen, lehnen, ruhen und stehen überall rum, teilweise richtige Blechhaufen in unterschiedlichsten Zuständen. Nicht sehr ästhetisch und meistens im Weg, daher hatte mich das mal intressiert.

Eventuell kann man da mal Gespräche mit den Ordnungsbehörden und dem örtlichen Schrotthandel führen und abklären, inwiefern die Möglichkeit eines Nebenerwerbs vom rechtlichen bzw. praktischen Standpunkt aus gegeben ist...;)

Themenstarteram 17. Dezember 2012 um 21:22

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Eventuell kann man da mal Gespräche mit den Ordnungsbehörden und dem örtlichen Schrotthandel führen und abklären, inwiefern die Möglichkeit eines Nebenerwerbs vom rechtlichen bzw. praktischen Standpunkt aus gegeben ist...;)

Irgendwann haben die Dinger dann mal einen orangnen Zettel, aber das dauert wie downforce erklärt hat. Und das Problem ist, für jedes verschwundene tauchen 3 neue wieder auf. Wenn du die richtigen Straßen kennst, kannste dir an einem von beiden Straßenanfängen einen Rahmen "besorgen" und dann im Verlauf der Straße das restliche Rad aus Radleichen zusammenbauen :D

Sprich, eben erst der Rahmen und irgendwo gibts dann ne Lampe, die Kette, die Pedale, ne Gangschaltung und einen hübschen Gepäckträger. Wenn man manche Radleiche beobachtet merkt man sogar, wie über Nacht die Vampire kommen und nach und nach die Teile abknappsen. Ich vermute hier mal schottische-schwäbische Studenten am Werk ;)

Daran sieht man, daß dem Angebot auch eine Nachfrage gegenübersteht...;)

Themenstarteram 17. Dezember 2012 um 21:25

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Daran sieht man, daß dem Angebot auch eine Nachfrage gegenübersteht...;)

Bin denen ja auch dankbar, so verschwinden wenigstens ein paar der Radteile von der Straße :)

am 17. Dezember 2012 um 21:29

Vom gesunden Menschenverstand ausgehend könnte man annehmen, dass der Eigentümer den Besitz aufgegeben hat und das Fahrrad oder die Überbleibsel davon wild entsorgt hat.

Oftmal werden Fahrräder nur geparkt, aber von bösen Buben gewisse brauchbare Teile entwendet.

Meist haben die Eigentümer dann kein Interesse mehr an den Resten und lassen sie dort..."wilder Müll"/OWIG/..ggf. strafbar....

 

Sollte eine Gefahr von den Rädern ausgehen ist der Bürger gefragt. Ein Anruf und das zuständige Amt holt die Dinger...

Sollte trotz nachweisbaren Hinweis nix passieren und es kommt zum Schaden haftet die untätige Behörde..Verkehrssicherungspflicht eben.

Sollte die Behörde den Eigentümer feststellen nimmt sie diesen in Regress....

 

Sich bedienen an den Fahrrädern... oder beteiligen bleibt Diebstahl.....;)

 

Tipp: Ordnungsamt informieren und der Schrott wird beseitigt...

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio

Tipp: Ordnungsamt informieren und der Schrott wird beseitigt...

Aber nur im Rahmen der dortigen personellen Möglichkeiten. Daher kann es dann auch schon mal zwei Jahre dauern, bis der Schrott weg ist...;)

Sind doch alles stehende Hindernisse. Sollte man gegen ein Fahrrad fahren oder gegeneines Stolpern ist man doch selber Schuld?

am 17. Dezember 2012 um 21:43

Grundsätzlich ja, aber......bei Dunkelheit...etc. Aber das klärt/beurteilt ein Richter! ;)

Echte "Leichen" oder Fahrradgerippe haben oft keinen Besitzer mehr. Die wurden gestohlen und vom Dieb liegen gelassen oder es sind vor Ort von Gaunern Teile entfernt worden. Wenn dies mal begonnen hat, dann verschwinden schnell mehr Teile von betroffenen Rädern, bis bloß noch Gerippe da liegen.

Bei uns nahmen die Räder vor dem Bahnhof Überhand. Sie wurden - nach langem Hin- und Her - von der Stadt entfernt. Parallel wurden reichlich Abstellplätze in der Nähe geschaffen (optisch unauffällig). Das scheint seit einiger Zeit gut zu funktionieren.

Hallo,

frag doch einfach mal bei der Stadt- oder Gemeideverwaltung nach.

Nur wann ist ein Fahrrad eine sogenannte Radleiche ?

Außerdem ist das Problem doch bei allen falsch oder schlecht abgestellten Rädern. Wenn Du also Pech hast mit einem der falsch abgestellten Fahradleichen, müsstest Du wahrscheinlich erst einmal selbst feststellen, ob es ein Rad ist, welches augenscheinlich schon lange dort steht - z.B. Rad ist demoliert - oder ob es sich um ein schönes nicht demoliertes Rad handelt.

Bei der 1. Möglichkeit könnte man sich, wie schon erwähnt vielleicht mit Regressansprüchen an die zuständige Stadt/Gemeinde wenden.

Im 2. Fall wirst Du wahrschenlich dort solange warten müssen bis der Eigentümer kommt, oder die Polizei benachrichtigen.

Vielleicht sollte man grundsätzlich alle Räder registrieren. Somit wäre jedes Rad, zumindestens dem Ursprungshalter zuzuordnen. ;)

Also da ist noch was drin; überwachen wir es an ! ;)

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