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16 Zoll auf dem T-Modell

Mercedes E-Klasse W124
Themenstarteram 27. Oktober 2019 um 18:48

Ich habe folgende Felgen günstig angeboten bekommen - kann ich sie auf meinem T-Modell (Mopf2, 300TDT) fahren und kriege ich sie auch eingetragen?

Borbet 8-Loch vom R129.

ET 36

225/55/16

Funktioniert das?

Ist das eintragbar?

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15 Antworten

Funktion} JA

Eintragbar}> laß Dir die KBA-Nr.der Felgen geben und such Dir die ABE für die Felgen im Netz, da steht es drin ob ja oder nein.

Ich hatte in den 90ern 8x16 8-Loch auf diversen 124ern, da gab es keine Probleme. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass eine 55er Reifenhöhe bei 225er Breite nicht im Gutachten stehen wird. Ich glaube, dass ich damals 50er fahren mußte.

Themenstarteram 27. Oktober 2019 um 19:17

Wenn im Gutachen 225/50/16 bzw. 225/45/16 steht, dann sind 225/55/16 DEFINITIV NICHT EINTRAGBAR?

Eintragbar hängt von der Freigängigkeit, dem Abrollumfang und/oder dem Willen des Prüfingenieur ab. Ich DENKE, dass 55er wohl nirgends schleifen werden, aber der Abrollumfang führt zu einer rechnerischen Tachoabweichung von -3,4 %, der Tacho zeigt also zu wenig an, was unzulässig ist. Immer vorausgesetzt ich liege mit meinen Vermutungen hins. der zulässigen Größen richtig. Da die Tachos aber ab Werk i.d.R. vorauseilen könnte ein gnädiger Prüfer sich auf eine Tachoprüfung/messung z.B. beim ADAC einlassen zum Nachweis, dass der Tacho mit den 55ern nicht zu wenig anzeigt. Was aber natürlich erstmal einen um ca. 4% vorauseilenden Tacho voraussetzt.

Im Gegensatz dazu stünden die Kosten für neue 225-50-16 Reifen, wobei man dann jedoch im Gegenzug wieder die Kosten für die Einzelabnahme der Reifenhöhe und einer Tachomessung spart, je nach Prüforganisation sind das dann auch gerne €150. Und die Rennerei + Zeit dafür nicht zu vergessen. Bei Übereinstimmung mit vorhandener ABE kann man alles anbauen und muss niemanden fragen oder etwas abnehmen lassen.

Aber Achtung, das gilt ALLES nur für den Fall, dass die Felgen eine ABE für Dein Auto haben.

Zitat:

@SternBonanza schrieb am 27. Oktober 2019 um 19:48:46 Uhr:

Ich habe folgende Felgen günstig angeboten bekommen - kann ich sie auf meinem T-Modell (Mopf2, 300TDT) fahren und kriege ich sie auch eingetragen?

Borbet 8-Loch vom R129.

ET 36

225/55/16

Funktioniert das?

Ist das eintragbar?

Ich habe genau diese Kombination - Original Felgen vom E 500 oder R129 - auf meinem Cabrio und auch eingetragen bekommen.

Ist für mich die klassisch schönste Kombination.

Themenstarteram 29. Oktober 2019 um 11:35

Hast du 225/55/16?

225/50/16 und 225/45/16 sind wohl kein Problem...

Es ist sch****egal was bei anderen mal eingetragen wurde, leider. Heute braucht es für eine Änderungsabnahme zwingend das Gutachten bzw. ABE für die Felgen. Mit Teilegutachten bedeutet immer Änderungsabnahme über einen Prüfingenieur. Sofern eine ABE vorhanden ist und man sich an die Größen und Auflagen hält braucht es keine Abnahme. Will man dann aber eine abweichende Reifengröße fahren (und davon gehe ich bei 55ern erstmal aus) wird die ABE quasi zum Gutachten bzw. Grundlage für eine Änderungsabnahme.

Nochmal: lass Dir die KBA-Nr. geben und suche nach der ABE bzw. frage bei Borbet an, sofern Du im Netz nichts findest. Ein guter Kontakt zu einem Prüfer hilft aber schneller weiter, die können mittels der KBA-Nr. und Vernetzung auf KBA-Daten zugreifen, da träumen wir von.......

Zitat:

@SternBonanza schrieb am 29. Oktober 2019 um 12:35:18 Uhr:

Hast du 225/55/16?

225/50/16 und 225/45/16 sind wohl kein Problem...

Die E 500 Felgen sind mit der Kombination 225 / 55 / 16.

Themenstarteram 29. Oktober 2019 um 19:31

Hab die Betriebserlaubnis vorliegen:

Fürs T-Modell sind Nur 225/45/16 und 225/50/16 erlaubt. Schade.

Zitat:

@SternBonanza schrieb am 29. Oktober 2019 um 20:31:20 Uhr:

Hab die Betriebserlaubnis vorliegen:

Fürs T-Modell sind Nur 225/45/16 und 225/50/16 erlaubt. Schade.

Und Einzeleintragung beim TÜV ? Sieht schon recht gut aus und füllt den Radkasten sehr gut aus.

Themenstarteram 30. Oktober 2019 um 10:59

Dazu müsste derTacho neu justiert werden. Ist laut meiner Werkstatt den Aufwand nicht wert...

Der Tacho muss nur justiert werden, sofern er nicht genug vorauseilt und/oder der Prüfer nicht mitspielt. Mein noch sehr verständiger Prüfer dreht in einem solchen Fall eine Runde mit dem Smartphone bzw. Navi und sieht sich die Abweichung des Tachos zur GPS-Geschwindigkeit an. Rechnerisch ergibt sich Geschwindigkeitsabweichung von -3,4%, aber die Tachos haben nmE fast immer eine Vorauseilung von 5-8%, so daß er selbst bei nur 5% immer noch 1,6% zuviel anzeigt.

Eine Möglichkeit wäre hier noch den Tacho selbst mal mit GPS zu testen, und sofern die Vorauseilung über 5% beträgt alle Daten über den abweichenden Abrollumfang vorzubereiten und mal freundlich bei der Prüfstelle das Vorhaben und Vorgehensweise vortragen.

Wie justiert man an nem W124 denn den Tacho?

@Steven4880

Tachonadel versetzen!?

Zitat:

@SternBonanza schrieb am 30. Oktober 2019 um 11:59:55 Uhr:

Dazu müsste derTacho neu justiert werden. Ist laut meiner Werkstatt den Aufwand nicht wert...

Mein Tacho wurde nicht neu justiert, sonst hätte ich dies auch hier erwähnt. ;):

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