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245/45 R18 auf Passat B8?

VW
Themenstarteram 3. Juli 2024 um 10:34

Hallo zusammen,

ich habe mir für diesen Sommer bei einem Reifen/Felgenhändler die "KALAMATA" 245/45 R18 gekauft. Laut Reifenhändler für meinen VW Passat Variant B8 2.0 TDI (190PS) kein Problem (kein Alltrack).

Nun steht der TÜV an und es sieht so aus als ob es durchaus ein Problem ist. Mal abgesehen von meinen Fahrzeugpapieren, wo nur R16 und R17 eingetragen sind, finde ich auch in der EG-Übereinstimmungsbescheiningung von 2016, welche ich beim Kauf meines KFZ bekommen habe, ebenfalls ausschließlich R16 und R17 Felgen/Reifenkombinationen.

Meine Fragen:

- Kann es wirklich sein, dass ich auf dem Passat Variant B8 tatsächlich keine 18" Felgen fahren darf? Oder wurden die irgendwann "nachgetragen" in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung?

- Ich habe hier im Forum einen Reparaturleitfaden von VW gefunden, wo zumindest 235/45 R18 94W 8 J x 18 ET 44 zulässig sein soll. Warum taucht die in den COC Dokument nicht auf? Könnte ich auf meinen KALAMATA Felgen die 235/45 aufziehen und würde damit durch den TÜV kommen? Oder ist eine Abweichung von 235 auf 245 vielleicht auch so noch zulässig?

- Kriege ich überhaupt irgendwie eine Zulassung dafür aufgetrieben oder darf ich mir neue Sommerkompletträder holen?

Danke für hilfreiche Antworten!

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10 Antworten

Hallo,

dein erster Weg sollte zum Reifenhändler gehen,der kann dir ggf.mit Reifenfreigaben,... weiterhelfen.

Themenstarteram 3. Juli 2024 um 12:56

Zitat:

Hallo,

dein erster Weg sollte zum Reifenhändler gehen,der kann dir ggf.mit Reifenfreigaben,... weiterhelfen.

Der gibt sich ahnunglos, meint "für VW Originalfelgen gibt es keine ABE" und ich solle zu einer VW Werkstatt. Die VW Werkstatt sagt, es ist nur gültig was im COC steht - wenn es dort nicht steht, geht es nicht.

Ich hab das Gefühl es ist schwer jemanden zu erwischen, der noch Ahnung hat... hab mal eine Anfrage an DEKRA geschickt bzgl. Einzelzulassung. Vielleicht haben die noch eine Idee...

Hallo,

vielleicht hilft Dir diese Angabe:

Ich fahre derzeit ebenfalls noch den VW Passat Variant B8 2.0 TDI mit 190PS (kein Alltrack) und habe das Fahrzeug mit der R-Line-Austattung original in 12/2020 (Facelift) geleast.

Die Felgen waren damals die Monterey 8J x 18 mit der Serienbereifung 235/45 R18.

Mein COC vom 07.09.2020 weißt unter Punkt 35 folgende Beschreibung aus:

Achse 1+2 235/45 R18 94W 8,0Jx18 ET44

 

Ich habe vorher das identische Fahrzeug (nur als Vor-Facelift) mit identischer Konfiguration von 11/2016 bis 11/2020 gefahren - eben auch mit exakt der gleichen Felgen-/Reifenkombination!

Bei den restlichen Fragen kann ich Dir leider nicht weiter helfen - evtl. ein VW-Autohaus? Oder ein guter Reifenhändler...

Viel Glück!

Wenn dir keiner weiterhelfen will,dann fahr doch mal zum

Tüv und laß die Räder eintragen.

Alle verfügbaren Unterlagen zb. Et-nummer,... mitnehmen.

Vorher bei einer Prüfstelle anrufen und Problem schildern.

Da es für Originalteile keine ABE gibt muß ein Ingenieur

die Räder eintragen.

Ich gehe mal davon aus, dass der B8 ein VorMopf ist? Dementsprechend wirft eine mir zugängliche Datenbank diese Reifengrössen als "Serie" aus.

Vorderachse Hinterachse

6,5x16 ET:41 215/60 R16 95H wie Vorderachse

6,5x16 ET:41 215/60 R16 95V wie Vorderachse

6,5x16 ET:42 215/60 R16 95H wie Vorderachse

6,5x16 ET:42 215/60 R16 95V wie Vorderachse

6,5x17 ET:41 215/55 R17 94H wie Vorderachse

6,5x17 ET:41 215/55 R17 94V wie Vorderachse

6,5x17 ET:41 215/55 R17 94W wie Vorderachse

7x17 ET:40 215/55 R17 94H wie Vorderachse

7x17 ET:40 215/55 R17 94V wie Vorderachse

7x17 ET:40 215/55 R17 94W wie Vorderachse

8x18 ET:44 235/45 R18 94V wie Vorderachse

8x18 ET:44 235/45 R18 94W wie Vorderachse

8x19 ET:44 235/40 R19 96W wie Vorderachs

Dementsprechend gibt es jede Menge 18 Zoll-Felgen aus dem Zubehör, die ein Gutachten des Felgenherstellers mitbringen, welches bescheinigt, dass die Felge auch ohne Ein- bzw. Anbauabnahme (TÜV) gefahren werden kann und zwar unabhängig, was in Deiner CoC steht. Allerdings nicht mit der Reifengröße 245/45/18.

Da bei Dir 18 Zoll nicht aufgeführt sind und es für die Original-Felgen kein solches Hersteller-Gutachten gibt läuft das Ganze auf eine Einzelabnahme hinaus. Dafür möchte der TÜV-Ingenieur sicherlich eine Traglastbescheinigung der Kalamata-Felge, welches Du mit Glück im Internet finden kannst. Ansonsten bleibt nur der Weg über Volkswagen.....Damit kannst Du zumindest die Felge legal fahren, ob die 245/45/18 eintragungsfähig sind, kann Dir ebenfalls der TÜV sagen.

Noch ein Tipp.......Wechsel den Reifenhändler -).

235/45/18 ist der Reifen ab Werk.

245 bedeutet Einzelabnahme.

Ich frage meinen TÜV vor Ort vorher was ich vorhabe und bekomme Rat.

Aktuell fahre ich Audi A4 Felgen in 18 Zoll, aber abweichend eine andere ET. Auch hat die Audi Felge keine 235/45/18.

Da ich ja nur die Felgen kaufen wollte, sagt der TÜV, die ET ist geringer Unterschied und kein Problem, Traglast A4 zu Passat auch kein Problem und wenn ich VW Serienbereifung 235 45 18 aufziehen lasse, wird das eine schnell erledigte Einzelabnahme. Und so ist es auch gelaufen.

Mein Rat: Ab zum TÜV oder eine Mail schreiben und Anliegen vortragen. Hat das gleiche wie Du vorhast schon einer eintragen lassen, sieht der TÜV das im System und dann sagen die schon ob es für Dich noch was zu beachten gibt.

Das Rad wird pro Umdrehung 4,2 % (245:235=1.042) mehr Weg zurücklegen als die Serienbereifung. Ob das noch zulässig ist, weiß ich nicht. Für eine 100 km lange Strecke dürfte dein Tacho nur 96 km zählen. Ich denke auch, zuerst mal zum TÜV fahren und das ganze klären, bevor du hier weiter Geld investiert.

Die letzte Antwort ist absolut falsch!

Die 245 bedeutet die ReifenBREITE in Millimeter und keinen Abrollumfang.

Im Bild ist der Rechner für deinen Reifenwunsch zum Original.

Das K.o.-Kriterium ist die negative Abweichung am Tacho!

Img

Das ist so nicht ganz richtig. Hier wird 245 45 18 erwähnt, aber Serie ist 235 45 18 und die beiden Größen haben einen unterschiedlichen Radumfang (1,3%), nicht nur eine unterschiedliche Breite.

Grundsätzlich muss der TÜV entscheiden. Tacho angleichen etc.

Bevor hier zuviel durcheinander geworfen wird....

Bezugspunkt für eine Reifenumrüstung ist stets die kleinste und die größte Serienbereifung, weil

  • In Deutschland darf rechtlich der Tacho eines Fahrzeugs nie eine geringere Geschwindigkeit anzeigen als die tatsächlich gefahrene, mehr aber schon (10%+4 km/h), d.h. der Tacho muss der gefahrenen Geschwindigkeit immer "vorlaufen".
  • Ein Fahrzeugtacho ermittelt (noch) die gefahrene Geschwindigkeit über die Raddrehung. Daher ist der Radumfang entscheidend. Dementsprechend sind auf den Fahrzeugen zwar oft verschiedene Rad-/Reifenkombination zulässig, die sich aber im Abrollumfung nur marginal unterscheiden.
  • Bezogen auf den o.g. Passat sind das z.B. 215/60/16 (Radumfang 2087.27mm) und 235/45/18 (Radumfang 2100.78 mm). Unterschied zwischen beiden 0,65%. Das bedeutet, dass bei gleicher tatsächlicher Geschwindigkeit, der vom Tacho angezeigte Wert bei dem kleineren Rad (215/60/16) größer ist.

Nach meinem Kenntnisstand sind beim TÜV Nachlaufabweichungen von 0-1% vom größten Serienrad und Vorlaufabweichungen von 0-4% vom kleinsten Serienrad eintragunsfähig.

Wie @golfplus1 richtigerweise schrieb, ist der Umfang von 245/45/18 um 1,35 % größer als das größte Serienrad (235/45/18).

Dementsprechend könnte es dann sein, dass dein Tacho 100 km/h anzeigt und du tatsächlich mit 101,35 km/h unterwegs bist - und das darf halt nicht sein.

Natürlich kommt es auch darauf an, wieviel Tachovorlauf VW dem Passat ab Werk spendiert hat, um eventuell doch das größere Rad ohne Tachoangleichung eingetragen zu bekommen. Stichwort - Tachogutachten.

Der Aufwand wär mir auf jeden Fall "too much", von den Kosten mal abgesehen.

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