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Anspruch auf Gewährleistung oder doch nicht was meint Ihr?
Ich habe meinen im August 09 gebraucht gekauft,dazu bekam ich noch 1 Jahr Audi/VW Gebrauchtwagengarantie PRO.
Nun ist mir vor Ablauf des ersten Halbjahres (Beweislastumkehr) hinten ein Sensor des PDC ausgefallen ,sowie das Kennfeldgestützte Thermostat dazu hat noch eine Plastschraube (zum entlüften des Kühlkreislaufes) gefehlt so das Kühlwasser ständig ausgelaufen ist und vorne schön alles weiß gespritzt hat.
Ich habe einen Termin in dem AH gemacht wo mein Wagen gekauft ,wurde und darauf hingewiesen das ich die Angelegenheit schnell erledigt haben möchte weil ich doch noch keine 6 Monate den Wagen habe .
Ich sagte extra das ich doch eigentlich Gewährleistung haben müßte und das Auto von dort stammt,der Service Meister schaute in seinen Rechner machte auch gleich einen Termin und sagte ich hätte sowieso auch noch Garantie und ich möchte alle Unterlagen mitbringen.
Gesagt getan ,die Reparatur ist erledigt ich frage beim abholen des Autos nach wie es jetzt weiter geht weil ich keine Rechnung bzw. Aufschlüsselung der Arbeiten bekommen habe,dort sagte man mir man hat alles zur Garantieversicherrung gesendet,die Arbeitsleistung ist Umsonst die Teile sind in der Garantie mit eingeschlossen allerdings muß ich Anteilig wegen der Kilometer dazuzahlen und ich bekomme von der Versicherrung Post.
Ich zu dem Service Meister "aber ist das jetzt nicht eigentlich auf Gewährleistung" ?Der sagt sie haben doch eine Garantie und wenn hätten wir vorher mit dem Verkäfer sprechen müssen,sie als Werkstatt (sitzen im gleichen Raum)rechnen immer auf Garantie ab wenn es eine gibt.
Ich ständig hin und her zwischen Service Meister und Verkäufer und zwischen denen vermittelt,der Verkäufer meint er ist jetzt völlig überfallen worden,der Meister wiederrum dachte es wäre alles OK.
Ich sage nun gut jetzt weiß ja jeder davon nun kann es ja mal entwirrt werden wer was hier bezahlt,ich frage nach dem genauen Preis und ob es überhaupt eine Auflistung gibt,da sagt doch der Meister es wäre alles zur Versicherrung er hätte nichts hier und ich bekomme dann Post von denen.
Im Moment weiß ich auch nicht weiter,wollen die mich verarschen ?Wie soll ich mich jetzt verhalten?
Danke Gruß Rolf
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11 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von MDRS66
Wie soll ich mich jetzt verhalten?
Danke Gruß Rolf
Egal was jetzt kommt: unterschreibe nichts ohne den Zusatz "unter Vorbehalt".
Was auch immer in dem Autohaus schief gelaufen ist, es kann nicht Dein Problem sein oder werden.
Du hast effektiv 6 Monate gesetzliche Gewährleistung auf das Fahrzeug, erst danach könnte man die Garantieversicherung in Anspruch nehmen - sofern klar ist, daß der Fehler nicht schon vor dem Kauf vorhanden war oder dieses nicht beweisbar ist.
Interessant wäre jetzt nur, ob der PDC Sensor und/oder das Thermostat als Verschleißteile gelten können. Das hängt u.A. von der Laufleistung des Fahrzeuges ab. Den PDC Sensor würde ich hier recht sicher verneinen, bei dem Thermostat bin ich nicht sicher.
Sollte der Rechnungsbetrag es erfordern, würde ich hierüber mal mit einem KFZ Sachverständigen und/oder einem entsprechenden Fachanwalt sprechen.
Sollte eine Rechnung eintreffen, würde ich schriftlich um Stundung bis zur endgültigen Klärung bitten.
Wenn Du voreilig bezahlst und im nachhinein feststellst, daß die Forderung überzogen war, rennst Du selbst hinter dem Geld her und musst u.U. in Vorkasse gehen (z.B. bei der Gerichtskasse).
Ich denke wenn Du sachlich und fair argumentierst, sollte das möglich sein.
Gruß,
Thilo
Nun ich habe auch den Eindruck, das die Dich verar..... wollen.
Ich würde den klipp und klar machen, das die die internen Abläufe selbst regeln sollen und Dich von Kosten verschonen sollen!
Sollte das nicht klappen, würde ich schon mal vorfühlen und andeuten, das Du das Ganze Anderen (RA) übergeben würdest!
Und Rechtsschutzversicherung hin oder her, wenn's dann immer noch nicht klappt, würde ich mich dann rechtlich mindestens mal beraten lassen. Ich persönlich würde sowas direkt einem RA geben, nachdem ich freundlich, aber mit Nachdruck nochmals auf die mir zustehenden Rechte hingewiesen hätte.
Fest steht im ersten halben Jahr zahlt der Händler alles und holt sich den zustehenden Anteil vom Garantieversicherer wieder!
Danke Thilo für Deine Antwort zu so später Stunde,beide Teile sind keine Verschleissteile deshalb deckt die Garantie ja die Reparatur.
Alles was Verschleissteile sind sind auch sonst nicht versichert.
Zum unterschreiben gibt es ja bisher garnichts total Irre,nur sollte etwas per Post kommen wie soll ich da unter Vorbehalt zahlen?
Gruß Rolf
Zitat:
Original geschrieben von MDRS66
Danke Thilo für Deine Antwort zu so später Stunde,beide Teile sind keine Verschleissteile deshalb deckt die Garantie ja die Reparatur.
Alles was Verschleissteile sind sind auch sonst nicht versichert.
Zum unterschreiben gibt es ja bisher garnichts total Irre,nur sollte etwas per Post kommen wie soll ich da unter Vorbehalt zahlen?
Gruß Rolf
Wenn beide Teile keine Verschleißteile sind, dann muss der Händler für die Reparatur aufkommen - ohne Abschläge für Laufleistung oder ähnliche "nette Versuche".
Das der Händler das der Garantieversicherung gemeldet hat, ist lediglich ein Versuch seinerseits sich vor den Kosten zu drücken.
Kurze Erklärung:
Du hast ein Jahr gesetzliche Gewährleistung, wobei man effektiv nur die ersten 6 Monate aufgrund der Beweislastumkehr "nutzen" kann. In dieser Zeit haftet der Händler(!!!) für Sachmängel.
Eine von Dir letzlich über den Kaufpreis gekaufte Garantie bzw. Garantieversicherung dient Deinem Schutz nach Ablauf dieser Frist.
Im Grunde ist es eine Dreistigkeit des Händler, den Reparaturauftrag über die Garantie abwickeln zu wollen, bei der Du u.U. aufgrund des Bj. oder des km Standes zu Zuzahlungen genotigt würdest!
Ich glaube der Händler selbst versteht den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie nicht wirklich.
Von wem erwartest Du denn jetzt Post bzw. eine Rechnung? Vom Händler oder von der Garantieversicherung?
Gruß,
Thilo
Von der Garantieversicherrung die würden auch alles aufschlüsseln und die Lt. Garantie-Vertrag festgelegten Mehrkilometer Abschläge verrechnen,der Service Meister sagte von Ihm bekomme ich keine Rechnung .
Irgendwie stinkt das ,ich glaube ich werde mal bei deren Chef vorsprechen müssen, das Unternehmen hat alleine bei uns in der Stadt 3 große AH wir sind sonst mit unseren anderen beiden A3 beim anderen AH von denen dort gefällt es uns besser,leider war der A4 nur in dieser Niederlassung zu bekommen und deshalb läuft alles über die .
Zitat:
Original geschrieben von MDRS66
Von der Garantieversicherrung die würden auch alles aufschlüsseln und die Lt. Garantie-Vertrag festgelegten Mehrkilometer Abschläge verrechnen,der Service Meister sagte von Ihm bekomme ich keine Rechnung .
Und das kann aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung wohl kaum sein oder?
Frag mal bei der Garantieversicherung nach, ob die überhaupt eine Abtretungserklärung (gegenüber dem AH) von Dir haben oder mit welcher Begründung die Rechnung sonst zu Dir geschickt worden ist.
Tja, die Dreistigkeit einiger Leute ist kaum zu toppen.
Gruß und viel Erfolg,
Thilo (der jetzt ins Bett geht)
Ja jetzt geht es auch ins Bett,bis eben hatte ich noch Geburtstag und versank im Selbstmitleid.:-))
Gruß Rolf
Der Händler ist ja gut drauf. Mich irritiert schon die Tatsache, das ER DEINE Ansprüche bei der Versicherung anmeldet. Schließlich bist DU Vertragspartner der Versicherung. Mag sein, dass die Versicherung den Weg aus "Gewohnheit" akzeptiert...
Dürft kein Problem sein, die Sache "zurückzudrehen" und zunächst mal einen Sachmangel geltend zu machen.
Ich Danke Euch erstmal fürs antworten,ich habe natürlich Rechtschutz ,soeben habe ich erstmal die ADAC Rechtschutz Auskunft über den Fall aufgeklärt mal sehen was die meinen.
Jetzt werde ich den Service Meister anrufen ob es schon ein Gespräch zwischen ihm und meinem ehemaligen Auto Verkäufer gab.
Bisher weiß ich nur eins,dort kaufe ich kein Auto mehr das liegt sicher nicht an alle Mitarbeiter aber wie ich gestern abgefertigt wurde vom Verkäufer das spricht Bände.
Gruß Rolf
So da bin ich wieder ,ich habe vorhin mit dem Meister gesprochen und gefragt ob es schon etwas neues in meinem Fall gibt.
Mir ging es ja darum das sich Verkäufer und Service einigen wer was jetzt bezahlen muß.
Erstmal hat der Meister gemeint das mein Verkäufer kein anstrengender Kollege ist und es eigentlich keine Probleme mit der Abwicklung geben sollte,er meint alles was mit Gewährleistung/Sachmangel zu tun hat läuft immer über den Tisch des Verkäufers der mit dem Verkauf des Fahrzeugs zu tun hat.
Ich fragte wie ich mich nun verhalten soll wenn von der Versicherrung eine Rechnung kommt,die Antwort womöglich bekomme ich erstmal keine und wenn doch soll ich erstmal nicht bezahlen sondern dort bei denen im AH aufschlagen.
Er meinte sehr Salopp "wenn eine Forderrung an mich gelangen sollte hat wieder im AH einer der Bearbeiter gepennt".
Übrigens kann die Angelegenheit bis 3 Wochen dauern,heftig oder?
Fakt ist so wie es aussieht kämpft der Verkäufer mit allen Mitteln kein Geld rausrücken zu wollen (zumindest versucht er es),denn beim weiteren Gespräch sagte mir der Meister das ja die Verkäufer Boni bekommen und alle Sachmängelprobleme davon abgezogen werden.
Bei der Nachfrage vom ADAC dauert es 2-3 Tage ich warte.
Gruß Rolf
Es gibt neues von Seiten des ADAC,hier nur der letzte Satz das andere ist alles Standard und nicht wichtig.
" Von daher würden wir in dem von Ihnen beschriebenen Fall recht gute Erfolgsaussichten im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung sehen, sofern Sie sich auf die Gewährleistung berufen würden."
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hermann Kierse
Juristische Zentrale des ADAC