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Audi 100 C4 anmelden

Audi 100 C4/4A
Themenstarteram 14. November 2018 um 12:02

Hallo zusammen,

Ich möchte ein Audi 100 aus dem Ausland hier in Deutschland anmelden. Das Problem ist es gibt nur eine Kopie des Fahrzeugbriefes. Das Original hat die örtliche Behörde und gibt es nicht raus. Reicht die Kopie für die Ummeldung? Und muss ich noch eine Vollabnahme beim TÜV machen, weil es für den Audi noch keine COC Papiere gab und die braucht man bei einer Ummeldung. Gibt es sonst noch etwas worauf ich achten muss ?

LG und Danke

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19 Antworten

Frag besser bei deiner Zulassungstelle nach, die sagen dir alles.

Hier gibts keine richtigen Antworten, weil jeder Kreis das etwas anders handhabt.

Aus welchem Land? FZ bereits in DE?

Themenstarteram 14. November 2018 um 14:40

Zitat:

@ARTofCORE schrieb am 14. November 2018 um 15:18:01 Uhr:

Aus welchem Land? FZ bereits in DE?

Polen und ist auch noch in Polen

Hat gerade ein Freund durch:

Vollabnahme auf alle Fälle erforderlich - Begründung hast Du selbst gegeben.

Zulassungsbescheinigung I und II normalerweise auch. Ob eine Kopie reicht? Zulassungsstelle fragen.

Warum die polnische Behörde die nicht rausgibt, kann ich nicht nachvollziehen.

Von meinem Teilespender aus den NL (etwas gleiches Bj.) habe ich die Dokumente im Original.

Ich habe 2014 einen 89er Camaro von der Schweiz nach DE exportiert. Der Käufer musste damals beim DE-Zoll eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (und natürlich Steuer, Gebüren, usw.) erstellen lassen bei der Einfuhr. Mehr war da nicht so weit ich weis. Würde auf jeden Fall bei den zuständigen behörden nachfragen.

Sollte nicht so ein Problem sein von Polen, da ja EU.

Würde aber noch prüfen ob die Karre als geklaut gemeldet ist, nur für alle Fälle.

Themenstarteram 20. November 2018 um 17:36

Zitat:

@ARTofCORE schrieb am 14. November 2018 um 16:25:26 Uhr:

Ich habe 2014 einen 89er Camaro von der Schweiz nach DE exportiert. Der Käufer musste damals beim DE-Zoll eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (und natürlich Steuer, Gebüren, usw.) erstellen lassen bei der Einfuhr. Mehr war da nicht so weit ich weis. Würde auf jeden Fall bei den zuständigen behörden nachfragen.

Sollte nicht so ein Problem sein von Polen, da ja EU.

Würde aber noch prüfen ob die Karre als geklaut gemeldet ist, nur für alle Fälle.

Ja danke für eure Hilfe. Jetzt ist meine nächste Frage folgende: ich muss noch einen gkat reinbauen, weil der kaputt war. Dafür nehm ich einfach einen baugleichen. Dann will ich mir ein KLR einbauen lassen um Steuern zu sparen. Die Frage ist aber: Ist das noch möglich nach heutiger Gesetzeslage so kfz steuern zu sparen?

Und ich war dann noch beim TÜV und die haben gesagt ich brauch originalle Teile. Mein Onkel hat immer sehr hochwertige eingebaut. Ausschließlich Verschleißteile wurden gewechselt. D es aber in Polen geschehe ist gibt es nur polnische Papiere dafür. Ich hab Angst dass der TÜV dann sagt, dass ist nicht „Original“ und muss raus.

Lg

Hi,

Steuern sparen mittles KLR geht immer noch.

Vorausgesetzt Du findest noch den passenden KLR.

Wenn würde ich den von TwinTEc nehmen, da er rein Unterdruck gesteuert ist und nicht in die Elektronic eingreift.

TwinTec hat zwar hier noch alles im Programm, aber könnte schwierig werden, den richtigen am Markt noch zu finden.

"Originalteile" im Sinne OE Audi ist Unsinn. Alles was am Markt als passendes Teil, sofern erforderlich mit Prüfzeichen, angeboten wird, kann selbstverständlich verbaut werden. Teilweise gibt es das "Original" schon nicht mehr - aber "Aftermarket-"Teile sind noch verfügbar.

Themenstarteram 20. November 2018 um 18:05

Zitat:

@Peter.Pan schrieb am 20. November 2018 um 18:52:41 Uhr:

Hi,

Steuern sparen mittles KLR geht immer noch.

Vorausgesetzt Du findest noch den passenden KLR.

Wenn würde ich den von TwinTEc nehmen, da er rein Unterdruck gesteuert ist und nicht in die Elektronic eingreift.

TwinTec hat zwar hier noch alles im Programm, aber könnte schwierig werden, den richtigen am Markt noch zu finden.

"Originalteile" im Sinne OE Audi ist Unsinn. Alles was am Markt als passendes Teil, sofern erforderlich mit Prüfzeichen, angeboten wird, kann selbstverständlich verbaut werden. Teilweise gibt es das "Original" schon nicht mehr - aber "Aftermarket-"Teile sind noch verfügbar.

Ok und der von TÜV meinte die Sachen müssen alle eingetragen sein, aber da ist nichts „eingetragen“.

Ich hab bloß Sorge dass es zu unzähligen Kosten bei der Vollabnahme kommt. Da ich nicht nicht gerade tip top finanziell stehe.

Wenn ich hier was von finanziellen Engpässen lese sind 2 Dinge zu erwähnen.

Das Auto muss mängelfrei sein !!!

Die Vollabnahme kostet ca. 250 Euro.

Zulassung Teil 1 und 2 kosten noch einmal extra.

wenn der TÜV von "original" spricht, dann sind damit nicht die ersatzteile gemeint, sondern sonderumbauten wie zum beispiel ein sportfahrwerk oder ne leistungssteigerung. für diese brauchst du eine ABE, eine betriebserlaubnis, damit der TÜV das eintragen kann und dein fahrzeug somit "legal" ist.

wenn an deinem fahrzeug keine "umbauten" gemacht wurden, dann muss auch nichts eingetragen sein.

Themenstarteram 20. November 2018 um 19:28

Zitat:

@flesh-gear schrieb am 20. November 2018 um 20:07:28 Uhr:

Wenn ich hier was von finanziellen Engpässen lese sind 2 Dinge zu erwähnen.

Das Auto muss mängelfrei sein !!!

Die Vollabnahme kostet ca. 250 Euro.

Zulassung Teil 1 und 2 kosten noch einmal extra.

Es hat erst Anfang des Monats die polnische HU bekommen und Deshalb sollte es eigentlich mängelfrei sein. Vollabnahme ist schon einkalkuliert.

Ich will nicht unken, aber mängelfrei und bestandene HU sind zwei Dinge. Auch wird dem deutschen Prüfer das Ergebnis seines polnischen Kollegen völlig egal sein.

Ich kenne auch ein Auto, dass mit ausländischem Kennzeichen jahrelang in Deutschland unterwegs war, 8 Jahre keine Prüfstelle gesehen hat und die Vollabnahme inkl. H-Kennzeichen zur Eindeutschung nur bemängelte, dass der Eigenbauauspuff durch ein Originalteil ersetzt werden solte. Ansonsten war das Auto in nahezu neuwertigem Zustand. (Und das mit 30 Jahren)

Themenstarteram 20. November 2018 um 20:55

Zitat:

@Xotzil schrieb am 20. November 2018 um 21:07:29 Uhr:

Ich will nicht unken, aber mängelfrei und bestandene HU sind zwei Dinge. Auch wird dem deutschen Prüfer das Ergebnis seines polnischen Kollegen völlig egal sein.

Ich kenne auch ein Auto, dass mit ausländischem Kennzeichen jahrelang in Deutschland unterwegs war, 8 Jahre keine Prüfstelle gesehen hat und die Vollabnahme inkl. H-Kennzeichen zur Eindeutschung nur bemängelte, dass der Eigenbauauspuff durch ein Originalteil ersetzt werden solte. Ansonsten war das Auto in nahezu neuwertigem Zustand. (Und das mit 30 Jahren)

Hab und hier ist wieder die Sache mit Originalteilen bei Verschleißteilen reichen doch zertifizierte baugleiche Teile, noch will ich ihn ja nicht als Oldtimer anmelden.

Polen ist in der EU. Somit dürfen auch in Polen nur zulassungsrelevante teile mit E-Prüfnummer verbaut werden. Mein Ex B4 Quattro hatte, z.B., Katalysatoren mit spanischer E-Nummer, kein Problem. Auch für eine H-zulassung dürfte das kein Problem darstellen.

Dennoch wird der Ingenieur sich bei der Vollabnahme nicht von einer polnischen Hauptuntersuchung beeindrucken lassen sondern selbst prüfen. schließlich kassiert er auch für die Prüfung.

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