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Autoradio gestohlen

Themenstarteram 19. Juli 2007 um 9:53

gestern wurde an meinem Auto die Scheibe eingeschlagen

und das Autoradio gestohlen.

Habe leider kein Kaufbeleg für das Radio,da es mir geschenckt wurde.

Bezahlt die Versicherung das Radio ,was muß ich tun ?

Danke im vorraua !!

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30 Antworten

Die Versicherung wird Dich in der Regel fragen, welchen Typ Radio Du hattest. Und dann erstatten die einen Zeitwert. Das ist meistens recht frustrierend, weil das recht wenig ist (Elektroteil gekauft, schon 30% weniger bevor Du aus dem Laden bist...)

Vorraussetzung: Teilkasko ohne Selbstbeteiligung. Wenn das der Fall ist bringt i.d.Regel die kaputte Scheibe das meiste Geld. Für die würde ich mir an Deiner Stelle einen Kostenvoranschlag holen, um dann fiktiv abzurechnen. Und dann holst Du Dir die Scheibe vom Schrotti, machst das selber und gehst mit nem blauen Auge aus der Sache heraus...

Themenstarteram 19. Juli 2007 um 11:19

das heißt die Versicherung bezahlt den Zeitwert auch ohne Beleg ?

Im Normalfall schon, es geht meistens um Beträge unter 100 Euro. Mein Radio war etwas älter, nen Kennwood, Neupreis 899 DM, da blieben so 40 Euro über...

Die meisten Versicherungen lassen Ihren Vertretern relativ freie Hand zur Regulierung, sofern das nicht einen gewissen Betrag übersteigt. Manchmal wird da auch nen Gutachter eingeschaltet, is aber seltener.

am 19. Juli 2007 um 11:36

Hi,

naja.... Also die Vertreterregulierung ist keinesfalls die Regel - dafür gibts schon die Schadenabteilungen.

Also - Diebstahl melden (Anruf) und gestohlene Sachen sowie kaputte Scheibe angeben.

Danach evtl. Formblatt ausfüllen.

Im Endeffekt sollte klar sein:

Du musste beweisen, dass dir der Schaden in der Höhe entstanden ist.

Und das geht in der Regel mit Belegen...

Evtl. Umverpackung noch vorhanden oder Bilder im eingebauten Zustand?

Grüße

Schreddi

Ich würde das nicht telefonisch machen, sondern beim Vertreter. Dem geht das zwar auf den Sack, weil er nix verdient, aber er formuliert manchmal auch die Stellungsnahme, weiß, was da rein muß.Und häufig gibt er auch ein Votum ab, er kennt den Kunden ja, wie es so schön heißt, Know your customer....

Themenstarteram 19. Juli 2007 um 12:19

leider keine Bilder und keine Verpackung vorhanden,der Neupreis war vor zwei Jahren 390 €.

am 19. Juli 2007 um 12:20

Zitat:

Original geschrieben von The Stoh

Ich würde das nicht telefonisch machen, sondern beim Vertreter. Dem geht das zwar auf den Sack, weil er nix verdient, aber er formuliert manchmal auch die Stellungsnahme, weiß, was da rein muß.Und häufig gibt er auch ein Votum ab, er kennt den Kunden ja, wie es so schön heißt, Know your customer....

so ein Unfug. Keinem Vertreter geht Schadenregulierung auf den Sack! Die meisten bekommen da sogar Geld dafür(nicht viel aber immerhin) und desweiteren reguliert jeder gerne Schäden, da es der einzige Zeitpunkt ist, bei dem man dem Kunden zeigen kann wie gut man ist. Allerdings hat der TE ja nicht gesagt wo er ist, und nicht jede Gesellschaft gibt Vollmachten an den Aussendienst....

Manche haben auch gar keinen ;)

@ Marcxxx:

In der Zeit wo man ne Stunde mit so nem Mist verplempert, kann man vielbesser ne schöne LV, nen schönen Fonds oder nen schönen Riester machen, da hat man locker nen dickeres Portemannaie.

Ich stimme Dir aber zu, dass der Vertreter an der Stelle zeigen kann, wie toll die Versicherung ist, deswegen habe ich ja geschrieben, dass man das am besten persönlich und nicht telefonisch macht.

Vollmachten haben die wenigsten. Aber wie gesagt: Der Mitarbeiter leitet das oft mit nem Votum weiter oder auch nur mit nen paar persönlichen Kommentarzeilen.

Würde mich jetzt aber auch interessieren wo der gute Mann versichert ist???

Sag jetzt nicht bei der HUK?

"keinem Vertreter geht das auf den Sack"

Wie war das gleich noch mal: Alle Pauschalisierungen sind Scheiße!" :D :D :D

Themenstarteram 19. Juli 2007 um 13:17

bei R & V

Dann hast Du das bestimmt über Deinen Vertreter der mit ner Raiba oder Voba zusammenhockt abgeschlossen?

Das ist grundsätzlich gut, die Vertreter haben da schon noch was zu sagen ;-)

Ich würde bei dem Onkel dann einfach vorbeigehen. Was für ein Radio war das denn, wie alt, und was für ein Auto fährst Du?

Themenstarteram 19. Juli 2007 um 13:48

nein,online abgeschlossen ,

Mercedes A Klasse ,: Sony CDX-M7850

Dann wird das wahrscheinlich tatsächlich schwieriger. Für Online Kunden gibt es meistens keinen Ansprechpartner, da geht nur der telefonische Weg, is jedenfalls meistens so. Bei der A-Klasse wird das wohl nicht billig mit der Scheibe, wenn Du das selber machen kannst, dann müßtest Du bei fiktiver Abrechnung aber zumindestens soviel über haben, dass das das Radio deckt.

280130263578

Ich würde denen als Referenzwert (Falls die danach fragen und keine eigenen Bewertungsmöglichkeiten haben), z.B. die Ebay Auktion da oben zeigen, dann haben die die Möglichkeit den Marktwert abzuschätzen. Ist auch noch nen weiteres bei ebay drin, vielleicht läuft das höher aus...

Das Radio ist in den Augen der Versicherung "nix" wert, d.h. in Relation gesehen wäre es nicht so schlimm, wenn Du keine Belege mehr für das Teil hast/nichts bekommst. 50 € bieten die Dir wahrescheinlich wenn überhaupt an. Da mußt Du versuchen Deinen Schnitt durch die Scheibe zu machen. Also zum Mercedes Händler fahren und einen ordentlichen Kostenvoranschlag machen. Die Versicherung rechnet dann fiktiv ab, also Kostenvoranschlag minus Mehrwertsteuer. Dann machst Du die Reparatur woanders oder selbst und dann müßte ein bissl Geld für nen neues Radio drin sitzen :cool:

am 19. Juli 2007 um 19:35

Hallo,

Ratschläge ohne das genaue Wissen um die geltenden Kasko-Bedingungen zu geben, können hier schnell böse enden.....

Also:

Der TE möge bitte vor (!) der Aktion "Schnitt machen" (vorsicht mit solchen Äußerungen demnächst, das les ich nicht gern, denn es geht nicht um "Schnitt machen" oder Bereicherung - es geht um Schadenregulierung) seine Kasko-Bedingungen bzgl. fiktiver Abrechnung durchforsten.

Warum er ohne weiter Belege einfach so 50 € bekommt, wäre auch interessant...

Relevant ist Zeitwert - der wird schlichtweg objektiv ermittelt - es gibt auch für Radios Analogie-Listen zur Schwacke-Erhebnung. Das sollte also nicht schwer fallen, ich seh hier keinen Grund, ebay-Angebote auszudrucken. Eine einfache Angabe des Modells ist sicher der normale Weg der Schadenregulierung. Alles weitere wird sich doch zeigen.

Wir sind hier nicht die Schadenabteilung der R&V oder sonst einer Gesellschaft, daher bitte bisserl umsichtig, nicht dass man falsche Hoffnungen weckt.

Grüße

Schreddi

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