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Beginn der Fahrzeug-Garantie?

Kia Ceed
Themenstarteram 26. Juni 2019 um 20:12

Hallo zusammen,

Ich würde gerne in Erfahrung bringen, wann die Fahrzeug-Garantie zu laufen beginnt? Habe die Information erhalten, das dies zwingend im Monat der Anlieferung an den Händler erfolgen muss bzw. Der Händler dazu verpflichtet ist, dies so zu handhaben. Beispielsweise der Händler hat das bestellt Fahrzeug am 20.06. erhalten, so beginnt die Garantie ab Ende Juni an zu laufen. Auch wenn die Auslieferung bzw. die Anmeldung des Fahrzeugs erst bspw. 15.07. erfolgen kann/wird. Ist das richtig so oder wird hier künstlich Druck aufgebaut, um ggf. die Abholung des Fahrzeugs zu beschleunigen? Vorab Danke für euer Feedback.

Beste Antwort im Thema
am 28. Juni 2019 um 3:26

Zitat:

@Ragnon schrieb am 27. Juni 2019 um 20:59:39 Uhr:

Bei mir handelt es sich nicht um einen Reimport.

Der Händler will die Garantie beginnen lassen, ohne das bis dato eine Anmeldung erfolgt oder avisiert ist oder die Abholung efolgt oder avisiert ist. Genau das ist ja das Problem und völlig unverständlich für mich. Angeblich weil er es laut KIA muss und zwar im Monat der Anlieferung des Fahrzeuges an ihn als Händler.

Wie kann man das denn jetzt verstehen? Das Auto steht schon beim Händler? Warum ist die Anmeldung noch nicht abzusehen?

Es klingt ein wenig so, als wenn der Händler das Auto diesen Monat noch bei Kia als verkauft melden möchte um eine Quote zu erfüllen. Autos die "auf Halde" stehen werden ja auch nicht für die Garantie angemeldet, das erfolgt auch erst wenn das Auto an den (End)kunden verkauft wird.

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am 26. Juni 2019 um 20:14

Mir wurde erklärt, dass das ab dem Tag der Unterschriften erfolgt. Siehe Serviceheft.

Also ich kenne das bisher so, das die Garantie ab der Erstzulasung beginnt.

Bis jetzt immer Garantiebeginn ab Tag der EZ, obwohl der Sportage schon 3monate beim Händler stand

Auch bei mir war es der Tag der Erstzulassung.

Und als diese am ablaufen war bin ich ein Tag vorher hingegangen und habe noch auf Kulanz eine Durchsicht bekommen. Und alle Updates wurden gefahren

Bei mir wurde als Garantiebeginn der Tag eingetragen als der Fahrzeugbrief beim Händler war (31.05.) Zulassung war erst am 05.06.

 

Das würde sich dann mit der Aussage decken, dass dies in dem Monat der Anlieferung an den Händler beginnt.

am 27. Juni 2019 um 4:08

Bei mir war es auch ab Erstzulassung.

am 27. Juni 2019 um 5:06

Bei mir war es bisher auch immer der Tag der ersten Zulassung. Entsprechend wurde der Aufkleber gedruckt und in das Serviceheft eingeklebt.

Themenstarteram 27. Juni 2019 um 14:48

Erstzulassung heißt, ihr habt das Auto angemeldet bzw. der Händler hat das für euch übernommen? Und bei der Abholung macht der Händler dir Unterlagen fertig und klebt bzw. stempelt dann den Service-Beginn in das Serviceheft? Kann bitte jemand nochmal das Prozedere erläutern?

Also bei mir läuft das grundsätzlich über den Händler. Zum vereinbarten Termin steht das Auto mit Kennzeichen fertig auf dem Hof bzw. Halle. Dann wird noch ein wenig Papierkram erledigt, ggf. noch Zahlungen geleistet. Bisher wurde jedes mal das Wartungsheft und die Garantie erläutert und im Wartungsheft ist dann ein Aufkleber eingeklebt, der den Garantiebeginn kennzeichnet.

Danach geht es zum Auto und alles ist erledigt.

 

P.S. Ist von mir nicht unterschrieben im Heft, da der Händler eigene Formulare dafür verwendet.

IMG_20190627_171114.jpg
am 27. Juni 2019 um 15:17

Bei mir wurde vergessen mein Wunschkennzeichen zu reservieren(nächste mal mache ich es selber, man lernt nie aus). Am Tag der Zulassung konnte der Zulassungsdienst das Auto also nicht auf das Wunschkennzeichen zulassen. An diesem Tag ging es dann auch ganz fix mit Vitamin B und am nächsten Tag konnte ich das Auto dennoch abholen, aber mit anderem Kennzeichen. Dennoch begann die Garantie eben diese 2 Tage früher bei der „Erstzulassung“. Hätte ich nur 2 Jahre Garantie, hätte ich selbst bei diesen 2 Tagen einen Aufstand gemacht da es ja Fehler des Händlers war. Bei 7 Jahren kann man ja drüber hinwegsehen. Aber wer weiß halt genau da passierts...

Gut, da ist was schief gelaufen. Eigentlich ja nicht schlimm, man muss eben nur beachten, dass das Datum von der Erstzulassung abweicht. Dieses Datum ist nämlich auch die Grundlage für die Wartung. Aber bei zwei Tagen ist das ja nicht wirklich relevant.

Ich finde, bei dem Bild von @Killed_in_Action steht ja ziemlich eindeutig, wann die Garantie anfängt. Der Händler meldet den Beginn an Kia.

Wann dann die EZ war scheint ja erst mal zweitrangig.

Muss man halt mal wieder "Augen auf beim Pflaumenkauf" machen und sich das ansehen!

Wenn die Diff zu gross ist, kann man ja meckern.

Aber ich kenne es auch so, dass EZ = Garantiebeginn ist.

Vorher wäre ja auch irgendwie unsinnig. Später ginge ja noch, wenn man das Auto z.B. 2 Wochen nach er EZ abholt. Da gab es doch hier welche. Vlt können wir die mal aus der Höhle locken? ;)

Letztlich eine Frage der Koordination beim Händler. Wenn er das nicht hin bekommt das Auto zuzulassen und am selben Tag das Auto zur Garantie anzumelden, dann gibt es dort eben unterschiedliche Daten.

Bei Reimporten hast du das öfters, da das Fahrzeug vom Händler im jeweiligen Land zur Garantie angemeldet wird. Dann kannst du schonmal paar Wochen Differenz haben

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