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Bi Xenon Scheinwerfer und Reinigungsanlage?

Audi
Themenstarteram 23. Januar 2020 um 19:26

Hallo zusammen,

ich wurde heute darauf hingewiesen, dass für mein A4 8W B9 mit Bi Xenon Scheinwerfern eine Reinigungsanlage Pflicht wäre. Diese ist allerdings nicht vorhanden. Baujahr ist 2016. Weiß jemand ob die Pflicht weiterhin besteht oder aufgehoben wurde?

Vielen Dank

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Baazi-Georg schrieb am 23. Januar 2020 um 20:28:30 Uhr:

Er hat nur 35W Xenon somit ist es keine Pflicht.

Hab Bj 2018 auch ohne

Es sind 25 Watt

16 weitere Antworten
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16 Antworten

Er hat nur 35W Xenon somit ist es keine Pflicht.

Hab Bj 2018 auch ohne

Zitat:

@Andron77 schrieb am 23. Januar 2020 um 20:26:02 Uhr:

Hallo zusammen,

ich wurde heute darauf hingewiesen, dass für mein A4 8W B9 mit Bi Xenon Scheinwerfern eine Reinigungsanlage Pflicht wäre. Diese ist allerdings nicht vorhanden. Baujahr ist 2016. Weiß jemand ob die Pflicht weiterhin besteht oder aufgehoben wurde?

Vielen Dank

Zitat:

@Baazi-Georg schrieb am 23. Januar 2020 um 20:28:30 Uhr:

Er hat nur 35W Xenon somit ist es keine Pflicht.

Hab Bj 2018 auch ohne

Es sind 25 Watt

Themenstarteram 23. Januar 2020 um 20:12

Zitat:

@illegut schrieb am 23. Januar 2020 um 20:43:49 Uhr:

Zitat:

@Baazi-Georg schrieb am 23. Januar 2020 um 20:28:30 Uhr:

Er hat nur 35W Xenon somit ist es keine Pflicht.

Hab Bj 2018 auch ohne

Es sind 25 Watt

Was das heißen? 25 watt

Themenstarteram 23. Januar 2020 um 20:13

Weis vielleicht jemand, warum kein Pflicht ist?

Wegen der geringen Watt Zahl keine Pflicht ist eine EU Verordnung

Zitat:

@Andron77 schrieb am 23. Januar 2020 um 21:13:43 Uhr:

Weis vielleicht jemand, warum kein Pflicht ist?

Themenstarteram 23. Januar 2020 um 20:17

Ich habe jetzt nicht ganz verstanden, 25 oder 35 Watt?

sind 25W

war ein Tippfehler von mir

anbei die Verordnung zum durchlesen:rolleyes:

 

Zitat:

@Andron77 schrieb am 23. Januar 2020 um 21:17:38 Uhr:

Ich habe jetzt nicht ganz verstanden, 25 oder 35 Watt?

Themenstarteram 23. Januar 2020 um 20:38

Danke euch allen

bitte schön

Neue Xenon-Scheinwerfer Generation

Neue 25 W – Xenonleuchten ohne Scheinwerferreinigungsanlage

Seit diesem Jahr 2012 kommen immer mehr neue Fahrzeugmodelle auf den Markt,

die zwar mit (Bi-) Xenon-Scheinwerfern ausgerüstet sind, jedoch über keine Scheinwerferreinigungsanlage verfügen.

Während das nationale Recht in § 50 (10) StVZO (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012

Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 04. Mai 2012) bei Xenon-Scheinwerfern nach

wie vor sowohl eine dynamische Leuchtweitenregulierung als auch eine Scheinwerferreinigungsanlage

fordert, wurde die ECE-Regelung 48 am 06.12.2011 hinsichtlich

der Verwendung von Xenon-Scheinwerfern geändert. Unter Punkt 6.2.9 der aktuellen

ECE-R 48 findet sich ein Grenzwert von 2000 Lumen.

Bisherige Xenonbrenner erzeugten mit 35 W ungefähr 3500 Lumen und deshalb war

die Ausrüstung mit einer Scheinwerferreinigungsanlage ab dem 01.04.2000 Pflicht.

Mit der Entwicklung von 25 W Xenonbrennern wurde der Grenzwert von 2000 Lumen

unterschritten und auch die ECE-Regelungen 98 und 99 wurden mittlerweile dieser

neuen Entwicklung angepasst.

So die Auskunft des BMVBS vom 20.06.2012.

Für die Kontrollen der Polizei bedeutet dies künftig einen erhöhten Aufwand, denn so

bieten beispielsweise die Hersteller Audi und Porsche sowohl Bi-Xenon-Scheinwerfer

ohne SRA und mit SRA an. Die Scheinwerfer mit SRA verfügen ab Werk weiterhin

über die 35 W Brenner, haben jedoch meist weiteres (zu bezahlendes) Zubehör wie

dynamisches Kurvenlicht und geschwindigkeitsabhängige Fahrlichtsteuerung (adaptives

Lichtsystem) integriert.

Es ist zu befürchten, dass künftig Fahrzeuge mit dem billigeren Xenonlicht bestellt/

gekauft und irgendwann mit den kräftigeren Brennern aus dem Zubehörmarkt

versehen werden. In diesem Zusammenhang sei nochmals auf den Kommentar des

MVI Baden-Württemberg vom 12.03.2012 verwiesen:

„Bei Umrüstungen sollte allerdings eher den nationalen Vorschriften Priorität eingeräumt werden, da

alle internationalen Vorschriften zunächst einmal Genehmigungsvorschriften für Neufahrzeuge und

nicht Umrüstungsvorschriften für im Verkehr befindliche Fahrzeuge sind.

Erst über § 19 Abs. 1 bzw. § 30 Abs. 3 StVZO werden sie im nationalen Recht als Alternative gleichgestellt.

Vereinzelt bestehen auch zwischen nationalem Recht (der StVZO) und ECE- bzw. EU-Recht

nicht ausräumbare Abweichungen, da sich das internationale Recht weitestgehend auf die Typgenehmigung

neuer Serienfahrzeuge bezieht.“

Zitat:

@Andron77 schrieb am 23. Januar 2020 um 21:38:31 Uhr:

Danke euch allen

Mir ist ja nach wie vor nicht klar, warum man zwanghaft diese Dödel-Xenons entwickelt und damit bewusst schlechteres Licht unter die Leute gebracht hat.

Warum?

Es gibt ab dem FL kein Xenon mehr. Und auch die zukünftigen Audis werden kein Xenon haben.

Ja, aber damals. Es gab die "guten" Xenos. Wozu dann die trashigen?

Zitat:

@fw89429 schrieb am 24. Januar 2020 um 09:26:24 Uhr:

Ja, aber damals. Es gab die "guten" Xenos. Wozu dann die trashigen?

Extra für dich, damit du den Satz schreiben darfst.

Zitat:

@fw89429 schrieb am 24. Januar 2020 um 09:26:24 Uhr:

Ja, aber damals. Es gab die "guten" Xenos. Wozu dann die trashigen?

Es ist nunmal die Basisversion der Scheinwerfer.

Andere Hersteller verbauen noch Halogen als Basisscheinwerfer.

Somit wäre ich mit dem 25W Xenon ohne Aufpreis bezahlen zu müssen zufrieden

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