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Darf ich Runflat und Non Runflat pro Achse fahren

BMW 1er E87 (Fünftürer)
Themenstarteram 8. April 2011 um 7:47

Hallo zusammen

Das ist mein erster Beitrag hier im Forum. Da meine Vorderreifen noch in Ordnung sind und meine Hinterreifen aufgrund einer Spurverstellung einseitig abgefahren sind, wollte ich hinten auf normale Reifen umsatteln. War beim Reifenhändler und der sagte es währe unzulässig gemischt zu fahren. Meines Wissen darf ich doch Achseneise verschiedene Reifentypen fahren. Hat jemand eine Lösung. Danke im vorraus.

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25 Antworten
am 8. April 2011 um 7:56

soweit ich weiß, dürftest du das. würde ich aber nicht machen, da das fahrvehalten dadurch unberechenbar werden kann.

also lieber einmal in den sauren apfel beißen und die noch guten vorderen rft auch gleich gegen neue non rft tauschen. war bei mir der selbe fall.

Zitat:

Original geschrieben von _coxi_

soweit ich weiß, dürftest du das. würde ich aber nicht machen, da das fahrvehalten dadurch unberechenbar werden kann.

also lieber einmal in den sauren apfel beißen und die noch guten vorderen rft auch gleich gegen neue non rft tauschen. war bei mir der selbe fall.

Und Sinn machen würde es, wenn man die hinteren RFTs durch neue austauschen würde. ;)

Die Achse wo die nonRFT montiert werden knickt tendeziell bei schnellen Kurven eher weg, auf huckliger Piste kehrt es sich dann eher um, wo die nonRFT mehr Halt finden. Ist schwer zu sagen, je nach Situation arbeiten die einen oder die anderen besser und bringen dir die neutrale Balance durcheinander.

Ich fahre auch non-RFT, weil sie mir einfach zu teuer sind und mich meine jetzigen Bridgestone Potenza 050A sehr begeistern. Ich würde meinen, da kommt beim Kurvenspeed kein RFT mit. Jeder wie er mag.

Gem. §36 StVZO ist das zulässig:

" (2a) An Kraftfahrzeugen - ausgenommen Personenkraftwagen - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und an ihren Anhängern dürfen die Räder einer Achse entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein. Personenkraftwagen sowie andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und ihre Anhänger dürfen entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein; im Zug gilt dies nur für das jeweilige Einzelfahrzeug. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für die nach § 58 für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichneten Anhängern hinter Kraftfahrzeugen, die mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift). Satz 2 gilt nicht für Krafträder - ausgenommen Leichtkrafträder, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor."

Es ist also nicht verboten und damit gestattet. Auf die weiteren Bestimmungen gehe ich jetzt mal nicht ein.

Aber - LASS ES! Du gefährdest Dich und andere, weil das Fahrverhalten unbeherrschbar wird!

am 8. April 2011 um 15:58

als ich vor 2 jahren meine winterreifen bestellte. wurde mir vom reifenhändler mitgeteilt das ich nur runflat reifen laut papieren fahren dürfte sonst erlischt die fahrerlaubnis des fahrzeuges. hat mich doch stark verwundert. aber ich glaub sie hat recht, da im 1er kein ersatzrad oder irgendwelche einspritzsachen, wagenheber etc. gibt sind die runflat pflicht.

wie seht ihr das?

Nein, eine Runflat-Pflicht besteht nicht. Wär ja noch schöner. Auch eine Ersatzrad- oder Pannenset-Pflicht gibt es nicht. Wozu auch, wenn 50% der Autofahrer der Radwechsel gar nicht durchführen könnten und lieber den ADAC rufen. Da kann man niemandem einen Vorwurf machen, wenn er 2 linke Hände hat.

Zitat:

Original geschrieben von DJ Bible

als ich vor 2 jahren meine winterreifen bestellte. wurde mir vom reifenhändler mitgeteilt das ich nur runflat reifen laut papieren fahren dürfte sonst erlischt die fahrerlaubnis des fahrzeuges. hat mich doch stark verwundert. aber ich glaub sie hat recht, da im 1er kein ersatzrad oder irgendwelche einspritzsachen, wagenheber etc. gibt sind die runflat pflicht.

wie seht ihr das?

Ist natürlich völliger Unsinn. Niemnad muss diese RFT fahren.

Mein RFT (So wie Wi; Bridgestone) waren serienmäßig; neuerdings sind die eh nicht mehr Serie sondern aufpreispflichtig; hab sie aber aufgrund äußerst schlechter Erfahrungen frühzeitig )bei 5-6 mm)getauscht.

Grund: auf dem schlecht gedämpften 1er ist das Poltern auf schlechten Straßen unzumutbar und bei den Winterreifen gabs erhebliche Traktionsprobleme. Die neuen NON-RFT von Conti sind dagegen einzigartig!

Zitat:

Original geschrieben von CUXZ4

Gem. §36 StVZO ist das zulässig:

" (2a) An Kraftfahrzeugen - ausgenommen Personenkraftwagen - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und an ihren Anhängern dürfen die Räder einer Achse entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein. Personenkraftwagen sowie andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und ihre Anhänger dürfen entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein; im Zug gilt dies nur für das jeweilige Einzelfahrzeug. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für die nach § 58 für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichneten Anhängern hinter Kraftfahrzeugen, die mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift). Satz 2 gilt nicht für Krafträder - ausgenommen Leichtkrafträder, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor."

Es ist also nicht verboten und damit gestattet. Auf die weiteren Bestimmungen gehe ich jetzt mal nicht ein.

Aber - LASS ES! Du gefährdest Dich und andere, weil das Fahrverhalten unbeherrschbar wird!

Volle Zustimmung.

Übrigens kennt die heutige Generation den Unterschied zwischen den o.a. Diagonal- und Radialreifen nicht mehr.

Zitat:

Original geschrieben von hansi2004

Zitat:

Original geschrieben von DJ Bible

als ich vor 2 jahren meine winterreifen bestellte. wurde mir vom reifenhändler mitgeteilt das ich nur runflat reifen laut papieren fahren dürfte sonst erlischt die fahrerlaubnis des fahrzeuges. hat mich doch stark verwundert. aber ich glaub sie hat recht, da im 1er kein ersatzrad oder irgendwelche einspritzsachen, wagenheber etc. gibt sind die runflat pflicht.

wie seht ihr das?

Ist natürlich völliger Unsinn. Niemnad muss diese RFT fahren.

Mein RFT (So wie Wi; Bridgestone) waren serienmäßig; neuerdings sind die eh nicht mehr Serie sondern aufpreispflichtig; hab sie aber aufgrund äußerst schlechter Erfahrungen frühzeitig )bei 5-6 mm)getauscht.

Grund: auf dem schlecht gedämpften 1er ist das Poltern auf schlechten Straßen unzumutbar und bei den Winterreifen gabs erhebliche Traktionsprobleme. Die neuen NON-RFT von Conti sind dagegen einzigartig!

Wobei mich mal interessieren würde wie sich das in der Praxis verhält, wenn man am Straßenrand (ev. ohne Seitenstreifen) festhängt und nicht wegkommt, weil man kein Ersatzrad dabei hat:

Wenn man ohne Benzin liegen bleibt, muss man mit einem Bußgeld rechnen - wäre es da nicht konsequent wenn das auch für RFT-Verweigerer ohne Reserverad gelten würde, weil sie es ja in dem Fall auch den Verkehr mehr behindern als notwendig wäre?

Themenstarteram 8. April 2011 um 19:55

Danke erst mal für die vielen Antworten

Werde wohl doch auf eine Sorte wechseln. Aber ich finde es immer wieder erstaunlich, dass Händler irgendetwas in den Raum schmeißen um uns zu verunsichern und können dieses nicht schriftlich belegen.Mir wurde selbst von einem Reifengroßhändler gesagt, wenn ich run-und non Runflat fahre erlischt die Betriebserlaubnis und der Versicherungsschutz. Werde mir die Sache noch mal durch den Kopf gehen lassen. Bei 50000km im Jahr kann man bei Non Runflats einiges sparen. Wünsche allen allseits gute Fahrt. Bis bald.

Zitat:

Original geschrieben von Jens Zerl

...

Wobei mich mal interessieren würde wie sich das in der Praxis verhält, wenn man am Straßenrand (ev. ohne Seitenstreifen) festhängt und nicht wegkommt, weil man kein Ersatzrad dabei hat:

Wenn man ohne Benzin liegen bleibt, muss man mit einem Bußgeld rechnen - wäre es da nicht konsequent wenn das auch für RFT-Verweigerer ohne Reserverad gelten würde, weil sie es ja in dem Fall auch den Verkehr mehr behindern als notwendig wäre?

Mensch, dafür gibt bei BMW das entsprechende Pack für ca. 80,- EURO!

Pumpe, Dichtmittel etc; alles schön BMW-mäßig verpackt.

Übrigens waren die RFT-Reifen der 1. Generation wirklich "Mist"; hab mir auf der IAA die Dinger der verschiedenen Generationen vorführen lassen; allein schon vom Gewicht eines Reifen waren die ersten völlig unakzeptabel.

Zur Info: Früher stieg man auf Leichtmetallfelgen u.a. aus Gewichtsgründen (ungefederte Massen !!!) um. Heute weiß keiner mehr, was das bedeutet und macht die Dinger nur wg. der Optik (breite Schlappen) drauf. Ist ja auch nichts gegen einzuwenden. Nur der eigentliche Vorteil wird natürlich verspielt, weil die breiten Dinger ggf. schwerer sind, als "normale" Stahlfelgen.

Dasselbe passierte mit der Einführung der RFT-Reifen.

Die neue Generation ist zum Glück erheblich leichter, da die Seitenflanken dünner geworden sind. Sie poltern auch nicht mehr so stark.

Trotzdem komfortables Fahren gibts damit auf dem 1er nicht. ruf. Beim 5er z.B. sieht das völlig anders aus; dessen Fahrwerk ist vernünftig gedämpft.

Zitat:

Original geschrieben von hansi2004

Zitat:

Original geschrieben von Jens Zerl

...

Wobei mich mal interessieren würde wie sich das in der Praxis verhält, wenn man am Straßenrand (ev. ohne Seitenstreifen) festhängt und nicht wegkommt, weil man kein Ersatzrad dabei hat:

Wenn man ohne Benzin liegen bleibt, muss man mit einem Bußgeld rechnen - wäre es da nicht konsequent wenn das auch für RFT-Verweigerer ohne Reserverad gelten würde, weil sie es ja in dem Fall auch den Verkehr mehr behindern als notwendig wäre?

Mensch, dafür gibt bei BMW das entsprechende Pack für ca. 80,- EURO!

Pumpe, Dichtmittel etc; alles schön BMW-mäßig verpackt.

Hey, ich spreche von der Praxis: uns ist doch hoffentlich beiden klar, dass dich solch ein Pannenset im Bedarfsfall nicht einen Meter weiterbringen wird.

Ich finde an der Diskussion um die RFT sieht man immer, wer einen Reifenschaden nur theoretisch kennt.

Zitat:

Die neue Generation ist zum Glück erheblich leichter, da die Seitenflanken dünner geworden sind. Sie poltern auch nicht mehr so stark.

Trotzdem komfortables Fahren gibts damit auf dem 1er nicht. ruf. Beim 5er z.B. sieht das völlig anders aus; dessen Fahrwerk ist vernünftig gedämpft.

Also ich finde meinen 1er optimal, was das Fahrverhalten mit RFT betrifft. Ich will sicherlich keinen Taxikomfort wie bei Mercedes, ich finde die Gesamtperformance top.

Wenn ich dagegen den Z4 meines Bekannten mit Sportfahrwerk und ohne RFT fahre, wünsche ich mir hingegen sofort den Komfort meines 1er Coupés. Von daher ist das alles immer eine sehr relative Sache.

Die Sache mit den ungefederten Massen ist heute auch nicht mehr stichhaltig: sie kommt aus einer Zeit, wo das Gesamtgewicht eines Fahrzeugs mal 750kg war und das Gewicht der Räder einen prozentual hohen Anteil daran hatte.

Ein 1er wiegt heute fast 1.500 kg, selbst wenn jedes Rad 10kg schwerer wäre, wäre die Relation gefederte / ungefederte Massen immer nooch viel günstiger als bei früheren Fahrzeugen.

 

Zitat:

Original geschrieben von Jens Zerl

Zitat:

Original geschrieben von hansi2004

 

Mensch, dafür gibt bei BMW das entsprechende Pack für ca. 80,- EURO!

Pumpe, Dichtmittel etc; alles schön BMW-mäßig verpackt.

Hey, ich spreche von der Praxis: uns ist doch hoffentlich beiden klar, dass dich solch ein Pannenset im Bedarfsfall nicht einen Meter weiterbringen wird.

Ich finde an der Diskussion um die RFT sieht man immer, wer einen Reifenschaden nur theoretisch kennt.

De kann ich nicht ganz zustimmen. Sicher ist mit dem Pannenset eine Rep eines völlig zerschlissenen Reifens nicht möglich; doch es gibt Schäden wie z.B. ein eingefahrener Nage o.ä. , die sich - ggf. auch nur vorläufig - mit dem Set sehr wohl reparieren lassen. Zumindest kann man damit bis zur nächsten Werkstatt oder nach Hause fahren.

Mit einem defekten RFT-Reifen ist man zwar ohne sich die Finger dreckig zu machen mobil; doch letzlich gelten ähnliche Einschränkungen (Höchstgeschwindigkeit, Reichweite) wie für den Gebrauch eines Notrades.

Und nebenbei: Ich bin bisher weit (!!!) über 1 Mio km gefahren und dabei vor langer Zeit erst 2 x wegen einer Reifenpanne liegen geblieben. Da hat mir seinerzeit das gute alte Reserverad geholfen. Zusätzlich hatte ich vor 2 Jahren eine Schraube ohne irgendeinen Druckverlust in einem RFT-Reifen und da eine Rep verboten ist, hätte eh den betroffenen Reifen erneuern müssen. Hab das zum Anlass genommen, gleich und wegen meiner schon genannten Vorbehalte auf NON-RFT umzusteigen.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Jens Zerl

Zitat:

Die neue Generation ist zum Glück erheblich leichter, da die Seitenflanken dünner geworden sind. Sie poltern auch nicht mehr so stark.

Trotzdem komfortables Fahren gibts damit auf dem 1er nicht. ruf. Beim 5er z.B. sieht das völlig anders aus; dessen Fahrwerk ist vernünftig gedämpft.

....

Die Sache mit den ungefederten Massen ist heute auch nicht mehr stichhaltig: sie kommt aus einer Zeit, wo das Gesamtgewicht eines Fahrzeugs mal 750kg war und das Gewicht der Räder einen prozentual hohen Anteil daran hatte.

Ein 1er wiegt heute fast 1.500 kg, selbst wenn jedes Rad 10kg schwerer wäre, wäre die Relation gefederte / ungefederte Massen immer nooch viel günstiger als bei früheren Fahrzeugen.

Heb mal einen Formel-1 Reifen an ! Zugegeben; ein F1-Wagen ist leichter als Dein 1er; doch ganz außer acht lasssen kann kann das Thema trotzdem nicht. Gerade ein BMW reagiert äußert sensibel auf alles, was die Vorderachse betrifft.

Und: Der von von angesprochene Unterschied zum Fahrwerk der größeren BMW-Modellen ist schon beachtenswert.

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