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  7. Drei Jahre alten Golf beim VAG zum TÜV gehabt, zusatzarbeiten.

Drei Jahre alten Golf beim VAG zum TÜV gehabt, zusatzarbeiten.

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo zusammen,

mein Golf 7, BJ 2017, 116 PS Diesel hatte TÜV Fälligkeit zu 03/2020. letzte Woche viel auf dass er abgelaufen war.

Jetzt hatte ich ihn beim VW Händler zum tüv machen und habe eine Rechnung über 200€ bekommen.

Darauf fanden sich drei zusätzliche Positionen.

Bremsflüssigkeit, Wechsel bremsflüssigkeit, entlüftung Kupplung. ~80€

Im Dezember wäre Inspektion fällig. Ist das üblich dass die bremsflüssigkeit gewechselt und die Kupplung entlüftet wird oder kann man das unter unnötig laufen lassen?

Beste Antwort im Thema

Hahaha, dieses Golf 7 Forum ist noch niveauloser als das V&S Forum.

 

Seit ich meinen 7er habe, hab ich öfters hier reingeschaut. Hier trifft aber leider nur sehr viel technische Ahnungslosigkeit auf sehr viel "ich Ruf meinen Anwalt an, die haben mir nen Dichtring gewechselt den ich nicht gewechselt haben wollte".

 

Sehr viele hier müssten mal reflektieren was sie hier von sich geben.. Neulingen vergeht wirklich alles.

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Hättest das Mal dein Händler fragen sollen ,warum er das gemacht hat

Zitat:

@Susannaburatzka schrieb am 21. September 2020 um 17:39:45 Uhr:

Hättest das Mal dein Händler fragen sollen ,warum er das gemacht hat

Habe ich, er meinte nach drei Jahren ist es üblich.

Und warum macht er das ohne Absprache ?

Ein Bremsflüssigkeits Wechsel sollte eigentlich im schnitt alle 2 Jahre durchgeführt werden

Hallo,

das ist nach drei Jahren fällig und Du solltest dafür aber einen Auftrag geben haben. Ohne Auftrag dürfen die nichts machen nur was Du willst.

Ich würde vermuten, das Du den als Jahreswagen gekauft hast, und so alles verrutscht ist

Gruß

Nabend,

der erste Wechsel ist nach 3 Jahren, danach alle 2 Jahre fällig.

MfG

Zitat:

@epsigon schrieb am 21. September 2020 um 17:46:00 Uhr:

Hallo,

das ist nach drei Jahren fällig und Du solltest dafür aber einen Auftrag geben haben. Ohne Auftrag dürfen die nichts machen nur was Du willst.

Ich würde vermuten, das Du den als Jahreswagen gekauft hast, und so alles verrutscht ist

Gruß

Ja, war ein Jahreswagen. Gekauft Dezember 2018. eigentlich war er bei solchen Sachen immer korrekt, da gibts hier andere im Umkreis die berüchtigt sind. Ich belasse es mal dabei. Wenn es nochmal vorkommt bewerte ich ihn und gehe woanders hin.

Nach Wartungsvorgabe hat er alles richtig gemacht!

Komisch, dass einige das nicht wissen und falsches behaupten.

Du könntest deinen Serviceberater ja auch im Nachhinein noch darauf ansprechen.

 

Sie war fällig und es dürfte bei Dingen, die die Bremsanlage betreffen ja auch in deinem Sinne sein.

 

Trotzdem gebe ich dir soweit recht, das schon bei Auftragsannahme so etwas auffallen und geklärt werden sollte. Spätestens bei der Durchführung oder Feststellung wäre ein kurzer Anruf erforderlich.

Es gibt doch einen klaren Arbeitsauftrag den man unterschreibt. Und wenn zusätzliche Arbeiten notwendig sind, dann ruft der Freundliche an und klärt das ab.

Sollten ohne dein Wissen Arbeiten gemacht worden sein, dann ist es doch das normalste der Welt, den Serviceberater anzusprechen und zu fragen: Wieso,Weshalb,Warum?

Die Wartungsvorgabe, wie bereits erwähnt, hat er jedenfalls eingehalten.

Fällig oder nicht, vollkommen egal, ohne Auftrag darf er nichts machen. Zur Not (verkehrsunsicher) muss er das Fahrzeug "behalten". Hier hatte er aber diesen schönen Auftrag "TÜV-fertig machen".

Bremsflüssigkeit zieht Wasser, daher ist ein rechtzeitiger Wechsel durchaus relevant - auch wenn ich noch nie gesehen habe, dass die die Bremsflüssigkeit qualitativ untersucht hätten.

Zitat:

@Diabolomk schrieb am 21. September 2020 um 18:46:42 Uhr:

Nach Wartungsvorgabe hat er alles richtig gemacht!

Komisch, dass einige das nicht wissen und falsches behaupten.

Wenn es keinen Auftrag gab, hat er nicht richtig gehandelt, sondern hätte das vorher abklären müssen! Nach Wartungsvorgabe hätte auch nach drei Jahren eine Inspektion mit erweitertem Umfang durchgeführt werden müssen. Wurde auch mit Sicherheit angezeigt, aber "übersehen". Und der Wechsel der Bremsflüssigkeit ist eine Empfehlung, kein Muss.

Mal anders gefragt, stand etwas auf dem HU Prüfbericht? Es wird bei einigen Prüforganisationen der Siedepunkt der Bremsflüssigkeit gemessen, evtl war der Wasseranteil schon zu hoch.

Zitat:

@boxster36 schrieb am 21. September 2020 um 20:48:12 Uhr:

Mal anders gefragt, stand etwas auf dem HU Prüfbericht? Es wird bei einigen Prüforganisationen der Siedepunkt der Bremsflüssigkeit gemessen, evtl war der Wasseranteil schon zu hoch.

In 43 Jahren wurde dies noch nie geprüft, ist auch nicht Bestandteil der HU. Das Austesten kann man machen lassen, bevor man die BF wechselt, Und wenn, dann läßt man das nicht beim Freundlichen machen, sondern bei einer Freien, Die rufen deutlich günstigere Tarife auf und es wird auch keine separate Entlüftung berechenet.

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