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E350 CDI 4MATIC "Fehler Ladedruck - Notlauf, jedoch keine Anzeige

Mercedes E-Klasse W212
Themenstarteram 16. November 2009 um 21:40

Hallo zusammen,

hier mal kurz meine derzeitge Situation:

- Fahrzeug bestellt Mitte Januar 2009

- ausgeliefert 07.08.2009

- 1. Notlauf Ende September, keine Anzeige im Display, 2Tage MB-Werkstatt, nichts gefunden

- 2. Notlauf Mitte Oktober, keine Anzeige im Display, 2Tage MB-Werkstatt, nichts gefunden

- 3. Notlauf am 2. November, keine Anzeige im Display, steht heute am 16.11.09 immer noch in der MB-Werkstatt, Fehler gefunden weil ich direkt ohne das Auto auszumachen hingefahren bin und mit laufenden Motor das Diagnosegerät angestöpselt wurde: Anzeige "Fehler Ladedruck".

- habe nun meinen 3. Leihwagen (2 Tage A-Klasse, 3 Tage C-KLasse und dann E200CDI bis jetzt)

- lt. Werkstattmeister baut das Fahrzeug 4,2bar Druck auf um den KAT zu reinigen. Der Reinigungszyklus funktioniert jedoch nicht, der Druck steht zu lange an, zur Sicherheit geht der Motor in Notbetrieb.

- in den 14Tagen Werkstattaufenthalt wurde erst der KAT und dann noch die kpl. Abgasanlage getauscht, ohne Erfolg.

- nach heutigem Telefonat will die nun ratlose Werkstatt das Fahrzeug schnellstens ins Werk zurückbringen, ich denke dass das die nächsten Tage über die Bühne geht.

Nach nunmehr 14 Arbeitstagen (vielleicht habe ich auch 2 vergessen) Werkstatt habe ich eigentlich gar keine Lust mehr auf mein Auto.

Habt ihr ein paar gute Ratschläge für mich, vielen Dank.

Gruß manilon

Beste Antwort im Thema

Guten Abend manilon,

ich kann sehr gut verstehen, dass Du kein Vertrauen mehr zu diesem Wagen hast und ihn am liebsten nicht mehr sehen möchtest, denn ich hatte selbst mal einen ähnlichen Fall.

Die Voraussetzungen für eine "Wandlung" sind in diesem Falle nach meiner Meinung eindeutig gegeben. Du hast jetzt also rechtlich die Möglichkeit, den Kauf rückgängig zu machen.

Dabei musst Du so gestellt werden, als hätte der Fahrzeugkauf nicht stattgefunden. D.h. Du gibst dem Hersteller das Fahrzeug zurück und erhältst den vollen Kaufpreis im Gegenzug erstattet. Der Hersteller hat allerdings das Recht, Dir ein Nutzungsentgelt für die von Dir mit dem Fahrzeug gefahrenen Kilometern in Rechnung zu stellen. Dafür gibt es feste Regelsätze.

Du bist nicht verpflichtet ein weiteres Fahrzeug dieses Herstellers zu bestellen, sondern kannst den neuen Lieferanten frei wählen, oder auch ganz auf einen Neukauf verzichten. In so eindeutigen Fällen wie Deinem, macht MB nach meiner Erfahrung nur selten Schwierigkeiten und Du kannst erst einmal versuchen, Dich ohne juristischen Beistand mit dem Vertragspartner zu einigen. Dafür musst Du ihm schriftlich Deinen Wunsch auf Wandlung mitteilen und eine kurzfristige Abwicklung fordern.

Sollte es Probleme geben, rate ich Dir allerdings, sofort einen Fachjuristen mit der Wahrnehmung Deiner Interessen zu beauftragen. Der weiß dann genau, was zu tun ist. Du hast in jedem Fall eine gute Ausgangsposition und das Recht auf Deiner Seite.

Natürlich gibt es auch noch ganz individelle Lösungen, die Du mit DB vereinbaren kannst. Wichtig dafür ist, dass Du Deine Rechte kennst und weißt, das Du Dich auf nichts anderes als Wandlung einlassen musst, wenn Du es nicht willst. Viel Erfolg wünsche ich Dir.

Gruß, Norman

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Guten Abend manilon,

ich kann sehr gut verstehen, dass Du kein Vertrauen mehr zu diesem Wagen hast und ihn am liebsten nicht mehr sehen möchtest, denn ich hatte selbst mal einen ähnlichen Fall.

Die Voraussetzungen für eine "Wandlung" sind in diesem Falle nach meiner Meinung eindeutig gegeben. Du hast jetzt also rechtlich die Möglichkeit, den Kauf rückgängig zu machen.

Dabei musst Du so gestellt werden, als hätte der Fahrzeugkauf nicht stattgefunden. D.h. Du gibst dem Hersteller das Fahrzeug zurück und erhältst den vollen Kaufpreis im Gegenzug erstattet. Der Hersteller hat allerdings das Recht, Dir ein Nutzungsentgelt für die von Dir mit dem Fahrzeug gefahrenen Kilometern in Rechnung zu stellen. Dafür gibt es feste Regelsätze.

Du bist nicht verpflichtet ein weiteres Fahrzeug dieses Herstellers zu bestellen, sondern kannst den neuen Lieferanten frei wählen, oder auch ganz auf einen Neukauf verzichten. In so eindeutigen Fällen wie Deinem, macht MB nach meiner Erfahrung nur selten Schwierigkeiten und Du kannst erst einmal versuchen, Dich ohne juristischen Beistand mit dem Vertragspartner zu einigen. Dafür musst Du ihm schriftlich Deinen Wunsch auf Wandlung mitteilen und eine kurzfristige Abwicklung fordern.

Sollte es Probleme geben, rate ich Dir allerdings, sofort einen Fachjuristen mit der Wahrnehmung Deiner Interessen zu beauftragen. Der weiß dann genau, was zu tun ist. Du hast in jedem Fall eine gute Ausgangsposition und das Recht auf Deiner Seite.

Natürlich gibt es auch noch ganz individelle Lösungen, die Du mit DB vereinbaren kannst. Wichtig dafür ist, dass Du Deine Rechte kennst und weißt, das Du Dich auf nichts anderes als Wandlung einlassen musst, wenn Du es nicht willst. Viel Erfolg wünsche ich Dir.

Gruß, Norman

Themenstarteram 17. November 2009 um 8:14

Hallo Norman,

ich danke dir nur weis ich nicht ob ich schon so weit bin. Wollte gerade (09:00Uhr) mit der Werkstatt telefonieren, es hat sich aber keiner erbarmt mit mir zu reden, vielleicht gehe ich es doch an mit der Wandlung. Melde mich wieder.

Gruß manilon

Themenstarteram 17. November 2009 um 12:36

Habe gerade mit der Werkstatt telefoniert, die sind ratlos.

Daraufhin habe ich meinen Verkäufer angeschrieben:

Hallo xxxxxxx,

als mein zuständiger Verkäufer schildere ich dir mal kurz meine derzeitige Situation mit der Bitte um baldige Klärung:

- Fahrzeug bestellt 16. Januar 2009

- Erstzulassung 08. August 2009 (Lieferzeit 7 Monate)

- Wegen der langen Lieferzeit wurde mir der Betrag für die Leasingverlängerung von ursprünglich 991,73EUR auf 1.058,49EUR vom Altwagen erhöht ?

- 1. Notlauf Ende September (u.V.) keine Anzeige im Display, 2Tage MB-Werkstatt, nichts gefunden

- 2. Notlauf Mitte Oktober (u.V.) keine Anzeige im Display, 2Tage MB-Werkstatt, nichts gefunden

- 3. Notlauf am 2. November, keine Anzeige im Display, steht heute am 17.11.09 immer noch in der MB-Werkstatt, Fehler gefunden weil ich direkt ohne das Auto auszumachen hingefahren bin und mit laufenden Motor das Diagnosegerät angestöpselt wurde: Anzeige "Fehler Ladedruck", oder ähnlich.

- habe nun meinen 3. Leihwagen (2 Tage A-Klasse, 3 Tage C-Klasse und dann E200CDI bis heute)

- lt. NDL-Wörth baut das Fahrzeug 4,2bar Druck auf um den KAT zu reinigen. Der Reinigungszyklus funktioniert jedoch nicht, der Druck steht zu lange an, zur Sicherheit geht der Motor in Notbetrieb.

- nach den 16 Tagen Werkstattaufenthalt ist nach telefonischer Auskunft keine Lösung in Sicht.

Fazit:

Nach nunmehr 16 Arbeitstagen (vielleicht habe ich auch 2 vergessen) in der NDL zwischen September und November habe ich eigentlich gar kein Interesse mehr an meinem Auto. Ich war lange genug geduldig und die rechtlichen Voraussetzungen für eine "Wandlung" sind in diesem Falle eindeutig gegeben. Über die Konditionen wie Nutzungsentschädigung, Zinsen und Abrechnung bitte ich um einen fairen Vorschlag. Einverstanden wäre ich, dass ein baugleiches Auto gegen das jetzige getauscht wird. Nur sehe ich nicht ein dass der Leasingvertrag dann wieder neu beginnt, mit der vorherigen M-Klasse und dieser E-Klasse sind wir im Vergleich mit unseren AUDI-Leasingfahrzeugen fast ein Jahr nach hinten verschoben worden.

Bei Unklarheiten stehe ich gerne zur Verfügung.

Jetzt warten wir mal auf die Reaktion.

Ich bin kein Jurist und verfüge daher nur über "gesundes Halbwissen". Darum wíll ich mich hier nicht zu weit aus dem Fenster hängen.:confused:

Aber soviel ich weiß, kann immer nur der Käufer/Eigentümer auf Wandlung drängen. In diesem Fall also die Leasingfirma, denn Du bist im Innenverhältnis ja "nur Mieter" des Fahrzeuges. Ich war davon ausgegangen, dass Du selbst DB-Vertragspartner bist. Das wird Dir aber sicher auch Dein DB-Vertriebler erklären.

Gruß, Norman

Themenstarteram 17. November 2009 um 16:53

Ja, da lassen wir uns mal überraschen weil der Leasingpartner ist die Mercedes Hausbank selbst.

Themenstarteram 24. November 2009 um 15:20

Heute hatte ich Besuch vom MB-Kundendienstberater und meinem zuständigen Verkäufer. Lt. Aussage der beiden ist mein Fahrzeug nach über 3 Wochen hin und her nicht zu reparieren. Der anstehende Fehler ist angeblich ein Einzelfall, die Techniker sind ratlos.

Im Laufe dieser Woche wird die Wandlung eingeleitet und man will sich in der KW49 mit mir treffen um die Details zu besprechen.

Melde mich wieder, Gruß manilon

Hallo Manilon,

mit der wandlung ist ja wohl dann alles in deinem sinne.

habe das thema trotzdem heute mit interesse gelesen, da ich auch mit meinem letzten fahrzeug so ein wundertier war, welches selbst den mercedes experten in der zentrale keine richtige loesung einfallen liess.

dein technisches problem erinnert mich sehr an mein problem mit meinem e270 cdi, wo fast sechs jahre lang immer wieder der motornotlauf eintrat und mercedes nichts fand. da das problem nach moterneustart i.d.R. wieder weg war hab ich es erstmal dabei belassen. als es mich nervte, hat mercedes nacheinander in der abgasanlage ein ventil ausgetauscht, dann den luftmengen (massen?)messer und weil alles erfolglos war dann vorgeschlagen, alle injektoren und ansonsten den lader zu erneuern. ich habe dann eine benachbarte freie werkstatt, deren chef sein leben lang mercedes faehrt, meine probleme geschildert und siehe da: der fehler kam von einem defekt im railrohr, wo einer von fuenf schaltern dann immer oefters den dienst verweigerte, wenn ich lange genug immer wieder aus niedrigen drehzahlen heraus fuer vollen vortrieb gesorgt habe, was ich bei meinem handschalter oefters betriebn habe. das railrohr kostete knapp 550 euro, die mercedesplaene waeren auf sicher 4000 euro gekommen und der efhler waere immer noch da gewesen.

RRJK

Das erinnert mich an die Autodoktoren in auto mobile. Da war neulich ein Mercedes W124 300E mit von der Partie der absolut laufunwillig war. Kopfdichtung, Steuergeraet und weiss was Gott wurde noch getauscht. Der fehler war eine lose Schraube fuer die Masse des Steuergeraetes. Wahrscheinlich ist es bei diesem E350 CDI auch irgendso ein Defekt wo niemand draufkommt. Die Techniker sind oft betriebsblind.

Nur tut mir schon der Kaeufer leid der die Gurke als Jungwagen angehaengt bekommt.

Themenstarteram 26. November 2009 um 10:07

So sieht das offizielle Dokument einer Rückabwicklung bei MB aus - unscheinbar aber wirksam. Am Montag 30.11.09 habe ich den Termin um mein neues Fahrzeug zusammenzustellen. Ich bin mal auf die Konditionen gespannt ob die mir entgegenkommen oder ob die mich über den Tisch ziehen wollen. Melde mich wieder.

Gruß Manilon

Themenstarteram 30. November 2009 um 15:20

Der Termin fand statt, ich habe ein baugleiches Fahrzeug angeboten bekommen mit vorraus. Liefertermin Januar 2009 - aber nur weil ein Bielefelder (?) seine Bestellung zurückgezogen hat. Kann sein oder auch nicht, war mir egal. Ich habe das Fahrzeug über meinen Verkäufer reservieren lassen, unterschrieben habe ich nichts, da ich erst wissen will was mit dem alten Fahrzeug passiert.

Für die Wandlung (Rücktritt) bekomme ich aus Berlin einen Vertrag zugesendet. Als ich die Konditionen nachgefragt habe wurden mir 0,67% Nutzungsentschädigung (von mir zu zahlen) vom Bruttokaufpreis je 1000km genannt. Habe gleich darauf hingewiesen dass ich diesen Vertrag nicht unterschreiben werde, also brauchen die Berliner mir den gar nicht zuzusenden. Tatsache ist, die Konditionen für Nutzungsentschädigung (vom Kunden zu zahlen) können als "Richtschnur" 0,4% vom Bruttokaufpreis je 1000km lt. OLG Karlsruhe 14 U 154/01 für Diesel-PKW sein und dafür sind Zinsen (von Mercedes zu zahlen) in Höhe von 5% auf den Kaufpreis bei Geschäftskunden gemäß § 352 HGB anzurechnen.

Nachzulesen unter: www.wandlung-mercedes-e-klasse.de/konditionen.html

Wenn ich was neues weis melde ich mich wieder

Gruß manilon

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