ForumT245
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. B-Klasse
  6. T245
  7. Falsche Reifengrösse

Falsche Reifengrösse

Mercedes B-Klasse T245
Themenstarteram 21. November 2016 um 14:28

Hallo miteinander,

ich brauche Euren Rat.

Vor kurzem fragte ich bei unserem zuständigen M-Service-Berater wg. Reifenwechsel nach. Wollte auch den Preis für den vom ADAC gut beurteilten Reifen Continental TS850, 195/65 R 15 91 T wissen.

Die MailAntwort:

"...vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hier die von Ihnen gewünschten Preise.

1. Radwechsel von Sommer auf Winter mit Auswuchten: 50 € incl. MwSt.

2. Zwei neue Winterreifen ( Continental TS850, 195/65 R 15 91 T): 89 € incl. MwSt. / Stück

3. Montage der neuen Winterreifen incl. neue Ventile und Entsorgung Altreifen: 30€ incl. MwSt."

Ich verwies in meiner Antwort noch darauf, dass es sich um unsere B-Klasse handelt, ging aber selbstverständlich davon aus, dass dieser aufgrund der jetzt schon 6 Jahre langen Kunden-Zugehörigkeit wisse, ob dieser Reifen zu unserem Fahrzeug passt. Da mir der Reifenpreis (89 zu 54 Euro!) zu hoch war, sagte ich das auch und fragte nach Entgegenkommen. Das sei nicht möglich, hiess es, ich könne aber gerne die Reifen woanders kaufen und mitbringen. Okay, dann noch Werkstatttermin, so dachte ich.

Bei diesem Termin stellte sich jetzt heraus, dass die Reifengrösse falsch ist und nicht passt. Statt 195/65 müsse 195/55 draufstehen.

Gottseidank ist der Internethändler kulant und lässt die falschen Reifen per DPD abholen. Seitens des Kundendienstlers kam noch nicht mal eine Entschuldigung. Schliesslich gäbe es auch B-Klasse-Fahrzeuge, die mit diesen Reifen fahren.

Wie seht Ihr das? Ich hätte vielleicht selbst auf die vorhandenen Reifen schauen sollen, das ist schon klar, aber kann man von seinem Kundendienst nicht mehr erwarten?

Gruss von Tinker

Beste Antwort im Thema

Moin Tinker123

Antwort zu Frage 1:

Nein, es verändert nix zu der angegebenen Reifengösse 195/55/16.

Auflage 1 besagt lediglich, das eine Änderung im Fahrzeugschein (Zul.beschng. Teil I) nicht notwendig ist, wenn die durch MB freigegebene Reifengrösse gefahren wird. Und das ist der Fall !

Antwort zu Frage 2:

Der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) bildet nur einige der im Fahrzeugbrief (Zul.beschng. Teil II) angegeben Reifengrössen ab. Daher die Unterschiede zwischen Schein und Brief.

Es sind die Reifengrößen im Brief die Verbindlichkeit besitzen.

(mit Ausnahme der durch dich genutzen Reifengrösse 195/55/16, hier nur als WReifen für den T245 B 180 CDI lt. Rad/Reifen-Kombi von MB nutzbar)

-----------------------------------------------------------------------

Für deinen B 180 CDI gilt somit ...

1) Reifen 195/55/16 auf Felge 6J x 16H2 ET 46 (nur und ausschließlich als Winterbereifung)

--------------------------------------------------------------

2) auch möglich ...

Reifen 205/55/16 auf Felge 6J x 16H2 ET 46 (sowohl als Sommer- und Winterbereifung nutzbar)

(bei WReifen dann mit Kennung MS)

--------------------------------------------------------------

3) auch möglich ... und vermutlich deine SReifen-Grösse ... (10 Speichen-Felge des Sportpaketes)

Reifen 215/45/17 auf Felge 7J x 17H2 ET 49 (sowohl als Sommer-und Winterbereifung nutzbar, dann aber bei WReifen mit Kennung MS)(Auflage 2 = kein Schneekettenbetrieb)

--------------------------------------------------------------

4) zusätzlich möglich ... AMG-5-Speichen-Felge mit Bereifung ...

Reifen 215/40/18 auf Felge 7J x 18H2 ET 49 (sowohl als Sommer- und Winterbereifung nutzbar, dann aber bei WReifen mit Kennung MS)(Auflage 2 = kein Schneekettenbetrieb)

--------------------------------------------------------------

Die Erstgenannte Grösse ist, da du 2 noch 2 gute WReifen hast, somit die von dir angestrebte Reifengrösse

15 weitere Antworten
Ähnliche Themen
15 Antworten
am 21. November 2016 um 14:50

Wenn Du Reifen beim www.ler kaufst ist der für die Beratung verantwortlich. Im übrigen geht ja aus dem Angebot die richtige Größe hervor, bzw es kann doch nicht su schwer sein, die richtige große abzuschreiben.

Für was sollte sich der Freundliche entschuldigen?

Themenstarteram 21. November 2016 um 15:02

Zitat:

@Gedoensheimer schrieb am 21. November 2016 um 15:50:38 Uhr:

Wenn Du Reifen beim www.ler kaufst ist der für die Beratung verantwortlich. Im übrigen geht ja aus dem Angebot die richtige Größe hervor, bzw es kann doch nicht su schwer sein, die richtige große abzuschreiben.

Für was sollte sich der Freundliche entschuldigen?

Sorry, aber vielleicht habe ich den Sachverhalt nicht richtig dargestellt.

Die vom Freundlichen bestätigte Reifengrösse ist für unsere B-Klasse falsch.

Statt 195/65 R 15 hätte ich 195/55 R 15 kaufen müssen. Da es nur um 2 Reifen ging, müssen die natürlich zu den vorhandenen noch profilguten Reifen passen.

Ausserdem erfuhr ich jetzt noch, dass die erstere Grösse bei der B-Klasse selten benutzt wird.

Gruss Tinker

am 21. November 2016 um 15:19

Jo, jetzt ist die Konnfusion perfekt.

Auf die Felge kommt es an ! Es gibt für den W246 die Größen 195/65-15 aber auch 195/55-16

Also vom bestehenden Altreifen ausgehen.

Liste in der Bedienungsanleitung zu rate ziehen.

Übrigens diese kleinen Unterschiede können schon einige €uro ausmachen ( bei gleichem Pneu).

Hallo Tinker123

Ein klitzekleiner, kurzer Blick in die hier im Dutzend hinterlegte Rad/Reifenkombi von MB hätte hier im Vorfeld dieses Mißverständnis schon vermeiden können.

siehe Anhang ...

(wobei sich mir nicht erschließt ob du das Sportpaket hast ... ist aber beim T245-B 180 CDI egal, da immer Variante 2, somit 195/55/16)

Habe ich da einen B 180 CDI in Erinnerung ?

Dieses Fahrzeug darf Variante 2 und KEINE Variante 1, somit KEIN Reifen 195/65/15 auf B 180 CDI

Beispiel lt. MB Rad/Reifen-Kombi

Variante 1 --- B 180 Benziner --- Felge 6x15 ET44 mit Reifen 195/65/15

Variante 2 --- B 180 CDI Diesel - Felge 6x16 ET46 mit Reifen 195/55/16

Es weichen somit Felgengröße und die ET (Einpresstiefe) sowie auch Reifengröße von den geforderten Werten der Variante 2 ab.

Hier, lieber Tinker123 geht es um eine Grundsatzfrage zur ABE des Fahrzeuges mit deinen gemachten Angaben.

Ich muss aber auch dazu schreiben, das den Reifen-Mann bei deinem Ansinnen kein Vorwurf zu machen ist.

Ich würde aber hoffen, dass er deine Laien-Angaben zumindest mit den MB-Freigaben für dich überprüft und dich auf deinen Fehler hinweist.

Bitte überprüfe in deinem Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) welche fahrbaren Reifengrössen bei dir eingetragen sind.

Zitat:

@Gedoensheimer schrieb am 21. November 2016 um 16:19:42 Uhr:

Jo, jetzt ist die Konnfusion perfekt.

Auf die Felge kommt es an ! Es gibt für den W246 die Größen 195/65-15 aber auch 195/55-16

Also vom bestehenden Altreifen ausgehen.

Liste in der Bedienungsanleitung zu rate ziehen.

Übrigens diese kleinen Unterschiede können schon einige €uro ausmachen ( bei gleichem Pneu).

Gedoensheimer, siehe bitte meinen vorhergehenden Kommentar mit einigen roten Unterlegeungen.

Der Reifen darf auf seinem B 180 CDI weder mit Felge noch mit der angebenen Reifengröße gefahren werden.

Im Grunde wäre so seine ABE erloschen.

Nun ist es eine Konfusion, vorher war es nur ... ein Mißverständnis untereinander.

@Tinker123 ... bzw. @all

Hier nochmal für die Sicherheit ...

Ich hoffe es ist klar aus meiner obigen Antwort hervorgegangen das ...

weder ...

Reifen 195/65/15 gefahren werden darf, noch Reifen 195/55/15 !!!

(wenn auch mit dementsprechenden Felgen)

-------------------------------------------------------------------------------------------------------

Es muss immer Variante 2 (Auflage 1/3/5) gefahren werden auf T245-B 180 CDI

somit ...

Winterbereifung (und NUR IM WINTER)

- Reifen 195/55/16 auf Felge 6J x 16 H2 ET46

Auflage 1 ... kein Nachtrag im Fahrzeugschein

Auflage 3 ... nur als MS-Bereifung im Winter

Auflage 5 ... nicht zulässig im Miet- oder Taxibetrieb

-------------------------------------------------------------------------------------------------------

B 180 CDI (ohne Sportpaket)

Sommerbereifung ...

Reifen 205/55/16 auf Felge 6J x 16 H2 ET 46 (diese Kombi darf auch als Winterreifen (MS) gefahren werden)

B 180 CDI (mit Sportpaket)

Sommerbereifung ...

Reifen 215/45/17 auf Felge 7J x 17 H2 ET49 (diese Kombi darf auch als Winterreifen (MS) gefahren werden ...

... zusätzlich Auflage 2 bei dieser Grösse = kein Schneekettenbetrieb !!!

--------------------------------------------------------------------------------------------------------

Die letztgenannte Kombi 215/45/17 wäre zwar als Winterreifen möglich, aber nicht nur aus Dimensionsgründen absoluter Quatsch, sondern auch aus preislicher Sicht völlig uninteressant.

Exotengrösse eben ...

Zur eigentlichen Frage ...

Zitat:

@Tinker123 schrieb am 21. November 2016 um 15:28:58 Uhr:

... kann man von seinem Kundendienst nicht mehr erwarten?

... ist meine Antwort: Ja, vom MB-Kundendienst würde ich erwarten, dass der Hinweis erfolgt, dass der gewünschte Reifen nicht zum Fahrzeug passt. Wofür zahlt man dort sonst einen Premiumpreis.

am 21. November 2016 um 20:56

Zitat:

@HHH1961 schrieb am 21. November 2016 um 21:02:47 Uhr:

Zur eigentlichen Frage ...

Zitat:

@HHH1961 schrieb am 21. November 2016 um 21:02:47 Uhr:

Zitat:

@Tinker123 schrieb am 21. November 2016 um 15:28:58 Uhr:

... kann man von seinem Kundendienst nicht mehr erwarten?

... ist meine Antwort: Ja, vom MB-Kundendienst würde ich erwarten, dass der Hinweis erfolgt, dass der gewünschte Reifen nicht zum Fahrzeug passt. Wofür zahlt man dort sonst einen Premiumpreis.

...tschuldigung, wie naiv ist das denn?

Es ist im,Geschäftsleben usus, dass man Angebote so schreibt, dass der Kunde damit nicht zur Konkurrenz gehen kann. ( Das hat auch den Vorteil, dass man selbst sinnlose Anfragen, die auf einem Angebot der Konkurrenz beruhen, sofort erkennt).

Woher bitte soll der Freundliche wissen, was der aktuelle Rad-Status des Kunden-Fhz ist? Wenn ich mir hier so die Anfragen ansehe, dann tut mir der Freundliche schon etwas leid. Wieviel Rückfragen soll er denn starten?

Warum soll de Freundliche ein ausführliches Angebot ausarbeiten, wenn er sowieso nicht wettbewerbsfähig ist?

Kann jemand mit dem obrigen Angebot etwas anfangen?

Wie man nun Premiumpreie zahlt wenn man nichts kauft, bleibt mir ein Rätsel.

Zitat:

@HHH1961 schrieb am 21. November 2016 um 21:02:47 Uhr:

Zur eigentlichen Frage ...

Zitat:

@HHH1961 schrieb am 21. November 2016 um 21:02:47 Uhr:

Zitat:

@Tinker123 schrieb am 21. November 2016 um 15:28:58 Uhr:

... kann man von seinem Kundendienst nicht mehr erwarten?

... ist meine Antwort: Ja, vom MB-Kundendienst würde ich erwarten, dass der Hinweis erfolgt, dass der gewünschte Reifen nicht zum Fahrzeug passt. Wofür zahlt man dort sonst einen Premiumpreis.

Hallo @HHH1961

Gut das du nochmal eine andere Sichtweise der Dinge eingebracht hast ...

... insofern uns Tinker123 mit ...

(ich zitiere durch Copy/Paste)

fragte ich bei unserem zuständigen M-Service-Berater

... dem Hinweis M-Service-Berater nur das B für MB vorenthalten hat.

Unter diesem Aspekt sollte man von jemandem aus dem Hause MB davon ausgehen, dass er an solche Dinge denkt.

Ändert nur aber leider nix an der Tatsache, das dieser Reifen in 15 Zoll, egal ob 195/65 oder aber 195/55, gar nicht auf dem B 180 CDI gefahren werden DARF.

 

Zitat:

@Gedoensheimer schrieb am 21. November 2016 um 21:56:57 Uhr:

...tschuldigung, wie naiv ist das denn?

@Gedoensdings - an wen ist die Frage gerichtet? An den Dienstleister, der meint, dass allein der Stern über der Eingangstür das Aufrufen eines vergleichsweise höheren Preises rechtfertigt? Oder an den Kunden, der glaubt, dass für den vergleichsweise höheren Preis eine vergleichsweise bessere Leistung erbracht wird?

 

Themenstarteram 21. November 2016 um 22:06

Jetzt ist mir eben mein Beitrag verloren gegangen, weil ich von der hochgeladenen Datei nicht mehr zurück kam. Das nur, falls diese doch irgendwo steht.

Also nochmals:

Danke Euch allen!

Jetzt habe ich das gemacht, was ich gleich hätte tun sollen. Die Reifen am Fahrzeug anschauen. Winterreifen sind drauf, hinten allerdings abgefahren. Da steht auf allen: 195/55/16 87T.

In dem Anhang vom Fahrzeugschein heisst der Eintrag:

Achse 1 = 215/40 ZR18 89W XL --- 7Jx18H2 ET49

Achse 2 = 215/40 ZR18 89W XL --- 7Jx18H2 ET49

Unter Anmerkungen noch:

Zu 35

A1/A2 205/55 R16 91H, 6Jx16H2 ET46

A1/A2 215/45 R17 87H, 7Jx17H2 ET 49

Die beiden Seiten vom Fahrzeugschein hänge ich an, da steht wieder was anderes.

Habe ich das richtig verstanden, lieber Ottocar, wenn ich jetzt die von Dir genannten bestelle? Reifen 195/55/16 auf Felge 6J x 16 H2 ET46? Nur, welche Felgen habe ich denn?

Lieber HHH, ich sehe das auch so, dass ich eine fachgerechte Auskunft erhalten darf.

Lieber Gedoensheimer, wir haben jetzt 6 Jahre lang jede Inspektion dort machen lassen, alle Reifen bislang dort gekauft und aufziehen lassen - und ausserdem war mit dem Serviceberater schon ein Werkstatttermin vereinbart.

Ein Blick in die von uns dort gespeicherten Daten oder mich einfach nach genaueren Fahrzeugangaben am Telefon fragen, wäre doch nicht zuviel verlangt. Wenn ich Ottocars Angaben richtig verstanden habe, gibt es für unser Fahrzeug nur eine Reifengrössen-Lösung.

Übrigens darfst Du davon ausgehen, dass das Aufziehen und das Wechseln auch bei dieser Werkstatt nicht umsonst ausgeführt wird.

Hoffe, ich nerve niemand.

Gruss von Tinker

Fschein

Zitat:

@Tinker123 schrieb am 21. November 2016 um 23:06:28 Uhr:

Jetzt ist mir eben mein Beitrag verloren gegangen, weil ich von der hochgeladenen Datei nicht mehr zurück kam. Das nur, falls diese doch irgendwo steht.

Also nochmals:

Danke Euch allen!

Jetzt habe ich das gemacht, was ich gleich hätte tun sollen. Die Reifen am Fahrzeug anschauen. Winterreifen sind drauf, hinten allerdings abgefahren. Da steht auf allen: 195/55/16 87T.

Hallo Tinker123

Wenn jetzt die Winterräder mit Reifengrösse 195/55/16 aufgezogen sind, dann müssen zwangsläufig die 6J x 16H2 ET46 Felgen aufgezogen sein. Zu deiner Sicherheit bitte kontrollieren, es steht innen irgendwo in der Felge eingeschlagen !

Hierfür wäre allerdings die Demontage eines Rades notwendig ... viel Spaß bei Eigenregie :)

Wenn diese abgelesenen Werte meinen Angaben entsprechen (kann ja schon morgen der Fall sein), dann kannst du sofort loslegen.

Der Load- und Speedindex kann ruhig etwas nach oben abweichen ...

sprich aus 87T dürfen auch annähernd höhere Werte werden.

Nun sollte es klappen ... ansonsten gern fragen ... :)

am 22. November 2016 um 9:22

Zitat:

@Tinker123 schrieb am 21. November 2016 um 23:06:28 Uhr:

 

..........Lieber Gedoensheimer, wir haben jetzt 6 Jahre lang jede Inspektion dort machen lassen, alle Reifen bislang dort gekauft und aufziehen lassen - und ausserdem war mit dem Serviceberater schon ein Werkstatttermin vereinbart.

Ein Blick in die von uns dort gespeicherten Daten oder mich einfach nach genaueren Fahrzeugangaben am Telefon fragen, wäre doch nicht zuviel verlangt. Wenn ich Ottocars Angaben richtig verstanden habe, gibt es für unser Fahrzeug nur eine Reifengrössen-Lösung.

Übrigens darfst Du davon ausgehen, dass das Aufziehen und das Wechseln auch bei dieser Werkstatt nicht umsonst ausgeführt wird.

Hoffe, ich nerve niemand.

Gruss von Tinker

OK, jetzt verstehe ich es. Wenn man sechs Jahre Stammkunde ist, sollte man erwarten können, dass der Freundliche eine Liste der günstigsten Anbieter ausdruckt. Ab acht Jahren sollte man dann auch um direkte Bestellung bitten dürfen.

[/Ironie]. (Leider ist Taka-Tuka-Land abgebrannt). :);)

In welcher Branche wird ein sechsjähriger Stammkunde noch ernst genommen? Im Bankerjargon spricht man ja auch von alt und doof.

Warum sollte man sich um einen Kunden bemühen, bei dem man den Verdacht hat, das Frendgehen mit einer blutigen Nase endet.

Wenn Du das eingangs beschriebene Angebot nur vom Reifenpreis hinterfragt hast, hast Du beim Freundlichen eh verloren!

Das mit dem "in die Unterlagen sehen" ist maximal naiv. ( Das hätte zwar in deinem Fall funktioniert, (ob die Bereifung überhaupt gespeichert wird?) aber eine Verallgemeinerung würde dem Freundlichen viel "Zuspruch" einbringen). Genau so verhält es sich mit dem Rückruf! Viele Leute sind nicht in der Lage, alle Unterlagen beizubringen und richtig abzulesen). Wenn ich so sehe wieviel Dialog hier (bei MT) erforderlich ist um eine Frage zu beantworten, sollte man sich mal fragen, wie lange der freundliche für ein Angebot brauchen darf?

Wenn Du schachern willst musst Du schon (mit allen Unterlagen) persönlich hinfahren. (Vorher alle Leistungen notieren)

Themenstarteram 22. November 2016 um 9:50

Meine zwei letzten Fragen:

1. Ottocar schrieb zur Variante 2: "Auflage 1 ... kein Nachtrag im Fahrzeugschein". Nun ist doch aber ein Nachtrag bzw. Anmerkung, wie oben beschrieben, vorhanden. Verändert dies jetzt etwas an der von Ottocar genannten Reifengrösse 195/55/16?

2. Wie kommt es bei MB überhaupt zu den 195er Reifen auf unserem Fahrzeug, wenn doch im Fahrzeugschein andere angegeben sind?

Ich möchte das Thema dann gerne abschliessen und bedanke mich auch noch einmal für die Mühe, die ich bereitete. Natürlich werde ich mich parallel noch an die Geschäftsleitung von S&G wenden. Ich bin sicher, als langjähriger MB-Kunde von dort eine positive Antwort zu erhalten.

P.S. Schade für dieses hervorragende Forum, dass es in diesem auch Leute gibt, deren alleiniges Heil im Leben darin zu bestehen scheint, andere herunter machen zu wollen. Wie wär´s mal mit einem Lächeln, Herr Gondelsheimer...

Gruss Tinker

Deine Antwort
Ähnliche Themen