1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A4
  6. A4 B5
  7. geblitzt aber foto verschwommen

geblitzt aber foto verschwommen

Audi A4 B5/8D
Themenstarteram 28. Februar 2011 um 17:18

Hello,

wie ist es eigentlich wenn ich als Fahrzeugbesitzer Bescheid bekomme, dass mein Auto geblitzt wurde und man auf dem Beweisfoto nur Kennzeichen erkennen kann, das Gesicht des Fahrers ist unerkenntlich. Wer muss in solchen Fällen beweisen wer gefahren ist, ich oder der Staat??!!

Beste Antwort im Thema

Hi,

ich reg mich ja auch immer über die Blitzer auf,aber wenn man mal ehrlich ist. dann ist man doch selbst schuld. Keiner zwingt einen schneller als erlaubt zu fahren ;)

und wenn man nur mal leicht schneller ist was ja schnell auch mal unabsichtlich passiert sind die strafen in D ja noch echt zivil.

@TE wenn das Foto wirklich extrem unscharf ist kannst du es versuchen abzustreiten das du es warst.

Es kann aber sein das dann irgentwann mal nette leute in grün (bzw. blau) vor der türe stehen und einen Personenableich machen. Dann kommen sie mit einem evtl. deutlich besser bearbeiteten Bild und schaun mal nach ob sie die Person auf dem Bild net doch erkennen.

Wenn es ein kleiner Betrag ist und du es selbst warst würde ich einfach zahlen,erleichtert die sache deutlich.

Gruß tobias

28 weitere Antworten
Ähnliche Themen
28 Antworten

normalerweise bist du unschuldig bis die schuld bewiesen ist (beweispflicht liegt also beim staat). aber wenn du die aussage verweigerst, machst du dich ja grundliegend verdächtig. ;)

Da kannst du dich nicht erinnern wer gefahren ist, fertig.

Das Gesetzt sagt es kann nicht jemand bestraft werden(in dem Fall der Fahrzeughalter) für etwas das er nicht getan hat/was man ihm nicht nachweisen kann.

Der nachteil man kann dich zwingen ein Fahrtenbuch zu Führen aber nicht beim ersten vergehen.

In Österreich z.B. ist das egal da muß der Halter Zahlen egal ob man ihn auf dem Foto erkennt oder nicht.

am 28. Februar 2011 um 18:50

Ich denke das Du das Zahlen musst, denn so einfach lassen unsere Behörden sich damit nicht abspeisen. Und wenn Du sagst Du kannst dich nich mehr dran erinnern dann musste sicher noch zum Arzt und dich checken lasen könnte ich mir jedenfalls bei unseren Behörden gut vorstellen.

Die würden sicher auch sagen, du bist als Halter für dein Fahrzeug verantwortlich und damit zu Rechenschaft zu ziehen.

Wenn ein bekannter gefahren sein sollte kann er schweigen wie ein grab und muß kein wort sagen. Ich würde das machen. Also wenn es sich nur um 15€ oder so handelt dann nicht aber wenns um punkte geht und du nicht drauf zu erkennen bist dann auf jedenfall mit anwalt....dann mußte im schlimmsten fall 1 Jahr Fahrtenbuch schreiben aber das thema ist durch. keen eintrag.keene strafe.

mfg

Zitat:

Original geschrieben von AudiMD80

Ich denke das Du das Zahlen musst, denn so einfach lassen unsere Behörden sich damit nicht abspeisen.

Denken ist nicht wissen.

Dieses Blitzer Foto würde ich auf jeden Fall anfechten. Nicht gerade wenige haben bei solchen Voraussetzungen schon nicht zahlen müssen. Allerdings läuft man Gefahr ein Fahrtenbuch auferlegt zu bekommen, wie schon erwähnt. Mann sollte also abwägen. Für ein Foto welches Punkte wert wäre würde ich sofort ein Fahrtenbuch in kauf nehmen.

Neben verschwommenen Fotos sind auch anderweitige Messfehler leider keine Seltenheit. So lohnt es sich bei bestehender Rechtsschutzversicherung eigentlich gegen jedes Blitzerfoto mit Hilfe eines Fachanwalts vorzugehen.

Sofort zum advocaat! Nichts gefallen lassen vom Staat! Alles Abzocke. :mad:

Die Behörden werden bei Nichtanerkenntnis aller Wahrscheinlichkeit nach, ein paar Erfüllungsgehilfen bei Dir vorbei schicken, die versuchen einen Fotoabgleich zu machen. Gesichtsform etc.. Und wenns einigermaßen erfolgversprechend ist, werden die das Ding dann auch zur Anklage bringen. Also das Foto sollte schon sehr unscharf sein.

Schau Dir doch mal § 52 Strafprozessordnung an und bilde Dir Dein eigenes Urteil.

Hi,

ich reg mich ja auch immer über die Blitzer auf,aber wenn man mal ehrlich ist. dann ist man doch selbst schuld. Keiner zwingt einen schneller als erlaubt zu fahren ;)

und wenn man nur mal leicht schneller ist was ja schnell auch mal unabsichtlich passiert sind die strafen in D ja noch echt zivil.

@TE wenn das Foto wirklich extrem unscharf ist kannst du es versuchen abzustreiten das du es warst.

Es kann aber sein das dann irgentwann mal nette leute in grün (bzw. blau) vor der türe stehen und einen Personenableich machen. Dann kommen sie mit einem evtl. deutlich besser bearbeiteten Bild und schaun mal nach ob sie die Person auf dem Bild net doch erkennen.

Wenn es ein kleiner Betrag ist und du es selbst warst würde ich einfach zahlen,erleichtert die sache deutlich.

Gruß tobias

Nach Darstellung des TE scheint es sich ja im Moment noch um eine hypothetische Situation zu handeln...

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Hi,

ich reg mich ja auch immer über die Blitzer auf,aber wenn man mal ehrlich ist. dann ist man doch selbst schuld. Keiner zwingt einen schneller als erlaubt zu fahren ;)

und wenn man nur mal leicht schneller ist was ja schnell auch mal unabsichtlich passiert sind die strafen in D ja noch echt zivil.

@TE wenn das Foto wirklich extrem unscharf ist kannst du es versuchen abzustreiten das du es warst.

Es kann aber sein das dann irgentwann mal nette leute in grün (bzw. blau) vor der türe stehen und einen Personenableich machen. Dann kommen sie mit einem evtl. deutlich besser bearbeiteten Bild und schaun mal nach ob sie die Person auf dem Bild net doch erkennen.

Wenn es ein kleiner Betrag ist und du es selbst warst würde ich einfach zahlen,erleichtert die sache deutlich.

Gruß tobias

Da bin ich aber etwas anderer Meinung! Natürlich ist es nicht tolerierbar, mit 100km/h durch ein Wohngebiet zu brettern aber seit dem die Bußgelder zur Haushaltsplanung in der BRD gehören, werden Fallen doch geradezu konstruiert und noch dazu von Psychologen so ausgefeilt platziert, das man sich denen nur schwerlich entziehen kann.

Deshalb mein Aufruf:

1 JAHR FAHREN NACH VORSCHRIFT! oder wenigstens 1 Woche:)!

Zitat:

Original geschrieben von volkskammer

Deshalb mein Aufruf:

1 JAHR FAHREN NACH VORSCHRIFT! oder wenigstens 1 Woche:)!

Und was soll das bringen?

Ein Alkoholiker verbessert seine Situation auch nicht, wenn er (nur) 1 Woche oder 1 Jahr mit dem Saufen aufhört...:rolleyes:

Hi,

die Städte und Gemeinden hätten dann aber ein risen Loch in ihren Kassen :D

Am besten läßt man das Auto ganz stehen dann bekommen die Ölkonzerne auch gleich nen denkzettel ;)

Ich hab jetzt gerade 4 ! neue Blitzanlagen auf meinem Arbeitsweg. Und das auf ner 2 spurigen Bundesstraße die vor wenigen Jahren noch komplett freigegeben war. die letzten Jahre gallt 100 und jetzt wegen der "Umwelt" 80. Jetzt scheint es sich endlich zu lohnen dort Blitzer aufzustellen:rolleyes:

Spaß macht das so langsam echt net mehr,solangsam überleg ich mir echt wenigstens im Sommer aufs Rad umzusteigen.

Gruß tobias

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von volkskammer

Deshalb mein Aufruf:

1 JAHR FAHREN NACH VORSCHRIFT! oder wenigstens 1 Woche:)!

Und was soll das bringen?

Ein Alkoholiker verbessert seine Situation auch nicht, wenn er (nur) 1 Woche oder 1 Jahr mit dem Saufen aufhört...:rolleyes:

Jetzt muss ich das politisch nicht Gewollte auch noch erklären:rolleyes:. "Fahren nach Vorschrift" ist gemeint wie "Dienst nach Vorschrift". Also STVO wörtlich nehmen. Z.B. direkt am OE Schild 50 km/h und nicht erst 100m später und genau 50 km/h und nicht 55 km/h, Außerhalb Strich 100 und nicht 110, an der Ampel bei Gelb anhalten und nicht noch über die Kreuzung fahren.

Probiers doch mal 1 Woche, äusserst schwer umsetzbar.

servus,

ruhig Blut. Wenn jeder Dienst nach Vorschrift machen würde, dann würde in manchen Läden einiges nicht mehr richtig laufen. Demnach fahre ich bei erlaubten 50km/h laut Tacho 60, nutze also die Toleranzen. An festen Blitzern stelle ich den Tempomat auf genau 10km/h drüber. Klappt wunderbar. Die meisten Fahren mit 30 am 50 Blitzer vorbei - so ein Blödsinn. Selbst in der Fahrschule bekommt man gesagt, dass man lt. Tacho etwas über 50 fahren soll.

Und wenn die Rennleitung kommt und vergleicht das Bild mit dem Gesicht in Realität und es ist erkennbar, dann ist es halt so. Wenn es nicht gerade um Punkte und Fahrverbot geht ist ja alles hab so wild. Ansonsten alles fein an die Verkehrsrechtschutz weiterleiten.

mfg

Deine Antwort
Ähnliche Themen