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Gebührenerhöhung Ordnungswidrigkeiten angemessen?

Themenstarteram 1. August 2013 um 13:38

Wie bereits in einigen Themen von mir angesprochen ist es ab heute amtlich, die Gebührenerhöhung ist durch. Bundesrat hat nicht Einspruch eingelegt, im Bundesgesetzblatt ist es erschienen, heute ist der darauffolgende Monat, also ist es ab heute gültig.

Quelle:

http://www.bmj.de/.../Verkuendung_Kostenrecht.pdf?...

www.bmj.de

 

Es werden die Mindestgebühren für einen Bußgeldbescheid um 25 % erhöht!

Und die Gebühren für die "Halterhaftung" (Kostentragungspflicht des Halters im ruhenden Verkehr) werden sogar um 33,33 % erhöht!

 

Ist das angemessen?

Beste Antwort im Thema
am 1. August 2013 um 13:43

Alles was aus dem Geldbeutel raus geht ist unangemessen. Alles was rein geht ist eh zu wenig ;)

Mal abgesehen davon, so billig wie in Deutschland ist es eh nirgends. Von daher, einfach benehmen und nix verkehrt machen.

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am 1. August 2013 um 13:43

Alles was aus dem Geldbeutel raus geht ist unangemessen. Alles was rein geht ist eh zu wenig ;)

Mal abgesehen davon, so billig wie in Deutschland ist es eh nirgends. Von daher, einfach benehmen und nix verkehrt machen.

am 1. August 2013 um 13:58

Es scheinen sich bei MT in vielen Beiträgen, wo es um angebliche Abzockehandelt, nur Verkehrsrowdys zu tummeln, die liebend gerne die Gesetze übertreten und dann nicht haften wollen.

Es gib, wie hier drüber schon gesagt, ein kostenloses und einfaches Mittel dagegen:

Immer an die StVO und die StVZO halten und keine Bußgeldstelle wird es schaffen, dann etwas vom Bürger zu kassieren. Dann bleiben auch die Gerichte von diesen Prozessen verschont und können sich verstärkt der Kriminalität widmen.

Hau doch mal konkrete Zahlen auf den Tisch? Wie hoch waren die Gebühren bisher?

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958

Es scheinen sich bei MT in vielen Beiträgen, wo es um angebliche Abzockehandelt, nur Verkehrsrowdys zu tummeln, die liebend gerne die Gesetze übertreten und dann nicht haften wollen.

So ein Blödsinn.

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958

Immer an die StVO und die StVZO halten und keine Bußgeldstelle wird es schaffen, dann etwas vom Bürger zu kassieren. Dann bleiben auch die Gerichte von diesen Prozessen verschont und können sich verstärkt der Kriminalität widmen.

Mich würde die Zahl derer interessieren, die niemals irgendetwas falsch machen im Verkehr. Ich vermute, die tendiert gegen Null.

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider

Hau doch mal konkrete Zahlen auf den Tisch? Wie hoch waren die Gebühren bisher?

Bisher 20% des Bußgeldes, mind. jedoch 20 EUR. Bei Kostentragungspflicht des Halters eines Kraftfahrzeugs 15 EUR. http://dejure.org/gesetze/OWiG/107.html

Jetzt also mind. 25 EUR bzw. 20 EUR.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Ist das angemessen?

Ist das angemessen ?

>Lässt sich ein Autofahrer in einem Bußgeldverfahren anwaltlich vertreten und liegt das Bußgeld unter 5000 Euro, wurden für den Anwalt bisher 541 Euro fällig. Ab Donnerstag bekommt er 637 Euro.<

Themenstarteram 1. August 2013 um 14:28

Xaven hat die richtigen Preise.

Und pro Zustellung kommen immer noch 3,50 € dazu.

 

Ein "Minimum" von 25 € ist schon etwas hoch finde ich.

Selbst wenn man ein Bußgeld von 5 € hat muß man das Minimum von 25 € zahlen.

Über dieses "Minimum" kommt man erst wenn man ein Bußgeld von 500 € hat.

Zitat:

Original geschrieben von Xaven1978

 

Immer an die StVO und die StVZO halten und keine Bußgeldstelle wird es schaffen, dann etwas vom Bürger zu kassieren. Dann bleiben auch die Gerichte von diesen Prozessen verschont und können sich verstärkt der Kriminalität widmen.

Mich würde die Zahl derer interessieren, die niemals irgendetwas falsch machen im Verkehr. Ich vermute, die tendiert gegen Null.

Nicht zwangsläufig. Naja egal, generell rentiert sich ein Gerichtsprozess erst bei Bußgeldern, bzw. vielen Punkten. Ein einfaches Verwarnungs-Knöllchen kostet vielleicht 5-60.-€ Da rentiert sich der Aufwand nicht. Was eigentlich der große Anteil der "Knöllchen" ist.

Es reicht schon, wenn man sich nur im Verwarnungsbereich aufhält, das erleichtert die Gerichte und macht die Straßen sicherer.;)

Zitat:

Selbst wenn man ein Bußgeld von 5 € hat muß man das Minimum von 25 € zahlen.

5.- ist ein Verwarnungsgeld kein Bußgeld!!!!:rolleyes: Also keine Bearbeitungsgebühr!!!;)

Der der sich bis jetzt bemüht hat nach der STVO bzw. STVZO zu halten wird sich darüber bestimmt keine Gedanken machen.

Natürlich ist niemand Irrtumsfrei. Doch das Risiko ist wesenlich geringer.

am 1. August 2013 um 14:44

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Wie bereits in einigen Themen von mir angesprochen ist es ab heute amtlich, die Gebührenerhöhung ist durch. Bundesrat hat nicht Einspruch eingelegt, im Bundesgesetzblatt ist es erschienen, heute ist der darauffolgende Monat, also ist es ab heute gültig.

Quelle:

http://www.bmj.de/.../Verkuendung_Kostenrecht.pdf?...

www.bmj.de

 

Es werden die Mindestgebühren für einen Bußgeldbescheid um 25 % erhöht!

Und die Gebühren für die "Halterhaftung" (Kostentragungspflicht des Halters im ruhenden Verkehr) werden sogar um 33,33 % erhöht!

 

Ist das angemessen?

D.h. wenn man vor dem 23.7. geblitzt wurde zahlt man noch den alten Satz?

Zitat:

Original geschrieben von meggi 2001

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Wie bereits in einigen Themen von mir angesprochen ist es ab heute amtlich, die Gebührenerhöhung ist durch. Bundesrat hat nicht Einspruch eingelegt, im Bundesgesetzblatt ist es erschienen, heute ist der darauffolgende Monat, also ist es ab heute gültig.

Quelle:

http://www.bmj.de/.../Verkuendung_Kostenrecht.pdf?...

www.bmj.de

 

Es werden die Mindestgebühren für einen Bußgeldbescheid um 25 % erhöht!

Und die Gebühren für die "Halterhaftung" (Kostentragungspflicht des Halters im ruhenden Verkehr) werden sogar um 33,33 % erhöht!

 

Ist das angemessen?

D.h. wenn man vor dem 23.7. geblitzt wurde zahlt man noch den alten Satz?

abwarten ob Buß- oder Verwarnungsgeld, denn rechtskräftig ist ein Bußgeldbescheid erst nach der Widerspruchsfrist!!!;)

am 1. August 2013 um 15:04

Zitat:

Original geschrieben von bobbysix

Zitat:

Original geschrieben von meggi 2001

 

D.h. wenn man vor dem 23.7. geblitzt wurde zahlt man noch den alten Satz?

abwarten ob Buß- oder Verwarnungsgeld, denn rechtskräftig ist ein Bußgeldbescheid erst nach der Widerspruchsfrist!!!;)

Danke für die Info,es ist ein Bußgeld (22Kmh zu schnell)Ich hab erst vor ein paar tagen den anhöhrungsbogen bekommen.Mist dann werde ich wohl 70€+Gebühr, statt wie vor her 40 + Gebühr blechen müssen. :(

am 1. August 2013 um 15:08

Was bringt die Frage, ob die Gebührenerhöhung angemessen ist, in einem Auto-Forum? Entweder es kommt die Antwort, ist mir doch egal, ich bekomme eh keine Bußgeldbescheide, oder es kommt die Antwort, das sind doch alles Abzocker. Man kann sogar vorausahnen, vom wem welche Antwort kommen wird. ;)

Zitat:

Original geschrieben von StevieMUC

Man kann sogar vorausahnen, vom wem welche Antwort kommen wird. ;)

Ok, testen wir mal, was werde ich denn Schreiben? :confused:

:D

am 1. August 2013 um 15:19

In den letzten 14 Jahren waren meine einzigen Vergehen zwei mal falsch Parken! Ich hab mich geärgert, aber ich war ja selbst dran schuld! Hat je 10 oder 15 Euro gekostet...

Ich fahre auch manchmal zu schnell, aber ich achte darauf, daß es nicht zu schnell wird. Denn auch beim zu schnell fahren muß man immer damit rechnen erwischt zu werden! Also fahre ich nur so schnell, wie ich es mir leisten kann ;) Und wenn ich dann mal erwischt werden sollte, dann ist das ganz allein meine Schuld!

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