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Getriebe-Auffälligkeiten kurz nach Gebrauchtwagenkauf (Gewährleistung?)

VW
Themenstarteram 15. Mai 2019 um 16:56

Hallo erstmal,

ich bin in diesem Forum schon oft fündig geworden, wenn ich Rat brauchte, jedoch habe ich bisher nichts gefunden, was zu meinem aktuellen Problem passt. Deshalb melde ich mich nun auch einmal zu Wort.

Die Vorgeschichte:

Ich habe mir vor ca. vier Wochen einen gebrauchten Golf 7 Highline mit 1.4 Tsi und DSG beim Händler gekauft. Der Wagen hat gerade einmal 25000kM gelaufen. Da ich vorher nur Schaltwagen besessen habe, musste ich mir natürlich erst einmal ein Bild vom DSG machen. Dazu sei gesagt, dass das DSG absolut weich schaltet, weshalb ich alles zuerst für normal und in Ordnung abgestempelt habe. Mir fielen nun nach den ersten Wochen jedoch einige Punkte ins Auge:

1. Beim Schalten klingt es so, als würde man Schrauben in eine Metallschüssel werfen. Bei geschlossenem Fenster ist dies jedoch kaum zu hören. Bei der Probefahrt hat man es deshalb nicht gehört, da es frisch war. Jetzt bei schönem Wetter und offenem Fenster umso mehr.

2. Das DSG neigt dazu die Gänge zu schleifen statt zu schalten. Die Drehzahl fällt dann nicht rapide, sondern bleibt eher auf einem Niveau, bis der nächste Gang gekuppelt ist, wie wenn man beim Schalter die Kupplung beim schalten ganz langsam kommen lassen würde. Das passiert bei jedem Gang (nicht nur gerade oder ungerade) und in schätzungsweise 1-2 von 5 Schaltvorgängen.

3. Beim Abbremsen vor einer Ampel Ruckt es leicht, wenn das DSG die Gänge herunterschaltet.

Das zur Vorgeschichte. Nun zum Problem:

Ich also hin zur VW Werkstatt in der Nähe (der Händler ist etwas weiter Weg und kein VW Partner) und habe dort die Probleme wie hier geschildert und noch ein Video von dem schleifenden Schalten, welches ich vorher aufgenommen habe, gezeigt. Der gute Mann meinte dann zu mir, dass es auf keinen Fall normal sei, aber genauer untersucht werden müsste, um genaueres zu sagen. Es könnte das Getriebe, die Kupplungen (Er selbst meinte das sei ein Bekannter Fehler), oder die Mechatronik sein. Die Untersuchung würde natürlich kosten. Er riet mir die Sache erst mit dem Händler zu klären und zu schauen, was dieser vorschlägt.

Dann habe ich den Händler angerufen und diesem die Probleme und die Einschätzung der VW Werkstatt geschildert. Er meinte ich habe ja die Garantie. Die Kosten für die Untersuchung wird mir wohl leider keiner erstatten und mit dem Kostenvoranschlag nach Untersuchung solle ich schauen, ob die Garantie die Reparatur deckt.

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Müsste sich nicht der Händler aufgrund der Gewährleistung darum kümmern? Wie würdet ihr vorgehen? Ich meine in vier Wochen kann ich ja nicht das Getriebe von einem Auto, welches nur 25000 Kilometer gelaufen hat, so stark abnutzen, dass das als Verschleiß gilt.

Vielen Dank schon einmal für Rückmeldungen.

Gruß,

L0ckri

Beste Antwort im Thema
am 15. Mai 2019 um 20:29

Die Gewährleistungsfrist, innerhalb derer der Verkäufer für Mängel haftet, beträgt gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB grundsätzlich 2 Jahre und beginnt mit Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer. Handelt es sich um einen Privatkauf (privater Verkäufer verkauft an privaten Käufer), kann die Gewährleistung gemäß § 444 BGB sogar gänzlich ausgeschlossen werden (sog. Gewährleistungsausschluss). Der Verkäufer haftet in diesem Fall nur noch für arglistig verschwiegene Mängel, also Mängel, die dem Verkäufer bei Übergabe bekannt waren, gegenüber dem Käufer aber verschwiegen wurden. Handelt es sich hingegen um einen Verbrauchsgüterkauf (ein gewerblicher Verkäufer verkauft an einen privaten Käufer), so kann die Gewährleistungsfrist bei Gebrauchtwagen lediglich auf 1 Jahr verkürzt werden, ein gänzlicher Gewährleistungsausschluss wäre in diesem Fall unwirksam (§ 475 Abs. 2 BGB).

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Zitat:

@L0ckri schrieb am 15. Mai 2019 um 18:56:20 Uhr:

Er meinte ich habe ja die Garantie.

Welche Garantie meinte er?

Eigentlich ist es ganz einfach. Du hast bestimmt eine Gebrauchtwagengarantie dazu bekommen, die der Händler auch erwähnt hat. Er hat jedoch nicht gesagt, das du auch Händlergewährleistung hast. Die ist üblicherweise 6 Monate ab Kauf und darf der Händler nicht verweigern. Während dieser geht man davon, das der Fehler bei Kauf bereits vorhanden war. Der Händler muss den Mangel auf eigene Kosten beseitigen. Nach dem halben Jahr kommt es zur Beweislastumkehr. Da musst du nachweisen, das der Fehler schon beim Kauf vorlag.

me3

Wobei der Händler nur das zahlen muss, was die Garantie nicht übernimmt.

Du hast nach dem Fahrzeugkauf 12 Monate Gewährleistung die der Händler geben muss. Es kommt darauf an was defekt ist. Die Doppelkupplung gilt als Verschleissteil die niemand übernimmt. Kulanzantrag an VW machen.

Du hast ein DQ200 also das Problemgetriebe von VW. Willkommen im Club.

Themenstarteram 15. Mai 2019 um 17:34

@Drahkke

Die Gebrauchtwagengarantie. Diese Deckt auch Motor und Getriebe ab.

Wenn ich die Beiträge mal zusammenfasse heißt das, dass ich mich auf die Gewährleistung beziehen kann und er sich darum kümmern muss und ich nicht zu Werkstätten fahren muss und Diagnosen zahlen, oder zu Getriebespezialisten (das hatte er auch vorgeschlagen, da diese sich ja besser auskennen würden) fahren muss. Wie und ob er das dann über die Garantie abwickelt, ist dann seine Sache, richtig?

Zitat:

@vw570 schrieb am 15. Mai 2019 um 19:33:17 Uhr:

Die Doppelkupplung gilt als Verschleissteil die niemand übernimmt. Kulanzantrag an VW machen.

Du hast ein DQ200 also das Problemgetriebe von VW.

Erst einmal muß geprüft werden, ob es sich um einen Getriebeschaden handelt.

Einfach auf Verdacht die Doppelkupplung als schadhaft zu erklären, ist hier nicht zielführend.

Zitat:

@L0ckri schrieb am 15. Mai 2019 um 19:34:29 Uhr:

Wie und ob er das dann über die Garantie abwickelt, ist dann seine Sache, richtig?

Ja, das ist dann sein Problem und nicht deins.

Echt schlimm mit diesem DSG, die bekommen das einfach nicht gebacken. Und das schon bei 25000km Laufleistung, man staunt echt das es noch Leute gibt die das Risiko eingehen. Ich wünsch dir viel Erfolg und hoffe das alles gut für Dich ausgeht.

MfG

Themenstarteram 15. Mai 2019 um 17:39

Zitat:

@vw570 schrieb am 15. Mai 2019 um 19:33:17 Uhr:

Du hast nach dem Fahrzeugkauf 12 Monate Gewährleistung die der Händler geben muss. Es kommt darauf an was defekt ist. Die Doppelkupplung gilt als Verschleissteil die niemand übernimmt. Kulanzantrag an VW machen.

Du hast ein DQ200 also das Problemgetriebe von VW. Willkommen im Club.

Ja aber Moment mal. Ich kaufe beim Händler ein defektfreies Auto mit einer Laufleistung von 25000 Kilometern und es stellt sich nach 4 Wochen heraus, dass etwas am Getriebe nicht stimmt. 25000 Kilometer können ja kein standardmäßiger Wechselintervall bei einer Kupplung bzw. Getriebe sein, sondern ein Defekt/Mangel liegt vor. Ich bin Kunde und kein Fachmann, welcher den Wagen mit Hintergrundwissen über jedes Bauteil kauft.

Ich selber bin erst die letzten Tage auf diese DSG Thematik gestoßen. Sonst hört man ja viel gutes und die Technik gibt es ja auch nicht erst seit gestern. Man kann ja nicht davon ausgehen, dass jeder Kunde jedes DSG Getriebe kennt!

Ich würde mit dem Händler sachlich Reden. Auch hier gilt..... die ersten 6 Monate muss der Händler auf jeden Fall einstehen. Nach den 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr, sprich Du musst nachweisen dass der defekt bereits seit Übergabe vorhanden war. Was eigentlich unmöglich ist. Der Hänfler hat zudem ein Nachbesserungsrecht also vorsichtig sein mit einer anderen Werkstatt

Zitat:

@vw570 schrieb am 15. Mai 2019 um 19:39:28 Uhr:

Ich würde mit dem Händler sachlich Reden. Auch hier gilt..... die ersten 6 Monate muss der Händler auf jeden Fall einstehen. Nach den 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr, sprich Du musst nachweisen dass der defekt bereits seit Übergabe vorhanden war. Was eigentlich unmöglich ist. Der Hänfler hat zudem ein Nachbesserungsrecht also vorsichtig sein mit einer anderen Werkstatt

§493 (2) … es kann sein, dass in der Hinsicht sogar der Verkäufer die andere Werkstatt bevorzugt ;)

Zitat:

@L0ckri schrieb am 15. Mai 2019 um 19:39:11 Uhr:

Zitat:

@vw570 schrieb am 15. Mai 2019 um 19:33:17 Uhr:

Du hast nach dem Fahrzeugkauf 12 Monate Gewährleistung die der Händler geben muss. Es kommt darauf an was defekt ist. Die Doppelkupplung gilt als Verschleissteil die niemand übernimmt. Kulanzantrag an VW machen.

Du hast ein DQ200 also das Problemgetriebe von VW. Willkommen im Club.

Ja aber Moment mal. Ich kaufe beim Händler ein defektfreies Auto mit einer Laufleistung von 25000 Kilometern und es stellt sich nach 4 Wochen heraus, dass etwas am Getriebe nicht stimmt. 25000 Kilometer können ja kein standardmäßiger Wechselintervall bei einer Kupplung bzw. Getriebe sein, sondern ein Defekt/Mangel liegt vor. Ich bin Kunde und kein Fachmann, welcher den Wagen mit Hintergrundwissen über jedes Bauteil kauft.

Ich selber bin erst die letzten Tage auf diese DSG Thematik gestoßen. Sonst hört man ja viel gutes und die Technik gibt es ja auch nicht erst seit gestern. Man kann ja nicht davon ausgehen, dass jeder Kunde jedes DSG Getriebe kennt!

Sorry aber woher weist du dass das Auto keinen defekt hat bei Übergabe?

Zitat:

@vw570 schrieb am 15. Mai 2019 um 19:44:07 Uhr:

Sorry aber woher weist du dass das Auto keinen defekt hat bei Übergabe?

Wenn im Kaufvertrag nichts Entsprechendes aufgeführt wurde, kann der Käufer davon ausgehen, daß das Fahrzeug mängelfrei ist.

Zitat:

Zitat:

@vw570 schrieb am 15. Mai 2019 um 19:39:28 Uhr:

Ich würde mit dem Händler sachlich Reden. Auch hier gilt..... die ersten 6 Monate muss der Händler auf jeden Fall einstehen. Nach den 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr, sprich Du musst nachweisen dass der defekt bereits seit Übergabe vorhanden war. Was eigentlich unmöglich ist. Der Hänfler hat zudem ein Nachbesserungsrecht also vorsichtig sein mit einer anderen Werkstatt

§493 (2) … es kann sein, dass in der Hinsicht sogar der Verkäufer die andere Werkstatt bevorzugt ;)

Ja sicher, nur mit den kleinen Unterschied dass der Händler (Verkäufer) damit expliziet einverstanden sein muss. Wenn ja, sollte er den Reparaturauftrag geben und nicht der Käufer. Ich denke aber nicht dass der Verkäufer damit einverstanden sein wird.

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