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Gewährleistung ausgeschlossen - Schaden - was nun?

Themenstarteram 26. April 2010 um 12:41

Hallo

wir haben vor 1 Woche einen Audi A4 BJ 95 gekauft. Bei der Probefahrt war noch alles in Ordnung jedoch nach 200km hatte der Spaß ein Ende weil er nicht mehr hochgeschalten hat und mehr wie 80 ging nicht. Also heute in die Werkstatt gebracht das erste Ergebniss 3 Fehler mit dem Messgerät im Getriebe (einer davon ein Bauteil im Schaltkasten) genaueres erfahre ich morgen jedoch machte mir der Mann nicht viel Hoffnung.

So nun zu dem Kaufvertrag denn der ist vom Händler allerdings hat er uns diesen komplett ohne Gewährleistung verkauft. Was normal nicht rechtens wäre. Hab mir den aber noch mal genauer angeschaut und da steht erstens ein falsches Erstzulassungsdatum drin, zweitens Km unbekannt was aber das schlimmste ist: ein Haken bei lediglich folgende Beschädigungen oder Unfallschäden: Alle Angaben ohne jegliche Gewährleistung vollgender Mängel Motor + Getriebeschaden ohne Garantie sowie gesehen.

Fakt ist uns wurde am Telefon mehrmals versichert das der Wagen keinen Schaden weder optisch noch technisch hat. Dafür gibt es auch Zeugen.

Habe ich da Chancen das Auto zurück zu geben, wobei der Händler knapp 400km weg ist, welche Kosten kann ich ihm in Rechnung stellen oder bleibt mir nur der Weg zu schauen wie ich den Wagen mit möglichst wenig Verlust an einen Exporthändler abzugeben denn hier werde ich wohl wenig Chancen haben zudem es sich noch um einen Automatik handelt.

Danke

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11 Antworten

Hallo,

das hört sich böse an. Ich habe mir auch einen gebrauchten gekauft "Passat 3b". der hatte 168tkm runter und 12 jahre alt.

Ich habe auch wegen garantie gefragt. Mir sagte mein händler das er nur verpflichtet ist garantie zu geben bei fahrezugen

mit weniger als 140tkm oder 160tkm und 12 oder 14(das weis ich nicht mehr genau)jahre alt.

dem entsprechend habe ich nun auch keine garantie bekommen gehabt. Ausser gegen aufpreis 300€/1 Jahr

ich habe auch die vermutung das sich nun der händler mit händen und füssen währen wird das zu zahlen oder die

kosten zu tragen

hier ist ein guter beitrag dazu:

http://www.motor-talk.de/.../...chtwagengarantie-pflicht-t1997326.html

ich hoffe ich konnte dir helfen!

mfg

am 26. April 2010 um 13:34

Sorry, aber den Kaufvertrag schaut man sich genauer an bevor man Ihn unterschreibt, nicht hinterher. Ist doch klar das einem der Händler alles mögliche erzählt, Zeugen hin oder her, er hat dich im Kaufvertrag auf die Mängel hingewiesen.

hi!

such mal beim adac zu gebrauchtwagengarantie. hatte den gleichen fall, der händelr hatte den wagen "ohne Garantie und Gewährleistung" verkauft, ist aber nicht rechtens, egal wie - der Händler darf es NICHT AUSSCHLIESSEN!!!!

toitoitoi, wird schwierig, schlimmstenfalls mti anwalt, aber dann mit erfolgsgarantie!

Themenstarteram 26. April 2010 um 14:49

Zitat:

Original geschrieben von Tobi-Golf 3

Sorry, aber den Kaufvertrag schaut man sich genauer an bevor man Ihn unterschreibt, nicht hinterher. Ist doch klar das einem der Händler alles mögliche erzählt, Zeugen hin oder her, er hat dich im Kaufvertrag auf die Mängel hingewiesen.

Das ich beim unterschreiben blond war steht mal nicht zu Debatte würde ich sagen. Ob es nun nach einem 18 Std Tag nachts um 1 und 400km war oder nicht das Kind ist in den Brunnen gefallen. Die Frage ist ob ich da wieder mit relativ wenig Lehrgeld raus komme.

Mängel ist relativ weder wurde ich über einen eventuellen Schaden informiert noch steht meiner Meinung nach ausdrücklich drin das er einen hat sondern ich lese es so das es keine Gewährleistung darauf gibt und dies wäre nachdem es ein Händler ist eben meiner Meinung nach nicht legal.

Was ist mit der falschen Erstzulassung?

Danke trotzdem schon mal für die Antworten werde morgen das endgültige Ergebnis abwarten und dann mit dem Händler telefonieren und auf die Rechtslage aufmerksam machen. Anwalt wäre halt mit viel Zeit und erstmal Geld verbunden. Evtl. bringe ich ihn auch bei einem Exporthändler weg

Schreib doch mal Wort für Wort, was dort genau im Vertrag steht. Oder scanne ihn mal ein und poste es hier.

Themenstarteram 26. April 2010 um 19:02

Es handelt sich um einen normalen KFZ Kaufvertrag oben links der Händlername Adresse dann meine Daten ansonsten bei Erstzulassung 1 Jahr jünger also anstatt 02/95 steht dort 01/96 bei Kilometerstand unbekannt hat aber nachweislich (Scheckheft gepflegt) 130.400 km gehabt und unten bei Mängel kann man kein Unfall, Unfallwagen oder eben wie bei mir bekannte Mängel ankreuzen und da steht:

Alle Angaben ohne jegliche Gewährleistung folgender Mängel Motor + Getriebeschaden ohne Garantie sowie gesehen.

Wie gesagt es wurde sowohl am Telefon als auch bei Abholung weder auf einen Schaden hingewiesen sondern sogar verneint.

 

Wenn aber im Vertrag steht das ein Motor- und Getriebeschaden vorliegt und du das auch noch unterschrieben hast, biste selber Schuld.

Weiße erstmal nach, dass am Telefon und bei Abholung gesagt wurde das Auto sei einwandfrei.

DU hast den Vertrag unterschrieben und somit ist es ein klarer Fall von Pech gehabt.

Themenstarteram 27. April 2010 um 6:02

Dafür gibt es 2 unabhängige Zeugen ausserdem hat er keinen Motorschaden sondern es ist etwas am Getriebe kaputt. Desweiteren lese ich das so das es keine Gewährleistung für diese Sachen gibt. Aber gut trotzdem danke. Das ich durch die Blauäugigkeit einen gewissen Verlust haben werde ist mir klar ein zweites mal passiert das auch nicht mehr jetzt geht es aber darum den Schaden zu begrenzen und da war die Frage den haftbar machen, Export Händler oder ganz etwas anderes.

am 27. April 2010 um 8:27

Du hast ein Rückgaberecht von 14 Tagen ab Kaufdatum!

Zitat:

Original geschrieben von vw 93

Du hast ein Rückgaberecht von 14 Tagen ab Kaufdatum!

bullshit, das sich sowas bei den leuten im kopf so einbrennt ist unfassbar.

das einzige wegen dem du vllt. den wagen zurückgeben kannst ist die tatsache das die fahrzeugdaten im kaufvertrag falsch sind.

Du hast ein Auto gekauft welches einen Motor- und getriebeschaden hat, das der motor noch läuft ist gut, aber vllt. ändert sich das auch noch in ein paar wochen wenn du feststellst das der wagen vllt. 3l öl auf 1000km braucht oder dergleichen.

Wenn du was von dem Händler sehen willst, dann musst du wohl nen Anwalt konsultieren.

Wenn du den wagen reparieren lassen willst, dann lass das getriebe überholen anstatt es tauschen zu lassen, ist dann schon deutlich günstiger, gibt genug firmen die das machen.

Zitat:

Original geschrieben von Destructor

Zitat:

Original geschrieben von vw 93

Du hast ein Rückgaberecht von 14 Tagen ab Kaufdatum!

 

bullshit, das sich sowas bei den leuten im kopf so einbrennt ist unfassbar.

Genau! Kann ich nur bestätigen.

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