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Gewährleistung laut Vertrag 1 oder 2 Jahre?

Ford Mondeo Mk5 (BA7)
Themenstarteram 9. Mai 2024 um 10:51

Hallo in die Runde,

kennt sich hier jemand mit der Gewährleistung für Gebrauchtwagen, gekauft bei einem Vertragshändler aus?

Ich habe im 02/2023 bei einem Vertragshändler gekauft.

Nun geht es knappe 15 Monate später um die Gewährleistung.

Meine Sicht: ich habe eine Gewährleistung/Garantie (bitte keine Haarspalterei über Begrifflichkeiten, ich denke, das Anliegen ist hier klar) von 24 Monaten.

Die Sicht des Händlers: die Gewährleistung lief nach 12 Monaten ab, dafür hätte ich im Vertrag unterschrieben.

Einen Ausschnitt des Vertrages lade ich hier hoch.

Ich sehe es so, dass ich an der Stelle mit dem blauen Pfeil hätte unterschreiben müssen, um die Gewährleistung zu verkürzen.

Habe ich aber nicht getan, also gilt eine Frist von 24 Monaten.

Wie seht ihr das? 12 Monate oder 24 Monate?

Ausschnitt Kaufvertrag
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7 Antworten

Ich sehe es so, dass der Verkäufer darauf hätte achten mussen, dass du bei den jeweiligen Kreuzen auch unterschreibst. Da das nicht der Fall ist, werden diese Punkte nicht wirksam.

 

Das sollte aber ein Anwalt für Vertragsrecht belastender beantworten können.

 

Das erste Gespräch mit einem Anwalt ist meistens kostenfrei!

du kanns es selber im link nachlesen,

laut Gesetzgeber muss ein Händler 24 Monate eine Händlergewährleistung geben, dies kann auf 12 Monate gekürzt werden wenn es der Käufer unterschreibt, und du hast dies anscheinend unterschrieben, somit ist der Händler raus,

aber bitte bei einem Anwalt nachfragen,

Gebrauchtwagen beim Händler gekauft

Für jeden Kaufvertrag gilt eine gesetzliche Sachmängelhaftung – umgangssprachlich auch als Gewährleistung bekannt – von zwei Jahren. Kaufen Sie als Privatperson von einem Unternehmer, wird die Sachmängelhaftung in der Regel durch den Vertrag auf ein Jahr verkürzt. Ganz ausschließen darf der Unternehmer die Haftung aber nicht.

https://www.adac.de/.../

Themenstarteram 9. Mai 2024 um 14:55

Aber genau in dem Feld habe ich eben NICHT unterschrieben.

Dieses Feld mit Stichwort Verkürzung ist weder angekreuzt, noch unterschrieben.

Laut AGB hätte ich das gesondert unterschreiben müssen, habe es aber nicht getan.

Anwalt!

Themenstarteram 10. Mai 2024 um 9:57

An den Admin: kann geschlossen, gern auch gelöscht werden. Vielen Dank!

Zitat:

@Nikolaus_F schrieb am 9. Mai 2024 um 16:55:11 Uhr:

Aber genau in dem Feld habe ich eben NICHT unterschrieben.

Dieses Feld mit Stichwort Verkürzung ist weder angekreuzt, noch unterschrieben.

Laut AGB hätte ich das gesondert unterschreiben müssen, habe es aber nicht getan.

dann wird dir nur ein Anwalt helfen können,

Zitat:

@Nikolaus_F schrieb am 10. Mai 2024 um 11:57:42 Uhr:

An den Admin: kann geschlossen, gern auch gelöscht werden. Vielen Dank!

Wäre schon nett, wenn du uns berichtest, was aus der Sache geworden ist.....

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