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Ich bin richtig sauer...!!!

Themenstarteram 8. Oktober 2008 um 8:17

Hallo miteinander

ich habe mir im august dieses Jahres eine aprilia sr 50 factory gekauft, neu. seit dem war ich schon etwa 6 mal in der werkstadt wegen einem problem, dass sich laut Mechaniker/Händler nicht beheben lässt.

Jetzt bin ich aber mit der Zeit richtig sauer geworden, weil dieses Problem richtig nervtötend ist und ich ja ein heiden Geld in diesen Roller investiert habe. da erwarte ich schon eine entsprechende Qualität.

Übrigens, bei dem Problem handelt es sich um eine Art motorausfall, der bei jeder Gashebelstellung und geschwindigkeit auftritt. manchmal ist es nur eine art einzelnes stottern, manchmal stottoert er auch ein paar mal hintereinander mit einem kleinen abstand zwischen den stottern, oder manchmal ist der antrieb ganz weg, dan kann ich vollgas geben und es geschieht nix, dann muss ich den gashebel ganz zurückdrehen und wieder gasgeben, das funzts wieder. ich hab ausserdem bemerkt, das es in letzter zeit in meiner gegend oft knallt, und da ich nie an einem schiessplatz oder wald (jäger) vorbeigefahren bin, bin ich mir sicher, das dies aus dem Auspuff kommt.

heute gehe ich nochmal in die werkstatt und sag das der den roller solange behalten soll, bis der fehler behoben ist!

Was meint ihr dazu? oder weiss jemand, was die ursache meines problems könnte sein?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Salkin-92

Nach deutschem Recht darf man nach der 3. Reperation den Roller(oder andere ware) umtauschen bzw das Geld zurückverlangen.

Falsch..du kannst ein Fahrzeug nicht einfach "umtauschen", wie eine Hose, die nicht passt. Oder einfach das Geld zurückbekommen funktioniert auch nicht...deine Nutzung des Fahrzeugs wird dir natürlich in Rechnung gestellt. ;)

Du gehst das ganze ein wenig naiv an. :rolleyes:

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Ich würde ihn in die Werkstatt bringen und sagen das die den behalten können. Du hast ihn wegen ein und dem selben defekt 6 Mal reparieren lassen-Nach 4mal darf man in D umtauschen..das sollte in der Scweiz nicht groß anders sein. Verlange einen neuen.

Themenstarteram 8. Oktober 2008 um 9:00

Zitat:

Original geschrieben von Salkin-92

Ich würde ihn in die Werkstatt bringen und sagen das die den behalten können. Du hast ihn wegen ein und dem selben defekt 6 Mal reparieren lassen-Nach 4mal darf man in D umtauschen..das sollte in der Scweiz nicht groß anders sein. Verlange einen neuen.

da gibt es 2 proleme, er wurde nie repariert, sondern der händler hat mich immer vertröstet und gesagt das ich anders gas geben soll, hat alles nichts gebracht...

und wegen dem neuen, es gibt keine mehr, bei uns in der schweiz gilt ab ersten januar die euro-3 norm für 50ccm scooter, und die factory erfüllt die nicht, und ich will beim besten willen keinen vergaser...

Mieser Händler..

Dan mit Euro 3 habe ich nicht bedacht...

Dann stell ihn da wirklich hin und verlange sofortige Reparatur.

Der kann dich nicht einfach vertrösten. Du hast ja garantie...

Und wenn alles nicht hilft soll er nunmal alles wechseln. Nur weil der zu demm ist musst du nicht drunter leiden.

am 8. Oktober 2008 um 9:20

Zitat:

Original geschrieben von Salkin-92

Ich würde ihn in die Werkstatt bringen und sagen das die den behalten können. Du hast ihn wegen ein und dem selben defekt 6 Mal reparieren lassen-Nach 4mal darf man in D umtauschen..das sollte in der Scweiz nicht groß anders sein. Verlange einen neuen.

Falsch.

Hier in Deutschland hat der Hersteller das Recht der Nachbesserung, sollte aber nach der 2ten Reparatur erneut ein Defekt am Fahrzeug vorliegen, so hat der Kunde das Recht die Rückabwicklung des Kaufvertrages zu verlangen.

In diesem Zusammenhang wird je nach Alter des Fahrzeuges die Anrechnung des gezogenen Nutzens dem Käufer in Rg. gestellt und dann weiter sehen.

@TE,

Iin Deinem Fall. rep. Berichte sammeln und entsprechend eine frist zur Nachbesserung setzen.

Dann weitersehen.

Themenstarteram 8. Oktober 2008 um 9:22

ich werde ihm heute abend einen besuch abstatten. ich hoffe nur, dass der mir ein ersatzfahrzeug geben kann, denn ich bin auf meinen Roller angewiesen.

am 8. Oktober 2008 um 9:33

Mal abgesehen von den rechtlichen Sachen,hört sich das nach einer Zündgeschichte an. Schuld daran könnte z.B.der Hallgeber an der Lichtmaschine sein. Die Symtome sind ähnlich und führern früher oder später zum Totalausfall. Das kuriose daran ist,das man das nicht messen kann. Nur ein Austausch und das der Fehler weg ist,bringt Gewissheit. Grüße

Zitat:

Original geschrieben von Hapabla

Zitat:

Original geschrieben von Salkin-92

Ich würde ihn in die Werkstatt bringen und sagen das die den behalten können. Du hast ihn wegen ein und dem selben defekt 6 Mal reparieren lassen-Nach 4mal darf man in D umtauschen..das sollte in der Scweiz nicht groß anders sein. Verlange einen neuen.

Falsch.

Hier in Deutschland hat der Hersteller das Recht der Nachbesserung, sollte aber nach der 2ten Reparatur erneut ein Defekt am Fahrzeug vorliegen, so hat der Kunde das Recht die Rückabwicklung des Kaufvertrages zu verlangen.

In diesem Zusammenhang wird je nach Alter des Fahrzeuges die Anrechnung des gezogenen Nutzens dem Käufer in Rg. gestellt und dann weiter sehen.

@TE,

Iin Deinem Fall. rep. Berichte sammeln und entsprechend eine frist zur Nachbesserung setzen.

Dann weitersehen.

Dito;)

Nach deutschem Recht darf man nach der 3. Reperation den Roller(oder andere ware) umtauschen bzw das Geld zurückverlangen.

Der Händler hat die Chance 3Mal das Fahrzeug zu reparieren.

Zitat:

Original geschrieben von Salkin-92

Nach deutschem Recht darf man nach der 3. Reperation den Roller(oder andere ware) umtauschen bzw das Geld zurückverlangen.

Falsch..du kannst ein Fahrzeug nicht einfach "umtauschen", wie eine Hose, die nicht passt. Oder einfach das Geld zurückbekommen funktioniert auch nicht...deine Nutzung des Fahrzeugs wird dir natürlich in Rechnung gestellt. ;)

Du gehst das ganze ein wenig naiv an. :rolleyes:

am 8. Oktober 2008 um 10:59

Das ist korrekt. Der Zustand und die Nutzung wird gegengerechnet. Somit zählt der Zeitwert. Das geht bis zur Abnutzung der Reifen.;) Das hat ein Kumpel von mir bitter erfahren müssen. Grüße

Zitat:

Original geschrieben von Wollschaaf

Zitat:

Original geschrieben von Salkin-92

Nach deutschem Recht darf man nach der 3. Reperation den Roller(oder andere ware) umtauschen bzw das Geld zurückverlangen.

Falsch..du kannst ein Fahrzeug nicht einfach "umtauschen", wie eine Hose, die nicht passt. Oder einfach das Geld zurückbekommen funktioniert auch nicht...deine Nutzung des Fahrzeugs wird dir natürlich in Rechnung gestellt. ;)

Du gehst das ganze ein wenig naiv an. :rolleyes:

Ja..das habe ich tatsächlich nicht dazugeschrieben...Ich habe es schlicht und einfach vergessen;)

Das dort mit dem Zeitwert gerechnet wird weiß ich natürlich-schließlich musste ich mich vor einiger Zeit selbst mit dem Thema befassen.

Allerdings geht das trotzdem erst nachdem nach der 3. Reperation wieder das Teil kaputt geht..darum ging es mir eben..:)

Also

vom Gesetz aus hat der Händler 2 Möglichkeiten zur nachbesserung schafft er dies nicht kannst du vom Vertrag zurücktretten oder Minderung verlangen.

Bin ich mir 100% sicher.

Ich habe es schriftlich schon gelesen und von einem unabhängigen Händler gehört die beide klar besagten das der Händler 3 mal die Chance hat ein und den selben Defekt zu beheben. Danach ist die Rückabwicklung des Kaufs möglich.

Themenstarteram 8. Oktober 2008 um 13:25

ich sollte vieleicht noch sagen das der geleast ist, war eben so eine aktion wo man keine sonderzahlung und keine zinsen hat. und ich muss auch am ende des leasings nichts zahlen. das ändert was, nehme ich an.

Ja..aber zurückgeben willst du ihn ja sowieso nicht...

Einfach mal dem Händler dampf machen damit er die Kiste repariert.

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