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k&n 57 i Luftfilter und Bastuck laut TÜV nicht erlaubt!?!?

Themenstarteram 13. Mai 2005 um 8:26

Moin,

war heute beim TÜV und wollte meine Felgen sowie meinen Luftfilter eintragen lassen.

Der Prüfer ging einmal um mein Auto rum, fragte nur "Das ist aber nicht mehr der Serienauspuff?! Damit können sie das mit Ihrem Luftfilter aber vergessen?" Ich fragte nur "Warum?"

"Ein offener Luftfilter in Verbindung mit einem Sportauspuff ist nicht mehr zulässig. Da müssten Sie sich mal einen Termin holen, dann machen wir eine Geräusch-Pegel-Messung. Dann kann der evtl. eigetragen werden. Kostet aber ca. 500€!"

Ich fiel fast vom Glauben ab, als ich das hörte.

Vor allem hab ich davon noch nie was gehört. Stimmt das, oder wollte er nur auf oberwichtig tun?

Soll ich das vielleicht mal bei ner anderen TÜV-Stelle / Dekra versuchen??

Schon mal vielen Dank für eure Antworten.

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17 Antworten

Bei manchen offenen Luftfiltern ist ein Teilegutachten dabei, wenn in diesem drinn steht nur mit original Auspuffanlage zu verwenden dann trägt dir das der TÜV nicht ein. Evtl. per Vollabnahme ca. 120 EUR teuer.

Des weiteren gibt es offene Luftfilter die weder Teilegutachten noch ABE haben, die werden dann nie eingetragen.

Aber 500 EUR für nie Eintragung find ich doch ein bisschen zu teuer, ich glaub der wollt noch mit seinen Kollegen ein Eis essen gehen....

Fahr einen Bastuck ESD in Verbindung mit einem offenem K&N Filter. Hatte bis jetzt noch nie irgendwelche Probleme beim TÜV.

Auch bei einem Freund an seinem 3er GTI wurde vor 1 Monat sein Bastuck ESD eingetragen, obwohl schon vorher der K&N Filter drin war.

Komisch die Geschichte. Hör ich zum ersten Mal.

Themenstarteram 13. Mai 2005 um 10:25

Mir ist das auch neu. Und in dem Gutachten vom Luftfilter steht nichts von "serienmäßige Auspuffanlage muss beibehalten werden".

Also muss ich das wohl doch mal bei nem anderen TÜV versuchen.

am 13. Mai 2005 um 10:30

Hallo,

dieses Thema wurde bei den Opel´s letztens schon mal durchgekaut.

Angeblich ist das wirklich so.

Aber frag doch mal bei K+N nach, die müssten das eigentlich wissen.

MfG

In Bayern gehen die Uhren etwas anders:

Auspuffanlage UND K&N57i eingetragen (bei meinem 2er G60) -> Zwangsstillgelegt von einem gewissen netten Polizisten (Herr H.)

Das habe ich ja noch nie gehört. Wenn du für dein luftfilter und deine auspuffanlage alle papiere hast müsste es eigentlich gehn. Also nen kumpel von mir hat sein KN filter und seine bastuck auspuffanlage in bayern eintragen lassen und bis jetzt keine probleme

am 13. Mai 2005 um 11:59

Ja, ja,

aber auch wenn´s eingetragen ist, heißt das noch lange nicht, daß es bei einer Kontrolle keine Probleme gibt.

MfG

Ein Kumpel von mir war letztens auch beim TÜV wegen der eintragung seines Endtopfs.Der Prüfer hat gesagt wenn er den Luftfilter K&N 57i drinn läst muss er eine db rüfung machen , weil beides zusammen lauter ist als eines alleine.Filter alleine oder Endtopf alleine ist kein Problem aber zusammen wirds teurer!!500€ ist aber viel viel zu teuer.Ich glaub der wollt dich verarschen!!

Ja, in den ländlichen Gebieten von Bayern gibt's auch keine Probleme. München ist da aber bundesweit leider die Ausnahme. Das weiß sogar ATU, die haben nur aus München Beschwerden wegen ihrer Aupuffe. Hatte aber keinen von ATU drunter.

Eine Fahrgeräuschmessung kostet ca. 200 Euro, aber sicher nicht viel mehr!

am 13. Mai 2005 um 13:18

Ich hab auch beides und hatte den offenen danach eingetragen bekommen.Ich kann dir ja gerne mein Gutachten schicken da steht nix von Serienauspuffanlage, ich gugge aber nochmal nach um sicher zu gehn.

Ihr traut euch ja echt was. Es muss nur ein mieses Bullensch*** gerade wollen, dass dein Auto nicht mehr fährt und legt es still.

am 13. Mai 2005 um 13:55

richie1985 hat Recht!

Selbst wenn man beides eingetragen bekommt heißt das nicht dass es zulässig ist - ist zwar völliger blödsinn aber ist leider so.

Wenn man angehalten wird und die Polizei ein Gutachten einfordert und dieses negativ ausfällt wird das Fzg. stillgelegt. Es gibt übrigens auch kein Gesetz (nur eine Richtlinie) für die max. Bodenfreiheit. Theoretisch darf man seine Bude so tief legen wie man will solange genügend Freigängigkeit an den Pneus vorhanden ist. Wird man aber bei ner Kontrolle zu einem Gutachten verdonnert nehmen die nen 80mm Vierkantholz welches komplett untern Fahrzeuig an jder Stelle durchpassen muss. Klappt das nicht -> Stillegung.

Noch was tut doch euren Mitbürgern einen Gefallen und verzichtet auf nen offenen Filter (oder anders rum) wenn ein sehr lauter ESD, wie Bastuck montiert ist. Ich pers. empfinde das als Lärmbelästigung. Ich arbeite mitten in der Innenstadt und in der Mittagspause gibts leider irgendwelche Idioten die meinen müssen die STraße vor dem Firmengelände ständig hoch und runter fahren zu müssen. Würden die nur die erlaubten 75dB bei der beschleunigten Vorbeifahrt proudzieren wäre alles okay, aber so ist das echt nur nervig.

am 13. Mai 2005 um 14:02

Hab ich auch schon gehört, dass selbst eingetragene Teile nicht vor einer Stillegung schützen.

Die Polizei kann dann erstmal ein Gegengutachten in Auftrag geben. Bis dahin ist das Auto erstmal stillgelegt und wenn man Pech hat zahlt man nicht nur das Gegengutachten, sondern darf sein Auto auch noch in den ursprünglichen Zustand zurückversetzen.

Hier bei MT gabs ja auch schon Fälle, wo der Tüv den 57i nicht eintragen wollte, weil bei K&N ja nur österreichische Gutachten beiliegen.

Ich hab zB alles eingetragen, hätte aber trotzdem n komisches Gefühl bei Kontrollen. Vor allem wenn ich mich ausserhalb des zuständigen örtlichen Tüv-bereichs bewegen würde :(

MfG

Edit: Frage mich trotzdem, warum das alles geht, obwohl der Tüv das doch abgenommen hat. Als wenn das kein Gewicht hätte, was die so prüfen und zulassen :(

Eine Eintragung ist oftmals leider wertlos. ABEs werden bei uns eigentlich gar nicht beachtet.

Als meine Kiste stillgelegt wurde, waren auch Fahrwerk und Felgen eingetragen, die Prüfer von der Dekra haben ihn dann mit der HA auf den rollenden Bremsenprüfstand gefahren, Handbremse gezogen und 3 Mann auf die Ladekante gesetzt und so lange gedrückt bis die Reifen endlich am Radhaus hinten geschliffen haben.

Das Problem in meinem Gebiet ist, dass dieser gewisse Polizist (Herr H.) immer zur selben Prüfstelle (D.) zum selben "Sachverständigen" geht, (die zufälligerweise "per Du" sind) der dann mit großer Freude die Mängel aufschreibt.

Das Amüsante an der Geschichte war, dass am Ende vom Mängelgutachten folgendes stand: "es wurden weitere erhebliche Mängel festgestellt". Seltsamerweise bin ich bei der HU 1 Monat danach "ohne Mängel" durchgekommen.

Ein zur Hälfte abgebrochener Reflektor an der hinteren Stoßstange wurde als "erheblicher Mangel - verkehrsunsicher" eingestuft.

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