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Keine ASU weil Motorkontrollleuchte nicht an/aus

VW Golf 4 (1J)

Hallo,

erstmal zum Fahrzeug: Golf IV 2.3 V5 AQN Bj. 2001.

Wollte heute ASU machen lassen, Werte sind alle in Ordnung. :)

Das einzige Problem war, dass der ASU-PC sagte, dass die Motorkontrollleuchte nicht leuchtet, wenn sie leuchten soll. Beim Zündung anmachen ging sie an und dann eben wieder aus, wenn der Motor an war.

Zudem ist die Frage "Leuchte an?" vom Mechaniker zu beantworten (dieser klickt dann entweder auf Ja oder Nein).

Der einzige Defekt am Fahrzeug ist das Lüftersteuergerät und die Vorwiderstände der Lüfter.

Mechaniker und beide Meister meinten, dass es nicht daran liegen kann, es aber daran liegen muss, da sie sonst auch keine Idee mehr hätten.

Fehlerspeicher ist leer. Ab und zu tritt Fehler "Sekundärluftsystem Durchfluss fehlerhaft" auf. Dieser Fehler wurde aber heute morgen gelöscht. Da der Motor seit dem warm war, sagte VAG Com bei der Hubrik Sekundärluftsystem: Nicht geprüft.

Habt ihr eine Idee warum das mit der Kontrollleuchte nicht geht?

Gruß Julian

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Lass es doch einfach. Die Hälfte Deiner Aussagen ist schon wieder falsch.

Eben nicht! Solange du keine anderweitige Nachweise liefern kannst, ist deine Behauptung für mich hinfällig.

Ich habe mich weitergehend erkundigt. Kann auch nichts anderes in den Vorschriften finden. Bring doch mal etwas anderes ein als pauschale Behauptungen. Willst du dir nicht eingestehen, dass du deinen Job nicht richtig machst? (Falls du neben Brötchen backen, noch in einer Werkstatt tätig bist!)

Zitat:

Fehler war wieder da, habe ihn dann gelöscht.

Nach 200km (zwei mal anlassen) wars aber noch ungeprüft.

Besser so :D

Genau deswegen gibt es die Änderungen in den Vorschriften. Die Leute sollen nicht pauschal vor der AU den Fehlerspeicher zurück setzen und dann mit defekten Bauteilen durch die AU. Daher, ergibt die Regelung eben doch Sinn.

MfG

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Es gibt keine ASU, das heißt AU und die wird weder von Meistern noch Mechanikern gemacht.

Dafür gibt es zertifizierte Prüforganisationen.

Zitat:

Offizieller Prüfungslehrgang für Otto-Motoren, Diesel-PKW und Diesel-LKW. Gesetzlich vorgeschrieben für alle AU-Fachkräfte in Kfz-Werkstätten.

Wenn der Meister oder der Mechaniker zum Prüfungslehrgang für die AU geht und die Prüfung besteht, darf er die AU machen.

Und bitte entschuldige den Schreibfehler. Darfst ihn behalten. ;)

Wenn du weitere produktive Antworten hast, behalt sie bitte für dich. Danke :)

Wenn ihr den Fehlerspeicher vor der AU löscht, sind die Bedingungen für die OBD-Prüfung nicht erfüllt. Nach Löschung des Speichers muss Zeit X (gerade einfallen) gefahren werden. Zudem müssen die Statusbits da sein. Ist das nicht der Fall, muss ggf. erst noch mal gefahren werden.

Mit Bj. 2001 fällt deiner wahrscheinlich schon unter die neue Prüfvorschrift. Sprich: OBD-Status ist relevant, auch wenn die klassische AU bestanden werden kann.

MfG

Danke für deine Antwort. :)

Bin nach dem Löschen ca. 12km gefahren. Allerdings war er warm (somit keine Sekundärluft benötigt nehme ich an).

Zitat:

s ist relevant, auch wenn die klassische AU bestanden werden kann.

@Johnes schrieb am 18. November 2014 um 06:19:40 Uhr:

Mit Bj. 2001 fällt deiner wahrscheinlich schon unter die neue Prüfvorschrift. Sprich: OBD-Statu

Ja das tut er.

 

Nach 12km sind sicher nicht alle Statusbits da gewesen. Solange die "Readiness" nicht da ist, ist die OBD-Prüfung nicht bestanden. Dazu muss ich bei mir locker 50km fahren, bevor alle Bits gesetzt sind.

Wurde eine klassische AU probiert?

MfG

Was meinst du mit klassisch? Ohne OBD? Darf ja nicht, wenn Fahrzeug OBD fähig ist.

Abgaswerte an sich sind i.O.

Nach 100km zeigt VAG Com im Readiness Fenster überall "überprüft" bis auf Sekundärluftsystem, da steht rot "nicht geprüft oder nicht vorhanden" (wenn ich mich recht entsinne).

Dann ist das System nicht vollständig geprüft und die AU wird verweigert! Also paar Tage warten!

MfG

Zitat:

@Johnes schrieb am 19. November 2014 um 18:34:07 Uhr:

Dann ist das System nicht vollständig geprüft und die AU wird verweigert! Also paar Tage warten!

MfG

Unsinn - es wird gemessen. Selbst bei Fahrzeugen ab 2006 wird bei noch nicht erfüllten RC auch einfach gemessen.

@TE: So richtig unterscheiden wer Dir hilfreiches schreibt und wer nicht klappt generell nicht? Deine Meister und Mechaniker können zumindest keine AU und ASU war kein Schreibfehler, sondern veraltet. Ich wäre froh, wenn ich solche Fehler nicht wiederholen müsste, weil mich jemand darauf hinweist.

am 19. November 2014 um 18:15

Mick 01.

Danke wenigstens einer da der seinen Job versteht.

Bei OBD mit Fehlereintrag, einfach den Speicher löschen auf RC ist gesch... , dann ne ganz normale AU durchführen inkl Regelsondenroutiene und wenn alle Werte im grünen sind ist die AU bestanden.

Geht aber nur in der Werkstatt nicht bei der Prüforganisation, da diese keinen Speicher löschen dürfen.

Zitat:

@Mick 01 schrieb am 19. November 2014 um 18:58:41 Uhr:

Zitat:

Johnes schrieb am 19. November 2014 um 18:34:07 Uhr:

Dann ist das System nicht vollständig geprüft und die AU wird verweigert! Also paar Tage warten!

Unsinn - es wird gemessen. Selbst bei Fahrzeugen ab 2006 wird bei noch nicht erfüllten RC auch einfach gemessen.

@TE: So richtig unterscheiden wer Dir hilfreiches schreibt und wer nicht klappt generell nicht?

Bisschen überheblich wat?

Mal richtig lesen! Er hatte einen Fehlercode im Speicher, den er gelöscht hat! Dann muss einmal der komplette Zyklus durchlaufen sein, sonst darf auch mit klassischer Messung keine AU zugeteilt werden, weil ein Defekt vorliegen kann, der überspielt werden soll. (Mit gesetzter MIL ist keine AU möglich!) Gäbe es diese Vorschrift nicht, könnte jeder seinen Fehlerspeicher direkt vor der Prüfstelle löschen und dann zu AU! Die Abgasvorschriften würden ausgehebelt werden.

Da Fehlerspeicher gelöscht wurde UND die Readiness, kann nicht nur mit der klassischen Messung die AU bestanden werden. (siehe z.B. Wikipedia! Letzter Satz: "Das System muss eine Eigendiagnose durchgeführt haben [...]" Bei meinem Fahrzeug ist dies erst mit einem Durchlauf des Fahrzyklus der Fall! Vorher, bekomme ich auch keine AU. Hab ich gehabt, nachdem mein Schlauch der KWGE defekt war und ich sporadisch P0401 im Speicher hatte und diesen nach der Rep. gelöscht hatte. Natürlich erst 3 Std. vor der HU Repariert! :D War ja nur sporadisch! MIL kam ca. alle 2 Monate... Natürlich wieder am Morgen vor dem HU-Termin! :rolleyes:)

PS: Werkstätten teilen die AU zu, weil sie die Vorschriften eben nicht ganz so genau nehmen. Regelprüfung i.O. und gut ist, ist eben nicht korrekt.

MfG

Zitat:

@Johnes schrieb am 19. November 2014 um 19:48:50 Uhr:

Zitat:

@Mick 01 schrieb am 19. November 2014 um 18:58:41 Uhr:

 

Unsinn - es wird gemessen. Selbst bei Fahrzeugen ab 2006 wird bei noch nicht erfüllten RC auch einfach gemessen.

@TE: So richtig unterscheiden wer Dir hilfreiches schreibt und wer nicht klappt generell nicht?

Bisschen überheblich wat?

Mal richtig lesen! Er hatte einen Fehlercode im Speicher, den er gelöscht hat! Dann muss einmal der komplette Zyklus durchlaufen sein, sonst darf auch mit klassischer Messung keine AU zugeteilt werden, weil ein Defekt vorliegen kann, der überspielt werden soll. (Mit gesetzter MIL ist keine AU möglich!) Gäbe es diese Vorschrift nicht, könnte jeder seinen Fehlerspeicher direkt vor der Prüfstelle löschen und dann zu AU! Die Abgasvorschriften würden ausgehebelt werden.

Da Fehlerspeicher gelöscht wurde UND die Readiness, kann nicht nur mit der klassischen Messung die AU bestanden werden. (siehe z.B. Wikipedia! Letzter Satz: "Das System muss eine Eigendiagnose durchgeführt haben [...]" Bei meinem Fahrzeug ist dies erst mit einem Durchlauf des Fahrzyklus der Fall! Vorher, bekomme ich auch keine AU. Hab ich gehabt, nachdem mein Schlauch der KWGE defekt war und ich sporadisch P0401 im Speicher hatte und diesen nach der Rep. gelöscht hatte. Natürlich erst 3 Std. vor der HU Repariert! :D War ja nur sporadisch! MIL kam ca. alle 2 Monate... Natürlich wieder am Morgen vor dem HU-Termin! :rolleyes:)

PS: Werkstätten teilen die AU zu, weil sie die Vorschriften eben nicht ganz so genau nehmen. Regelprüfung i.O. und gut ist, ist eben nicht korrekt.

MfG

Auch durch Wiederholung wird das nicht richtig.

Dekra und TÜV-Nord dürfen die AU nicht zuteilen, wenn bei FORD z.B. der Fehler P1000 gesetzt ist! Ist eben so. Solange der ODB-Zyklus nicht durch ist, gibt es eben keine Plakette. Da kannst du dich auf den Kopf stellen.

Bei VW gibt es ähnliches...

MfG

Zitat:

@Johnes schrieb am 19. November 2014 um 20:16:58 Uhr:

Dekra und TÜV-Nord dürfen die AU nicht zuteilen, wenn bei FORD z.B. der Fehler P1000 gesetzt ist! Ist eben so. Solange der ODB-Zyklus nicht durch ist, gibt es eben keine Plakette. Da kannst du dich auf den Kopf stellen.

Bei VW gibt es ähnliches...

MfG

Und Deine Ergüsse haben irgendetwas mit einem 2001er Golf IV zu tun?

Und was nützt dein Geschwafel dem TE? Nichts! Er bekommt dennoch so keine AU! :p

  • War ein Fehler im Speicher? JA
  • War der Fehler Abgasrelevant? JA
  • Wurde der Fehler behoben? NEIN (Nur gelöscht!)
  • Tritt der Fehler wieder auf? Wahrscheinlich!
  • Sind die Prüfbits gesetzt? NEIN
  • Wird die AU zugeteilt? NEIN!

MfG

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