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Keine Garantie bei Bruch der Windschutzscheibe

Audi Q5 8R
Themenstarteram 3. März 2011 um 19:40

Bei meiner Kuh ist die Windschutzscheibe auf einmal bei stehendem Fahrzeug, also auf dem Parkplatz meiner Firma gesprungen 35 cm von links oben über das Lenkrad nach unten.

Bei eingehender Betrachtung habe ich bemerkt dass die Scheibe extrem Schief eingebaut ist.

Auf der linken Seite seht sie oben fast schon am Blech an, das es die Dichtung zwischen Karosserie und Glas herausdrückt, auf der anderen hat man einen Spalt von 1 cm.

Auch in der Höhe ist die Scheibe auf einer Seite bei der Montage viel tiefer angedrückt worden als auf der anderen.

Kurz gesagt schlecht vom Werk montiert.

Der Werkstattmeister sagte zu mir das sollte ein Garantiefall sein den so was hatte er noch nie gesehen. Machte Bilder von der Scheibe sagte das würde kein Problem sein die auf Garantie zu bekommen.

Natürlich wurde es in Salzburg abgelehnt, es sagte mir ich sollte selbst anrufen das könne nicht sein.

Ich bin meinerseits zum nächsten Händler gefahren der ebenfalls der Meinung war das es ein Garantiefall wehre, er sicherte sich sogar mit der Lupe ab, ob es sich nicht um einen Steinschlage handelt, aber er intervenierte ebenfalls ohne Erfolg.

Komisch das 2 Experten meinen es sei ein Garantiefall und in Salzburg wird anhand von Bildern entschieden es gibt nur ein paar Monate Garantie.

 

Also musste ich jetzt anrufen wo mir eine Dame erklärte: Berstet eine Scheibe wenn sie verspannt eingebaut ist dann bricht sie gleich bei den ersten paar Kilometer und nicht nach Monaten nur weil ich als Vielfahrer 28000 km gefahren bin. Sie währen bei der Garantie sehr kulant, aber halt nicht bei mir und in diesem Fall.

 

Also freut euch liebe Q- Freunde keine Garantie ich dachte ich hab 2 Jahre!

Das verärgert einen natürlich

Aber zum Glück gibt’s auch andere Hersteller

Lg Hannes

Beste Antwort im Thema
am 7. März 2011 um 19:28

Frontscheibe ist nun mal ein Verschleissteil und ergo kein Garantiefall - Punkt. Inwieweit eine verspannt eingebaute Scheibe nachweisbar ist und doch zu einem Garantiefall wird, hängt von der Einschätzung des Herstellers (und seiner Kulanz) ab.

Und letztlich muss ich mich doch immer wieder über ein ganz besonderes Phänomen wundern - je teurer und opulenter das Auto wird, desto kleinlicher wird in "Kleinbeträgen" sein Besitzer. Es scheint, dass sich dann eine gewisse Krämermentalität durchsetzt :rolleyes:

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Zitat:

Original geschrieben von q5 hannes

Bei meiner Kuh ist die Windschutzscheibe auf einmal bei stehendem Fahrzeug, also auf dem Parkplatz meiner Firma gesprungen 35 cm von links oben über das Lenkrad nach unten.

Bei eingehender Betrachtung habe ich bemerkt dass die Scheibe extrem Schief eingebaut ist.

Also musste ich jetzt anrufen wo mir eine Dame erklärte: Berstet eine Scheibe wenn sie verspannt eingebaut ist dann bricht sie gleich bei den ersten paar Kilometer und nicht nach Monaten nur weil ich als Vielfahrer 28000 km gefahren bin. Sie währen bei der Garantie sehr kulant, aber halt nicht bei mir und in diesem Fall.

Aber zum Glück gibt’s auch andere Hersteller

Lg Hannes

Lieber Hannes, ein klein bisschen Schuld hast du natürlich in dem Fall, weil solche Fehler direkt bei der Abholung moniert werden sollten. Andererseits haben andere natürlich gut reden, ich weiß...

Wozu gibt es eigentlich eine 2jährige Gewährleistungspflicht? - die Windschutzscheibe muss ebenso fehlerfrei eingebaut sein wie der Motor oder sonst was. Nicht locker lassen.

P.S.: Andere Hersteller — andere Probleme, garantiert!

Zitat:

Original geschrieben von nix4free

Wozu gibt es eigentlich eine 2jährige Gewährleistungspflicht? - die Windschutzscheibe muss ebenso fehlerfrei eingebaut sein wie der Motor oder sonst was. Nicht locker lassen.

Exakt. Sofern die defekte Scheibe noch drin ist: Gutachter holen. Und durchboxen. Es gibt in D die gesetzliche Gewährleistungspflicht. Sofern Du nachweisen kannst, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag, muss der Hersteller nachbessern. Was nur anhand Fotos natürlich schwer ist.

 

Wie das allerdings in Ö aussieht, keine Ahnung...

 

Gruß Earl

am 3. März 2011 um 21:53

Hallo,

also ein Spannungsriß passiert in der Tat relativ schnell nachdem die Scheibe eingebaut worden ist und nich

nach ein paar Monaten.

Allerdings hört sich das ja wirklich heftig an, so wie du die Scheibe beschreibst.

Ich würde das Ganze auch noch mal vorführen, wobei du das wirklich direkt nach Fahrzeugempfang hättest machen müssen.

Ansonsten greift hier deine Teilkasko, bei einer Selbstbeteiligung von 150 Euro wäre das dein Preis...

Anderer Lösungsweg:

Reklamiere die nicht ordnungsgemäß verbaute Windschutzscheibe und nicht den bereits entstandenen Schaden selbst!

 

Hi liebe Gemeinde,

hatte bei meinem 3,0 TDI das gleiche Problem ..... Scheibe gerissen von links nach rechts! Na ja streiten wollte ich mich nicht ...... habe ne neue einbauen lassen über Teilkasko 150 Euronen Selbstbeteiligung dafür aber Stressfrei! Kann bei jedem Model vorkommen :D

Gruß Gunter

am 5. März 2011 um 21:08

Schon mal über ne TK ohne SB nachgedacht?

Halte ich für die beste Lösung.

Dann fällt auch die Entscheidung über den Austausch

leichter und man fährt für etwas Aufpreis

deutlich entspannter.

Themenstarteram 6. März 2011 um 12:23

Hallo, habe eine VK die das bezahlt, aber da geht's mir eher darum das die kosten Audi übernehmen sollte u nicht meine Versicherung.

Lg Hannes

 

Zitat:

Original geschrieben von bachus1

Schon mal über ne TK ohne SB nachgedacht?

Halte ich für die beste Lösung.

Dann fällt auch die Entscheidung über den Austausch

leichter und man fährt für etwas Aufpreis

deutlich entspannter.

Zitat:

Original geschrieben von bachus1

Schon mal über ne TK ohne SB nachgedacht?

Halte ich für die beste Lösung.

Dann fällt auch die Entscheidung über den Austausch

leichter und man fährt für etwas Aufpreis

deutlich entspannter.

Gute Idee, kostet aber bei mancher Versicherung >150 EUR mehr p.a....

am 7. März 2011 um 19:23

Hallo Hannes,

wesentliche Frage: Ist deine Kuh jünger oder älter als 6M nach Erstzulassung durch dich?

<6M: Gewährleistungsbeweisschuld liegt beim Hersteller, dieser muss beweisen, dass die Scheibe bei der Auslieferung korrekt verbaut wurde (was interessant wird, wie er das anstellen wird ;-) ).

>6m-24M: Gewährleistungsbeweisschuld liegt bei dir, dass der Fehler erst jetzt erkannt und wirksam wurde.

Ein KFZ-Sachverständiger kann sofort erkennen, ob der Fehler bei Erstauslieferung schon war oder durch Scheibenwechsel - letzteres fällt bei dir ja aus. Das ist Formsache und schon gehts an Audi, dann haben die nur die Möglichkeit 100% Gewährleistungstausch vorzunehmen (nicht zu verwechseln mit der Garantie, denn diese ist freiwillig und deutlich abgegrenzt von den Gewährleistungsansprüchen).

Ein etwas schärferes Schreiben an Audi Salzburg bzw. den Zentralimporteur mit Foto-Dokumentation hilft hier erfahrungsgemäß zu einer deutlichen Beschleunigung und unkomplizierteren Lösung zu kommen.

Soweit der Status Q ... aus Österreich.

LG WH

am 7. März 2011 um 19:28

Frontscheibe ist nun mal ein Verschleissteil und ergo kein Garantiefall - Punkt. Inwieweit eine verspannt eingebaute Scheibe nachweisbar ist und doch zu einem Garantiefall wird, hängt von der Einschätzung des Herstellers (und seiner Kulanz) ab.

Und letztlich muss ich mich doch immer wieder über ein ganz besonderes Phänomen wundern - je teurer und opulenter das Auto wird, desto kleinlicher wird in "Kleinbeträgen" sein Besitzer. Es scheint, dass sich dann eine gewisse Krämermentalität durchsetzt :rolleyes:

am 7. März 2011 um 21:51

Zitat:

Original geschrieben von gamsrockl

.....

Und letztlich muss ich mich doch immer wieder über ein ganz besonderes Phänomen wundern - je teurer und opulenter das Auto wird, desto kleinlicher wird in "Kleinbeträgen" sein Besitzer. Es scheint, dass sich dann eine gewisse Krämermentalität durchsetzt :rolleyes:

Das scheint m. E. nicht nur so. Hier ist für alles Geld da, aber um 150,-€ Selbstbeteiligung wird gegreint, als stünde der Gerichtsvollzieher vor der Tür. Das ist so abwegig wie nur irdendetwas.

Kann natürlich auch daran liegen, dass diese Ausgabe nicht dazu geeignet ist, beim Nachbarn anerkennende Kommentare oder Neid hervor zu rufen.

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