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Keine Zulassung ohne Pflichtassistenzsysteme in 2024

Themenstarteram 8. April 2023 um 13:27

Hallo zusammen,

ab Juli 2024 darf kein Auto zugelassen werden, wenn es nicht die neuen 8 Pflichtassistenzsysteme hat.

Was passiert wenn man wegen verspäteter Lieferung bei einem Neuwagenkauf erst danach das Auto vom Händler bekommt?

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51 Antworten

Einen Teil wird der Hersteller evtl im Rahmen von Sondergenehmigungen verspätet zulassen dürfen. Ansonsten dürfte es kaum noch Modelle geben, die in der (verspäteten) Produktion nicht mit allen geforderten Ausstattungen ausgestattet werden können, „meine“ Marke bietet den Hauptteil schon seit Jahren serienmäßig bei allen Modellen.

Für die Fahrzeuge,wird es eine Ausnahme vom KBA geben, die durch den Hersteller beantragt werden muss.

Zitat:

@Atheerhuwa schrieb am 8. April 2023 um 15:27:37 Uhr:

Hallo zusammen,

ab Juli 2024 darf kein Auto zugelassen werden, wenn es nicht die neuen 8 Pflichtassistenzsysteme hat.

Was passiert wenn man wegen verspäteter Lieferung bei einem Neuwagenkauf erst danach das Auto vom Händler bekommt?

Beginnen wir mal allgemein. Bei Typgenehmigungen sind die schon seit 2022 Pflicht. Noch dazu sind viele dieser Assistenten schon lange Standard. Es sind in vielen Fällen keine oder nur geringe Änderungen erforderlich (z.B. dass sie sich mit jedem Start selbst aktivieren - das ist aber eine Kleinigkeit).

So gesehen ist deine Aussage auch nicht so ganz richtig. Es müsse die 8 neuen Pflichtassistenten haben. Dabei sind die 8 nicht neu. Die Reifendrucküberwachung ist für PKW schon seit 2014 Pflicht. Und die anderen 7 dürfte so ziemlich jedes aktuelle Auto erfüllen.

Ansonsten sehe ich da kein Problem. Üblicherweise gibt es Ausnahmen für Fahrzeuge die zum Stichtag zumindest schon produziert und in der EU waren. Da hat man dann ein bisschen Zeit bis zur Zulassung.

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 8. April 2023 um 15:39:34 Uhr:

„meine“ Marke bietet den Hauptteil schon seit Jahren serienmäßig bei allen Modellen.

Eigentlich alle. Man muss natürlich auf die Details achten. Ich kann bei meinem 2019er Ceed manche der Assistenten noch dauerhaft deaktivieren. Genauso kann mein Spurassi noch zu wenig. Das hat Kia beispielsweise mit dem Facelift behoben. Die erfüllen seitdem alle die Anforderungen. Und das gilt m.w. für die allermeisten Neuwagen in der letzten Zeit. Problematisch höchstens bei billigen Auslaufmodellen.

Zitat:

@Atheerhuwa schrieb am 8. April 2023 um 15:27:37 Uhr:

Was passiert wenn man wegen verspäteter Lieferung bei einem Neuwagenkauf erst danach das Auto vom Händler bekommt?

Wenn das Auto vor dem Stichtag produziert wurde passiert nichts, dafür gibt es i.d.R. entsprechende Regelungen.

Wenn das Auto danach produziert wurde passiert i.d.R. auch nichts da die Hersteller üblicherweise ihre Produktion rechtzeitig anpassen. Dann sind halt - mindestens - alle geforderten Systeme verbaut.

Du wirst ein zulassungsfähiges Auto bekommen, sonst ist der Kaufvertrag nichtig. Letztlich ist es Aufgabe des Verkäufers ein Fahrzeug zu liefern mit dem du auch fahren darfst.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 8. April 2023 um 16:14:58 Uhr:

Du wirst ein zulassungsfähiges Auto bekommen, sonst ist der Kaufvertrag nichtig.

Wenn ich die BGB-Vorlesung noch richtig im Hinterkopf habe, dürfte der Vertrag nicht nichtig werden. Wenn der Käufer einen Mangel an der Ware findet (wie z. B. er wollte ein Auto was er in der EU erstzulassen kann, das geht aber aus rechtlichen Gründen nicht, wenn es z. B. keine der o.g. Sonderregelungen gäbe), muss er je nach Schweregrad dem Händler 1-3 Versuche einräumen die Ware entweder nachzubessern (z. B. wenn eine Bremse garnicht geht und das kein Bedienfehler ist meist nur ein Versuch) oder mangelfreien Ersatz zu liefern. Theoretisch kann es ja sein, dass der Händler die nötigen Sachen nachrüsten kann bzw. das evtl. nur eine Software-Sache ist. Wenn das nicht hinhaut, ist man irgendwann bei Rückabwicklung und ggf. auch Schadenersatz.

Theoretisch hätte auch sein können, dass jmd. gezielt günstiger ein Auto kaufen will, was in der EU nicht mehr erstzulassungsfähig ist und das so auch im Kaufvertrag steht, weil das in dem Land wo es erstzugelassen werden soll kein Problem ist. Dann wäre das kein Mangel.

Nichtig wäre IIRC z. B. jeder Kaufvertrag mit <=6jährigen.

notting

Zitat:

@Moers75 schrieb am 8. April 2023 um 16:14:58 Uhr:

 

Wenn das Auto vor dem Stichtag produziert wurde passiert nichts, dafür gibt es i.d.R. entsprechende Regelungen.

....

Es kam noch nie darauf an, wann das Auto gebaut wurde, sondern immer und stets darauf, wann die Erstzulassung statt findet. Ist das Auto beispielsweise 2018 gebaut, soll aber 2023 erstzugelassen werden (solche Fäle tauchen gelegentlich mal auf), muss es die Anforderungen von 2023 erfüllen. Manchmal kann man Ausnahme-Genehmigungen erwirken, sogar über mehrere Jahre, manchmal eben auch nicht.

Diejenigen, die 2002 und 2003 versucht haben, einen der allerletzten neu gebauten VW Käfer neu zuzulassen, können davon ein Liedchen singen - beim Käfer fehlte damals meines Wissens die Motor-Kontrollleuchte und/oder die OBD-Schnittstelle.

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 9. April 2023 um 08:24:33 Uhr:

immer und stets

Das stimmt natürlich nicht. Steht sogar weiter oben schon, müsste man nur lesen.

Beim erstmaligen in Verkehr bringen kommt es natürlich darauf an, wann der Zulassungstag ist,

Wann der Hobel vom Band gelaufen ist, spielt keine Rolle.

Nicht umsonst informieren die Hersteller ihre 'Händler,dass noch Fahrzeuge bis zum Stichtag in Verkehr gebracht werden müssen,da sie ab da nicht mehr Zulassungsfähig sind und einer Ausnahmegenehmigung bedürfen.

Themenstarteram 9. April 2023 um 9:15

Danke für die Antworte.

Was ist das Kriterium, ob der Händler/Hersteller eine Sondergenehmigung vom Staat für die Erstzulassung im Falle einer Verspätung bekommt oder nicht? (wenn es nicht an dem Datum der Produktion liegt)

Kann das ein Problem für den privaten Käufer sein oder nur ein Problem für den Händler/Hersteller?

z.B. gibt es ein Rücktrittsrecht vom Kauf bei Überschreitung des (unverbindlichen) Lieferdatums?

Zitat:

@Atheerhuwa schrieb am 8. April 2023 um 15:27:37 Uhr:

.....

Was passiert wenn man wegen verspäteter Lieferung bei einem Neuwagenkauf erst danach das Auto vom Händler bekommt?

das kommt inzwischen regelmäßig vor - aufgrund von Lieferkettenproblemen, fehlenden Teilen etc.; auch die ständigen häufiger werdenden Änderungen innerhalb der EU spielen eine nicht unwesentliche Rolle;

Unter anderem bei Importfahrzeugen ist das ja ein Dauerthema und es gibt regelhaft Sondergenehmigungen innerhalb gewisser Übergangszeiten;

entscheidend ist immer das Zulassungsdatum, nie das Produktionsdatum - das ist u.a. bei importierten Lagerfahrzeugen immer mal wieder ein Problem;

Zitat:

@Atheerhuwa schrieb am 9. April 2023 um 11:15:13 Uhr:

Danke für die Antworte.

Was ist das Kriterium, ob der Händler/Hersteller eine Sondergenehmigung vom Staat für die Erstzulassung im Falle einer Verspätung bekommt oder nicht? (wenn es nicht an dem Datum der Produktion liegt)

gute Frage....

meist handelt es sich ja nicht um riesige Stückzahlen - und was wäre die Alternative?! Die ganzen Neufahrzeuge verschrotten, weil OPF, Start-Stop-Automatik oder irgendein Assistenzsystem fehlt?!

Zitat:

Kann das ein Problem für den privaten Käufer sein? (Oder ist nur ein Problem für den Händler/Hersteller?

Na, ja - zumindest zeitliche Verzögerungen können schon ein Problem für den Käufer sein, ob bei Lieferung eines nicht-zulassungsfähigen Fahrzeuges seitens des Händlers der Vertrag erfüllt ist, müsste im Einzelfall juristisch geprüft werden;

auch deshalb werden wohl die ganzen Sondergenehmigungen erteilt, weil das ja im Sinne der Verbraucher ist

Zitat:

@Atheerhuwa schrieb am 9. April 2023 um 11:15:13 Uhr:

Danke für die Antworte.

Was ist das Kriterium, ob der Händler/Hersteller eine Sondergenehmigung vom Staat für die Erstzulassung im Falle einer Verspätung bekommt oder nicht? (wenn es nicht an dem Datum der Produktion liegt)

Kann das ein Problem für den privaten Käufer sein? (Oder ist nur ein Problem für den Händler/Hersteller?

Die Kriterien für eine Ausnahme kannst beim KBA erfragen.

Eine Ausnahme für bestimme Vorschriften gibt es in der Regel nur bei Lagerfahrzeugen.

 

Heißt also, die produzieren Fahrzeuge, die auf Lager stehen.

(Noch nicht abverkauft worden)

Oder beispielsweise weil wichtige Teile fehlen.

 

Da kann der Hersteller unter gewissen Nachweisen eine Ausnahme für diese auf Lager stehenden Fahrzeuge erlangen.

Diese Ausnahmen sind dann auch Fahrzeugidentnummer bezogen.

 

Der private Käufer hat damit nichts zu tun, und kann natürlich dafür nichts.

 

Im Einzelgenehmigungsverfahren kann es auch noch Abweichungen geben, da nicht alle EG Vorschriften national gleich umgesetzt werden. Häufig bei Abgasvorschriften der Fall.

 

Dann gibt es auch noch Kleinserien, wie sehr hochpreisige Fahrzeuge, die auch nicht alle Vorschriften erfüllen müssen. Das betrifft jedoch nur sehr wenige Stückzahlen.

 

An sich braucht sich also der TE keine Sorgen machen, dass er ein nicht zulassungsfähiges Fahrzeug bekommt. Das kann man getrost in ein Osterversteck strecken. :D

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