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Knarzgeräusch des Motors

Volvo XC60 U
Themenstarteram 14. Mai 2024 um 5:41

Hallo,

mein Volvo macht bei kaltem Motor in der Kurve beim Verzögern oder Beschleunigen Knarzgeräusche.

Also immer dann, wenn der Motor sich leicht bewegt.

Ich war bereits dreimal beim Servicehändler deswegen, doch die können nicht weiterhelfen.

Woran könnte das Geräusch liegen?

mfG Barbara Koch

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7 Antworten
am 14. Mai 2024 um 6:04

Moin,

das hatte ich auch schon bei unserem XC60, B4, EZ. 01/23, allerdings nur wenn der Wagen "kalt" war, d.h. über Nacht stand, gestartet wurde und in den ersten Kilometern beim Abbiegen nach RECHTS gelenkt wurde. Es waren die Motorlager. Diese wurden allerdings 2x gewechselt, da der erste Wechsel keine Änderubg brachte. Erst als die original Motorlager nach Volvo-Vorgaben bearbeitet wurden, waren die Knarzgeräusche beseitigt. Ebenso betroffen war ein V60, den ich als Neuwagen als Ersatzwagen für die Dauer der Reparatur bekommen hatte und zeitgleich mit meinen XC60 ausgeliefert wurde. Das PROBLEM IST BEIM Hersteller bekannt.

Themenstarteram 14. Mai 2024 um 13:52

Danke schon mal. Weisst du, was Motorlager wechseln kostet? Muss ich das überhaupt zahlen, wenn meine erste Bemängelung noch während der Garantiezeit statt fand? Und wie lange muss das Auto in der Werkstatt bleiben?

am 14. Mai 2024 um 18:36

Hallo zurück. Bei mir trat das Phänomen im 2. Monat nach Auslieferung auf und wurde auf Neuwagengewährleistung abgerechnet. D.h. nach den gesetzlichen Bestimmungen unseres schönen Heimatlandes musste ich nichts bezahlen, da dies ein reproduzierbarer Sachmangel ( Para 434 BGB) war, der vom Händler bestätigt und auf Kosten des Herstellers repariert wurde ( Para. 439 BGB). Die Reparatur/Nachbesserung hat absprachegemäss 1 Tag gedauert, wobei der Händler den XC60 über Nacht behalten hat, um am nächsten Morgen prüfen zu können, ob das morgendliche Problem beseitigt wurde. Dafür habe ich freundlicherweise jeweils kostenlos auch einen Ersatzwagen bekommen, obwohl ich darauf keinen gesetzlichen Anspruch hatte, doch der Händler wusste, wie ich, dass die Überlassung eines Ersatzwagen schneller und unbürokratischer ist, als die Berechnung und Auszahlung der gesetzlich zustehenden Aufwendungen nach Para 439 Abs 2 BGB, die in Summe, je nach Transportweg pp., in etwa si hoch sind, wie die Kosten eines Ersatzwagens.

Wenn der Mangel nachvollziehbar innerhalb der gewährten Frist angezeigt und nicht repariert wurde, dürfte m.E. ein kostenfreier Reparaturanspruch bestehen.

Zunächst wäre aber zu klären, ob Ansprüche nach der gesetzlichen Gewährleistung ( ist bei Neuwagen m.E. immer günstiger) oder nach dem Regelwerk der Händlergarantie bestehen und abgerechnet werden sollen.

am 14. Mai 2024 um 18:38

... zu den Kosten kann ich keine Angaben machen, da auf meiner Rechnung "0,--Euro" ausgewiesen sind.

Themenstarteram 15. Mai 2024 um 4:57

Danke dir. Jetzt kann ich mit Fachwissen in die Werkstatt gehen und werde hoffentlich ernster genommen.

am 15. Mai 2024 um 7:27

Ich wünsche einen verständnisvollen und kundenorientierten Händler. Wenn dieser, wider erwarten nicht oder wenig zugänglich ist, würde ich direkt dem Volvo-Kundendienst-Deutschland den Sachverhalt vortragen und um Abhilfe bitten. Viel Erfolg.

am 15. Mai 2024 um 14:44

Hallo. Hier ein Nachtrag:

Ich habe auf der Auftragsbestätigung vom 08.03.2024 ( Erster Reparaturversuch) folgende Daten gefunden:

VO21813 = Motoranbauflansch rechts ausgewechselt 1x Arbeitswert 0.90 = 142,01 Euro zzgl. Mehrwertsteuer

VO32298661 = Motorkissen 1x = 147,96 Euro zzgl.MWSt.

"100 Prozent Garantie/Kulanz, Rechnungsbetrag = 0,-- Euro".

Beim zweiten und erfolgreichen Reparaturversuch wurden beide Motorkissen nach Anweisung eines Volvo-Werktechnikers bearbeitet, u.a. mit Öl beaufsichtigt und getauscht. Die Ticketnummer, unter der mein Händler eine Lösung bei Volvo angefordert hat, habe ich leider nicht in meinen Unterlagen.

Gern würde ich erfahren, wie das vorliegende Problem gelöst wurde.

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