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Lifetime Garantie abgelaufen - Rechnung bekommen

Audi
Themenstarteram 7. August 2010 um 10:34

Hallo,

Mir flatterte heute ein Brief vom Volkswagen Versicherungs Service ins Haus. Meine Lifetime Garantie ist am 30.06.2010 abgelaufen. Im Brief steht das ein Beitragsrückstad entstanden ist von 457,50 Euronen für das dritte Jahr. Wie kann das sein? Ich habe keine Verlängerung für das dritte Jahr abgeschlossen. Ich habe vor 3 Monaten einen Brief vom VVD bekommen wo ich mich hätte entscheiden können ob ich ein weiteres Jahr die Garantie verlängern möchte. Dies habe ich aber nicht beantwortet also ist klar am 30.06.2010 ist Schluß mit Anschlussgarantie. Werde ich jetzt wohl oder übel dort anrufen müssen? Ist das mal jemand passiert?

MfG

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37 Antworten

Hi Bastel,

 

die Anschlußgarantien verlängern sich seit einem Jahr automatisch und müssen vor Ablauf fristgerecht gekündigt werden. Lies Dir das Schreiben noch einmal durch- ich denke, das sollte dort vermerkt sein.

 

Viele Grüße aus Leipzig

 

Torsten 

So ist es, wenn auf das Schreiben nicht fristgerecht mit einer schriftl. Kündigung reagiert wird, verlängert sich die Versicherung automatisch.

 

Anrufen würde ich dennoch, vielleicht geht was auf Kulanz.

Berichte mal wie es ausgegangen ist.

Such dir deinen damaligen Vertrag heraus und schau in den AGB´s nach, ob dort etwas zu diesem Thema vermerkt ist. Wenn dies nicht der Fall ist, würde ich erstmal ein nettes Schreiben aufsetzen (lassen).

Wenn in deinem Vertrag, bzw. den dazugehörigen AGB´s nichts von einer aut. Verlängerung steht, bist du eig. aus dem Schneider.

Denn eine Vertragsänderung bedarf einer Zustimmung/Kenntnisnahme deinerseits.

Themenstarteram 7. August 2010 um 13:44

Kann leider erst morgen nachschauen was in diesem Vertrag (AGB´s) von Juni 2008 drin steht. Wenn es so sein sollte wie antichrist666 schrieb das sich seit einem Jahr die Garantie automatisch verlängert haben sie schlechte Karten. Ich habe weder ein Änderungsvertrag noch eine Änderung der AGB´s bekommen. Glauben kann ich das ganze auch nicht. Warum schreibt man mich dann vor 2-3 Monaten an und fragt ob ich eine Garantieverlängerung zum Preis von xxx für das dritte Jahr wünsche? Unter dem jetzigen Brief steht noch drunter:

Überdies sind wir bei nicht fristgerechter Zahlung berechtigt, den Vertrag ohne weitere Frist zu kündigen.

MfG

Es wird nicht vorher ein Schreiben geschickt, damit genau das passiert, was Dir passiert ist.

Eine automatische Verlängerung.

Zitat:

Original geschrieben von ollivah

Es wird nicht vorher ein Schreiben geschickt, damit genau das passiert, was Dir passiert ist.

Eine automatische Verlängerung.

Ihm wurde doch ein Schreiben geschickt. Fraglich ist allerdings, ob er zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses von dieser aut. Verlängerung Kenntnis, z.B. durch die Vertragsbedingungen hatte.

@TE: Wenn nichts zu dem Thema vermerkt ist, lohnt sich ggf. ein Beratungsgespräch beim Anwalt deines Vertrauens - Vertragsrecht.

Falls Rechtschutz vorhanden, würde ich dann nicht lange fackeln.:D

Also ich kannte es eigentlich genau anders herum! Und zwar dass die sich immer schön ruhig halten damit man nicht verlängert :confused:

Hatte damit gerechnet dass die sich bei mir melden und mir ein Verlängerungsangebot schicken und nicht dran gedacht, irgendwann selbst das Ruder in die Hand zu nehmen.

So musste ich einen Tag nach Ablauf BETTELN dass ich doch noch 1 Jahr verlängern kann!

UND Verlängerung ging nie schriftlich, sondern IMMER NUR über einen :)

Da haben die ihre Methoden aber drastisch geändert. Wobei ichs so nicht schlecht finde (sofern man natürlich im Vorfeld weiß wie der Hase läuft).

Themenstarteram 7. August 2010 um 14:16

war gerade mal bei google und habe von VW Fahrern Beitrage gefunden. Die schrieben auch von automatischer Verlängerung ihrer Verträge. Ich habe schlimme berfürchtungen.......:mad: Wer bitte geht bei einer Neuwagen Anschlußgarantie von einer automatischen Verlängerung aus?? Ich könnte ja mal Anrufen und sagen ich habe gekündigt und es ist nichts angekommen......:rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von bastel.78

war gerade mal bei google und habe von VW Fahrern Beitrage gefunden. Die schrieben auch von automatischer Verlängerung ihrer Verträge. Ich habe schlimme berfürchtungen.......:mad: Wer bitte geht bei einer Neuwagen Anschlußgarantie von einer automatischen Verlängerung aus?? Ich könnte ja mal Anrufen und sagen ich habe gekündigt und es ist nichts angekommen......:rolleyes:

Das wird dir nichts bringen, da du diesen Sachverhalt nicht beweisen kannst - z.B. mit einer Quittung vom Einschreiben, oder Rückschein etc.

Schau dir erstmal den Vertrag an und dann gehts weiter. Sich im Vorfeld verrückt zu machen bringt nichts.:)

Themenstarteram 7. August 2010 um 14:25

Ich hoffe mir fliegt der Motor bis 30.06.2011 um die Ohren was ja beim 2.0 TDI dank der tollen Ölpumpe schnell passieren kann:mad:

Zitat:

Original geschrieben von bastel.78

Ich hoffe mir fliegt der Motor bis 30.06.2011 um die Ohren was ja beim 2.0 TDI dank der tollen Ölpumpe schnell passieren kann:mad:

Na Mensch, jetzt bleib doch erstmal locker, schau in den Vertrag und dann kannst du immernoch lospoltern.:D

am 7. August 2010 um 21:13

Zitat:

Original geschrieben von bastel.78

Hallo,

 

Mir flatterte heute ein Brief vom Volkswagen Versicherungs Service ins Haus. Meine Lifetime Garantie ist am 30.06.2010 abgelaufen. Im Brief steht das ein Beitragsrückstad entstanden ist von 457,50 Euronen für das dritte Jahr. Wie kann das sein? Ich habe keine Verlängerung für das dritte Jahr abgeschlossen. Ich habe vor 3 Monaten einen Brief vom VVD bekommen wo ich mich hätte entscheiden können ob ich ein weiteres Jahr die Garantie verlängern möchte. Dies habe ich aber nicht beantwortet also ist klar am 30.06.2010 ist Schluß mit Anschlussgarantie. Werde ich jetzt wohl oder übel dort anrufen müssen? Ist das mal jemand passiert?

 

MfG

Die Sache ist relativ einfach:

  • Du schaust in die AGB, die Du beim Abschluss des Vertrages vor der Unterschrift erhalten hast. Wenn es da drinsteht ... Pech gehabt.
  • Im Vertrag wurde vereinbart, dass Klauseln geändert werden können und Du Gelegenheit zum Widerspruch innerhalb von x Wochen hast. Dann ist es einfach: Der Vertragspartner muss den Zugang nachweisen und
  • ... wenn Du nichts bekommen hast, ist Deine Änderung der Kündigung nicht wirksam.

  •  ... wenn Du es bekommen hast und nicht widersprochen hast, ist es wirksam.

Viel Erfolg.

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