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Mängelschein TÜV

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 30. Dezember 2017 um 15:53

Hey Schrauber Gemeinde

Und zwar sollte mein Auto gestern tüv bekomm ich war leider nicht vor Ort der gute hat den tüv nich bekommen!

Meine Frage kennt sich jemand mit dem tüv Bericht aus weil der Werkstatt Mensch irgenwie komische Aussagen trifft hier im Anhang der TÜV Bericht meine Frage dazu die Abkürzung (EM) (GM) bedeuten Was?

Im Bericht steht das mein rechter Scheinwerfer ein steinschlag hat aber keine Beeinflussung der lichtstreuung....der Schrauber sagt Scheinwerfer wechseln sonst gibs kein TÜV komisch das es vor 2jahren ging mit dem steinschlag und der Bemerkung keine Beeinflussung der lichtstreuung!

Wäre nett wenn mir jemand sagen kann was TÜV relevant ist von den angegebenen Mängel auf dem Bericht danke im voraus!

Querlenker und Schläuche habe ich eben neu gemacht also is das erledigt!

Beste Antwort im Thema

Auch geringe Mängel müssen zeitnah behoben werden! Bei ausschließlich geringen Mängeln KANN die Plakette aber erteilt werden, "wenn die unverzügliche Beseitigung der Mängel zu erwarten ist." (StVZO §29 Abs. 3 S. 3) Wenn der Prüfer den alten Bericht bei der Untersuchung gekannt hat, also weiß, dass der Mangel schon vor 2 Jahren bestand und nicht behoben wurde, kann er davon wohl nicht mehr ausgehen, und muss die Plakette schon alleine aufgrund dieses geringen Mangels verweigern! In der Praxis passiert das aber meines Wissens selten bis gar nicht.

Grundsätzlich hätte die Werkstatt aber schon hier Recht, wenn sie sagt, dass auch die geringen Mängel behoben werden müssen…

In Anlage III zur StVZO steht aber noch deutlicher, dass im Falle erheblicher Mängel eine Nachuntersuchung notwendig ist, bei der alle Mängel (explizit alle Mängel, nicht nur die erheblichen Mängel) beseitigt sein müssen. Muss man also wegen eines erheblichen Mangels zur Nachuntersuchung, muss der Prüfer dort eine Behebung ALLER Mängel, auch der geringen, feststellen, um die Plakette zu erteilen. In diesem Fall hat die Werkstatt also tatsächlich Recht, um die Plakette zu bekommen, muss nicht nur der Scheinwerfer, sondern auch die anderen geringen Mängel, also in deinem Fall die Undichtigkeit von Motor (Öl) und Kühlsystem, beseitigt werden! Hier kann ich leider nichts zur tatsächlichen Handhabe in der Praxis sagen.

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Ich kenn nur Kräuterbutter von Mengel...zumindest die Gefälschte:D

Aber ich werde dort mal anrufen und nach günstigen Satzzeichen fragen:)

GM...GutMensch

EM...EinHeimischer

 

 

 

EM-->Erheblicher Mangel
GM-->Geringer Mangel

GM = Geringer Mangel (damit bestehst du die Hauptuntersuchung)

EM = Erheblicher Mangel (damit bestehst du die Hauptuntersuchung nicht!)

Themenstarteram 30. Dezember 2017 um 16:32

Kenn ich auch die schmeckt Scheisse :D

Ok danke

Dann find ich es komisch das man mir sagt ich müsste den Scheinwerfer tauschen wenn dahinter eindeutig (gm) steht und der steinschlag kein Einfluss aufs licht hat!

Zitat:

@Derick187 schrieb am 30. Dezember 2017 um 17:32:17 Uhr:

Kenn ich auch die schmeckt Scheisse :D

Ok danke

Dann find ich es komisch das man mir sagt ich müsste den Scheinwerfer tauschen wenn dahinter eindeutig (gm) steht und der steinschlag kein Einfluss aufs licht hat!

Wer verdient denn am Tausch eines Scheinwerfers Geld? Der Tüv-Prüfer oder der Schrauber?

Interessant. Wie kann man einen Bremsschlauch falsch montieren?

Auch geringe Mängel müssen zeitnah behoben werden! Bei ausschließlich geringen Mängeln KANN die Plakette aber erteilt werden, "wenn die unverzügliche Beseitigung der Mängel zu erwarten ist." (StVZO §29 Abs. 3 S. 3) Wenn der Prüfer den alten Bericht bei der Untersuchung gekannt hat, also weiß, dass der Mangel schon vor 2 Jahren bestand und nicht behoben wurde, kann er davon wohl nicht mehr ausgehen, und muss die Plakette schon alleine aufgrund dieses geringen Mangels verweigern! In der Praxis passiert das aber meines Wissens selten bis gar nicht.

Grundsätzlich hätte die Werkstatt aber schon hier Recht, wenn sie sagt, dass auch die geringen Mängel behoben werden müssen…

In Anlage III zur StVZO steht aber noch deutlicher, dass im Falle erheblicher Mängel eine Nachuntersuchung notwendig ist, bei der alle Mängel (explizit alle Mängel, nicht nur die erheblichen Mängel) beseitigt sein müssen. Muss man also wegen eines erheblichen Mangels zur Nachuntersuchung, muss der Prüfer dort eine Behebung ALLER Mängel, auch der geringen, feststellen, um die Plakette zu erteilen. In diesem Fall hat die Werkstatt also tatsächlich Recht, um die Plakette zu bekommen, muss nicht nur der Scheinwerfer, sondern auch die anderen geringen Mängel, also in deinem Fall die Undichtigkeit von Motor (Öl) und Kühlsystem, beseitigt werden! Hier kann ich leider nichts zur tatsächlichen Handhabe in der Praxis sagen.

Er könnte z. B. verdreht eingebaut sein.

Themenstarteram 30. Dezember 2017 um 19:39

Fazit nach den ich mein Auto abgeholt habe

1.der TÜV Mensch vor 2jahren war ein anderer also weiß er nicht ob die gm die er bemängelt hat schon vor 2jahren da waren!

2.is die Werkstatt preislich uns qualitativ Top bis Jetz gab es nie Probleme das mit den scheinwerfern war das einzige was merkwürdig ist!

Für dein Einbau hätte ich 20euro bezahlt kann mir nich vorstellen das er damit Geld verdienen wollte!

3.nach dem er sich den TÜV Bericht selber richtig angesehen hat war seine Aussage auch da im Bericht steht ohne Beeinträchtigung und (gm) kann ich ihn drin lassen alles was (em) ist wurde heute behoben!

Also sollte der TÜV ja beim nächsten mal ohne Stress bestanden werden ergibt für mich kein Sinn was zu tauschen was sein Dienst nach Gesetz erfüllt lediglich ein klein steinschlag ohne loch vorweist war vor 2jahren auch kein Problem und da stand das gleiche im Bericht was dem Scheinwerfer betrifft und der TÜV Mensch war kein Freund von mir von daher :D

Themenstarteram 30. Dezember 2017 um 19:48

Das lustigste im Bericht is der Mangel zum Schluss bodengruppe oberflächlich korrodiert kp was das für ein tüv Mensch gewesen ist :D

Ich seh mein Auto einmal im Monat auf der Bühne und schau mir selber alles an hab den Boden erst versiegelt und lackiert komisch was er da gesehen hat Menschen gibs ....

Wenn das Auto sowohl erhebliche Mängel als auch geringe Mängel hat, muss für die Nachprüfung alles instand gesetzt werden, damit er die Plakette bekommt.

Sollte der Wagen nur geringe Mängel haben, bekommt er die Plakette auch so, zwar mit dem Hinweis alles instand setzten zu lassen, aber ohne Kontrolle.

Wenn du von dem Urteil des Prüfers nichts hälst, dann wirf den Bericht in den Müll und fahr zu nächten Prüfgesellschaft.

Und TE benutz auch mal Satzzeichen außer dem Ausrufezeichen, ist eine Qual das zu lesen.

Themenstarteram 30. Dezember 2017 um 20:11

Na gut da scheiden sich die Geister....

Zur Not muss halt ein satz neue Scheinwerfer her

Hat Jemand mit der Firma John's im Scheinwerfer Bereich Erfahrung?

Wie kann man am kühlsystem Flüssigkeit verlieren wenn ich seit 1jahr nich 1ml nachfüllen musste?is mir auch ein Rätsel naja....Danke trotzdem

EM Bzw erhebliche Mängel müssen binnen 4 Wochen nach der Erst Untersuchung bei der Nachuntersuchung behoben worden sein, da gibt’s beim Prüfer auch kein wenn und aber.

 

GM bzw. geringe Mängel müssen nicht bis zur Nachuntersuchung behoben worden sein, dies ist lediglich eine Information an den Fahrzeughalter, das dort zeitnah Handlungsbedarf besteht. ( beispielsweise wenn ein Achslager kurz vor der verschleissgrenze ist. )

Zitat:

@DerNico97 schrieb am 30. Dezember 2017 um 23:08:58 Uhr:

EM Bzw erhebliche Mängel müssen binnen 4 Wochen nach der Erst Untersuchung bei der Nachuntersuchung behoben worden sein, da gibt’s beim Prüfer auch kein wenn und aber.

Aber nur wenn man nicht nochmal für eine neue HU zahlen will.

Nach den 4 Wochen bekommst du trotzdem die Plakette, wenn alles i.O. ist, nur muss man eben eine neue HU+AU bezahlen.

Themenstarteram 30. Dezember 2017 um 23:36

Laut Werkstatt bezahl ich für die nach Untersuchung lediglich 5euro!den Grundpreis von 101 Euro habe ich heute schon gezahlt!

Sprich ich kann den Scheinwerfer vorerst drin lassen DerNico97?

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