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MwSt. Vollkaskoschaden

Themenstarteram 28. Oktober 2009 um 19:33

Hallo, ich habe folgende Frage... (enstand aus einer Diskussion mit einem Kumpel)

An einem Wagen ist ein Totalschaden (selbstverschuldet).

Nun reguliert die Versicherung den Betrag X

Wir gehen mal von 30.000€ Euro aus.

Die Versicherung zahlt die 30.000€ abzügl. der MwSt. aus in Summe 25.210€.

Die MwSt. bekommt der Versn. wenn er sich bsp. einen Neuwagen zugelegt hat.

Soweit alles klar für uns!

Nun die eigentlich Frage...

Der Versn. hat einen neuen Wagen gekauft, für welchen auch Steuer angefallen ist.

Welche MwSt. bekommt der Versn. nun ausgezahlt?

Die MwSt. welche für den NW angefallen ist, oder die Differenz von 30.000€ zu den 25.210€?

Danke für die Antworten!!!

Beste Antwort im Thema

Hi,

 

es ist eigentlich ganz einfach:

 

Ersattet wird immer nur soviel USt., wie der Geschädigte im Rahmen der Ersatzbeschaffung tatsächlich aufwenden musste, aber niemals mehr als das, was zuvor vom Wiederbeschaffungswert abgezogen wurde.

 

Beispiel: Abgezogen wurden vom Wiederbeschaffungswert z.B. 500 EUR Steueranteil.

 

Var. 1: Es werden bei der Ersatzbeschaffung nur 300 EUR aufgewandt, also werden 300 EUR erstattet.

 

Var. 2: Es wurden für das Ersatzfahrzeug 1000 EUR Steuer bezahlt, also werden die ganzen 500 EUR ersstattet, aber nicht mehr.

 

Das ist alles.

 

Gruß

Hafi

 

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Der Anspruch auf Umsatzsteuer fällt in voller Höhe nur an, wenn das Ersatzfahrzeug mindestens genauso teuer ist wie der Wiederbeschaffungswert des total beschädigten Fahrzeugs.

Themenstarteram 28. Oktober 2009 um 19:58

Ok...

Gehen wir davon aus, dass das verunfallte Fahrzeug einen Neuwert von 35.000€ hatte.

Der neue Wagen kostet nun 40.000€

Bekommt der Versn. nun die Mwst. von den 40.000€ (MwSt. 6.387€) oder die Differenz von den 30.000€ und den 25.210€ (quasi 4.790€)???

Die letzte Frage vergessen wir lieber bevor es peinlich wird...

Themenstarteram 28. Oktober 2009 um 20:25

Warum???

Was soll daran peinlich sein?

Ich frag ja weil wir es nicht wissen! Ich hab damit kein Problem auch mal zu sagen das man es nicht weis!!!!

-Darum frag ich ja.

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von Mario/ni99

Warum???

 

Was soll daran peinlich sein?

 

Ich frag ja weil wir es nicht wissen! Ich hab damit kein Problem auch mal zu sagen das man es nicht weis!!!!

 

-Darum frag ich ja.

du, also nun wirklich.................

 

Wenn du eine Sache hast, die 35.000 Euro Wert hat und dir dann eine Sache kaufst die 40.000 Euro kostet.........:rolleyes:

 

Die Antwort kannst du dir nun wirklich selber geben oder ? 

 

Du oder dein Kumpel bekommt die Steuer bis zur Höhe des Wiederbeschaffungwertes und nicht einen Cent mehr.

 

Das ist doch eigentlich logisch oder?

 

Denk noch mal in aller Ruhe darüber nach........;)

 

Gruß

 

Delle

 

 

Themenstarteram 28. Oktober 2009 um 20:49

Sorry.... :(

Also bekommt der Versn. die 4.790€, wenn der Wagen min. den Wiederbeschaffungswert von 30.000€ hat. Richtig?

Danke für die Antwort!!!!

@TE

Dein Anspruch ist begrenzt auf die Wiederherstellung in den wirtschaftlichen Zustand unmittelbar vor Schadeneintritt.

Wenn wir mal den Restwert ausser Acht lassen ( was die Versicherung bestimmt nicht machen wird :p )

könnte man jetzt ja sagen.

Die Versicherung zahlt dir Wiederbeschaffungswert minus Restwert minus MwSt.

Also bekommst du bei Neukauf nicht die MwSt vom Wiederbeschaffungswert, sondern die MwSt von der Differenz von Wiederbeschaffungswert - Restwert.

Themenstarteram 28. Oktober 2009 um 21:11

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Wenn wir mal den Restwert ausser Acht lassen ( was die Versicherung bestimmt nicht machen wird :p )

könnte man jetzt ja sagen.

Die Versicherung zahlt dir Wiederbeschaffungswert minus Restwert minus MwSt.

Also bekommst du bei Neukauf nicht die MwSt vom Wiederbeschaffungswert, sondern die MwSt von der Differenz von Wiederbeschaffungswert - Restwert.

Das würde bedeuten:

Wiederbeschaffung: 30.000€

- Restwert 15.000€

= 15.000€

MwSt. 2.305€

Anstatt wie angenommen 4.790€

Richtig?

Themenstarteram 29. Oktober 2009 um 7:43

Ich habe gerade mit einem Anwalt und einer Versicherung gesprochen...

Es sieht wie folgt aus.

Bei einem Totalschaden im Kaskofall, besteht die Möglichkeit einer Neuwagenreglung - wie im von mir beschriebenen Fall.

Variiert von 6-12 Monaten, kommt auf die Vers. an.

Dabei wird die MwSt. von Hauspreis des günstigsten Ah (im Regelfall werden 3 Angebote eingeholt), für den gleichen Wagen, (Neu) gezahlt.

Das würde bedeuten: Der VN hat das anrecht auf bsp. 33.000€ und davon bekommt er die MwSt. ausgezahlt, wenn diese auch angefallen ist. Kauft er sich einen günstigeren Wagen bekommt er nur die tatsächlich angefallene MwSt. und kauft er einen teureren Wagen (Sonderausstattung o.ä.) bekommt er die MwSt. max. für die 33.000€

Danke für eure Mühen...

Welche MWST fällt an wenn statt 30.000€ ein Fahrzeug für 25.000€ erworben wird: 19% auf die 25K oder gar keine MWST?

Bitte nicht hauen :cool::rolleyes:

Hi,

 

es ist eigentlich ganz einfach:

 

Ersattet wird immer nur soviel USt., wie der Geschädigte im Rahmen der Ersatzbeschaffung tatsächlich aufwenden musste, aber niemals mehr als das, was zuvor vom Wiederbeschaffungswert abgezogen wurde.

 

Beispiel: Abgezogen wurden vom Wiederbeschaffungswert z.B. 500 EUR Steueranteil.

 

Var. 1: Es werden bei der Ersatzbeschaffung nur 300 EUR aufgewandt, also werden 300 EUR erstattet.

 

Var. 2: Es wurden für das Ersatzfahrzeug 1000 EUR Steuer bezahlt, also werden die ganzen 500 EUR ersstattet, aber nicht mehr.

 

Das ist alles.

 

Gruß

Hafi

 

Zitat:

Original geschrieben von Cl25

Der Anspruch auf Umsatzsteuer fällt in voller Höhe nur an, wenn das Ersatzfahrzeug mindestens genauso teuer ist wie der Wiederbeschaffungswert des total beschädigten Fahrzeugs.

Danke Hafi,

der oben zitierte Beitrag hat mich ein wenig verwirrt: habe leider dabei "in voller Höhe" überlesen. Deswegen dachte ich mir "entweder gibts volle MWST (beim Kauf eines gleichwertigen Vehicle oder gar keine (wenns doch etwas preiswerter sein sollte)"

Bitte mehrmals um Verzeihung) :rolleyes:

Gut erkannt. Wer sich Beitrag #2 durchliest und den gesunden Menschenverstand anschaltet und merkt, dass man sich an einem Versicherungsschaden nicht bereichern kann hat die Antwort. Die danach folgenden Fragen und Antworten waren nur ein Folge davon dass man sich heute nich mal 5 Sekunden Zeit nimmt eine klare Aussage nach zu vollziehen...

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