Probleme mit Jungem Stern - Rückgabe???
Hallo!
seit ca. 1 Monat bin ich Besitzer eines jungen B-Klasse Sterns (B200 CDI, Bj. 2006, 64.000km).
Ich dachte, Junge Sterne kann man ungesehen kaufen, ich wurde aber leider enttäuscht. Ich habe mir meinen B im Internet ausgesucht und mit dem etwa 300km entfernten Händler alles klar gemacht.
Wenn man soweit fährt, möchte man das Auto auch mitnehmen und da es ein Mercedes von einem Mercedeshändler ist, denkt man, die Dinge werden sich schon klären. Bei Abholung fehlten Abdeckungen im Fahrzeughimmel über dem Kofferraum, der Gepäckraumrollo war defekt (ein Haken auf der Seite war abgebrochen), ein Blinker im Seitenspiegel gebrochen und das Radio hatte garkeinen oder einen sehr schlechten Empfang. Naja, kurz noch den Händler darauf aufmerksam gemacht und dann ab nach Hause (es war Freitag Abend und der Verkäufer wollte wohl auch schnell nach Hause).
Von den vier Wochen, in denen der B mir gehört, hatte ich das Auto efektiv nur 14 Tage. Die restlichen Tage befand er sich bei meinem Mercedeshändler zu Reparaturen. Die Kleinigkeiten wie Außenspiegel, Gepäckraumrollo, Abdeckungen wurden bereits auf Kosten des Verkäufers repariert, das Radio funktioniert aber immer noch nicht. Der Fehler ist einfach nicht auffindbar. Jetzt soll das komplette Antennenkabel, welches durchs gesamte Fahrzeug verlegt ist, kontolliert werden (Heckscheibe, Dachantenne und Antennenverstärker wurden schon getauscht, Radio überprüft und die Heckklappe musste auch noch lackiert werden).
Der Hammer ist jetzt, dass nun auch noch großflächiger Schimmel in der Reserveradmulde entdeckt wurde. Auch das Reserverad ist teilweise mit weißen Schimmel-Pelz überzogen.
Ich möchte diesen Wagen so jedefalls nicht mehr. Ich denke das ist verständlich. So ein Auto hätte ich für weniger Geld (hat 18.000€ gekostet) auch beim Händler um die Ecke bekommen. 10 Tage Rückgaberecht sind ja schon um, aber das müsste doch eigentlich unter die Sachmängelhaftung fallen.
Kann man das Auto rechtlich bei dieser Sachlage zurückgeben? Was würdet ihr machen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Fetz90537
Hallo!
seit ca. 1 Monat bin ich Besitzer eines jungen B-Klasse Sterns (B200 CDI, Bj. 2006, 64.000km).
Ich dachte, Junge Sterne kann man ungesehen kaufen, ich wurde aber leider enttäuscht. Ich habe mir meinen B im Internet ausgesucht und mit dem etwa 300km entfernten Händler alles klar gemacht.
Wenn man soweit fährt, möchte man das Auto auch mitnehmen und da es ein Mercedes von einem Mercedeshändler ist, denkt man, die Dinge werden sich schon klären. Bei Abholung fehlten Abdeckungen im Fahrzeughimmel über dem Kofferraum, der Gepäckraumrollo war defekt (ein Haken auf der Seite war abgebrochen), ein Blinker im Seitenspiegel gebrochen und das Radio hatte garkeinen oder einen sehr schlechten Empfang. Naja, kurz noch den Händler darauf aufmerksam gemacht und dann ab nach Hause (es war Freitag Abend und der Verkäufer wollte wohl auch schnell nach Hause).
Von den vier Wochen, in denen der B mir gehört, hatte ich das Auto efektiv nur 14 Tage. Die restlichen Tage befand er sich bei meinem Mercedeshändler zu Reparaturen. Die Kleinigkeiten wie Außenspiegel, Gepäckraumrollo, Abdeckungen wurden bereits auf Kosten des Verkäufers repariert, das Radio funktioniert aber immer noch nicht. Der Fehler ist einfach nicht auffindbar. Jetzt soll das komplette Antennenkabel, welches durchs gesamte Fahrzeug verlegt ist, kontolliert werden (Heckscheibe, Dachantenne und Antennenverstärker wurden schon getauscht, Radio überprüft und die Heckklappe musste auch noch lackiert werden).
Der Hammer ist jetzt, dass nun auch noch großflächiger Schimmel in der Reserveradmulde entdeckt wurde. Auch das Reserverad ist teilweise mit weißen Schimmel-Pelz überzogen.
Ich möchte diesen Wagen so jedefalls nicht mehr. Ich denke das ist verständlich. So ein Auto hätte ich für weniger Geld (hat 18.000€ gekostet) auch beim Händler um die Ecke bekommen. 10 Tage Rückgaberecht sind ja schon um, aber das müsste doch eigentlich unter die Sachmängelhaftung fallen.
Kann man das Auto rechtlich bei dieser Sachlage zurückgeben? Was würdet ihr machen?
Sei gegrüßt in der Premium Klasse, mein Dad kann dir Geschichten von siener B Klasse erzählen, die sind Holywood reif
Natürlich kommt es letztendich auf die Werkstatt an, aber mich wundert bei Benz nix mehr.
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35 Antworten
Das ist alles sehr ärgerlich! Ich würde höflichst aber bestimmt um Rücknahme oder Tausch (mit Wertausgleich) beten.
PS. Wußte garnet das auch Bj. 2006 noch "Junge Sterne" sind. Wünsche Dir auf jeden Fall, das sich alles
zu Deinem Gunsten regelt!
M.f.G. Jens
Kurz gesagt Rückgabe so nicht möglich. Werkstatt hat immer erst das Recht der Nacherfüllung/Reparatur um den vertragsgemäßen Zustand herzustellen. Erst (nur als Richtlinie) nach dritter erfolgloser Reparatur kann man auf Rückgabe bestehen.
Das zeigt nur die Tendenz auf. Jetzt aufs Detail einzugehen wird lang und länger. Auf jeden Fall kann man sagen, dass du nach aktuellem Stand kein Rückgaberecht hast, ausser du könntest dem Käufer zum Beispiel nachweisen das er arglistig etwas verschwiegen hat.
Der Wasserschaden ist auf jeden Fall interessant. Weil das könnte schon eine "verkehrswesentliche Eigenschaft" darstellen die evt. analog eines Unfallschadens behandelt wird. Je nach Art und Umfang. Dann wäre natürlich ein Mangel verschwiegen worden was ein Recht auf Rücktritt gewährt bei gegenseitiger Rückgewähr gezogener Nutzungen.
Grob gesagt halt...geh zum Anwalt.
Danke schon mal für die Antworten und Meinungen. Es gibt auch noch ältere Junge Sterne. Die dürfen glaube ich nur nicht mehr als 120.000 km haben.
Ich habe eben das Gefühl, dass der sogenannte "Junge Sterne Check" nicht oder nicht richtig durchgeführt wurde. Ich habe ja auch in den Verkaufsunterlagen eine Bestätigung des Werkstattmeisters, dass alles geprüft wurde.
Der Schimmel stört mich schon sehr. Das ist echt eklig. Meine Werkstatt meinte schon, ob das Fahrzeug mal einen Wasserschaden hatte - Überschwemmung oder so. Ich werde am Montag noch einmal mit dem Händler sprechen, ob ich das Fahrzeug nicht doch zurückgeben kann. Von seiner Antwort werde ich abhängig machen, ob ich es dann doch noch über den Anwalt machen muss. Das wäre dann aber eine sehr langwierige Geschichte. Mal sehn.
Hier könnte es sich um einen versteckten/verborgenen Mangel handeln.
Schau mal hier nach:
http://www.google.de/search?...
Was mich nur wundert; warum hast du den Wagen überhaupt mitgenommen wenn du schon vor Ort gesehen hast, dass z.B. der Dachhimmel fehlt?
Zeitdruck ist immer verdächtig, da wäre ich Vorsichtig geworden.
Aber wie oben beschrieben: versteckter Mangel!
Ich würde den Händler unter Druck setzen ( Anwalt / Gutachter / Versteckter Mangel ) und wenn der sich nicht auf Rückabwicklung einlässt dann gehe diesen Weg.
Ich selber habe mir auch im letzten Jahr einen junge Sterne CLS 350 übers Internet - ungesehen -gekauft ( Neupreis >80000,-€ ) aber darauf geachtet das es sich um einen Mercedes Fachhändler bzw. um eine Mercedes Niederlassung handelte.
Da ich sehr misstrauisch bin habe ich mich vorher genauestens über den Händler informiert.
z. B. habe ich bei der Bank des Händlers angerufen ob dieser solide ist und die Geschäftsbeziehung schon länger existiert. Ausserdem habe ich mir die genaue Beschreibung zumailen lassen in der jeder kleinste Mangel wie z.B.Gebrauchsspuren ( z.B. kleiner Kratzer in der Felge ) aufgeführt war.
Das ist normal und auch so üblich, das war vor 30 Jahren schon so als ich mir meinen 1. Jahreswagen gekauft hatte, und die Autos waren immer so wie beschrieben.
Die Niederlassung ist rund 400 Km von uns entfernt, und ich hatte vor kurzem ein Trägergelenk defekt welches hier vor Ort in einer Mercedesfachwerkstatt erneuert wurde. Auf "junge Sterne" Garantie ohne Kosten!
Also: ich drücke dir die Daumen und denke du hast gute Karten.
Gruss
QQ 777
Nachtrag: wir haben früher gelernt
Gehst du in den Supermarkt in die Obstabteilung um die eine Aprikose zu kaufen so lässt du die faule liegen. ( sieht man ja: = offener Mangel )
Gehst du in die Konservenbabteilung und kaufst die eine Dose Aprikosen so kannst du frühestens den Mangel erkennen wenn du zu Hause die Dose öffnest. = verborgener Mangel
Ich würde angesichts der leicht ominösen Mängel auch auf Rücknahme / Wandlung drängen.
Wenn Du im ADAC bist, gibt es u.U. auch schon mal telefonisch Tips vom Anwalt für die passenden Formulierungen im Gespräch.
Auch würde ich die Mängelliste schriftlich mit Datum erstellen, sowie für die Beseitigung eine Frist setzten.
Allein schon die Schimmelgeschichte ist m.E. Mangel, der einen Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigt.
das ist so echt der hammer aber warum gehst so weit weg . zb bei der niederlassung können die schauen nach einem auto wo du gerne hättest must nciht dafür 300km fahren. ich mus sagen da ist die werkstatt scheiße wirklich. du kannst das jetzt nciht gegen daimler sagen. das was du erzählst heißt das auto hatte irgendwelche beschädigungen. wie wasserschaden
@QQ 777
Es handelte sich bei diesem Händler um eine Mercedes Niederlassung, also nicht einmal ein Vertragshändler. Da denkt man sich: "Was soll da schief gehen...?" Die offensichtlichen Mängel wie fehlende Abdeckung im Dachhimmel kann ja mal passieren und da dachte ich das regelt sich schon irgendwie. Naja daraus kann man nur lernen. Das hat auch sicherlich nichts mit der Marke Mercedes zu tun. Das ist jetzt mein Dritter und ich bin von Mercedes eigentlich begeistert.
@freddy0203
Beim ADAC bin ich nicht aber ich hab eine Rechtsschutzversicherung.
@mercedes a und b
Mein Vertragshändler sagte mir, er kann nur Fahrzeuge aus dem MB Zentralbestand besorgen. Er kann keine Fahrzeuge von anderen Händlern oder Niederlassungen besorgen. Ich weiß jetzt aber nicht ob das an meinem MB Händler liegt oder ob das generell so ist.
Neuigkeiten:
Jetzt ist mir das Auto gestern zweimal während dem abbremsen ausgegangen. Es ist aber eine Automatik. Soviel ich weiß kann man da den Motor nicht absaufen lassen. Ich finde auch echt nirgends ne Kupplung die ich treten könnte. Ich bin wirklich nicht der Typ, der energisch nach Fehlern und Mängeln sucht und ich habe auch eigentlich keine Lust, wegen solchen Dingen rum zu streiten aber jetzt reichts aber sowas von.
Danke an Alle, dass ich hier mal meinem Ärger Ausdruck verleihen darf!!!
Hallo,
ich hatte auch mal so ein Auto - R171 .Auto konnte man das nicht nennen, wenn es regnete, dann auch im Auto - obwohl das Dach zu war.Ohne Anwalt war keine Wandlung möglich. Schliesslich wurde das Übel mit Hilfe einer Kanzlei die Ahnung mit MB und Rückgabe vertraut waren zurückgegeben.Trag doch mal dort deinen Fall unverbindlich vor und lass Dich beraten - oft reicht ein Schreiben vom Anwalt und es wird getauscht. Die Telefonnummer findest Du hier
Viel Glück ...
Zitat:
@mercedes a und b
Mein Vertragshändler sagte mir, er kann nur Fahrzeuge aus dem MB Zentralbestand besorgen. Er kann keine Fahrzeuge von anderen Händlern oder Niederlassungen besorgen. Ich weiß jetzt aber nicht ob das an meinem MB Händler liegt oder ob das generell so ist.
das ist so bei allen und stimmt!
ich würde mir da keinen Streß machen.
Laß alles reparieren, dann weißt Du wenigstens das alles OK ist.
Und wegen dem Schimmel: Das wird wahrscheinlich daran liegen, dass der Schlauch für die Scheibenreinigung hinten mal abgerutscht war/ist und die haben es nicht gemerkt. Beim "zentralen" Einlagern ist dann durch die Feuchtigkeit der Schimmel gewachsen. Die sollen den Schimmel entfernen, den Kofferraum richtig reinigen, nochmals auf Rost kontrollieren und dann den Schlauch nochmal überprüfen und dann sollte das schon passen.
mfg
naidhammel
Moinsen,
wenn Teile vom Fahrzeughimmel fehlten, dann hatte das Fahrzeug mit Sicherheit einen kapitalen Wasserschaden.Ich würde das Fahrzeug definitiv dem Händler wieder auf den Hof stehlen.
Nach heftigem Regen in den letzten Tagen sieht man nun auch (leider!!!) woher der Schimmel kommt.
Siehe Fotos. Das ist definitiv nicht das Scheibenwasser. Ich bin im Moment noch am verhandeln und werde alle Fortschritte hier posten.
Schonmal an eine simple kaputte Heckscheibendichtung gedacht?