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Schaden beim ausparken, wer weiß bescheid

Hallo,

mal so eine Frage, passt zwar nicht so hier rein aber vieleicht kann ja jemand helfen.

Ne bekannte hat beim ausparken ein anderes Auto leicht gekratzt. Problem ist aber das dieses Auto auf dem parkplatz auf einem nicht als Parkplatz gekennzeichneten stelle stand. Diese stelle gilt nicht als Parkplatz, weil dadurch die Ausfahrt behindert wird und andere Autos in unmittelbarer nähe beim ausparken gestöhrt werden, wie z.B. meine bekannte. Meine bekannte ist aber da geblieben, um das auf normalem wege zu klären aber diese Person nutz diese Situation vollkommen aus und brummt meiner bekannten eine Rechnung auf bei der einem Schwindelig werden kann. Blöd war das die Polizei nicht gerufen wurde, aber Zeugen vorhanden sind die dies bestätigen können.

Meine frage wär jetzt ob jemand in der Richtung Erfahrung hat bezüglich des Falschparkens, ob der jenige eine Teilschuld trägt oder etwas in der Richtung? Oder nennt man das einfach Pech und zahlt es?

Freu mich auf jede Antwort und Hilfe

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22 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Slawor

Hallo,

mal so eine Frage, passt zwar nicht so hier rein aber vieleicht kann ja jemand helfen.

Ne bekannte hat beim ausparken ein anderes Auto leicht gekratzt. Problem ist aber das dieses Auto auf dem parkplatz auf einem nicht als Parkplatz gekennzeichneten stelle stand. Diese stelle gilt nicht als Parkplatz, weil dadurch die Ausfahrt behindert wird und andere Autos in unmittelbarer nähe beim ausparken gestöhrt werden, wie z.B. meine bekannte. Meine bekannte ist aber da geblieben, um das auf normalem wege zu klären aber diese Person nutz diese Situation vollkommen aus und brummt meiner bekannten eine Rechnung auf bei der einem Schwindelig werden kann. Blöd war das die Polizei nicht gerufen wurde, aber Zeugen vorhanden sind die dies bestätigen können.

Meine frage wär jetzt ob jemand in der Richtung Erfahrung hat bezüglich des Falschparkens, ob der jenige eine Teilschuld trägt oder etwas in der Richtung? Oder nennt man das einfach Pech und zahlt es?

Freu mich auf jede Antwort und Hilfe

ich glaube da kann ein anwalt weiterhelfen

Deine Bekannte wird wohl alles zahlen müssen, auch wenn der Geschädigte nicht "richtig" stand. Ist das gleiche wenn ein Auto eine Einbahnstrasse blockiert und man sich durchzwängt und dabei hängen bleibt.

Zitat:

Original geschrieben von VariTDI150PD

Deine Bekannte wird wohl alles zahlen müssen, auch wenn der Geschädigte nicht "richtig" stand. Ist das gleiche wenn ein Auto eine Einbahnstrasse blockiert und man sich durchzwängt und dabei hängen bleibt.

ja sowas in der Richtung glaub ich auch, hat mich halt etwas beschäftig wie dort wohl die Rechtslage ist. Naja werde der auch raten das die mal nen Anwalt kontaktiert

Hat deine Bekannte keine Private Haftpflicht?

Ich habe auch mal vor 5 Jahren ein anderes Auto angeditscht, kleiner Kratzer, langes hin und her.

Der Geschädigte hat in einer KFZ Werkstatt ein Kostenvoranschlag erstellen lassen, sollte was um die 1200,- Betragen, den KVA habe ich dann meiner Versicherung (Private Haftpflicht, nicht KFZ) zugeschickt, die haben ihm dann nur 180,- erstattet und mein anteil lag bei 50,- und damit war die sache erledigt!!

Ich kann leider nicht mehr sagen warum es so gewesen ist, weil der Geschädigte nur ein KVA gemacht hat, und nicht den Schaden gleich behoben lassen hat oder so!??

Wenn nichts mehr helfen sollte dann ab zum Anwalt!

Einer Bekannten meiner Frau ist mal das Fahrrad in die Auto Tür gefallen, 2 kleine minibeulen und leichte kratzer, sie hatte aber keine Private Haftpflicht, kostenvoranschlag beim Lackierer grobe 1500,-

Habe es dann wegpolieren lassen kam mich 50,- die beulen sind aber noch da, die könnte ich mir z.b. noch ziehen lassen.

Wenn´s ums Lackieren geht dann ist man schnell mal beim tausender, und keiner redet da von Smart-Repair, wollen ja alle die dicke Kohle machen!

Hallo

die Bekannte muss zum Anwalt. In der Sache hat sie leider keine Chance, wenn sie aktiv war und der andere stand. Es nützt das gar nichts, dass er da nicht stehen musste. Nur im fließenden Verkehr ("Habe da gar nicht anders reagieren können") kann das anders aussehen.

 

Das weiß der andere aber nicht unbedingt. Nur wozu das Ganze? Runterhandeln lohnt ja nur, wenn man es selbst bezahlt. Also wenn man sich maiximal auf 300 bis 400 Euro einigt, wenn es am Ende doch die Versicherung reguliert, muss man sich den Stress nicht machen, hochgestuft wirst du so oder so

Kraks

Ach ja

Privat-Haftpflicht: Die muss sehr kulant gewesen sein, die Schäden am Steuer sind eigentlich ausgenommen. Da muss man schon einen sehr guten Draht zum Versicherungsmakler haben. Und fälschlich angeben, das Malheur sei mit dem Einkaufswagen passiert - dann zahlt nämlich die Privat-Haftpflicht - ist nicht zum empfehlen. Das merkt jeder Gutachter sofort ...

Den Anwalt kannst du dir sparen.

Da das andere Auto stand ist die Schuld zu 100 % bei der Bekannten. Das ist auch egal ob das andere Fahrzeug im absoluten Halteverbot oder sonstwo stand.

Zahlen muss die Haftpflicht des Fahrzeugs, oder eben selber regulieren.

Die Privathaftpflicht greift wie schon geschrieben nicht. (von Betrug wie falsche Angaben usw. rede ich hier nicht)

Naja und wenn ein 1200 Euro Schaden auf 180 runtergeregelt wird, dann kann das nur so sein das der Andere versucht hat vorhandene Vorschäden mit abzurechnen (und wieder Betrug).

Und ja ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt reicht bei kleineren Schäden aus. Schließlich will die Versicherung nich auch noch unbedingt den Gutachter zahlen. Und das müsste sie, genau wie auch den Anwalt des Geschädigten..

Generell gilt: Ein stehendes Fahrzeug kann keinen Unfall verursachen.

Servus,

Vor ein paar Jahren wo sie in Berlin das Radisson Hotel gebaut haben, hat's bei einer kräftigen Priese das Baugerüst auf 2 oder 3 Nobelkarossen gehauen. Die haben nix von der Versicherung bekommen, da sie im absoluten Halteverbot standen.. Stand damals in der Zeitung.

Gruß Icke

Ich danke, dass in dem Fall eine große Rolle gespielt haben wird, dass das Gerüst vom Wind umgekippt ist, und niemand aktiv daran teilgehabt hat.

hi hi

das beispiel ist lustig - hat mit diesem fall aber leider rein gar nichts zu tun

Zitat:

Original geschrieben von ollivah

Generell gilt: Ein stehendes Fahrzeug kann keinen Unfall verursachen.

Wo hast du das denn her?

 

Wenn einer sein Fahrzeug auf der Autobahn parkt wird er sicher mit der Weisheit weit kommen ;)

Ein stehendes Fahrzeug kann ja keinen Unfall verursachen *g*

 

"Wer mit seinem parkenden Auto in ein absolutes Halteverbot hineinragt, muss unter Umständen einen Teil des Schadens selbst tragen, wenn ein Dritter sein Auto streift und den Teil beschädigt, der im Halteverbot abgestellt wurde. ..."

(Urteil des Münchener Amtsgerichts)

Schnell bei google gefunden. So eindeutig ist die Rechtslage da nicht.

Würde mich an der Stelle deiner Bekannten dies bzgl. genauer informieren.

also zum lezten

mach dich schlau - aber die urteile mit dem selbsttragen beziehen sich meines Wissens auf hineinragen in den fahrenden Verkehr - etwa beim Parken in zweiter Reihe. Auf dem Parkplatz aber, seiht es anders aus: Ich entscheide dann ja bewusst, nicht zu warten oder den besitzer im supermarkt ausrufen zu lassen, oder von der polizei abschleppen zu lassen. Ich sage dann ja, okay ich komme da raus und dann passiert es

Da kann ich nur zustimmen.. solche speziellen Urteile beziehen sich meist auf Situationen wo halt an unübersichtlicher Stelle geparkt wurde..

Im angesprochenen Fall kam ein Bus nicht um die Kurve, und auch der musste noch 2/3 zahlen.

Sollte die Bekannte rückwärts gefahren sein, kannst du es auf jeden Fall lassen. Das einzige was es dann noch gibt ist ne Strafe für die Missachtung der besonderen Sorgfaltspflicht.

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