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Schlagloch auf Brücke -> Rad defekt

Themenstarteram 15. Dezember 2012 um 18:02

Hallo ,

mir ist gestern was ärgerliches passiert .

Komme von der Autobahn . Es regnet in strömen . Es ist dunkel .

Fahre über die Brücke mit ca 40 kmh und auf einmal knallt das und ich spüre ein wubbern im Lenkrad .... denke na klasse , halte an und schaue nach dem Rad.

Das Ergebnis seht ihr im Anhang . Meine Frage ist nun kann ich nun Regressansprüche an das Strassenamt stellen ?

Brauche jetzt nämlich eine neue Felge , die dann natürlich lackiert werden muss und 2 neue Reifen .

Habs direkt der Polizei gemeldet und Fotos vor Ort vom Loch gemacht.

 

Ist jemanden von euch auch schonmal sowas passiert ?

Mfg Michael

Rad
Beste Antwort im Thema

Dir würd ich ein Bußgeld verordnen, wegen Fahren mit rundgelutschten Sommerreifen im Winter, das wär alles.

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Zitat:

Original geschrieben von It is Naoanto

Meine Frage ist nun kann ich nun Regressansprüche an das Strassenamt stellen ?

Ja, wenn die Gefahrenstelle nicht ausgeschildert war.

Themenstarteram 15. Dezember 2012 um 18:05

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von It is Naoanto

Meine Frage ist nun kann ich nun Regressansprüche an das Strassenamt stellen ?

Ja, wenn die Gefahrenstelle nicht ausgeschildert war.

war nicht ausgeschildert . Habe auch 2 Zeugen dafür .

das loch war ca 30 x 30 cm und etwa 15 cm tief

Zunächst einmal unterliegt die zuständige Straßenbehörde einer Verkehrssicherungspflicht, natürlich können nicht 100.000 Beamte jeden Tag die Straßen überwachen und vor neuen  Schäden sofort mit einem Schild zu warnen.

 

Falls dieses Schlagloch schon länger dort sein sollte hast du mehr Glück als wenn es erst zb durch Regen und Ausspülung entstanden ist, denn ein Recht auf eine gute Straße hat man nicht.

 

Deshalb hat auch der Autofahrer eine Mitverantwortung beim fahren darf man nur nach  Sichtfahrgebot fahren.

Das Sichtfahrgebot verlangt, dass man stets nur so schnell fährt, dass man in der Lage ist, das Fahrzeug jederzeit innerhalb der sichtbaren Fahrstrecke anzuhalten.

 

Für einen eventuellen Prozess solltest du einen Anwalt beauftragen und mehr Kleingeld über haben als der Schaden eigentlich verursacht hat, und mit Glück bekommst du vielleicht auch einen Teil des Schaden ersetzt.

 

In deinem Fall handelt es sich um wohl um eine Autobahn und hier ist das jeweilige Bundesland dafür der Ansprechpartner

 

(Bei den Bundesautobahnen und Bundesstraßen ist das Land aufgrund gesetzlicher Auftragsverwaltung (Art. 90 Abs. 2 GG) für Planung, Bau und Betrieb zuständig)

 

Themenstarteram 15. Dezember 2012 um 18:44

das die nicht überall gucken können ist ja auch verständlich . aber das loch kam nicht über nacht . die straße ist eine kreisstrasse und das entsprechende amt werde ich natürlich am montag benachrichtigen .

 

schau mer ma was bei rum kommt .

Dir würd ich ein Bußgeld verordnen, wegen Fahren mit rundgelutschten Sommerreifen im Winter, das wär alles.

Lesen würde helfen:

Zitat:

Original geschrieben von It is Naoanto

Es regnet in strömen .

Da braucht man keine Winterreifen.:D

Zitat:

Original geschrieben von It is Naoanto

aber das loch kam nicht über nacht .

Woher weist Du das?

Themenstarteram 15. Dezember 2012 um 18:53

Zitat:

Original geschrieben von Göölf

Dir würd ich ein Bußgeld verordnen, wegen Fahren mit rundgelutschten Sommerreifen im Winter, das wär alles.

und unter welcher begründung ? welche gesetzteslage soll hier greifen ?

das rad hat genug profil um dem gesetz zu entsprechen . des weiteren war es nicht am frieren und schnee liegt auch nicht .

und zu guter letzt bieten meine sommerreifen auf dem cabrio mehr grip bei nässe als meine winterreifen auf dem firmenwagen ;)

sollte hier mal schne liegen ( was vielleicht 1 monat im jahr der fall ist ) oder sollte es frieren, bleibt der einfach in der garage :)

 

sofern du also nix zum thema beitragen kannst , bitte ich dich recht freundlich dich hier rauszuhalten.

Zitat:

Original geschrieben von It is Naoanto

die straße ist eine kreisstrasse...

Aber findest du es nicht eigenartig, dass du wohl der einzige bist, der dort ein Problem hatte?

Wenn das Loch doch nicht über Nacht entstanden ist, müssten doch schon zig Leute ihr Auto dort zerlegt haben. Aber das scheint ja nicht der fall zu sein, sonst hätte das zuständige Amt nicht gehandelt.

Also beantworte dir doch erstmal die Frage "Warum ist mir das passiert und nicht den tausend anderen Autofahrern die diese Stelle vorher passiert haben?"

am 15. Dezember 2012 um 20:51

Zitat:

Original geschrieben von It is Naoanto

Hallo ,

mir ist gestern was ärgerliches passiert .

Komme von der Autobahn . Es regnet in strömen . Es ist dunkel .

Fahre über die Brücke mit ca 40 kmh und auf einmal knallt das und ich spüre ein wubbern im Lenkrad .... denke na klasse , halte an und schaue nach dem Rad.

Das Ergebnis seht ihr im Anhang . Meine Frage ist nun kann ich nun Regressansprüche an das Strassenamt stellen ?

Brauche jetzt nämlich eine neue Felge , die dann natürlich lackiert werden muss und 2 neue Reifen .

Habs direkt der Polizei gemeldet und Fotos vor Ort vom Loch gemacht.

 

Ist jemanden von euch auch schonmal sowas passiert ?

Mfg Michael

Hallo Michael,

interessant wäre ein Foto des Schlagloches.

Der Reifenschaden sieht nach meiner Meinung eher nach Berührung und Flankenquetschung des Reifens durch einen Bordstein aus; anderenfalls müsste das Schlagloch einen sehr steil abfallenden Seitenrand aufweisen.

Wenn ein Schlagloch mit Wasser gefüllt ist, ist nicht zu ahnen, das ein Krater drunter liegt.

Bei Trockenheit ist sowas gut zu sehen, da passiert nichts.

Wie auf der B248 bei Brome, an dem Krater sind alle bei Trockenheit geräuschlos drum rum, bei Nässe, wie an der Schnur geogen glatt durch gerappelt.

Zum Glück ging das ohne Schäden ab.

Zitat:

Original geschrieben von rigide

 

 

interessant wäre ein Foto des Schlagloches.

Der Reifenschaden sieht nach meiner Meinung eher nach Berührung und Flankenquetschung des Reifens durch einen Bordstein aus; anderenfalls müsste das Schlagloch einen sehr steil abfallenden Seitenrand aufweisen.

sehe ich auch so, ein schlagloch der geschilderten grösse verursacht grössere schäden.

am 15. Dezember 2012 um 23:28

Zitat:

Original geschrieben von It is Naoanto

Hallo ,

mir ist gestern was ärgerliches passiert .

Komme von der Autobahn . Es regnet in strömen . Es ist dunkel .

Fahre über die Brücke mit ca 40 kmh und auf einmal knallt das und ich spüre ein wubbern im Lenkrad .... denke na klasse , halte an und schaue nach dem Rad.

Das Ergebnis seht ihr im Anhang . Meine Frage ist nun kann ich nun Regressansprüche an das Strassenamt stellen ?

Brauche jetzt nämlich eine neue Felge , die dann natürlich lackiert werden muss und 2 neue Reifen .

Habs direkt der Polizei gemeldet und Fotos vor Ort vom Loch gemacht.

 

Ist jemanden von euch auch schonmal sowas passiert ?

Mfg Michael

Hast keine Regressansprüche. Habe eine Kurve auch mal zu scharf geschnitten und mir einen Reifen auf einem abgesenktem Bordstein ruiniert. Die Firma hat es bezahlt. Wenn es kein Firmenwagen ist, zahlst du.

am 16. Dezember 2012 um 0:15

Ich finde diese fruchtigen Sprüche zur Rechtslage recht kompetent.

Bei den vorhandenen Fakten können doch nur Nichtkönner eine Aussage zur Haftung erstellen.

Bopp19

am 16. Dezember 2012 um 0:47

Die Gemeinde haftet, dem Fahrer wird dabei keine Schuld angelastet, das trifft nicht nur auf die Stadt Braunschweig, den Landkreis Aurich ua. zu..

Zitat:

Die Nichtbeseitigung eines tiefen Schlagloches in einer Ortsdurchgangsstraße stellt eine objektive Verletzung der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde dar, wenn sich der Schadenbereich über eine nicht unerhebliche Fläche erstreckt und in einer Kurve liegt. In einer solchen Situation genügt die verkehrssicherungspflichtige Gemeinde ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht schon dann, wenn sie in einer Entfernung von mehr als 400 m zur Schadenstelle lediglich vor dem Vorhandensein vor Straßenschäden warnt.

(Saarländisches Oberlandesgericht, Entscheidung vom 03.11.2009, AZ: 4 U 185/09)

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