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Standlicht und Rücklicht als LED ? erfahrung und Tips ...
Bin eben angesprochen worden das mein linkes Rücklicht nicht funktioniert .. naja Birne defekt , habs gewechselt und gut ist .. normale Fadenlampe 5W .. kann ja passieren
Jetzt aber meine Frage .. es gibt soviele LED Lampen/Birnen ... und die Lebensdauer ist ja weitaus auch besser als die Fadenlampen ... da kam mir doch glatt der Gedanke .. mal hier zu fragen wer hat Erfahrung damit sammeln können und kann Tips geben ....
Es geht aber nur darum die Fadenlampen zu ersetzen und nicht die H4 oder H3 und H7 ...
Und am besten ohne umbau .. es gibt soviele Anbieter da wurde mir schwarz vor augen .....
Gruss aus der Waldstadt ....
Beste Antwort im Thema
Jut dann weeß ick jetzt Bescheid und bleibe bei den Fadenlampen und lege mir mal einen neuen Lampenkasten ins Auto .. Schade Schade
Weil hatte an sowas gedacht -- } LED {--- aber was nicht erlaubt ist bleibt eben wech von meiner Karre
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15 Antworten
Außer Erfahrung kannst damit auch kräftig Punkte in Flensburg sammeln.
Die Scheinwerfer sind mit dem original verbauten Leuchtmittel getestet. Fährt man andere, entfällt die Zulassung.
Klar sieht man viele LEDs an Fahrzeugen an die diese nicht original gehören.
Aber legal ist es deswegen lange nicht.
Es ist geradezu um Verkehrskontrollen gebettelt.
Punkte .. nööö .. muss ick nicht haben ... mir gehts ja um die legalität ...
Nicht "Scheinwerfer" nur das Standlicht .. nicht das Abblend oder Fernlicht ... also die kleine Birne die unterhalb des H4 sitzt als LED Birne ersetzen ..
Die nachgerüsteten Taglicht LED nerven und blenden mich auch .. aber die sind ja erlaubt ...
Immer wieder soll man auf die Energiesparlampen und LED umrüsten , der Umwelt zuliebe
nein es gibt zuminderst KEINE legalen led funzeln zum tauschen....
standlicht als led is grundsätzlich kein thema...aber halt in speziellen lichtern und OHNE einen einzelnen tausch. den da genau fängt die legalität an.
wie gesagt gibt keine led birnen mit zulassung und damit ist jegliches betreiben nicht erlaubt.
hab mir mal aus jux so ne birne gekauft und als rücklicht eingebaut in der garage aber die sind net mal so hell wie ne normale birne also kann mans vergessen
Zitat:
Original geschrieben von Himeno
wie gesagt gibt keine led birnen mit zulassung und damit ist jegliches betreiben nicht erlaubt.
hab mir mal aus jux so ne birne gekauft und als rücklicht eingebaut in der garage aber die sind net mal so hell wie ne normale birne also kann mans vergessen
och man kann sich auch selbst was zusammen löten
es gibt einzel LED´s (Cree XM-L T6) die schaffen bis 900 lumen
bei den fahrradbastelfreaks werden die gerne anstelle von irgendwelchen kryptonglühlampen im frontstrahler verlötet...
oder auch bei taschenlampen werden die eingebaut...
der helligkeit sind da fast keine grenzen gesetzt
Jut dann weeß ick jetzt Bescheid und bleibe bei den Fadenlampen und lege mir mal einen neuen Lampenkasten ins Auto .. Schade Schade
Weil hatte an sowas gedacht -- } LED {--- aber was nicht erlaubt ist bleibt eben wech von meiner Karre
Auch für Standlicht sind keine andere Leuchtmittel erlaubt!!!
Manch einer ist anscheinend anderer Meinung.
Zitat:
Original geschrieben von Kaldemeier
Auch für Standlicht sind keine andere Leuchtmittel erlaubt!!!
Manch einer ist anscheinend anderer Meinung.
http://www.jusline.at/...%C3%BCckstrahler_f%C3%BCr_Kraftwagen_KFG.html
da ist immer nur vom " weißes Licht " die rede obs jetzt Led sind ist wahrscheinlich egal
Zitat:
da ist immer nur vom " weißes Licht " die rede obs jetzt Led sind ist wahrscheinlich egal
1.In Deutschland gelten nicht östereichische Vorschriften.
2. Der STVZO ist es egal, ob Glühlampen oder LEDs.
Lampen, die für LEDs zugelassen sind, dürfen mit nur LEDs betrieben werden.
Lampen, die für LEDs zugelassen sind, dürfen nicht mit Glühlampen betrieben werden.
Lampen, die für Glühlampen zugelassen sind, dürfen nur mit Glühlampen betrieben werden.
Lampen, die für Glühlampen zugelassen sind, dürfen nicht mit LEDs betrieben werden.
(Es sei denn, ein LED-Hersteller hat eine Freigabe für einen Glühlampenersatz erhalten.)
Zitat:
Original geschrieben von Golf II Gti 16V
Zitat:
Original geschrieben von Kaldemeier
Auch für Standlicht sind keine andere Leuchtmittel erlaubt!!!
Manch einer ist anscheinend anderer Meinung.
http://www.jusline.at/...%C3%BCckstrahler_f%C3%BCr_Kraftwagen_KFG.html
da ist immer nur vom " weißes Licht " die rede obs jetzt Led sind ist wahrscheinlich egal
also in den deutschen teilen steht sogar die birnenart auf den lampen.
ausserdem brauchen leuchtmittel in deutschland eine betriebserlaubnis und das haben die led funzeln nicht
was meinst du mit "birnenart " eckig oder rund
bei euch in D. geth es aber genau ab
Sie meint H4, H1, 12V21W , 12V5W, usw usw usw.
Zitat:
Original geschrieben von NoNameHR
Sie meint H4, H1, 12V21W , 12V5W, usw usw usw.
Die kan man ja e nicht verwechseln , auch hinten nicht
Bremslicht und stantlicht hinten haben auch einen anderen sockel
Zitat:
Original geschrieben von Eierlein2
Zitat:
da ist immer nur vom " weißes Licht " die rede obs jetzt Led sind ist wahrscheinlich egal
1.In Deutschland gelten nicht östereichische Vorschriften.
2. Der STVZO ist es egal, ob Glühlampen oder LEDs.
Lampen, die für LEDs zugelassen sind, dürfen mit nur LEDs betrieben werden.
Lampen, die für LEDs zugelassen sind, dürfen nicht mit Glühlampen betrieben werden.
Lampen, die für Glühlampen zugelassen sind, dürfen nur mit Glühlampen betrieben werden.
Lampen, die für Glühlampen zugelassen sind, dürfen nicht mit LEDs betrieben werden.
(Es sei denn, ein LED-Hersteller hat eine Freigabe für einen Glühlampenersatz erhalten.)
Da ich Deutsch schrieb solltest eigentlich verstehen was ich hier bisher schrieb. Nämlich das Lampen (Rückleuchten, Scheinwerfern wie Nummernschildbeleuchtung)die mit normalen Leuchtmitteln ne Freigabe bekamen, nicht mit LEDs betrieben werden dürfen.
Außerdem wohne ich derzeit in Deutschland. Bin aber quasi in Österreich so gut wie auch zu Hause.