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Tempo 100 Freigabe

Themenstarteram 27. Mai 2008 um 18:25

Hallo!

Ich fahre einen Ford Focus und habe einen 4,60 Hobby Prestige dahinter.

Ich war Freitag zur TÜV abnahme und wollte mir eine 100 Freigabe holen die Ich auch fast bekommen hätte, Da mein Wohnwagen eine Westfalia SSK 1 Kupplung hat (Vom Vorbesitzer Verbaut)und ich keinerlei Unterlagen dazu habe .Lautet meine Frage:

1.Wo bekomme ich eine ABE oder gutachten von der SSK

2.Ich habe gehört das es 3 Verschiedene Sorten von der Kupplung giebt,und ich mit der 1 gar keine Freigabe bekommen würde(Warum auch immer?)

3 Wer hat selber schon die erfahrung gemacht mit dem TÜV?

Danke an alle

M

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39 Antworten

Hallo

Wie alt ist denn dein Hobby.

1. Frag mal bei der Zulassungsstelle nach ob du überhaubt zum TÜV musst.

Mein Hobby ist BJ 2004 und ich habe kein Gutachten benötigt.  

 

2. Maile oder Faxe Hobby deinen KFZ schein mit der bitte zu prüfen ob der WoWa für Tempo 100 zugelassen ist.

 

 

Mein WoWa hatte die SSK2 montiert, da diese Kupplung auch nicht der ISO ??? entspricht , hab ich mir in der Bucht ne Alko3004 gekauft. Gegenüber der SSK auch ein wesentlich besseres Fahren.

 

Dirk

 

schau auch mal unter www.anhaengerhandel.de/tempo100.html

oder im  www.wohnwagen-forum.de und nutz dort die suchfunktion

 

 

 

Themenstarteram 27. Mai 2008 um 19:57

Danke für die Antwort!

Mein Wohnwagen ist von 1985! aber Top gepflegt.

Da ich sowieso zur HU musste habe ich gedacht sofort ein Abwasch zu machen.

Aber über die andere Kupplung werde ich mal nachdenken.

Mfg Martin

Meines Wissens gibt es für keine SSK ein Gutachten welches für die 100er Zulassung benötigt wird.

Du warst übrigens bei einem blöden TÜV.

Es ist nämlich nicht grundsätzlich eine Schlingerdämpfung für den WoWa nötig um die 100er Zulassung zu erhalten.

Ohne bauartgeprüfte Schlingerdämpfung bekommt der WoWa die Zulassung aber nur nach den alten Regeln, also zulässiges Gesamtgewicht des WoWa darf max. 0,8 vom Leergewicht des Zugfahrzeug betragen.

Die neue Regelung besagt ja das das Verhältniss 1:1 sein darf.

Meinen WoWa (von 89) hab ich 2006 selbst aus NL importiert.

Da ich bei der Vollabnahme vom Dt. TÜV noch keine ALKO drauf hatte, hab ich mir auch direkt die 0,8:1 100er Zulassung eintragen lassen, bzW. es ist halt eingetragen das das Leergewicht des Zugwagen min 1250kg betragen muss da der WoWa 1000kg zul. Gesamtgewicht hat, siehe auch Bild als Anlage.

Gruss

GM

Jeep, kann bestätigen, dass bei der Westfalia SSK zumindest bei uns Probleme beim TÜV bestehen. Schwiegervater wurde mit seinem Wohnwagen auch wieder nach Hause geschickt - jezt fährt er halt weiter ohne den 100er Kleber, weil er ja eh gemütlicher unterwegs ist.

Ich würde mal bei Westfalia anklingel, ob sich da zwischenzeitlich was geändert hat. Ich habe den 100èr Aufkleber nur dran, damit ich nicht permanent von meiner lieben Beifahrerin (nein, nicht die Stimme ausm Navi - die vom Nebensitz) daran erinnert werde: "Schatz, wenn sie dich jetzt blitzen ...., dann biste aber dran..."

Seither reisen wir richtig enspannt ;)

Wenn du eh gelassener unterwegs bist, würde ich mir die nicht unerhebliche Investition überlegen. Die SSK ist für Geschwindigkeiten bis 100 wohl auch nicht wesentlich schlechter als meine AKS 2000 (auch nur zwei Bremsbacken).

Themenstarteram 30. Mai 2008 um 12:07

Moin Leute!

Erst einmal Danke für die Antworten,Ich schreibe erst jetzt zurück weil ich im moment ne menge um die ohren habe.

Also Ich werde es noch einmal über Wesfalia Probieren und ansonsten belasse ich die ganze geschichte so wie es jetz ist.Weil die Preise für eine Andere Kupplung+ das Gutachten vom TÜV übersteigt fast den Zeitwert des Wohnwagens.

Übrigens bin ich mit der SSK Sehr zufrieden da ich schon einmal einen WOWA mit normaler Kupplung gefahren bin und bei jedem überholmanöver wurde mein Hemd immer Feuchter.

Bis dahin Martin

am 1. Juni 2008 um 11:45

Hallo,

an meinem alten Tabbert von 1982 hatte ich auch nur die 1. SSK dran 100er Zulassung

ohne Probleme. Nur zur Info wenn du ausgewogen belädst, braucht am SSK und Alko

nicht. Bin lange mit verschlissen Bremsbelägen an der SSK 1 gefahren , da keine Verschleissanzeige, ohne Problem.

Mal eine kurze Info zu

"einer Stabilisierungseinrichtug für Zentralachsanhänger (Schlingerkupplung)" vom TÜV-Nord:

Für die muss der Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 vorliegen!

Noch eine Anmerkung:

Für andere Anhänger, außer Wohnwagen, ist immer noch der Gewichtsfaktor 1,1 gültig, bei dem noch ohne Schlingerkupplung eine 100er-Zulassung möglich ist. (1,2 mit ASK).

Das muss man sich mal deutlich vor Augen führen:

Ein, wie auch immer gestalteter Gepäckanhänger, Bootsanhänger oder Verkaufsanhänger vom Wochenmarkt, bekommt eine 100er-Zulassung ohne ASK, bei einem zGG das, bei gleichem Zugwagen, 10% über dem zGG eines WW mit ASK liegen darf.

(Mit Gewerbetreibenden möchte sich wohl niemand anlegen).

Da es absolut keine weitere Einschränkung für die "anderen" Anhänger gibt (das können also durchaus 2,5m Breite und 4m hohe Konstruktionen mit nicht abgerundeten Kanten sein, bei denen die Schwerpunkthöhe nicht vorgeschrieben ist), muss man davon ausgehen, dass der Faktor 0,8 ohne ASK und 1,0 mit ASK bei WW sehr sehr viel "Sicherheit" beinhaltet.

Zumindest Besitzer von WW, die keine Standardquerschnitte haben (im Extremfall flache Klappwohnwagen), sollten sich über ASK, wenn die nicht vorhanden ist, keine großen Gedanken machen. Faktor 0,8 ohne ASK scheint genug Reserven zu beinhalten.

Es sei denn, dass die ASK sich aus Gewichtgründen nicht vermeiden lässt.

Moin moin!

Hier scheint ein wenig was durcheinander zu gehen.

Die Zulassung des Anhängers/Wohnwagens für 100km/h hat nix mit Schlingerkupplung/Index oder sonstigen Formel zu tun. Hier müssen schlicht einige Voraussetzungen erfüllt sein (Reifenalter, Stoßdämpfer). Diese bescheinigt der Tüv, dann gibts die Eintragung der Behörde und die Plakette.

Fahren darf ich mit dem Gespann 100km/h, wenn mein Gespann, also Zugfahrzeug/Anhänger, die technischen Voraussetzungen erfüllt - und die hängen dann (zB) mit dem Index zusammen.

Die frühere Zulassung der konkreten Kombination Zugfahrzeug/Anhänger gibt es ja nicht mehr.

Ist in der 3. VO zur Änderung der 9. Ausnahme-VO zur StVO vom 07.10.2005 drin...

Gruß, Mike

PS: Die Einbauanleitung der Schlingerkupplung interessiert den netten Prüfingenieur übrigens immer. Die ersetzt die ABE und ist immer mitzuführen.

Wenn ihn aber doch der TÜV weggeschickt hat, scheint der Index 0,8 nicht zu greifen.

am 3. Juni 2008 um 19:35

Ich hab' Euch hier mal einen Link, da ist alles zur 100er Zulassung wissenswerte "haarklein" aufgeführt .

 

Vielleicht hilft's ?

 

www.anhaengerhandel.de/tempo100.html

Hallo Tourensauser,

dass was unter deinem Link steht, ist völlig identisch mit den Angaben in meinem letzten Beitrag.

Hallo mike124,

@:"Die Zulassung des Anhängers/Wohnwagens für 100km/h hat nix mit Schlingerkupplung/Index oder sonstigen Formel zu tun. Hier müssen schlicht einige Voraussetzungen erfüllt sein (Reifenalter, Stoßdämpfer). Diese bescheinigt der Tüv, dann gibts die Eintragung der Behörde und die Plakette."

Das stimmt so nicht ganz!

Die Eintragung der Behörde in die Zulassungsbescheinigung 1 des WW macht das deutlich:

Die Eignung (nicht die Zulassung) eines WW ist nicht nur von den Eigenschaften des WW abhängig, sondern auch von den Eigenschaften des Zugwagens. Erst wenn diese vorhanden sind (konkret: ABS und bestimmtes Mindestleergewicht) ist der WW für 100km/h geeignet.

So steht es in der Zulassungsbescheinigung des Wohnwagens und das ist massgebend.

Der Faktor (0,8 oder 1,0 bei WW) steht indirekt auch in der Zulassungbescheinigung des Wohnwagens:

Wessen WW nur den Faktor 0,8 in Anspruch nehmen kann (also der Wohnwagen hat entweder keine oder nur eine ASK ohne Nachweis der ISO...), bekommt als Eintragung in Zulassungsbescheinigung Teil 1, dass der WW für 100km/h geeignet ist, wenn das Zugfahrzeug ein Mindestleergewicht von (zulGG des Wohnwagen geteilt durch 0,8) hat.

(Diese Formel steht da natürlich nicht, sondern das damit errechnete Mindestlleergewicht in kg).

Bei WW mit zugelassener ASK steht dort, dass der WW für 100km/h geeignet ist, wenn das Mindestleergewicht des Zugfahrzeugs dem zulGG des WW entspricht (Formel: zulGG des Wohnwagen geteilt durch 1,0).

(Natürlich auch nicht als Formel, sondern als direkte Angabe in kg!)

Beispiel:

Mein WW hat ein zulGG von 1000kg. Ich habe keine ASK. In meiner Zulassungsbescheinigung des WW steht drin, dass der WW bis 100km/h geeignet ist, wenn das Zugfahrzeug ein Mindestleergewicht von 1250kg und ABS hat.

Wenn ich mir eine zugelassene ASK kaufe und mein WW erneut begutachtet wird, würde in der neuen Zulassungsbescheinigung anstatt 1250kg Mindestleergewicht, 1000kg stehen.

Wenn die Anforderungen an das Zugfahrzeug nicht erfüllt sind, die in der Zulassungsbescheinigung des WW aufgeführt sind (ABV (bedeutet: ABS) und das angesprochene Mindestleergewicht), ist der WW nicht für 100km/h geeignet, obwohl der sonst alle geforderten Eigenschaften (Reifenalter, Stoßdämpfer usw.) hat.

Ob man mit einem Gespann 100km/h fahren kann oder nicht, hängt immer noch vom Gesamtgespann ab! Das hast du ja auch selbst geschrieben.

Neu ist nur, dass des Fahrer selbst darauf achten muss, dass sein Zugfahrzeug den Anforderungen entspricht. Das Zugfahrzeug wird nicht mehr gesondert begutachtet und erhält auch keine Extra-Kennzeichnung (kleines 100er-Schild) mehr.

Hallo Bommel,

@:"Wenn ihn aber doch der TÜV weggeschickt hat, scheint der Index 0,8 nicht zu greifen."

Ich weiß nicht was da beim TÜV abgelaufen ist und was der TE verlangt hat.

Vielleicht musste der TE die 1,0er-Regelung wegen seines zu leichten Zugfahrzeuges haben, so dass ihm die 0,8er Regelung nichts gebracht hätte.

Wenn er gesagt hätte, dass er die 0,8er-Regelung in Anspruch nehmen möchte, hätte man ihm die 100er-Regelung auch, ungeachtet seiner Kupplung, eingetragen.

Wenn er aber die 1,0er-Regelung haben möchte, muss die Kupplung nun mal den Nachweis der ISO-Norm haben. Sonst bekommt er die Eintragung nicht!

gruß

navec

 

am 4. Juni 2008 um 7:34

Zitat:

Original geschrieben von navec

Hallo Tourensauser,

dass was unter deinem Link steht, ist völlig identisch mit den Angaben in meinem letzten Beitrag.

Hi Navec,

 

das sehe ich genauso, aber hier gibt es ja noch Leute, die da anderer Meinung sind.

 

Der Link ist übrigens nicht nuir für 100er Zulassung interessant, da findet man so ziemlich alles wissenswerte an technischen Fragen bezüglich Anhängern...

Moin moin!

}>Das stimmt so nicht ganz!

Die Eintragung der Behörde in die Zulassungsbescheinigung 1 des WW macht das deutlich:

Die Eignung (nicht die Zulassung) eines WW ist nicht nur von den Eigenschaften des WW abhängig, sondern auch von den Eigenschaften des Zugwagens. Erst wenn diese vorhanden sind (konkret: ABS und bestimmtes Mindestleergewicht) ist der WW für 100km/h geeignet.

So steht es in der Zulassungsbescheinigung des Wohnwagens und das ist massgebend.

{<

Da sind wir uns ja einig. Die Zulassung (= Eintragung) gibt es eben unabhängig vom Zugfahrzeug, das jedes beliebige sein darf, mit dem das Gespann die technischen Voraussetzungen für 100 erfüllt. Nix anderes hob i gsagt...

Also gibts die 100er Zulassung auch ohne ASK, ABS und Formel...

Und der brave Ingenieur vom T.. darf uns ohne ABE/Einbauanleitung der ASK vom Hof schicken.

Grüße, Mike

@mike124:"Also gibts die 100er Zulassung auch ohne ASK, ABS und Formel...

Und der brave Ingenieur vom T.. darf uns ohne ABE/Einbauanleitung der ASK vom Hof schicken."

Äh, was denn nun?

Die 100er-Zulassung gibts also ohne ASK, aber der Ing. darf uns ohne ABE/Einbauanleitung der ASK vom Hof schicken?

Versteh ich jetzt nicht mehr!

Und es stimmt auch nicht!

1. Darf er uns nur, ohne ABE/Einbauanleitung für die ASK, vom Hof schicken, wenn wir auf den Faktor 1,0 (der ja nur mit zugelassener Kupplung möglich ist) bestehen.

2. Er darf in dem Fall aber, ohne weiteres, ein Mindestleergewicht des Zugfahrzeuges, das auf dem Faktor 0,8 basiert eintragen. Ohne ASK wird das genau so behandelt wie mit ASK, die nicht der ISO entspricht. Vielleicht reicht dem Kunden das.

Auf jeden Fall müsste/sollte der Ing den Kunden über diese Möglichkeit beraten. Den Kunden ohne Beratung vom Hof zu schicken, würde nicht gerade von der Fachkompetenz des Ing zeugen.

Ohne, dass der Ing. das Mindestleergwicht des Zugfahrzeuges anhand der Formel ausgerechnet hat und dieses dann später in die Papiere des WW eingetragen wird, gibt es garantiert keine 100er-Zulassung des Anhängers.

 

Noch mal deutlich: ohne Anwendung des Faktors ist die Feststellung des Mindestleergewichts nicht möglich. Ohne eingetragenes Mindestleergewicht keine Zulassung.

Er muss das Mindestleergewicht berechnen und in das Gutachten eintragen und das ist nun mal u.a. definitiv von dem Faktor/Formel abhängig. Und der Faktor ist wieder von der Kupplung abhängig.

Außerdem trägt er in das Gutachten des WW ein, dass das Zugfahrzeug ABS haben muss, sonst gibt es auch keine 100er-Zulassung.

 

 

 

 

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