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Totalschaden reparieren oder nicht?

Themenstarteram 27. Mai 2024 um 9:26

Hallo Leute,

ich bin leider Opfer eines wirtschaftlichen Totalschadens. Im Prinzip ist es nur ein optisches Problem, aber halt eine sehr teures. Da mein Auto in einem technisch guten Zustand ist und ich z.B. vor kurzem das Fahrwerk komplett überholt habe, will ich es weiter nutzen.

Die Frage ist, ob ich selber eine Teil-Instandsetzung vornehmen soll oder nur mit Rostschutzfarbe ran gehen soll.

Das wäre im Fall eines erneuten Unfalls der Wiederbeschaffungswert? Der Restwert ist laut Gutachten ca. 300 Euro.

 

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12 Antworten

Kann man nicht pauschal beantworten, weil du keine Angaben machst.

Bei einem Restwert von 300,- kann von einem Ferrari fast gar nichts mehr dasein,

ein älterer Golf könnte noch Fahrbereit und HU-fähig sein.

Themenstarteram 27. Mai 2024 um 9:58

Das Auto ist (laut Gutachten und auch nach meiner Einschätzung) verkehrssicher und fahrbereit - es ist halt ein teuer zu reparierender Seitenschaden, daher der wirtschaftliche Totalschaden.

Meine Frage ist halt: wenn ich da Mühe und Geld in eine Instandsetzung stecke, was bekäme ich im Fall eines erneuten Unfalls ersetzt?

Würde erneut ein Wiederbeschaffungswert ermittelt (der natürlich weit über den 300 Euro läge) oder würde einfach gesagt: das Auto war ein Totalschaden, also maximal 300 Euro.

Im Endeffekt musst du doch für dich selbst entscheiden, ob es dir wert wäre, den Schaden zu reparieren.

Rede doch nicht herum - was ists für ein Auto, wie hoch ist der Wiederbeschaffungswert, wie hoch der Schaden? Wahrscheinlich wird er aber eben ins HIS eingetragen und gilt bei erneutem Schaden wertmäßig als "unrepariert"

Themenstarteram 27. Mai 2024 um 10:08

Ja, der HiS-Eintrag ist erfolgt. Genau darum geht es.

Das Risiko, bei einem weiteren Unfall de facto nichts zu bekommen, ist ein Entscheidungskriterium, ob ich das Auto so lasse wie es ist oder eine günstige Instandsetzung mache.

Natürlich wird der Wagen nach einer "günstigen Instandsetzung" keinen nennenswerten Wiederbeschaffungswert erhalten. Der gilt als "Vorschaden unrepariert", bestenfalls wird Dir aufgrund der erfolgten Arbeiten ein minimal höherer Wert angesetzt. Aber niemals eben der Wert als wäre er fachgerecht repariert worden.

Themenstarteram 27. Mai 2024 um 10:39

Ich sag es mal so: ohne Vorgeschichte hätte das Auto auch im beschädigten Zustand einen erheblich höheren Wiederbeschaffungswert als die 300 Euro Restwert - mehr zahlen halt die lokalen Restwertaufkäufer zum Glück nicht. Da stehen bei mobile.de zu Hauff schlimmere Leichen für 2000 Euro drin.

Die Frage ist, ob im Falle eines erneuten Unfalls eine neue, objektive Schätzung stattfindet oder eben auf den schon mal regulierten Totalschaden verwiesen wird.

Der Wiederbeschaffungswert wird erneut unter Berücksichtigung des Gebrauchswertes errechnet und kann durchaus höher, als der nunmehr ermittelte Restwert sein.

Wenn es ein rein optisches Problem ist und die Karre noch verkehrssicher ist, warum überhaupt bei 300 Euro Restwert Geld versenken?

Themenstarteram 28. Mai 2024 um 6:40

Weil mein Konto dringend eine Entlastung braucht.

Wie soll man dir helfen, wenn du nicht genaues KFZ Modell und Schadensbild nennst? Soll das ein Ratespiel sein?

Ohne Bilder und komplette Informationen über den Sachverhalt kommt hier nur "stochern im Nebel".

Der TE darf sich gerne bei mir melden wenn er gewillt ist vernünftige Disskussionsvorlagen zu liefern.

Bis dahin ist hier zu.

Gruß Moorteufelchen

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