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Unfall, Fahrzeug repariert, wie gehts weiter?
Mein Auto (Bj. 2009) wurde bei einem Verkehrsunfall beschädigt. Schuldfrage ist klar, Gegner ist schuld.
Ich habe einen Gutachter beauftragt und einen Anwalt.
Nach dem Gutachten habe ich die Schadenssumme (ohne Wertminderung) ca. 4000€ Netto von der geg. Versicherung erhalten.
Nun ist das Auto repariert, ich habe die kaputte Stoßstange selbst beim Hersteller gekauft und diese beim Lackierer lackieren lassen.
Seitenwand wurde nicht wie im Gutachten vorgegeben erneuert, ich habe mich fürs Instandsetzen entschieden, diese wurde ausgebeult und lackiert.
Insg. habe ich um die 500€ für die Reparatur inkl. Stoßstange ausgegeben.
Der Lackierer war günstig, da wir uns kennen.
Ich habe auch eine Quittung vom Lackierer vom sowie vom Händler über die Ersatzteile bekommen, also ings. ca 500€.
Kann ich die Mwst. die nachweisbar angefallen ist von der Versicherung verlangen?
Würde es irgendwelche rechtliche oder gar willkürliche Probleme mit der Versicherung geben, da die Reparatur nicht wie im Gutachten steht durchgeführt wurde und viel günstiger war?
Thx!
Beste Antwort im Thema
Nimm es mir bitte nicht übel, aber manche bekommen den Hals nicht voll.
Du hast doch schon 3,5k Reibach gemacht.
Nun fragst Du wegen nichmals 100 Euro nochmal nach, ob Du die noch abgreifen kannst ???
Es gibt eine so genannte Schadenminderungspflicht, aber am 1.1 wenn die Beiträge steigen, stehen Leute wie Du an erster Front und beschweren sich über die unverschämten Versicherungen !!!
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23 Antworten
Das heißt du willst die 4000 Euro + die MwSt für die 500 Euro?
Die 4000€ habe ich schon. Es geht um die Mwst. von 500€
Nimm es mir bitte nicht übel, aber manche bekommen den Hals nicht voll.
Du hast doch schon 3,5k Reibach gemacht.
Nun fragst Du wegen nichmals 100 Euro nochmal nach, ob Du die noch abgreifen kannst ???
Es gibt eine so genannte Schadenminderungspflicht, aber am 1.1 wenn die Beiträge steigen, stehen Leute wie Du an erster Front und beschweren sich über die unverschämten Versicherungen !!!
er fragt doch nur was ihm zusteht.
das halte ich fuer voellig legitim.
sofern er eine ordentliche rechnung mit ausgewiesener MWST vorweisen kann, duerfte er diese auch erstattet bekommen?
So ganz kann ich dem TE auch nicht folgen.
Der Schaden wurde mit anwaltlicher Hilfe abgewickelt, da sollten keine fragen mehr offen sein.
Wenn er hier jetzt Hilfe sucht, um weiteres Geld zu bekommen, scheint der Anwalt, der den ganzen Vorgang ja kennt, wohl der Meinung zu sein, daß mit der Überweisung der Schaden endgültig bezahlt ist.
Ja, ich weiß, ich hab genug Geld bekommen aber was ich haben möchte, steht mir zu denke ich. Möchte niemanden hier ärgern, wollte halt nur wissen, wie die Versicherungen mit solchen Situationen umgehen.
Außerdem mein Auto wurde nicht wirklich fachgerecht repariert und musste auf einiges verzichten und deshalb ist soviel Geld übrig geblieben.
Zitat:
Original geschrieben von Sammens
Kann ich die Mwst. die nachweisbar angefallen ist von der Versicherung verlangen?
Ja!
Zitat:
Original geschrieben von Sammens
Ich habe auch eine Quittung vom Lackierer vom sowie vom Händler über die Ersatzteile bekommen, also ings. ca 500€.
Kann ich die Mwst. die nachweisbar angefallen ist von der Versicherung verlangen?
Einfach die Quittungen/Rechnungen bei der gegnerischen Versicherung mit der Bitte um Erstattung der USt-Beträge einreichen.
Super, danke.
Würde es Probleme geben, weil die Reparatur nicht wie vom Gutachter bestimmt geführt wurde?
Die Versicherung weiß doch gar nicht, wie die Reparatur ausgeführt wurde. Du hättest die Teile ja auch gebraucht auf dem Privatmarkt kaufen können.
Zitat:
Original geschrieben von timovic
Die Versicherung weiß doch gar nicht, wie die Reparatur ausgeführt wurde. Du hättest die Teile ja auch gebraucht auf dem Privatmarkt kaufen können.
Ungefähr schon, ich werde Rechnungen vorlegen und auch noch Bilder, damit ich für den Nutzungsausfall entschädigt werde.
Zitat:
Original geschrieben von frankman01
Nimm es mir bitte nicht übel, aber manche bekommen den Hals nicht voll.
Du hast doch schon 3,5k Reibach gemacht.
Nun fragst Du wegen nichmals 100 Euro nochmal nach, ob Du die noch abgreifen kannst ???
Es gibt eine so genannte Schadenminderungspflicht, aber am 1.1 wenn die Beiträge steigen, stehen Leute wie Du an erster Front und beschweren sich über die unverschämten Versicherungen !!!
Wenn die Versicherungen nicht regelmäßig (s. "Cpt HUK" z.B.) die Geschädigten bescheißen und falsch über ihre Rechte informieren würde, wäre das ein hehres Vorgehen.
Zitat:
Original geschrieben von Sammens
Zitat:
Original geschrieben von timovic
Die Versicherung weiß doch gar nicht, wie die Reparatur ausgeführt wurde. Du hättest die Teile ja auch gebraucht auf dem Privatmarkt kaufen können.
Ungefähr schon, ich werde Rechnungen vorlegen und auch noch Bilder, damit ich für den Nutzungsausfall entschädigt werde.
Was mir nicht klar ist: Weshalb stümperst du ein so junges Auto so zusammen? Du hättest ja die Möglichkeit gehabt, das fachgerecht reparieren zu lassen.
Zitat:
Original geschrieben von Sammens
damit ich für den Nutzungsausfall entschädigt werde.
Für was bekommt der Anwalt dann sein Geld wenn du alles selber machst
Ein Nutzungsausfall, d.h. dauert der normalen Rep. in einer Werkstatt steht doch im Gutachten fest oder nicht