Forum A4 B6 & B7
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A4
  6. A4 B6 & B7
  7. Unfall reparieren oder Geld nehmen?

Unfall reparieren oder Geld nehmen?

Audi A4 B6/8E
Themenstarteram 6. November 2013 um 9:06

Hey Leute

jetzt hats mich auch getroffen. Hatte gestern einen Unfall. Ein Opelfahrer hat mir an einer Kreuzung die Vorfahrt genommen und ist mir seitlich ins Auto gefaren. Glücklicherweise wurde niemand ernsthaft verletzt. Gutachten ist schon heut morgen gekommen. Wiederbeschaffung 4800€ und Reperatur 5500€.

Totalschaden ist es keiner. Jetzt ist die Frage was ich tun soll. Für gute Ratschläge wär ich dankbar.

 

 

Gruß

rAudi

Beste Antwort im Thema
am 6. November 2013 um 10:08

Zitat:

Original geschrieben von rAudi93

 

Gutachten ist von der Werkstatt die mich abgeschleppt hat. Werd da aber nochmal vorbeifahren und den schaden bei Tag begutachten.

Wieso haben die denn ein Gutachten gemacht? Hast du das explizit beantragt? Arbeiten die evtl. mit der gegnerischen Versicherung zusammen? Sind im Gutachten auch Ausfallzeiten berücksichtigt worden?

Ich würde einen unabhängigen Gutachter, den du dir selbst ausgesucht hast, aufsuchen. Als Unfallgeschädigter hast du nämlich das Recht dazu und lass dir von der gegnerischen Versicherung nichts erzählen. Wenn es Probleme bei der Schadensabwicklung gibt, kannst du als Geschädigter auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Anwalt aufsuchen.

Hier nochmal ein paar nützliche Links:

http://www.auto-expert-jahre.de/.../...-bei-unverschuldetem-unfall.php

http://www.kfz-experte.de/unfallschaden

Gruß,

Danny

34 weitere Antworten
Ähnliche Themen
34 Antworten

ist noch jemand der Meinung das 5.500€ für die Reparatur zu günstig angesetzt wurden?

Also ich halte imho das Gutachten für deutlich zu gering. Daher Fahrzeug abstoßen.

p.s. bitte mehr Bilder vom Schaden einstellen.

Du musst wissen ob du ihn weiterfahren willst oder lieber gleich was neues haben möchtest. Wenn du ihn weiterfahren willst mal in einer Karosserie Werkstatt anfragen hatte ich auch gemacht und war 30% günstiger wie im Gutachten steht.

Das wichtigste ist ja das es dir gut geht....!

ich wäre mir auch nciht so sicher ob das Gutachten so hinhaut - zumal von Gestren auf heut.

Zur Not einfach mal unverbindlich bei nem unabhängigem, vielleicht auch Audi anfragen & nicht mit dem Gutachten (vermutl. von der Gegnerischen Versicherung!?) abgeben :)

Themenstarteram 6. November 2013 um 9:56

Gutachten ist von der Werkstatt die mich abgeschleppt hat. Werd da aber nochmal vorbeifahren und den schaden bei Tag begutachten.

am 6. November 2013 um 9:59

Zitat:

Original geschrieben von Chefkoch1984

ist noch jemand der Meinung das 5.500€ für die Reparatur zu günstig angesetzt wurden?

 

Also ich halte imho das Gutachten für deutlich zu gering. Daher Fahrzeug abstoßen.

 

p.s. bitte mehr Bilder vom Schaden einstellen.

Hallo,

 

da bin ich voll bei dir. Mehr Bilder wären in der Tat auch nicht schlecht. Allgemein wären mehr Infos nicht schlecht.

 

Angesicht des Schadens kommt mir die Summe auch etwas niedrig vor.

 

So weit man es auf dem einen Bild erkennen kann, wird bei einer Instandsetzung mindestens folgendes gemacht werden müssen:

  • neue Tür + Anbauteile
  • neues Seitenteil hinten rechts (muss geschweißt werden)
  • Schweller muss evtl. gerichtet werden + neue Verkleidung / Anbauteile
  • Spachtel- und Lackierarbeiten
  • Achsvermessung (evtl. ist die Hinterachse gestaucht, d.h. weitere Achsanbauteile)

  • neue Felge + 2 neue Reifen hinten

 

Unter der Berücksichtigung des oben genannten, würde ich die Instandsetzungskosten daher auf ca. 7000€ schätzen. Somit wäre das ein wirtschaftlicher Totalschaden.

 

Welcher Gutachter hat das Gutachten gemacht (ein unabhängiger oder hat dir die gegnerische Versicherung einen geschickt)? Was steht überhaupt im Gutachten? Ist dort irgendwo vermerkt, dass der Wagen auf die Richtbank muss (-> Rahmenschaden)?

 

Du musst gucken, wie du bei der Geschichte am günstigsten wegkommst. Ich persönlich würde das Auto nicht mehr richten lassen sondern in dem jetztigen Zusatnd an den Höchstbietenden verkaufen.

 

Gruß,

Danny

 

am 6. November 2013 um 10:08

Zitat:

Original geschrieben von rAudi93

 

Gutachten ist von der Werkstatt die mich abgeschleppt hat. Werd da aber nochmal vorbeifahren und den schaden bei Tag begutachten.

Wieso haben die denn ein Gutachten gemacht? Hast du das explizit beantragt? Arbeiten die evtl. mit der gegnerischen Versicherung zusammen? Sind im Gutachten auch Ausfallzeiten berücksichtigt worden?

Ich würde einen unabhängigen Gutachter, den du dir selbst ausgesucht hast, aufsuchen. Als Unfallgeschädigter hast du nämlich das Recht dazu und lass dir von der gegnerischen Versicherung nichts erzählen. Wenn es Probleme bei der Schadensabwicklung gibt, kannst du als Geschädigter auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Anwalt aufsuchen.

Hier nochmal ein paar nützliche Links:

http://www.auto-expert-jahre.de/.../...-bei-unverschuldetem-unfall.php

http://www.kfz-experte.de/unfallschaden

Gruß,

Danny

Bei mir hat die Versicherung auch noch am gleichen Tag ein Gutachter hingeschickt (Dekra) da davon auszugehen war das es ein Totalschaden ist.

Themenstarteram 6. November 2013 um 14:23

Also der Gutachter ist vom Autohaus persöhnlich, also ein Unabhäniger. Die Versicherung des Unfallverursachers hat mich heut morgen angerufen und wollt einen eigenen Gutachter schicken, welches ich natürlich abgelehn hab, da mein Gutachten schon vorlag. Die Werkstatt repariet auf Premium-Qualität/Niveau. Ist u.a. BMW Service Partner.

Achse und Rahmen sind i.O. , sind also nur die Blechschäden + Reifen

Will das Auto echt ungern hergeben. Erst 500€ in neue Bremsen (komplett) und TÜV investiert.

Anbei noch ein paar Fotos

Wenn du mit dem Wagen ein gutes Gefühl hast, dann behalte den. Bis 130% des Wiederbeschaffungswertes (!) muss die gegnerische Versicherung bezahlen, sofern die Reparatur sach- und fachgerecht erfolgt und das Fahrzeug weiter genutzt wird. Etwas Wertminderung durch den Unfall bitte nicht vergessen. Siehe http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/faq/totalschaden.php

Ob du das Recht hast, den Besuch eines Gutachters der gegnerischen Versicherung zu verweigern bezweifel ich. Die können gerne nackig um das Auto tanzen, sofern du dafür nicht aufkommen musst... Du hast Anspruch auf ein neutrales Gutachten, das hast du. Und gut ist...

PS: Ich hatte vor zwei Jahren meinen Kotflügel hinten an einem Tiefgaragenpfosten angedengelt, bin leider eine vereiste Tiefgarageneinfahrt runterschlittert und "quer" gekommen. Statt Ersatz nebst unvermeidbarer Schweissarbeit für ein Heidengeld wurde der ausgebeult. Statt viel Spachtelmasse (was nicht dauerhaft hält) wurde der verzinnt und in Form geschliffen, danach erst verspachtelt, grundiert und beilackiert. Saubere Arbeit eines Karossieriebauers, wers nicht weiss der sieht es nicht - sehr Zeitwertgerecht. Aber es war klar weniger heftig als bei dir ... nur Schrammen an der Tür und eben Kotflügel.

Themenstarteram 6. November 2013 um 14:47

Wie gesagt der Schaden zum Reparieren liegt bei 5500€ (bereits 130% ). Warksatt hat einen eigenen Karossieriebauer der u.a auf BMW- Niveau arbeitet/ Servicepartner ist. Leihwagen ect. bekomm ich alles. Das Autohaus würde den gesamten Ablauf regeln mit Gutachten,Anwalt , Reperatur usw.

am 6. November 2013 um 16:18

Zitat:

Original geschrieben von GaryK

Ob du das Recht hast, den Besuch eines Gutachters der gegnerischen Versicherung zu verweigern bezweifel ich. Die können gerne nackig um das Auto tanzen, sofern du dafür nicht aufkommen musst... Du hast Anspruch auf ein neutrales Gutachten, das hast du. Und gut ist...

Deine Zweifel in Ehren, aber dieser Ratschlag ist gefährlich.

Die gegenersiche Versicherung übersendet Dir ohnehin nur bezahlte Gefälligkeitsgutachter welche den Schaden herunterrechnen sollen.

Die Versicherung hat keinerlei Recht auf eine Zweitbegutachtung. Dies sollte man auch vehement ablehnen.

Wenn es aber zum Zweitgutachten kommt, steht dann die Aussage eines Gutachters gegen die andere.

Und dann müßte die Sache vor Gericht mithilfe eines weiteren (gerichtsbestellten) Gutachters geklärt werden. Dies kann dann aber auch völlig in die Hose gehen.

Dein Gutachter entscheidet. Niemand anderes hat das Recht Dein Auto zu sehen und sein (Partei)Gutachten abzugeben! Instruiere Deine Werkstatt entsprechend.

 

 

Du hast recht. http://www.mitfugundrecht.de/.../

Allerdings haben sich viele Versicherungen ein Recht auf eine Nachbesichtigung eingeräumt und dieses abzuschlagen wird möglicherweise einiges an juristischem Ärger kosten. Man kanns ja mal versuchen.

Zitat o.g. Seite:

"LG Berlin, Urteil vom 13.07.2011, Az: 42 0 22/10: Wenn das Schadengutachten eines Unfallgeschädigten also keine gravierenden Mängel aufweist, Vorschäden nicht vorhanden oder aber zu solchen im Gutachten bereits ausreichende Ausführungen gemacht wurden, geschweige denn Anhaltspunkte für ein betrügerisches Verhalten ersichtlich sind, besteht kein Grund, der Versicherung eine Nachbesichtigung zu erlauben."

Da hat sich offensichtlich in den letzten beiden Jahren was geändert. Früher kams regelmäßig zu pauschalen Minderungen oder "wir zahlen gar nichts, denn wir habens nicht gesehen" sobald man einer "Nachbesichtigung gemäß §hastenichtgesehen der Versicherungs AGBs Seite 57 Fußnote 5" nicht zugestimmt hatte.

am 6. November 2013 um 19:30

Zitat:

Original geschrieben von GaryK

Allerdings haben sich viele Versicherungen ein Recht auf eine Nachbesichtigung eingeräumt und dieses abzuschlagen wird möglicherweise einiges an juristischem Ärger kosten. Man kanns ja mal versuchen.

Versicherungen können sich außerhalb der Rechtssprechung, keinerlei Rechte einräumen.

Aber sie versuchens halt und haben auch gerne mal Erfolg mit dieser Masche. :cool:

Daher sollte man eigentlich immer einen spezialisierten Anwalt einschalten.

Wald-und-Wiesen-Anwälte vertreten teilw. aus Unkenntnis, auch gerne mal die Meinung man müßte eine Zweitbegutachtung erlauben. Was allerdings juristisch grob unrichtig und insbesondere nachteilig für den Geschädigten ist.

Trau schau wem !

Bringt mal nicht alles durcheinander. Im HAFTPFLICHTfall ist die Versicherung ja die "gegnerische", und von der muss man nur Geld nehmen :D, aber sicher keinen Gutachter. Und Nachbesichtigungen gibbet auch nicht. Sollen sie doch mit dem selbst gewählten Gutachter reden, wenn sie Fragen haben.

Ansonsten ist es müßig zu diskutieren, ob die 5500 ausreichen - wegen der 130%-Regel gibt's nicht mehr. Wenn überhaupt müsste man den Wiederbeschaffungswert anzweifeln. Gibt es wirklich GLEICHWERTIGE Autos für das Geld?

Und dann muss der TE wissen, ob er

a) bis zu 130% reparieren lassen will und die Kosten von der Vers. an die Werkstatt zahlen lassen will

b) Auto abgeben und neues kaufen und dazu WBW (Wiederbeschaffungswert) annehmen (ich glaube, da geht noch was mit MwST, wenn der neue eine Rechnung mit ausgewiesener Steuer hat (?) )

c) (mein Favorit): Den WBW auszahlen lassen und den Schaden in einer guten freien Werkstatt für max. 3500EUR reparieren lassen. Sollte gehen! Und von dem Rest macht man dann noch einen netten Urlaub, weil man ja ab sofort ein Unfallauto besitzt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A4
  6. A4 B6 & B7
  7. Unfall reparieren oder Geld nehmen?