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Unfall von gestern

Themenstarteram 31. Mai 2006 um 19:08

Hallo Leute,

ich hatte das Glück, dass mir gestern Abend nach einem anstrengenden Arbeitstag auch noch die nette Frau von nebenan in meinem Polo gefahren ist.

Ich stand an der Kreuzung und sie hat gepennt und ist mir mit ca. 10-20 km/h hinten drauf gefahren. Ich war gestern auch schon in der Werkstatt und wollte einen Kostenvoranschlag haben. Aber der Mann meinte, da müsste ein Gutachter her.

Er konnte mir auch nicht genau sagen was das ganze kosten wird. Er hat, auf Grund der Tatsache, dass die Bodenbleche anscheinend etwas abbekommen haben, die Vermutung auf ca. 3000 € gelegt. Ich denke, dass das mit den Blechen auch stimmt, denn der Kofferraumdeckel geht nur noch sehr schwer auf und es ist das Blech direkt unterhalb der Rückleuchten gebrochen.

Lange Rede kurzer Sinn: Wie sieht das aus, wenn der Gutachter sagt, dass die Reparatur 3000 € kostet und mein Auto nur noch einen Wert von 3500 € hat. Kann dann die Versicherung sagen, dass Sie mir das Geld gibt und nicht versuchen wird das Auto zu repararieren? Und wenn ja, darf ich dann das Auot (z.B. nach Polen) weiterverkaufen?

Könnt ihr mir mal bitte eure Erfahrungen bei Unfällen posten? Danke

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12 Antworten
am 31. Mai 2006 um 19:15

Nabend

Die VErsicherung muss den schaden begleichen. Lass dich nicht mit kleineren Beträgen abfertigen z.B. wenn die dir dann 2500€ als scheck anbieten obwohl der schaden 3500€ hoch war. Wenn du rechtschutz hast gib es einfach den Anwalt er reget das alles für dich..

Das Auto ist dein Eigentum und du kannst es an jeden verkaufen den du möchtes.

MfG Reinhold

Hi,

Falls die Reparatukosten über dem Zeitwert liegen,bekommst du leider nur den Zeitwert ersetzt!(Wirtschaftlicher Totalschaden) Abzüglich des Restwertes,das Auto gehört dann aber immer noch dir!

Vergiss auch net das du nen Nutzungsausfall bekommst,entweder für die Reparatur dauer oder bei Totalschaden für ca. 10 Tage. Beim Polo schätze ich mal vielleicht so 20- 25€ pro Tag!?

Kannst du dir auszahlen lassen,nen Mietwagen würd ich nur nehmen wenn du unbedingt ein Auto brauchst! Mußt dann nämlich aufpassen das du net drauf zahlst!

Gruß Tobi

Grundsätzlich gilt: Der Geschädigte ist so zu stellen, als ob der Schaden nicht passiert wäre.

Also auf jeden Fall erstmal einen Gutachter bestellen, der sich der Sache annimmt. Wenn du dir unsicher bist zusätzlich gleich nen Anwalt beauftragen, auch wenn du keine Rechtschutz hast, denn die Unfallverursacherin muss den glaube ich eh bezahlen.

Der Gutachter schätzt den Schaden dann angemessen ein.

1. Fall: wirtschaftl. Totalschaden

Wenn du Pech hast, liegt die Reparatursumme über dem aktuellen Zeitwert des Wagens. Bis zu 130% des Zeitwertes kann repariert werden. Entweder bekommst du dann du den Zeitwert ausgezahlt oder lässt den Wagen für die angegebene Summe bei einer Werkstatt machen. Geld wirst du dann aber selber nicht in die Hand bekommen.

Wenn du den aktuellen Zeitwert wählst, erhälst du einen Verrechnungsscheck von der Versicherung abzüglich Restwert. Der Restwert ist der Preis, den ein örtlicher Verwerter dir für das Wrack bezahlen würde.

Was du dann wirklich mit dem Wrack machst, ist deine Sache. Das Auto gehört dir. Entweder gehst du zum Verwerter und verkaufst den Wagen zum Restwert oder etwas mehr. Oder aber du fährst selber weiter und lässt es notdürftig oder wie auch immer reparieren. Dritte Möglichkeit wäre ein Verkauf über privat, da bekommst du für das Wrack meistens bedeutend mehr als der Restwert.

Vierte Möglichkeit wie gesagt ist die Reparatur laut Gutachten.

2. Fall: kein wirtschaftl. Totalschaden

Falls das Auto kein wirtschaftlicher Totalschaden ist, steht auf dem Gutachten die Reparatursumme. Du kannst dann auch zu ner Werkstatt gehen und die das über die Versicherung regeln lassen oder das Geld ohne MwSt. auszahlen lassen und dir ne andere Werkstatt suchen.

 

Auf keinen Fall aber solltest du ein Angebot der Versicherung annehmen, dass die deinen Wagen abholen und in ihren Werkstätten reparieren usw.... oder gar nen eigenen Gutachter schicken wollen. Sowas immer ablehnen, du hast das Recht dir deinen eigenen Gutachter auszusuchen.

Für weitere Infos schau bitte hier nach: Haftpflichtschaden

EDIT: Und Nutzungsausfall bekommt er nur, wenn der Wagen nicht fahrbereit ist und nicht an Ort und Stelle notdürftig repariert wurde. Meistens besteht der Anspruch auch nur, wenn die tägliche Arbeit 20-30km vom Wohnort entfernt ist.

Gruß. Dennis

Hi

@urban84

das mit dem Nutzungsaufall sehe ich anders! Natürlich solange der Wagen fährt bekommt man keinen aber für die Tage in denen er in der Werkstatt steht auf jeden fall!

Und wenn es Totalschaden hat bekommt er für die Zeit in der er einen neuen suchen muß(angenommen werden da ca. 10Tage) auch Nutzungsausfall!

Natürlich sollte er sich keinen Mietwagen nehmen und dann am tag nur 2-3km fahren! Damit würde er seiner Schadensminderungsplicht nicht nachkommen!

Daher am besten den Nutzungsausfall auszahlen lassen! Wieviel er bekommt hängt von der Fahrzeuggröße ab,wie gesagt ich vermute beim Polo vielleicht 20€ pro Tag!

Ich hab mal für 12Tage Nutzungsausfall bekommen,waren 2Wochenenden und ein Feiertag während der Reparatur ;-) !

Gruß Tobi

Wenn der Wagen in der Werkstatt ist und repariert wird natürlich.

Wenn der Wagen jeodch wirtschaftlicher Totalschaden ist muss er erstens ab gestern nicht mehr fahrbereit sein oder aber sofort verkauft werden. Den Nutzungsausfall bekommt er für maximal 14 Tage. Aber auhc nur, wenn er sich in der Zeit ein neues Auto kauft. Kauft er erst nach vier Wochen eines bekommt der nichts.

Außerdem, wenns seine Nachbarin ist, würde ich das ganze nicht zu sehr ausreizen. Wenn die irgendwann ein Angebot zum schadensausgleich von der Versicherung bekommt und dort Nutzungsausfall und Pi pa po drin steht, ists schnell vorbei mit der netten Nachbarschaft, wenn er da nur Geld rausholen wollte.

Bei mir wars auch die Nachbarin und ich habe auf Nutzungsausfall daher verzichtet.

Ohne mich zur Sache an sich äussern zu können (da habe ich zu wenig Ahnung von...;)). Aber vielleicht kann dir ja auch im Versicherungs-Forum jemand weiterhelfen ;)

Gruß Tecci

darüber kann man natürlich streiten,aber bei 3000€ wird die nachbarin wohl kaum den schaden selbst zahlen.

Ich seh das halt so,mit nem unfall hat man ne menge rennerei und ärger. Deshalb verlange ich auch grundsätzlich alles was mir zusteht! Und noch ein bißchen mehr,das kürzt die Versicherung dann eh ein:-)

Das heißt net das man irgentwie betrügen oder falschangabe machen soll,aber man sollte über alle sein Rechte bescheid wissen!!

 

Gruß Tobi

Genau meine Meinung.

Hatte gerade aus aktuellem Anlass bei nem Kumpel diese Diskussion im Versicherungs-Forum.

was mich am meisten interessiert,

wie is das mit nem gutachter? kumpels meinten, "wenn Di rmal einer reinfährt, geh sofort zum gutachter"...

so...aber wer bezahlt den denn?? ich mein der nimmt doch bestimtm so 200-300 ocken oder net?? wer muss den zahlen...? sowirklich konnte mir das noch nie jemand sagen...

Den Gutachter zahlt die gegnerische Versicherung.

Voraussetzung ist, dass der Unfallverursacher auch Verursacher ist.

Zum Gutachter sollte man aber erst gehen, wenn der Schaden größer als 800-1000€ ist. Stichwort Schadenminderungspflicht.

gruß. dennis

Hi,

stimmt!

Frag am besten mal bei deiner Werkstatt nach! Die haben meist einen guten an der Hand!

Nimm aber keinen Gutachter der Versicherung,sind zwar angeblich unabhängig aber soo ganz kann ich das net glauben! ;-)

mfg Tobi

Themenstarteram 1. Juni 2006 um 18:11

Hi Leute,

mensch, so viele Antworten. Klasse. Ich habe übrigens einen Anwalt im Bekanntenbereich (warum bin ich da noch nicht früher drauf gekommen?) und habe heute mit ihm telefoniert.

Er übernimmt das ganze gratis für mich. Er hat einen Gutachter an der Hand, der gut ist. Den Gutachter wird die Versicherung bezahlen, den Anwalt anscheinend auch. Er weiß vor allem genau, was ich an Geld raus holen kann, gerade betreffend des Geldes was man für den Ausfall und die Schadensminderung bekommt.

Vielen Dank vorest einmal für die vielen Beiträge. Ich werde später dann weitere Infos posten, wenn ich z.B. beim Gutachter war.

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