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Unterschied Gewährleistung und Anschlussgarantie

Audi
Themenstarteram 13. Januar 2017 um 7:16

Gibt es einen Unterschied zwischen der 2 Jährigen Gewährleistung und der darauf folgenden 3 Jährigen Anschlussgarantie? (Natürlich im Rahmen der Kilometerleistung)

Um es konkret zu machen… Meine 2 Jahre sind in 10 Tagen um und ich habe immer noch dieses „wummern“ beim Lenkeinschlag.

Der Werkstatt konnte ich es bislang nicht permanent vorführen. Hier im Forum geht es von „normal“, über Radlager, bis hin zu komplettem Getriebeschaden.

Wie auch immer… Das Thema hier ist nicht der Schaden, sondern die Kostenübernahme während der Anschlussgarantie.

Meine Frage ist nun, ob es lohnt in den nächsten Tagen Zeit zu investieren und dem Thema gezielt nachzugehen, oder ob die Anschlussgarantie genauso viel Kosten im Fehlerfall übernimmt.

Beste Antwort im Thema

Zu Deiner Frage: Es ist ein riesiger Unterschied zwischen Garantie, Anschlussgarantie und Gewährleistung.

  • Die Garantie bekommt ein Neuwagen für 2 Jahre (bei Audi). Diese ist vollumfänglich und ohne KM-Beschränkung. Keine Selbstbeteiligung.
  • Die Anschlussgarantie kann man beim Kauf eines Neuwagens in verschiedenen Konstellationen aufpreispflichtig erwerben. Sie geht von "1 Jahr bis max 30.000 KM" bis zu "3 Jahre bis max 150.000 KM" in unterschiedlichen Zusammenstellungen. Diese kann man entweder beim Neukauf gleich mitbestellen (am billigsten), aber auch noch bis zum letzten Tag der 2-jährigen Werksgarantie nachträglich abschließen (teurer). Hat man sich einmal für eine Variante der Anschlussgarantie entschieden, kann man sie nicht mehr nachträglich auf einen anderen Zeitraum oder KM-Bereich aufstocken. Mein Fahrzeug hat vom Vorbesitzer z.B. eine Anschlussgarantie für 2 Jahre oder max 80.000 KM mitbekommmen, also insgesamt habe ich 4 Jahre bis max 80.000 KM volle Werksgarantie auf mein Fahrzeug. Ich kann sie aber weder für Geld noch für gute Worte auf 3 Jahre und 100.000 KM verlängern.
  • Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Pflicht, die dem Händler beim Gebrauchtwagenverkauf aufgedrückt wird. Beim Gebrauchtwagenkauf von einem Händler hat man eine Gewährleistung von einem Jahr. Im ersten halben Jahr ist der Händler in der Pflicht. Im zweiten halben Jahr gibt es die Beweislastumkehr. Hier muss der Kunde nachweisen, dass der Mangel schon vor dem Kauf vorgelegen hat. Was in der Regel schwer fällt.

Gebrauchtwagengarantieen sind völlig unabhängig Werksgarantie, Anschlussgarantie oder Gewährleistung. Sie decken meist nicht alles ab und berechnen meist auch einen Eigenanteil je nach Laufleistung. Da gibt es aber keine Vereinheitlichung, denn jede Gebrauchtwagengarantie hat ihre eigenen in der Police niedergeschriebenen Regelungen.

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Natürlich zeit investieren da bist du auf der sicheren Seite. Die sollen den Fehler suchen bis er behoben ist dafür sind die freundlichen da;)

Die Anschlussgarantie die beim Neukauf (und nur da!) abgeschlossen werden kann, hat den gleichen Leistungsumfang wie die 2-jährige Garantie von Audi.

@TE:

Ich glaube du meintest ja die normale gesetzliche Gewährleistung, richtig?

 

Meine Erfahrung damit:

Gewährt Audi gar nicht.

Nur über eine Beschwerde / Klageweg.

Alle Audi Garantien, egal welche, funktionieren recht gut & problemlos.

Die gesetzliche Gewährleistung die jeder Auto geben muss und vom Gesetzgeber den Herstellern "aufgezwungen" wurde, ist meistens den Werkstätten nicht mal bekannt.

2 Jahre ab Kauf gilt die.

Themenstarteram 13. Januar 2017 um 10:33

Zitat:

@W246User schrieb am 13. Januar 2017 um 10:33:10 Uhr:

@TE:

Ich glaube du meintest ja die normale gesetzliche Gewährleistung, richtig?

Ich meine das, was ich am Anfang von Audi bekomme. War mir bei der Erstellung des Thema nicht sicher ob es "nur" die gesetzlichen Ansprüche gibt, oder eine Garantie von Audi für die ersten zwei Jahre.

....

Zitat:

@kwhkiller schrieb am 13. Januar 2017 um 09:39:49 Uhr:

Natürlich zeit investieren da bist du auf der sicheren Seite. Die sollen den Fehler suchen bis er behoben ist dafür sind die freundlichen da;)

Natürlich könnte ich es einfach zum Freundlichen geben und suchen lassen. Das ding ist nur, dass es eben nicht permanent 100% zu hören ist. und wenn man es nicht hören will, hört man es nicht, da natürlich der Motor deutlich lauter hörbar ist.

Am Ende heißt das immer: Hinbringen, Taxi/Bus/Bahn und Zeitaufwand, da es keinen Leihwagen gibt.

Werde aber jetzt an den kalten Tagen am Wochenende probieren eine Situation zu Erzeugen die nachstellbar ist.

Zu Deiner Frage: Es ist ein riesiger Unterschied zwischen Garantie, Anschlussgarantie und Gewährleistung.

  • Die Garantie bekommt ein Neuwagen für 2 Jahre (bei Audi). Diese ist vollumfänglich und ohne KM-Beschränkung. Keine Selbstbeteiligung.
  • Die Anschlussgarantie kann man beim Kauf eines Neuwagens in verschiedenen Konstellationen aufpreispflichtig erwerben. Sie geht von "1 Jahr bis max 30.000 KM" bis zu "3 Jahre bis max 150.000 KM" in unterschiedlichen Zusammenstellungen. Diese kann man entweder beim Neukauf gleich mitbestellen (am billigsten), aber auch noch bis zum letzten Tag der 2-jährigen Werksgarantie nachträglich abschließen (teurer). Hat man sich einmal für eine Variante der Anschlussgarantie entschieden, kann man sie nicht mehr nachträglich auf einen anderen Zeitraum oder KM-Bereich aufstocken. Mein Fahrzeug hat vom Vorbesitzer z.B. eine Anschlussgarantie für 2 Jahre oder max 80.000 KM mitbekommmen, also insgesamt habe ich 4 Jahre bis max 80.000 KM volle Werksgarantie auf mein Fahrzeug. Ich kann sie aber weder für Geld noch für gute Worte auf 3 Jahre und 100.000 KM verlängern.
  • Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Pflicht, die dem Händler beim Gebrauchtwagenverkauf aufgedrückt wird. Beim Gebrauchtwagenkauf von einem Händler hat man eine Gewährleistung von einem Jahr. Im ersten halben Jahr ist der Händler in der Pflicht. Im zweiten halben Jahr gibt es die Beweislastumkehr. Hier muss der Kunde nachweisen, dass der Mangel schon vor dem Kauf vorgelegen hat. Was in der Regel schwer fällt.

Gebrauchtwagengarantieen sind völlig unabhängig Werksgarantie, Anschlussgarantie oder Gewährleistung. Sie decken meist nicht alles ab und berechnen meist auch einen Eigenanteil je nach Laufleistung. Da gibt es aber keine Vereinheitlichung, denn jede Gebrauchtwagengarantie hat ihre eigenen in der Police niedergeschriebenen Regelungen.

Ich würde schnellstmöglich beim VVD eine Anschlussgarantie abschließen, das geht aber nur, solange die 2Jahre Neuwagengarantie noch laufen! Diese Garantie ist natürlich teurer als die Anschlussgarantie ab Werk, lohnt sich aber m.E. trotzdem. (Jaja Rowdy war schneller...)

 

@Rowdy

Das könntest Du prinzipiell auch, wenn Deiner noch neuer als 2Jahre ist, würdest dann aber unnötig 2Jahre doppelt bezahlen. Eine Deckung der Laufleistung bis 200000km wäre aber damit möglich in 5Jahren. Ein Telefonat beim VVD hilft.

Zitat:

@Rowdy_ffm schrieb am 13. Januar 2017 um 17:07:52 Uhr:

Zu Deiner Frage: Es ist ein riesiger Unterschied zwischen Garantie, Anschlussgarantie und Gewährleistung.

  • Die Garantie bekommt ein Neuwagen für 2 Jahre (bei Audi). Diese ist vollumfänglich und ohne KM-Beschränkung. Keine Selbstbeteiligung.
  • Die Anschlussgarantie kann man beim Kauf eines Neuwagens in verschiedenen Konstellationen aufpreispflichtig erwerben. Sie geht von "1 Jahr bis max 30.000 KM" bis zu "3 Jahre bis max 150.000 KM" in unterschiedlichen Zusammenstellungen. Diese kann man entweder beim Neukauf gleich mitbestellen (am billigsten), aber auch noch bis zum letzten Tag der 2-jährigen Werksgarantie nachträglich abschließen (teurer). Hat man sich einmal für eine Variante der Anschlussgarantie entschieden, kann man sie nicht mehr nachträglich auf einen anderen Zeitraum oder KM-Bereich aufstocken. Mein Fahrzeug hat vom Vorbesitzer z.B. eine Anschlussgarantie für 2 Jahre oder max 80.000 KM mitbekommmen, also insgesamt habe ich 4 Jahre bis max 80.000 KM volle Werksgarantie auf mein Fahrzeug. Ich kann sie aber weder für Geld noch für gute Worte auf 3 Jahre und 100.000 KM verlängern.
  • Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Pflicht, die dem Händler beim Gebrauchtwagenverkauf aufgedrückt wird. Beim Gebrauchtwagenkauf von einem Händler hat man eine Gewährleistung von einem Jahr. Im ersten halben Jahr ist der Händler in der Pflicht. Im zweiten halben Jahr gibt es die Beweislastumkehr. Hier muss der Kunde nachweisen, dass der Mangel schon vor dem Kauf vorgelegen hat. Was in der Regel schwer fällt.

Gebrauchtwagengarantieen sind völlig unabhängig Werksgarantie, Anschlussgarantie oder Gewährleistung. Sie decken meist nicht alles ab und berechnen meist auch einen Eigenanteil je nach Laufleistung. Da gibt es aber keine Vereinheitlichung, denn jede Gebrauchtwagengarantie hat ihre eigenen in der Police niedergeschriebenen Regelungen.

Meines Wissens nach kann die Anschlussgarantie NUR beim Neukauf abgeschlossen werden.

Ich habe beim Kauf meines knapp Dreijährigen im Audi Zentrum ein Jahr Gebrauchtwagengarantie kostenlos erhalten. Auch nett, obwohl das meiste wahrscheinlich auch über die Gewährleistung abgedeckt wäre. Aber so braucht man sich wenigstens nicht um Fragen der Beweislast kümmern.

@GeneralTrautmann

Echt, das wäre möglich gewesen? Hätte ich glatt gemacht, wenn ich das gewusst hätte. Mein Kenntnisstand war, dass eine einmal abgeschlossene Garantieverlängerung nicht mehr editiert/verlängert werden kann. Leider ist meiner im 06/16 aus der Werksgarantie raus gewesen.

@Lattementa

Die Gebrachtwagengarantie macht halt im Gegensatz zur Werksgarantie und der Garantieverlängerung Abstriche und Du bist je nach Laufleistung mit mehr oder weniger Eigenanteil dabei. Zudem übernehmen die Gebrauchtwagengarantieen meist nicht alle Schäden.

Es gbit aber noch eine Variante, die mir mal von einem Verkäufer bei einem Fahrzeug angeboten wurde, dessen Vorbesitzer keine Garantieverlängerung abgeschlossen hatte: Diese Garantie ist auch von VAG und kostet eine jährliche Summe (weiß nicht mehr wie viel). Sie umfasst zwar die Leistungen der Werksgarantie, ist aber auch je nach Alter und Laufleistung gestaffelt. Fragt mich nicht, wie sich diese nennt?

Jo, ich hatte damals einen 3.0TFSI zur Auswahl mit- ich glaube- 1Jahr/60000km Anschlussgarantie. Das war mir aber zu kurz, dann habe ich mit dem VVD telefoniert und die nette Dame hat mir gesagt, dass mit Ablauf der Neuwagengarantie neu versichert werden müsse, da eine Versicherung, die die Werksanschlussgarantie berücksichtigt nicht gänge.

Nun ja, ich habe dann einen mit 2Jahre GWplus-Garantie gekauft, die ich jetzt jedes Jahr schön verlängere. Die hat bis jetzt ohne wenn und aber alles bezahlt. Die SB von 150Euro kommt glaube erst ab 10Jahren/100000km.

Das ist ja interessant! Ich meine, ich könnte ja mal auf doof bei der VVD anrufen und fragen, ob die mir die Anschlussgarantie 5/200.000 verkaufen? Das Geschäft 2 Jahre doppelt gezahlt zu bekommen, tut sich denen auch nicht jeden Tag auf.

Kann man die GWplus auch nachträglich abschließen oder nach Ablauf der Anschlussgarantie? Was kostet die im Jahr? Gerne auch PN, falls Du das hier nicht breittreten möchtest.

Ist alles ein interessantes Thema für mich, denn ich habe, wie gesagt, 2 Jahre AG bis 80.000 und mein Auto ist grade erst 2,5 Jahre alt und die 80 TKM werde ich wohl dieses Jahr noch erreichen.

Ich würde mich einfach mal dumm stellen, die VIN durchgeben und schauen, was rauskommt. Das ist ja deren Business.

 

Die ersten zwei Jahre GWplus hat mein Händler bezahlt, das dritte Jahr habe ich knapp 1400 gelöhnt, das vierte aktuell 1050.

 

Die GWplus ist ja auch vom VVD, vielleicht bekommt man das wie bei Porsche auch hin, also sprich, ich bezahle einen 110Punkte Check und wenn alles ok ist, dann schließe ich die GWplus ab.

1400€ / 1050 € ist natürlich auch ne Menge Holz! *puuuh* Ich werde mich mal mit dem VVD in Verbindung setzen trotz allem. Ich kann mir ja ein Angebot einholen, zugesagt habe ich damit noch nicht. Wenn man bedenkt, was ein Getriebe oder ein Motor kostet, dann sind die Preise für die GWplus gut angelegt.

Leg die 2.450,-- Euro zur Seite, damit kannst durch schon ne größere Reparatur von bezahlen. Wenn nichts kaputt geht umso besser...

Was hier im Forum zu lesen ist, ist nicht repräsentativ, die die keine Probleme haben schreiben hier nicht.

Wenn ich hier lese müsste ja fast jeder 3.0 TDI Öl- und Kühlwasserverlust haben, was ich nicht glaube. Selbst wenn du eins hast, kannst du das von der gesparten Kohle bezahlen.

Und Versicherungen nehmen immer mehr ein wie sie ausgeben...

Aber wenn du dadurch besser schlafen kannst, mach es...auch das ist Lebensqualität.

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